Wäre da nicht eine Anzeige nach §315b STGB sinnvoll ?
Ich gehe davon aus, dass das schleichend passiert ist. Die Führung über die Wiese war bei Baustellen an diesem Radweg leider durchaus üblich und auch so leidlich akzeptabel. Bei den letzten Baustellen wurde es schon besser und Radfahrer über befestigte Wege auf den sehr breiten Gehweg geleitet (und natürlich entsprechend beschildert)
Vermutlich war es noch halbwegs brauchbar, als die "Führung" noch frisch war. Denn da war da ziemlich sicher auch noch Wiese. Die ist dann verschwunden und der Untergrund durch die Kurvenfahrten so aufgebrochen.
Bin gespannt, ob die Polizei die Stelle bis heute Nachmittag beseitigt hat.