Beiträge von Epaminaidos

    Also zumindest dem zitierten Teil stimme ich voll zu:

    Überzeugte Radfahrer gehen gerne in den Nahkampf und verteidigen ihre Rechte auf der Fahrbahn. War auch mal so drau. Es hatte schon was, sich gegen die ganzen Gemeinheiten der Autofahrer zur Wehr zu setzen. Ganz im Sinne der guten Sache.

    Inzwischen bin ich überzeugt, dass dieser Weg eine Sackgasse ist. Denn diese Infrastruktur auf der Fahrbahn ist für viele untauglich. Meinen Kindern oder Eltern würde ich diese Art der Fortbewegung jedenfalls nicht empfehlen. Sogar dann, wenn eines fernen Tages die ganzen Falschparker von den Radfahr- und Schutzstreifen verschwunden sind.

    Für mich als Bürger, der keine Möglichkeit hat, anhand des Kennzeichens den Halter oder Fahrer zu ermitteln, kann dieses Datum nicht personenbezogen sein.

    Im Umfeld der DSGVO wäre ich mir da nicht so sicher.

    Vorsicht Halbwissen: Zwei Probleme könnte es geben.

    Eventuell erhältst Du später aus irgendeinem anderen Grund diese fehlende Information. Dann kannst Du rückwirkend Schlüsse ziehen, zu denen Du nicht berechtigt warst.

    Für einen eingeschränkten Personenkreis (die Bekannten) ist die Identifizierung möglich. Das könnte schon zu viel sein.

    Die Politik hat hier schlicht und einfach ein Monster geschaffen. Musste heute 17 Seiten Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung durchackern. Für ein einziges gekauftes System! Der arme Lieferant musste offensichtlich sogar aufzählen, wie er sein Rechenzentrum physikalisch schützt und wer da eine Zutrittsberechtigung hat. Die anderen Softwarelieferanten werden wohl in den nächsten Wochen mit ähnlichen Erklärungen folgen.

    Mit einem anderen Lieferanten habe ich heute diskutiert, ob er mir ein Freitextfeld in die Anwendung packt. Früher war das kein Problem. Heute hat er mit Verweis auf die DSGVO abgelehnt: Ich könnte da ja Daten eintragen, die ich gar nicht erheben dürfte. Und nach DSGVO ist das nicht nur mein Problem, sondern auch seins.

    Einige Behörden verpflichten Ärzte sogar zur Datenschutzaufklärung, bevor sie mit neuen Patienten am Telefon einen Termin vereinbaren. Damit das nicht so viel Zeit kostet, sollen sie die Ansage vom Band einspielen.

    Das ist doch alles nur noch bekloppt!

    Das Problem was ich da sehe, ich das es überhaupt diese Unterscheidung über/unter 80km/h gibt. Damit ist Drängeln bei Radfahrern, Rollern, Mofas grundsätzlich harmlos, da diese Fahrzeuge nie über 80km/h fahren.

    Also eine Unterscheidung nach Geschwindigkeit finde ich schon angemessen. Bei Auto-Auto-Verstößen steigt das Risiko mit zunehmender Geschwindigkeit ja auch.

    Und unter 80km/h gibt es bei Auto gegen Auto vermutlich sowieso nur einen Blechschaden.

    Es müsste aber eine ganz eigene Kategorie für Verstöße gegenüber Radfahrern geben. Ich erlebe es auch immer wieder, wie ein Autofahrer nur 1-2 m Abstand hält. Das sollte definitiv eher ein 300€- als ein 30€-Verstoß sein.

    dass für die Gesundheit der Lunge Partikel nicht gleich Partikel ist.

    Gibt es dafür überhaupt eine Quelle oder vermuten wir das alle nur?

    Bestimmt gibt es auch Partikel natürlichen Ursprungs, die sich in der Lunge festsetzen und schädlich sind.

    Ohne ordentliche Analyse der Feinstaubbestandteile ist das Stochern im Nebel.

    Ja, genau so. Allerdings ist meines Wissens nach die genaue Messung ziemlich aufwändig und nicht für die Alltagsmessungen am Straßenrand geeignet. Deshalb gilt das Prinzip Hoffnung: Wenn man Straßenrand gemessen wird, ist der Abgasanteil bestimmt sehr hoch. Und für die Tage mit viel natürlichem Feinstaub sind die erlaubten Überschreitungen da.

    Nur schade, dass man (ich) in der Presse keine anständigen Zahlen von aufwändigeren Analysen findet.

    Das reicht leider noch nicht für eine zuverlässige Beurteilung der Quellen.

    Rein theoretisch könnten ja die Aufwirbelungen 90% des Feinstaubs der Räder ausmachen und diese wiederum zu 90% aus Bremstaub bestehen.

    Es fehlt also der Anteil und die Zusammensetzung der Aufwirbelungen.

    Also die 70 Tagessätze finde ich durchaus in Ordnung. Der war ja schon vorbestraft für eine praktisch identische Tat und wusste somit, was er tut. Beim ersten Mal gab es mit 10 Tagessätzen praktisch die Mindeststrafe. Und jetzt für die Folgetaten jeweils 35. Ich halte das für eine angemessene Steigerung.

    Das macht die 90 natürlich nicht besser.

    Es gibt ja immer mal wieder die Frage, ob es eine Nötigung ist, wenn man einen Autofahrer kurz an der Weiterfahrt hindert.

    Im Umfeld des gerade zitierten Urteils bin ich noch über ein anderes Urteil gestolpert, das sich genau damit beschäftigt.

    Wesentliches Ergebnis: Ein Amtsgericht kann durchaus auf "Nötigung" entscheiden.

    Dazu muss man aber zwei Dinge anmerken:

    1. In diesem Fall hat der Radfahrer den Verkehr 20 bzw. 30 Minuten aufgehalten. Er hat es also mMn ganz gewaltig übertrieben.
    2. Das Gericht hat meiner Meinung die zweite-Reihe-Rechtsprechung falsch angewendet. Denn nach dieser muss sich der Blockierer die Nötigung der zweiten Reihe nur dann anrechnen lassen, wenn er sich der ersten Reihe bewusst bedient, um die zweite Reihe zu blockieren. Das ist hier nicht der Fall. Und deshalb hätte das Gericht sich eigentlich damit beschäftigen müssen, ob ein Fahrrad ein "echtes" Hindernis ist. Für einen Fußgänger hat der BGH ja entschieden, dass er eben kein "echtes" Hindernis ist und ein Autofahrer objektiv einfach weiterfahren könnte.

    Trotzdem: Man muss scheinbar damit rechnen, dass ein AG erstmal auf Nötigung urteilt.

    Habe gerade mal ein wenig recherchiert. Verschiedene Quellen sind sich einig, dass mindestens 80% der Feinstaubemissionen des Straßenverkehrs nicht aus dem Auspuff kommen. Diese 80% entstehen durch Brems-, Reifen- und Straßenabrieb.

    Für mich ein überraschendes Ergebnis. Vermutlich muss man bei der Schädlichkeit auch nach der Zusammensetzung des Feinstaubs unterscheiden. Es ist sicherlich ein Unterschied, ob es sich um Flugpollen oder Verbrennungspartikel handelt.

    Fürcherlich, dass die Realität immer so kompliziert sein muss...

    Ich meine es gibt dazu auch widersprüchliche Gerichtsurteile.

    Stimmt. Soweit ich weiß ist sich die Rechtsprechung hier sogar einig: Ein illegaler Geisterradler behält seine Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen aus untergeordneten Straßen. Soweit klar.

    Interessant ist noch der Fall, wenn sich beide Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße befinden: ein nach rechts abbiegender Autofahrer und ein ihm entgegen kommender Radfahrer auf dem linksseitigen Radweg, der nach links abbiegen möchte.

    Also zumindest nach dem reinen Wortlaut der StVO müsste der Radfahrer warten:

    Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

    Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.

    Also während Absatz 3 die grundsätzliche Regel definiert (Abbieger muss andere durchlassen), regelt Absatz 4 die spezielle Situation, wenn zwei Abbieger aufeinander treffen. Und nach diesem Wortlaut müsste der Radfahrer auf dem linksseitigen Radweg warten.

    In der Praxis wäre die Regelung irgendwie komisch: Ein geradeaus fahrender Radfahrer hätte Vorfahrt vor dem Rechtsabbieger. Wenn er aber selber abbiegen möchte, müsste er auf genau den gleichen Rechtsabbieger warten. So eine Situation gibt es mWn sonst in der StVO nicht: Man verliert keine Vorfahrt, nur weil man abbiegen möchte. Erst wenn man tatsächlich die Fahrtrichtung ändert, muss man natürlich Rücksicht nehmen.

    Deshalb könnten Gerichte geneigt sein, hier auch dem Radfahrer die Vorfahrt einzuräumen. Aufgrund der sonstigen Qualität des Artikels würde ich das einfach mal annehmen.

    Ich denke das auch immer mehr. Ein Video von der Straße mit einer anderen Kamera sieht viel besser aus (ab Sekunde 33):

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    Keine Ahnung, warum das Video aus dem Auto so schlecht ist.

    Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass ich als Fahrer eine Chance gehabt hätte vor dem Zusammenstoß zu bremsen - geschweige ihn zu verhindern.

    Ich denke, das Video ist sehr schmeichelhaft für den Fahrer. Denn ein menschliches Auge hat einen viel besseren Dynamikumfang als eine Videokamera. Wenn ich nachts über eine unbeleuchtete Landstraße fahre, sehe ich von der Gegenspur auch ohne Fernlicht viel mehr als auf dem Video.

    Autonom fahrendes Uber-Testfahrzeug überfährt Fußgängerin, *weil sie nicht den Fußgängerüberweg benutzte*

    Das Video ist da. Das gibt viel Anlass zur Diskussion:

    - Das ursächliche Fehlverhalten war das der Fußgängerin

    - ABER: Einem aufmerksamen Fahrer wäre das vermutlich nicht passiert.

    - UND: Warum hat das Radarsystem die Fußgängerin nicht erkannt?

    Der Urteilstext zur Aufhebung des „Raser-Urteils“ des LG Berlin durch den BGH liegt jetzt vor

    Autsch! Das ist ja mal ein richtig dicker fetter "Watschn" für das LG Berlin.

    Normalerweise steht in solchen Revisionen sowas wie "Die Vorinstanz hat korrekt festgestellt, aber". Oder ähnliche freundliche Formulierungen. Hier ist nichts dergleichen.

    Statt dessen: "Das Urteil weist in mehrfacher Hinsicht durchgreifende sachlich-rechtliche Mängel auf."

    Und dann wird eingeleitet mit: Eigentlich prüfen wir die Feststellung des Sachverhalts ja gar nicht. In diesem Fall ist das aber so ein Murks, da müssen wir ran!

    Und dann folgt eine längere Auflistung der Fehler.

    Und ganz zum Schluss noch ganz süffisant:

    Das Urteil ist eh Murks, aber nur falls der nächste Tatrichter wieder Vorsatz annehmen sollte, hätten wir hier noch ein paar weitere Fehler, die dann zu beachten sind.

    Meine Herren! So eine dicke Ohrfeige bekommen Richter aber selten.