Beiträge von Epaminaidos

    Ich bekomme sehr stark den Eindruck, dass es schon an den Begriffen scheitert.

    Praktisch immer wenn Herr Voss von "urheberrechtlich geschützten Werken" redet, meint er wohl tatsächlich nur Verletzungen des Urheberrechts mit Videos. Ganz normale vom Urheberrecht gedeckte Verwendungen von Videos bleiben außen vor. Und vor allem, dass auch nicht-Videos urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere auch Texte in Foren, Datingplattformen, etc.

    Er benutzt den Begriff also vollkommen falsch.

    Dafür fallen mir nur wenige mögliche Erklärungen ein:

    1.) Der Typ ist einfach wirklich zu doof, das zu erkennen.

    2.) Er lügt, um seine Interessen durchzusetzen.

    3.) Irgendwo in diesem Konvolut gibt es noch eine Definition, so dass seine Verwendung zumindest innerhalb des Textes der Richtlinie korrekt ist.

    Ich unterstelle Menschen wirklich ungerne böse Absichten oder Dummheit.

    So wird aus "Was habt Ihr heute komisches NICHT auf dem Fahrrad erlebt" ein Medienhinweis:

    Als ich gestern meine Tochter zur Schule begleitete, bemerkte ich erfreut, dass die Polizei vor Ort ist und sich um die ganzen Elterntaxis kümmert.

    Und unmittelbar danach bemerkte ich, dass es eine kurze Rangelei zwischen Polizisten und Elterntaxi-Papa gab.

    Also fix einen Tweet mit einem Dankeschön an die Polizei abgesetzt. Ein paar Stunden später griff die Polizei diesen auf und schon war die Sache in der Presse: Vater und Polizist prügeln sich vor Schule

    Sicherlich alles etwas übertrieben formuliert, aber schön, dass das Problem Aufmerksamkeit erhält.

    Sehe ich das richtig, oder darf der Radverkehr geradeaus nacheinander an zwei Ampeln warten?

    Habe schon einiges mit dem Twitter-Account von "Darmstadt fährt Rad" darüber und über andere Probleme diskutiert.

    Das Kreuzungsdesign sieht vor, dass Radfahrer immer bis zur vordersten Haltelinie fahren. Also auch während die querenden Radfahrer und Fußgänger grün haben, dürfen die Radfahrer diesen Verkehr kreuzen. Und wenn zu viele Radfahrer geradeaus warten müssen, sollen sie selbständig eine Lücke für die querenden Radfahrer bilden. Die Ampel schützt also nicht mehr alle Verkehrsarten, sondern nur noch KfZ.

    Hier wird sowas neu gebaut: "Leichtes Schwenken der Radwege nach außen, schafft zusätzliche Reaktionszeit und direkte Sicht auf Radfahrende". Wahnsinn.

    Ja, ist eigentlich Wahnsinn.

    Für mich vollkommen überraschend scheint das wirklich die in den Niederlanden vom Verkehrsministerium propagierte Ideallösung zu sein. Die haben da tolle Grafiken, nach denen Abbieger Radfahrer direkt durch das Seitenfenster sehen können und eben nicht nur im Spiegel.

    Ich halte das für lächerlich. Schon im Bild oben werden Radfahrer mMn voll im toten Winkel des Abbiegers geführt und erscheinen erst im letzten Moment im Seitenfenster. Bei LKWs dürfte das noch schlechter sein.

    Ich kann mich gerade nicht entscheiden, ob ich das Design gut oder schlecht finde: "Empfehlung in den Niederlanden" vs. "Schaut aber verdammt unsicher aus!".

    Es ist wirklich erschreckend, wie wenig fundiertes Axel Voss zu dem Thema sagen kann.

    Ein einfacher Abgeordneter, der über x Gesetze am Tag entscheiden muss, muss tatsächlich nicht alle Details kennen. Aber Voss ist die treibende Kraft hinter dem Gesetz. Von dem erwarte ich, dass er sich mit der Materie gut auskennt.

    Auch sehr schön ist der Vergleich zur Autoindustrie:

    Da fordert die Politik sehr machbare Grenzwerte (wie die Autos im Ausland beweisen). Trotzdem behauptet selbst Scheuer selbst, dass die Einhaltung unmöglich ist.

    Aber wenn es um IT geht, wird mal eben locker Unmögliches verlangt. Gegen alle Experten.

    Wenn wir schon bei "unmöglich" sind:

    Ich gehe jetzt rüber zu den Anwendern, die sich über die Unternehmens-IT beklagen, weil Excel mal wieder eine Datei nicht richtig gespeichert hat...

    Vielleicht erinnert sich jemand an eine Meldung von vor einem Jahr.

    Damals ging ungefähr folgendes durch die Presse in Berlin:

    Eine Autofahrerin ist unglücklich über die legal auf der Fahrbahn fahrende Radfahrerin. Sie brüllt sie beim Überholen an und schneidet sie.

    An der nächsten Ampel treffen sie sich wieder. Die Radfahrerin gibt sich als Polizistin zu erkennen und blockiert die Weiterfahrt. Die Autofahrerin ist unbeeindruckt und verweigert die Herausgabe der Papiere. Nach einer Weile erzwingt sie die Weiterfahrt, indem sie mehrfach gegen die Beine der Radfahrerin fährt.

    Ergebnis nach einem Jahr: Verfahren durch die StA eingestellt wegen geringer Schuld. Der Fall kommt in die Presse, der Justizsenator schaltet sich ein und das Verfahren wird wieder aufgenommen.

    Ergebnis ein paar Monate später: 60 Tagessätze und zwei Monate Fahrverbot.

    So viel zu "geringe Schuld". Es ist echt zum Heulen, was sich der Staat so leistet. Aufgrund der uneinsichtigen Haltung vor Gericht hätte eigentlich auch gleich noch eine MPU angeordnet werden müssen.

    PS: Ich habe jetzt mal nicht den zum Datum passenden Thread dafür ausgebuddelt :)

    Axel Voss hat er in einem Interview angeregt, Youtube und andere Plattformen mit nutzergenerierten Videos einfach zu verbieten.

    Zumindest räumt er jetzt ein, dass Uploadfilter wohl für Youtube quasi verpflichtend sein werden.

    https://www.golem.de/news/uploadfil…903-139992.html

    Eine schöne Ironie (falls hier noch nicht erwähnt):

    Ausgerechnet das Video von der Demo in Berlin wurde von Youtube geblockt. Denn im Hintergrund des journalistischen Videos war urheberrechtlich geschützte Techno-Musik zu hören.

    Wenn es aber darum geht, dass illegales erst gar nicht hochgeladen und freigegeben werden kann, ist man am Ende.

    In diesem Punkt wurde Artikel 13 geändert. Es muss nur noch das geblockt werden, was von Rechteinhabern vorher an die einzelne Plattform gemeldet wurde.

    Wie gut die Filter Änderungen erkennen müssen, weiß ich leider auch nicht. Im Text steht nur, dass der spezifische ("specific") Content vorher gemeldet worden sein muss. Vielleicht steht in den Erläuterungen genaueres. Ich weiß es nicht.

    Wenn ich §13 richtig verstanden habe, ist Youtube nun für diese Copyrightverletzung haftbar.

    Gerade in der Ecke gab es noch einige Überarbeitungen.

    Vor ein paar Wochen war es das allgemeine: "Youtube haftet praktisch immer".

    Heute ist es: Youtube haftet nur, wenn:

    - nicht ausreichend ernsthaft mit "den Rechteinhabern" (in der Praxis wohl eine Handvoll Verwertungsgesellschaften (Artikel 6 oder 7)) verhandelt hat

    - UND der Rechteinhaber den spezifischen ("specific") Content vorher an Youtube gemeldet hat.

    Neu ist nur der erste Punkt. Den zweiten gibt es meines Wissens nach schon heute.

    Wie mit minimalen Veränderungen auf bit-Ebene umzugehen ist, hängt an der Auslegung des "specific" von oben, bleibt also erstmal unklar. Da steht nur "hoher Industrie-Standard" als Anforderung an die Technik. Außerdem gibt es noch den Punkt, dass die Größe und Zwecke der Plattform bei den Anforderungen zu berücksichtigen sind.

    Das ist doch alles die richtige Richtung, um die Bedenken ernst zu nehmen. Es ist "nur" noch noch nicht richtig ausgearbeitet.

    Ich habe mir jetzt nochmal den aktuellen Regelungstext bis einschließlich Artikel 13 durchgelesen (danach hatte ich einfach keinen Bock mehr).

    Eins muss man den Verantwortlichen lassen: sie haben offensichtlich zugehört und noch massive Änderungen an Artikel 13 vorgenommen.

    Im Grunde ist der jetzt eine Variante von "notice, take down, stay down". Und das gilt doch schon heute, oder?

    Dazu kommt noch ein Vergütungsmodell für die Urheber, das es meines Wissens nach außerhalb vom Internet auch heute schon gibt (GEMA).

    Viel mehr ist nicht übrig geblieben. Daneben gibt es nur noch diverse weitere Regelungen, die offensichtlich dazu gedacht sind, die bekannten guten Argumente zu entkräften (durch tatsächliche Änderungen).

    Ich finde, das geht in die richtige Richtung. Leider bleiben die Details sehr ungenau. Nach den massiven Veränderungen in letzter Sekunde ist das auch nicht weiter verwunderlich. Eigentlich wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, das Dokument "rund" zu machen. Also jemand sollte sich hinsetzen und den jetzigen Text so nach bestem Wissen und Gewissen ausarbeiten, dass die Gedanken, die Artikel 13 jetzt enthält, anständig ausformuliert und zu einem stimmigen Gesamtpaket geschnürt werden.

    Dann hat man einen anständigen Artikel 13. Und wenn das geschafft ist, müsste man sich mindestens den Artikeln 11 und 12 nochmal mit der gleichen Akribie widmen.

    Sehr schade, dass das organisatorisch nicht mehr möglich ist. Jetzt wird leider über einen halbfertigen Text abgestimmt, der für sehr viel Unsicherheit sorgt.

    Hat eigentlich schonmal jemand Artikel 12 gelesen?

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    share of the compensation for the uses of the work made under an exception or limitation to the
    transferred or licensed right

    Ich musste den mehrfach lesen:

    Angenommen, ein Urheber gibt einem Verleger ("Publisher") eine auf bestimmte Nutzungsformen beschränkte Lizenz. Dann erhält der Verleger einen Anspruch auf Vergütung aus Verwendungen des Werks, die von der Lizenz NICHT abgedeckt sind.

    Also am praktischen Beispiel:

    Jemand produziert ein Video und gestattet einem Fernsehsender, es nicht-exklusiv in Deutschland auszustrahlen. Anschließend lädt er es auf Youtube hoch. Der Fernsehsender erhält jetzt einen Teilanspruch auf die Einnahmen aus Youtube.

    Habe ich das falsch verstanden? Oder steht das da wirklich?