Beiträge von Epaminaidos

    Bei vielen Verkehrsunternehmen ist man für zwei Minuten nach Kauf des E-Tickets noch Schwarzfahrer.

    Für Berlin gab es mal eine ähnliche Meldung, die sich als Ente entpuppte. Auskunft der BVG dazu:

    Das Ticket ist ab dem Moment des Kaufs gültig. Allerdings zeigt die App in den ersten zwei Minuten nach dem Kauf noch ein zusätzliches Symbol auf dem Ticket. Dadurch sollen Kontrolleure erkennen können, wenn ein Ticket gekauft wurde, nachdem sie die Bahn betreten und sich zu erkennen gegeben haben.

    Vereinzelt gab es wohl auch Kontrolleure, die nicht richtig geschult waren oder es falsch verstanden haben.

    Es gibt aber etliche Straßen, an denen man sinnvoll Radwege anlegen könnte und jeder sie freiwillig nutzen würde, wenn man die Anlage anständig ausführen würde.

    Das kann kein objektives Kriterium sein. Denn den Zustand dass wirklich "jeder" die Radwege freiwillig nutzt wird man nie erreichen. Ausnahmen gibt es halt einfach immer.

    Man kann sich also nur an der Nutzungsquote orientieren. Und die ist schon bei den heutigen Radwegen überraschend hoch. Zumindest bevorzugen meiner Erfahrung nach gefühlt über 80% der Radfahrer einen Angebotsradweg gegenüber der Fahrbahn. Egal wie schmal und schlecht er ist.

    Na wenn schon alle ihren Senf dazugeben:

    Ich denke, ohne Urteile kommen wir zu der Kamera zu keinem abschließenden Ergebnis. Ich tendiere zu "nicht erlaubt".

    Zitat

    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient (...)

    • Kommunikation: Nein
    • Information: Nur bei extrem weiter Auslegung. Eher nein.
    • Organisation: Nein
    Zitat

    Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung

    • Gerät der Unterhaltungselektronik: Darunter fallen für mich eigentlich Geräte, deren Hauptzweck die Unterhaltung des Nutzers mittels Audio- oder Video-Wiedergabe ist. Eine Kamera also eher nicht. Andererseits: In welche Kategorie fällt eine Kamera dann?
    • Gerät zur Ortsbestimmung: Viele Kameras haben ein GPS. Sie "dienen" aber nicht zur Ortsbestimmung.
    Zitat

    insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.

    • Mobiltelefon: Nein
    • Autotelefon: Nein
    • Berührungsbildschirm: Eher nein. Einige Kameras haben einen Berührungsbildschirm. Dadurch werden Sie aber mMn nicht zu einem "Berührungsbildschirm".
    • tragbarer Flachrechner: Nein
    • Navigationsgerät: Nein
    • Abspielgerät mit Videofunktion: Eher nein, eine Kamera nicht hauptsächlich ein Abspielgerät.
    • Audiorekorder: Hier kippt es für mich gegen die Kamera. Der Gesetzgeber nutzt die Aufzählung, um die Kategorien "Ortsbestimmung" und "Unterhaltungselektronik" genauer zu bestimmen ("insbesondere"). Der Audiorekorder kann nur in die Kategorie "Unterhaltungselektronik" fallen. Und wenn er enthalten ist, ist es eine Kamera erst recht.

    Im Ergebnis denke ich, eine Kamera ist nicht erlaubt.

    Ich denke mal, für die Versuchsphase kann man das auch einfach mal laufen lassen. Wie Du schon schreibst: Man sieht ja, was gemeint ist.

    Es wäre nur problematisch, wenn die Polizei Deiner Argumentation folgen, Knöllchen verteilen würde und ein Richter anschließend gegen den Radfahrer entscheidet. Ich weiß ja, dass in Norddeutschland irgendwas im Wasser ist. Aber das wäre noch eine Stufe verrückter.

    Das Halteproblem sehe ich nicht:

    - Gibt es keine Haltelinie, hält man halt nur an der Sichtlinie. Wie beim Stoppschild auch.

    - Bei einem Haltegebot spielt die gefühlte Übersicht keine Rolle. Weder am Stoppschild, noch am grünen Pfeil.

    - Und Schrittgeschwindigkeit ist kein Halten. Dazu müssen für einen Moment alle Räder gleichzeitig still stehen. Die einzige Frage ist, ob dabei ein Fuß auf den Boden muss. Das wird wohl analog zum Stoppschild sein (keine Ahnung, wie es da ist).

    Er ist heute 1,5 m breit. Also gleichzeitig das Mindestmaß für innerörtliche Radwege und breiter als die meisten.

    Meines Wissens nach ist ein Ausbau geplant: Am Alexanderplatz beginnend als PBL mit 4 m (im Bau), dann 2,5 m, dann 2 m bis Proskauer Straße. Ab dort ist nicht mehr genug Platz für einen anständigen Radweg und RRG wollte eine Fahrspur zu Gunsten einer PBL streichen.

    Ich denke, letzteres wird leider nichts mehr.

    Benutzungspflichten kann man aus der StVO komplett streichen.

    Nach den Vorschriften darf eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn sie ein Sicherheitsgewinn für Radfahrer ist. Und wenn die Behörden sich endlich mal daran halten würden, fände ich das gar nicht so schlecht. Denn ehrlich gesagt ist es mir lieber, wenn ein Experte das nach reiflicher Überlegung entscheidet. Und nicht ich in Sekundenbruchteilen, wenn ich gerade in eine mir unbekannte Straße einbiege.

    Es gibt nunmal nicht immer ein Recht auf Selbstgefährdung (z.B. Gurtpflicht, Helmpflicht auf dem Motorrad), etc. Da darf der Gesetzgeber durchaus tätig werden. Dass die Verwaltung dann oft Blödsinn daraus macht, ist streng genommen ein anderes Problem, für das es auch eine andere Lösung gibt.

    Auch Autos werden doch durchaus unterschiedlich geführt. Eine Autobahn ist etwas anderes als eine Landstraße, innerörtliche Hauptstraße, 30-Zone oder ein verkehrsberuhigter Bereich. Hier wurde jeweils "im Einzelfall" entschieden, welches die richtige Form ist und insgesamt entsteht ein stimmiges Bild.

    Das ist beim Radverkehr nicht gelungen. Weil bisher kaum jemand genug Mühe in eine anständige Führung von Radfahrern investiert hat. Wenn man das "anständig" macht, ist es auch kein hässlicher Flickenteppich, sondern auf jeder Straße die angemessene und stetige Radverkehrsführung. Bleibt die Frage, ob die Verwaltung in Zukunft überhaupt in der Lage ist, das "anständig" zu machen.

    In Berlin gibt es da gerade ganz gute Ansätze. Auch wenn noch viel experimentiert wird, was nun gut ist und was nicht. Es besteht also durchaus Hoffnung. Es ist aber ein langer Prozess.

    Man kann es auch positiv sehen: es besteht ein offensichtliches und deutliches Missverhältnis zwischen den 500 € Strafe für den Dashcam-Verstoß und den Strafen, die es sonst so im Verkehr gibt.

    Das könnte die Einsicht fördern, dass die sonstigen Strafen zu niedrig sind.

    Klingt sehr interessant. Schade, dass es nicht nach Ländern aufgeschlüsselt ist. Die Steuern unterscheiden sich ja sehr stark zwischen den Ländern.

    Und mich wundert, dass Unfälle als externe Kosten zählen. Über die Haftpflichtversicherung werden die ja eigentlich von den Fahrern in ihrer Gesamtheit selbst bezahlt.

    Warum Aktionäre diesen Schwachsinn mitmachen ist mir aber bis heute ein Rätsel

    Der Hebel ist extrem. Nur mal am Beispiel Daimler: Der Konzern ist hoch profitabel und macht 15.000 Millionen Euro Gewinn. Zetsche bekommt davon gerade mal 9. Wenn es bei einem anderen (billigeren) Chef nur 1% weniger wäre, sind schon 150 Millionen Gewinn verloren.

    Prinzip von Angebot und Nachfrage nicht funktioniert, wenn es etwa um die Löhne der so knappen Paketboten, Pflegekräfte, Lokführer usw. geht

    Bei Paketboten funktioniert das Prinzip doch eigentlich wunderbar: Es gibt genug. Selbst zur Weihnachtszeit.

    Bei Lokführern eigentlich auch. Zumindest saß bisher in jedem Zug einer.

    Die Preise von Pflegeleistungen sind soweit ich weiß staatlich reguliert und damit indirekt auch die Gehälter.

    die eine gesellschaftlich geradezu schädliche Tätigkeit ausüben

    Der Markt wertet nicht. Wie auch? Ist ja zum Glück keine Person. Hier treffen lediglich Angebot und Nachfrage zusammen. Ich finde die Gehälter, die "da oben" gezahlt werden, auch ziemlich abstrus. Da verdient jemand in einem einzigen Jahr so viel, dass noch seine Urenkel bequem davon leben können. Ich muss aber etwas deprimiert zur Kenntnis nehmen, dass es offensichtlich eine entsprechende Zahlungsbereitschaft für diese Jobs gibt. Die Leistung ist immer so viel wert, wie jemand bereits ist, dafür zu zahlen.

    Ob das Ergebnis gewünscht ist, ist eine ganz andere Frage. Dafür ist die Politik zuständig.

    Über die vier von Dir genannten Beispiele könnten ja wir hier sicher schon seitenlang diskutieren. Denn wir sind wahrscheinlich nicht bei allen einer Meinung.

    Aber mal sehen: Vielleicht findet sich ja jemand, der Lust hat, dagegen zu fahren.

    Wenn Du jemanden findest, dann bitte ihn auch mal, sich auf dem Schulweg meiner Tochter ins Halteverbot zu stellen. Ich möchte rausbekommen, ob die Anzeigen bearbeitet werden :)

    Also bei §5 erzählt er schon wieder Blödsinn (3:05).

    Zum einen behauptet er, dass beim Vorbeifahren rechts am Stau ein Meter Sicherheitsabstand nach links vorgeschrieben wird.

    Also müssten insgesamt über 2,5 m zwischen Auto und Bordstein frei sein. Das ist natürlich Quatsch. Ich könnte jetzt aber auch nicht sagen, ob es eine Mindestbreite aus der Rechtsprechung gibt.

    Und aus "mäßige Geschwindigkeit" aufmacht er "ganz ganz langsam".

    Edit: Da kommen noch mehr Fehler.

    Ein kleiner: Kinder bis 10 dürfen noch auf dem Gehweg fahren. Falsch. Kinder ab 10 müssen auf die Fahrbahn (oder Radweg).

    Ein dicker:

    Bei 12:38 sagt er, dass Radwege benutzungspflichtig sind, Radfahrer also nicht auf die Fahrbahn dürfen.

    Kurz vorher setzt er an mit "ausgewiesene Radwege", was ja zumindest in die richtige Richtung geht. Es folgt aber leider die uneingeschränkte Aussage :(