Die GDV fordert eine Überarbeitung des Punktesystems.
Es sei daher überhaupt nicht zu verstehen, warum ausschließlich Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden, deren Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt. Dabei würden wesentliche Delikte, die vor allem Fußgänger und Radfahrer gefährden, gar nicht berücksichtigt. Als Beispiele führte Brockmann an:
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 20 km/h
- Auf Geh- und Radwegen mit Behinderung geparkt
- In zweiter Reihe mit Behinderung gehalten
- Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand nicht eingehalten