Für mich als Bürger, der keine Möglichkeit hat, anhand des Kennzeichens den Halter oder Fahrer zu ermitteln, kann dieses Datum nicht personenbezogen sein.
Im Umfeld der DSGVO wäre ich mir da nicht so sicher.
Vorsicht Halbwissen: Zwei Probleme könnte es geben.
Eventuell erhältst Du später aus irgendeinem anderen Grund diese fehlende Information. Dann kannst Du rückwirkend Schlüsse ziehen, zu denen Du nicht berechtigt warst.
Für einen eingeschränkten Personenkreis (die Bekannten) ist die Identifizierung möglich. Das könnte schon zu viel sein.
Die Politik hat hier schlicht und einfach ein Monster geschaffen. Musste heute 17 Seiten Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung durchackern. Für ein einziges gekauftes System! Der arme Lieferant musste offensichtlich sogar aufzählen, wie er sein Rechenzentrum physikalisch schützt und wer da eine Zutrittsberechtigung hat. Die anderen Softwarelieferanten werden wohl in den nächsten Wochen mit ähnlichen Erklärungen folgen.
Mit einem anderen Lieferanten habe ich heute diskutiert, ob er mir ein Freitextfeld in die Anwendung packt. Früher war das kein Problem. Heute hat er mit Verweis auf die DSGVO abgelehnt: Ich könnte da ja Daten eintragen, die ich gar nicht erheben dürfte. Und nach DSGVO ist das nicht nur mein Problem, sondern auch seins.
Einige Behörden verpflichten Ärzte sogar zur Datenschutzaufklärung, bevor sie mit neuen Patienten am Telefon einen Termin vereinbaren. Damit das nicht so viel Zeit kostet, sollen sie die Ansage vom Band einspielen.
Das ist doch alles nur noch bekloppt!