Beiträge von Epaminaidos

    Die GDV fordert eine Überarbeitung des Punktesystems.

    Es sei daher überhaupt nicht zu verstehen, warum ausschließlich Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden, deren Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt. Dabei würden wesentliche Delikte, die vor allem Fußgänger und Radfahrer gefährden, gar nicht berücksichtigt. Als Beispiele führte Brockmann an:

    • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 20 km/h
    • Auf Geh- und Radwegen mit Behinderung geparkt
    • In zweiter Reihe mit Behinderung gehalten
    • Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand nicht eingehalten

    Ja. Ist schon sehr bemerkenswert, wie viel mehr die Abgase im Winter stinken. Hat mich früher schon gewundert, woher das kommt.

    Wäre mal interessant zu wissen, ob das irgendein unvermeidlicher Effekt ist oder ob es die Thermofenster in der Abgasreinigung sind.

    Viel weniger. Auf unseren langen Strecken in den Urlaub fahren wir praktisch nur nachts. Da sind dann auch kaum LKWs unterwegs.

    Wenn man einen Mitfahrer hat, auf den man sich verlassen kann, kann ich das nur empfehlen: praktisch kein Stau, man verpennt die Hälfte der Fahrt und ist morgens vor Ort statt Abends. Der erste Tag ist etwas anstrengend. Aber dafür ist man schon vor Ort und sitzt nicht mehr im Auto.

    Aber man muss sich 100% darauf verlassen können, dass der Mitfahrer bei Anzeichen Müdigkeit zuverlässig anhält. Egal ob der letzte Fahrerwechsel vor zwei Stunden oder fünf Minuten war. Im schlimmsten Fall schlafen halt beide ein Stündchen an der Tankstelle.

    Vor ein paar Jahren sind wir zur Ferienzeit ausnahmsweise mal wieder tagsüber gefahren. Das machen wir so schnell garantiert nicht wieder: ganzen Tag verloren, Stau und ständig Pausen wegen quengelnden Kindern.

    Ich befürchte ja, die "Geschwindigkeitslimit auf der Autobahn" Diskussion ist in D etwa so, wie die Waffendiskussion in den USA. Irgendwie ist schon jedem klar, dass es weniger Tote gibt wenn man da eine Limitierung einführt.

    Genau richtig. Besonders schade ist, dass dadurch gar nicht mehr über die ganzen anderen Vorschläge der Experten gesprochen wird (es sind ja ca. 20 Vorschläge bekannt geworden).

    Es könnte sogar tatsächlich sinnvoll sein, das Tempolimit tatsächlich aus der Vorschlagsliste zu streifen. Einfach nur, damit die anderen Punkte eine Chance auf Umsetzung haben.

    Irgendjemand hat das mal gut auf den Punkt gebracht:

    Eine der größten menschlichen Schwächen ist, dass "Recht haben" oft über "wirksam sein" gestellt wird.

    Eine politisch geschickte Expertengruppe schluckt den eigenen Stolz herunter und streicht das Tempolimit ersatzlos aus der Vorschlagsliste. Dann könnte am Ende mehr erreicht werden.

    Rein betriebswirtschaftlich: Klar, das Auto ist teuer

    In Vollkosten gerechnet sicherlich. Für die alltägliche Nutzungsentscheidung zählen aber nur die Grenzkosten. Da schaut die Rechnung noch schlechter aus.

    Bei uns sind es meist die Familienfahrten am Wochenende.

    z.B. 10 km eine Richtung innerhalb von Berlin:

    • 3 € für die Autofahrt, die noch dazu erst beim nächsten Tanken oder gar erst beim Verkauf des Autos fällig werden.
    • 14 € für vier Personen im ÖPNV.

    Als ich den ADAC-Mitarbeiter fragte, warum die zugebunden seien, sagte der, im Alltagsfahrbetrieb sei keine Zeit in all diese Spiegel zu gucken.

    Diese Schulungen sind einfach "lieb gewonnene" Gewohnheiten: Früher waren sie nötig und korrekt. Die Mitarbeiter selbst sind wahrscheinlich mit solchen Vorführungen aufgewachsen. Ganz früher noch mit unverhängten Spiegeln. Einfach weil kaum ein LKW die anderen Spiegel hatte.

    Dann wurden die zusätzlichen Spiegel Stück für Stück vorgeschrieben. Da aber noch nicht alle LKW mit solchen Spiegeln ausgestattet waren, wurden sowohl das Verdecken als auch die Ausreden eingeübt. Beliebt ist ja auch: "Nicht alle LKW haben diese Spiegel". War ja auch sinnvoll.

    Erst seit "wenigen" Jahren (je nach Definition 5-10) stehen die Instruktoren vor dem Problem, dass die alte und einfache Botschaft falsch und lächerlich ist und man sich etwas neues ausdenken müsste.

    Und wir wissen alle, wie einige Menschen darauf reagieren, wenn lieb gewonnenes "angegriffen" wird: Es wird jede noch so dämliche Ausrede benutzt, um es zu bewahren.

    Es hilft nur: immer wieder darauf hinweisen und Aufklärungsarbeit leisten.

    Häh? Die Haddebyer Chaussee ist doch schon die B76, oder? Wie kann man dann von der Haddebyer Chaussee auf die B76 abbiegen?

    So aus der Ferne und ohne Ortskenntnis würde ich auf einen Tippfehler tippen: eventuell wollte der Bus auf die B77. Dann ergibt das alles Sinn, wenn man von einer durchaus üblichen Vorfahrtsregelung ZU Gunsten des Abbieger ausgeht.

    Wieso nicht einfach innerorts Tempo 30 und zu enges Überholen mit Punkten sanktionieren.

    Das ist ja wohl das Letzte! Diese verdammten Radfahrer sind sowieso überall nur quasi stehende Verkehrshindernisse. Und da soll man jetzt nicht mehr immer dran vorbeifahren dürfen?

    Da bricht sofort der ganze Berufsverkehr zusammen! Und dann sterben hinten Leute im Rettungswagen, weil der nicht mehr durchkommt.

    Erstmal sollen die Steuern zahlen, 1,5 m Abstand beim Vorbeifahren am Ampelstaus halten und Kennzeichen bekommen!

    Wer Sarkasmus findet, hat richtig gelesen.

    Grundsätzlich ist Dein Vorschlag genau auf Linie zur Punktereform von Ramsauer. Der Fokus lag ja auch sicherheitsrelevanten Verstößen. Realistische Chancen hat der Vorschlag mMn aktuell nicht.

    Autofahrer dürfen Radfahrer viel seltener überholen, als sie denken

    Das Forum ist mal wieder ein Quell der Freude.

    #509 ist sogar erwähnenswert. Nach §5 Abs. 6 müssen ja langsamere Fahrzeuge an geeigneter Stelle Platz machen.

    Dieser Schreiber hier gibt sich großzügig: Wenn es sein muss, darf der Radfahrer noch 10-20 Meter fahren. Aber allerspätestens dann hat er gefälligst für freie Fahrt zu sorgen.

    Die Vorkommnisse im Alltag auf der Straße wundern mich immer weniger.

    Man empfiehlt inzwischen also auch Fußgängern schon das Tragen von Wahnwesten:

    Vor ein paar Jahren war der ADAC schon einen Schritt weiter.

    Beim Kauf von Schuhen und Jacken mit integriertem reflektierendem Material rät der Autoclub dazu, auf die Norm EN ISO 20471 oder EN 1150 zu achten.

    Kleidung nach EN ISO 20471 ist doch genau das richtige für den Winter :)

    Edit: Was heißt vor ein "paar Jahren"?

    Der ADAC Nordrhein-Westfalen empfiehlt das immer noch.

    "Darf nicht gefährdet werden" bedeutet bei Verwendung in den höheren §§ der StVO wohl eher einen verschärften Nachrang im Sinne von "ist der Allerletzte, der fahren darf, wenn alle anderen Konkurrenten um den Platz auf der Straße schon lange weg sind".

    Nach einigem Grübeln habe ich eine Situation gefunden, in der die Nicht-gefährden-Regelung auf einem Schutzstreifen relevant ist.

    Ein Rechtsabbieger, der beim abbiegen nicht anhält, braucht normalerweise nicht damit zu rechnen, dass er von einem Radfahrer auf der Fahrbahn rechts überholt wird. Denn sowohl mit als auch ohne Schutzstreifen ist es verboten.

    Durch das explizite Verbot der Gefährdung wird ihm aber trotzdem eine zusätzliche Sorgfaltspflicht auferlegt, die sich bestimmt auch auf die Schuldverteilung bei einem Unfall auswirkt.

    Das ist so eine Abstufungsskala.

    Wichtig für das Verständnis finde ich auch noch die Abstufungen "muss Gefährdung/Behinderung ausschließen".

    Also abgestuft:

    - "darf xy nicht gefährden" ist die kleinste Einschränkung (z.B. Schutzstreifen)

    - "darf xy nicht behindern" ist schärfer (z.B. Behinderung des Überholten beim Überholen)

    - dann kommt "Gefährung muss ausgeschlossen sein" (z.B. rückwärts fahren)

    - Und das Schärfste: "Behinderung muss ausgeschlossen sein" (z.B. Abbiegen bei rot und grünem Pfeil oder Behinderung des Gegenverkehrs beim Überholen)

    In der Praxis gibt es sicherlich auch Situationen, in denen die Hierarchie zwischen den mittleren beiden nicht so eindeutig ist.

    Unabhängig von dem wenig überraschenden Fakt beim Überholen ist noch eine andere interessante Aussage enthalten:

    Zitat

    Müller hat für die Studie Gerichtsentscheidungen und Paragrafen der Straßenverkehrsordnung (StVO) gewälzt. Ergebnis: Auch an Radfahrstreifen müssen Autofahrer einen Seitenabstand von „mindestens 1,5 bis zwei Meter“ einhalten, wie beispielsweise das Brandenburgische Oberlandesgericht 2011 geurteilt hat.

    Für mich gab es bisher zumindest die Möglichkeit, dass der Überholabstand bei Radfahr- oder Schutzstreifen anders beurteilt wird.

    Edit:7

    Auch interessant:

    Zitat

    Müllers Fazit nach Studium von Urteilen und Gesetzeskommentaren: Der einzig legitime „Bedarf“ für Autofahrer besteht darin, auf schmalen Straßen mit gestrichelten Streifen dem Gegenverkehr Platz zu machen.

    Ich kannte bisher nur Urteile, die den "Bedarf" sehr weit auslegen, also jegliches Bedürfnis zur Nutzung akzeptieren. Beispielsweise das Umfahren eines Ampelstaus zum Erreichen einer freien Spur. Selbst über 100 m.

    Bei vielen Verkehrsunternehmen ist man für zwei Minuten nach Kauf des E-Tickets noch Schwarzfahrer.

    Für Berlin gab es mal eine ähnliche Meldung, die sich als Ente entpuppte. Auskunft der BVG dazu:

    Das Ticket ist ab dem Moment des Kaufs gültig. Allerdings zeigt die App in den ersten zwei Minuten nach dem Kauf noch ein zusätzliches Symbol auf dem Ticket. Dadurch sollen Kontrolleure erkennen können, wenn ein Ticket gekauft wurde, nachdem sie die Bahn betreten und sich zu erkennen gegeben haben.

    Vereinzelt gab es wohl auch Kontrolleure, die nicht richtig geschult waren oder es falsch verstanden haben.

    Es gibt aber etliche Straßen, an denen man sinnvoll Radwege anlegen könnte und jeder sie freiwillig nutzen würde, wenn man die Anlage anständig ausführen würde.

    Das kann kein objektives Kriterium sein. Denn den Zustand dass wirklich "jeder" die Radwege freiwillig nutzt wird man nie erreichen. Ausnahmen gibt es halt einfach immer.

    Man kann sich also nur an der Nutzungsquote orientieren. Und die ist schon bei den heutigen Radwegen überraschend hoch. Zumindest bevorzugen meiner Erfahrung nach gefühlt über 80% der Radfahrer einen Angebotsradweg gegenüber der Fahrbahn. Egal wie schmal und schlecht er ist.

    Na wenn schon alle ihren Senf dazugeben:

    Ich denke, ohne Urteile kommen wir zu der Kamera zu keinem abschließenden Ergebnis. Ich tendiere zu "nicht erlaubt".

    Zitat

    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient (...)

    • Kommunikation: Nein
    • Information: Nur bei extrem weiter Auslegung. Eher nein.
    • Organisation: Nein
    Zitat

    Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung

    • Gerät der Unterhaltungselektronik: Darunter fallen für mich eigentlich Geräte, deren Hauptzweck die Unterhaltung des Nutzers mittels Audio- oder Video-Wiedergabe ist. Eine Kamera also eher nicht. Andererseits: In welche Kategorie fällt eine Kamera dann?
    • Gerät zur Ortsbestimmung: Viele Kameras haben ein GPS. Sie "dienen" aber nicht zur Ortsbestimmung.
    Zitat

    insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.

    • Mobiltelefon: Nein
    • Autotelefon: Nein
    • Berührungsbildschirm: Eher nein. Einige Kameras haben einen Berührungsbildschirm. Dadurch werden Sie aber mMn nicht zu einem "Berührungsbildschirm".
    • tragbarer Flachrechner: Nein
    • Navigationsgerät: Nein
    • Abspielgerät mit Videofunktion: Eher nein, eine Kamera nicht hauptsächlich ein Abspielgerät.
    • Audiorekorder: Hier kippt es für mich gegen die Kamera. Der Gesetzgeber nutzt die Aufzählung, um die Kategorien "Ortsbestimmung" und "Unterhaltungselektronik" genauer zu bestimmen ("insbesondere"). Der Audiorekorder kann nur in die Kategorie "Unterhaltungselektronik" fallen. Und wenn er enthalten ist, ist es eine Kamera erst recht.

    Im Ergebnis denke ich, eine Kamera ist nicht erlaubt.