Vor allem wird 315c Absatz 3 Nummer 2 nicht erwähnt. Hier ist soweit ich weiß keine Rücksichtslosigkeit nötig.
Beiträge von Epaminaidos
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Hatten wir dieses Video schon?
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Der Autofahrer scheint straffrei zu bleiben:
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Zitat
Vielleicht würde es aber auch schon genügen, wenn SUV-Fahren nicht mehr als chic gälte, sondern ganz im Gegenteil den meisten Menschen zutiefst peinlich wäreNa dann mal los!
Ich bin morgens immer wieder erschrocken. Da stehe ich in der verkehrsberuhigten Zone und sammele die Schulkinder ein. Und dann kommt ein einzelner Nachbar im XC90 (eins der größten SUVs).
Da gehen mir die Relationen völlig verloren. Es ist einfach nicht stimmig, dass so ein riesiger PKW quasi menschenleer vorbeifährt. Nur vorne links kann man gerade so noch den Fahrer ausmachen, der in durch die kleinen Fenster kaum zu sehen ist.
Um die Vorurteile komplett zu machen, sitzt alle paar Tage die Mutter drin und fährt den Sohnemann zur Schule
Da habe ich doch mal ein schönes Foto gesehen, das den Wahnsinn deutlich macht:
Ein GLS parkt am Fahrbahnrand neben einer A-Klasse. Leider finde ich es nicht mehr
Das Foto am Ende des Artikels zeigt schon einen guten Teil des Problems, das aber nicht auf SUVs beschränkt ist:
Aggressives Auftreten (zumindest dem Äußeren nach) ist scheinbar modern.
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Gerade gefunden: Eine philisophische Abhandlung zum Thema SUV.
Was für ein pseudointellektuelles fürchterlich einseitiges Geblubber. Der Autor hält sich erst gar nicht dem Versuch auf, alle Seiten zu beleuchten. Statt dessen beginnt er direkt damit, Eigentümern von SUVs alle möglichen bösartigen Eigenschaften zu unterstellen.
Diese Art der Betrachtung ist Teil des Problems, nicht der Lösung.
Denn mit der gleichen Betrachtungsweise werden Radfahrer pauschal als arrogante Umweltfreaks, die sich für etwas besseres halten und deshalb die StVO missachten verurteilt.
Ich finde diese Art der Argumentation fürchterlich. Denn es werden einfach nur Vorurteile und Ressentiments bedient. Das führt nur zu gegenseitiger Missachtung. Niemals zu konstruktiver Veränderung.
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Ich habe nun auch eine Mail an die Polizei geschickt:
Hier der Artikel.
Die Frau leitet offensichtlich aus §1 eine allgemeine Benutzungspflicht für Radwege ab. Denn ihr sind offensichtlich die speziellen Regelungen zu den Blauschildern bekannt. Und trotzdem verzapft sie so einen Blödsinn.
Ich gehe mal positiv davon aus, dass ihr das inzwischen jemand erklärt und sie ihre Ansicht korrigiert hat.
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Die Antwort ist da:
ZitatSehr geehrter Herr xyz,
Ihre Mail wurde zur Kenntnis genommen.
Mit freundlichen Grüßen
xyz
Polizeihauptkommissarin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Polizeiinspektion Neubrandenburg
(Rest der Signatur entfernt)
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Ich war auch erstmal sprachlos. Und als ich die Sprache wieder gefunden hatte, ging folgende Mail raus:
ZitatSehr geehrte Frau Mehlberg,
ich habe gerade Ihre Pressemitteilung zum schwer verletzten Radfahrer gelesen (https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressem…ressemitteilung).
Bitte sagen Sie mir, dass das Satire ist!
Da wird ein Radfahrer von einem anderen Verkehrsteilnehmer vorsätzlich schwer verletzt, ohne dass aus der Pressemitteilung erkennbar ist, dass er irgendetwas falsch gemacht hat.
Und trotzdem schließen Sie die Pressemitteilung mit einer an Radfahrer gerichteten Aufklärung über Verkehrsregeln.
Was soll so etwas?
Da gehört eine klare Positionierung hin, dass kein Fehlverhalten eines Radfahrers es rechtfertigt, ihn daraufhin zu gefährden oder gar vorsätzlich zu verletzen. In aller Deutlichkeit: KEIN Fehlverhalten berechtigt jemanden dazu.
Mit diesem Nachsatz stärken Sie den (wenigen) verrückten Kraftfahrern auch noch den Rücken, die ihre Wut über Radfahrer täglich direkt an selbigen auslassen, ohne sich über die möglichen gravierenden Folgen bei einem Sturz des Radfahrers Gedanken zu machen. Sie heizen damit diese "Belehrungsversuche" durch Kraftfahrer leider sogar noch an.
Auch der Hinweis auf §1 StVO muss in diesem Kontext so verstanden werden, dass Sie Radfahrer dazu auffordern, Radwege immer zu benutzen. Diese Auslegung ist in keiner Weise haltbar und gibt genau diesen wenigen Kraftfahrern eine vermeintliche zusätzliche Legitimation, Radfahrer von der Fahrbahn zu vertreiben.
Und selbst wenn der Radfahrer gegen die Benutzungspflicht verstoßen hätte (was aus Ihrer Mitteilung nicht hervorgeht), berechtigt das KEINEN Kraftfahrer dazu, den Radfahrer physisch zu bedrängen, zu gefährden oder gar vorsätzlich vom Rad zu stoßen.
Sowas gehört unter so eine Meldung. Keine Belehrung für den Radfahrer, der durch eine schwere Straftat ins Krankenhaus gebracht wurde.
Herzliche Grüße -
Ich kenne den Vergleich. Erfahrungsgemäß möchten viele es einfach nicht verstehen.
Eigentlich müsste die Wahrheit ausreichend sein:
"In beiden Fällen fordert die StVO "ausreichend" Abstand. Und da es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Situationen handelt, sind vollkommen unterschiedliche Abstände "ausreichend".
In der einen Situation sind zwei Fahrzeuge in Bewegung beteiligt - eins mit 50-70 und eins mit 20-30 km/h. Und obendrein ist der ungeschützte Radfahrer nicht darauf vorbereitet, dass er die nächsten Sekunden exakt geradeaus fahren muss. Ein Windstoß von der Seite im falschen Moment oder eine Unebenheiten, die den Radfahrer etwas von der Linie abbringt, können zum Zusammenstoß reichen. Und der endet dann normalerweise mindestens im Krankenhaus.
Ganz anders beim Vorbeifahren rechts an der Ampel: das Auto steht und der Radfahrer weiß genau, dass er exakt fahren muss. Und ein Zusammenstoß endet normalerweise nicht im Krankenhaus, sondern mit einem kleinen Blechschaden.
Da es sich also um zwei vollkommen unterschiedliche Situationen handelt, gelten auch unterschiedliche Abstände."
Ist halt wesentlich länger als der Baseball-Vergleich.
Wesentlich kürzer:
"In beiden Fällen fordert die StVO "ausreichend" Abstand, der der jeweiligen Situation angemessen ist. Probieren Sie einfach beides auf dem Rad aus und entscheiden dann, was Sie jeweils als angemessen empfinden. Es würde mich überraschen, wenn Sie zu einem wesentlich anderen Ergebnis kommen als die Gerichte."
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So langsam werde ich ernsthaft neugierig, wie Juristen eigentlich dieses "öffentliche Interesse" definieren.
Kennt jemand eine gute Quelle dafür? Juristen definieren doch eigentlich sonst auch alles haarklein. Nur beim öffentlichen Interesse finde ich nur allgemeines Geschwafel.
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Hallo zusammen,
vielleicht weiß der eine oder andere, dass ich seit einem Jahr konsequent Falschparker auf dem Schulweg meiner Tochter anzeige.
Nach irgendwas um die 200 Anzeigen hatte ich keine Bock mehr, bei der Internetwache Berlin ständig die gleichen Klicks zu machen und die weitgehend gleichen Daten einzugeben.
Das Ergebnis ist ein Greasemonkey-Skript:
https://greasyfork.org/de/scripts/371…-polizei-berlin
Es gewinnt garantiert keinen Schönheitspreis. Aber das war ja auch nicht das Ziel.
Vielleicht hat ja hier noch jemand Verwendung dafür.
Voraussetzung ist ein gängiger Browser mit Greasemonkey oder Tampermonkey.
Und die Auflösung muss ausreichend hoch sein, um nicht in die Mobilansicht zu rutschen.
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Wenn man in diesem konkreten Fall dem Pfeil bis hinter den Bordstein folgt, hat man die Kreuzung aber bereits verlassen und fährt erneut ein.
Das wird dann aber kompliziert.
Zuerst wäre also der Status des Stückchens Radweg rechts neben der Fahrbahn zu klären, auf dem der Pfeil ist.
Wenn es noch zum geschützten Kreuzungsbereich gehört, ist die Sache einfach: Man wartet an der ersten Ampel und darf dann ohne Beachtung der zweiten abbiegen. Ich tendiere zu dieser Auslegung, da man an der Stelle dem Querverkehr bereits im Weg steht.
Wenn es aber nicht mehr zum geschützten Kreuzungsbereich gehört, stellt sich die Frage, ob die erste Ampel überhaupt gilt. Denn der Radfahrer fährt ja bereits vor der Haltelinie auf den Radweg. Er befährt dann also den geschützten Kreuzungsbereich vor dem eigentlichen Abbiegen gar nicht.
Hier müsste dann ein Richter auf irgendwelche Ersatzkonstrukte zurückgreifen, dass man eine Ampel nicht künstlich umfahren darf. Keine Ahnung, wie das tatsächlich ausgehen würde.
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In dieser Konstellation müsste man auf grün warten auf den Radweg abbiegen und dort erneut auf grün warten.
Warum muss man erneut auf grün warten?
Wenn die eigene Ampel grün ist, darf man mMn auf den querenden Radweg vorfahren und dann unter Beachtung des Verkehrs links abbiegen.
Begründung: Die neue Ampel gilt in dem Fall nicht.
Wenn sie nur eine Fußgänger-Streuscheibe hat, gilt sie sowieso nicht.
Wenn sie eine eine Radfahrer-Streuscheibe hat, gilt sie für Abbieger auch nicht. Denn der Abbieger ist bereits über eine grüne Ampel in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren. Ist er einmal drin, darf er ihn ohne Beachtung weiterer Ampeln auch wieder verlassen. Eine Ausnahme liegt nur vor, wenn es eine Abbiegerampel für Radfahrer gibt.
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"Solche Aktionen sind als ein erstes Heranführen der Schüler an die Problematik zu verstehen. Sie sollen die Gefahren verstehen. (...)"
"Und damit sie die Gefahren verstehen, beginnen wir mit einer dicken, fetten Lüge. Denn die simple Botschaft 'Auch LKW-Fahrer machen Fehler' ist zu kompliziert für die Schüler."
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In Berlin nähern wir uns so langsam der Selbstjustiz.
Vor ein paar Jahren war es noch eine groß angelegte Aktion mit Presse und so, als mal jemand mit Sprühsahne die Markierung von Radfahrstreifen auf Falschparkern nachmalte. Auch die Aktion, bei der mal ein paar Fahrräder in zweiter Reihe parkten, wurde von der Presse begleitet.
Vor ein paar Wochen wurde dann schon anonym an einer Unfallkreuzung einfach ein Poller zwischen Fahrstreifen und Radfahrstreifen gestellt, um Radfahrer zu schützen.
Und jetzt malen verzweifelte Eltern die nötigen Markierungen schon einfach selber auf die Fahrbahn.
Und alles nur, weil dieser Staat nicht willens ist, die öffentliche Ordnung im ruhenden Verkehr aufrecht zu erhalten.
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Da hat also jemand den Wunsch, über die Zukunft des Verkehrs zu diskutieren. Aber dabei dürfen keine Nachteile von Autos benannt werden. Und mögliche Einschränkungen für den Autoverkehr werden von vornherein als Verteufelung von Autofahrern ausgeschlossen.
Ich hol mir mal das Popcorn.
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Möchte jemand noch schnell an der Umfrage der Polizei Brandenburg teilnehmen?
https://twitter.com/PolizeiBB/stat…9238370306?s=19
Läuft nur noch kurz.
Edit: Abstimmung ist vorbei
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Es sollte aber auch darum gehen, die absoluten Zahlen runterzukriegen.
Jede Maßnahme sollte nach ihrem Aufwand-Nutzen-Nebenwirkungs-Verhältnis bewertet werden. Und die mit dem besten Verhältnis sollten umgesetzt werden.
Das ist ganz sicher kein einfacher Prozess, aber zumindest einer, bei dem bei guter Ausführung die Zahl der Verkehrstoten zu möglichst geringen gesellschaftlichen Kosten reduziert wird.
In der aktuellen postfaktischen Landschaft ist das aber natürlich leider nur eine Träumerei, sollte aber die Richtschnur für politisches Handeln sein.
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Es werden natürlich viel mehr Kilometer mit dem KFZ als mit dem Rad gefahren.
Ich würde mal schätzen, mindestens das 20-fache (vielleicht 10% am Modal Split, mittlere Wegstrecke aber wesentlich länger).
Das ergibt nach der Quelle grob das 20-fache Risiko einer Kopfverletzung auf dem Rad verglichen mit dem Auto.
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Für Radfahrer Helme verlangen, dabei gibt es in KFZ mehr Kopfverletzte als auf dem Rad.
Hast Du eine Statistik bezogen auf den Personenkilometer?