Beiträge von Epaminaidos

    Wäre da nicht eine Anzeige nach §315b STGB sinnvoll ?

    Ich gehe davon aus, dass das schleichend passiert ist. Die Führung über die Wiese war bei Baustellen an diesem Radweg leider durchaus üblich und auch so leidlich akzeptabel. Bei den letzten Baustellen wurde es schon besser und Radfahrer über befestigte Wege auf den sehr breiten Gehweg geleitet (und natürlich entsprechend beschildert)

    Vermutlich war es noch halbwegs brauchbar, als die "Führung" noch frisch war. Denn da war da ziemlich sicher auch noch Wiese. Die ist dann verschwunden und der Untergrund durch die Kurvenfahrten so aufgebrochen.

    Bin gespannt, ob die Polizei die Stelle bis heute Nachmittag beseitigt hat.

    In Berlin wurde eine Radfahrerfalle aufgebaut:

    Ich fahre die Stelle mit der üblichen Vorsicht an, lenke in die Kurve...

    ...und fahre plötzlich in Strandsand.

    Ohne Platz zum Geradeausfahren. Und die gelbe Linie führt Radfahrer auch noch direkt sehr eng an die Absperrung.

    Während ich die Fotos gemacht habe, konnte ich reihenweise beinahe-Stürze beobachten. Sehr viele Radfahrer haben Probleme, NICHT gegen die Absperrung zu fahren.

    Vor fast jeder verdammten Kurve auf einer Landstraße steht inzwischen Zeichen 103:


    Aber Radfahrer werden natürlich ohne Vorwarnung mitten in der Kurve in Strandsand geschickt!

    Bei Autos wäre das absolut undenkbar.

    Ja: wenn Du Grün bekommst, haben die Fahrzeuge Vorfahrt, die sich noch auf der Kreuzung befinden.

    Natürlich sollten sie da nicht mehr sein, wenn sie alles richtig gemacht hätten. Das Räumen muss man trotzdem ermöglichen. Ist ja auch sinnvoll, um die Situation wieder aufzulösen.

    Die Situation mit den Rechtsabbiegern kann ich mir aber nicht so richtig vorstellen. Normalerweise sind mir die Autos aus dem Querverkehr im Weg, die sich auf der Kreuzung gestaut haben.

    Einfach weil Menschen Menschen und manschmal fahrig, unvorsichtig, verträumt oder planlos sind.

    Demnächst kommt dazu, dass der LKW-Fahrer ziemlich sicher eine glasklare und simple Regelung der StVO vorsätzlich ignoriert hat: Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen.

    Aktuell kann sich der Fahrer noch glaubwürdig damit rausreden, dass er die recht frische Regelung noch nicht kannte.

    Ich würde es als großen Sicherheitsgewinn sehen, wenn LKWs tatsächlich StVO-konform mit echter Schrittgeschwindigkeit (4-5 km/h) abbiegen. Denn das gibt dem Radfahrer wertvolle Zeit, zu reagieren. Allerdings wird das wohl ein frommer Wunsch bleiben. Das beginnt schon damit, dass Richter 7 km/h als "Schrittgeschwindigkeit" sehen. Und es endet damit, dass die Geschwindigkeit in Kurven nicht anständig gemessen werden kann und die Polizei deshalb erst sehr massive Verstöße sanktionieren wird. Wenn überhaupt.

    Die Straße ist quasi schnurgerade bis zum Horizont, man kann ewig weit schauen, aber trotzdem passieren solche Unfälle.

    Übersichtlicher als an dieser Stelle kann es gar nicht werden. Die Straße ist nur etwas abschüssig, so dass Radfahrer schneller sind als normal. (Edit: die Abschüssigkeit ist falsch. Tatsächlich ging es für die Radfahrerin bergauf.)

    Aber wenn man hier einen Radfahrer übersieht, hat man nicht geguckt. Punkt.

    Und mit Schrittgeschwindigkeit ist der vermutlich auch nicht abgebogen. Sonst würde der Radfahrer nicht im hinteren Teil einschlagen.

    Hat jemand vor, zur Mahnwache zu kommen?

    Ist bei mir um die Ecke, so dass ich wohl da bin, wenn es sich irgendwie einrichten lässt.

    Mal noch ein Lichtblick:

    Meine Tochter bekommt an der Schule gerade Fahrradunterricht. Und dort wurden ihr die korrekten Abstände zum Fahrbahnrand und parkenden Autos beigebracht: 50 cm bzw. 1 m. Ersteres ist noch etwas knapp. Aber wir wollen mal nicht päpstlicher sein als der Papst.

    Und ihr wurde noch beigebracht, dass der kleine Reflektor hinten am Schutzblech Pflicht ist. Aber die Änderung ist ja erst 2 oder 3 Jahre alt. Das würde ich jetzt von einem Grundschul-muss-alles-lehren-Lehrer auch nicht unbedingt verlangen.

    ... und wenn es dich erwischt, hast du halt Pech gehabt und bist tot... selber Schuld, wer nicht aufpasst und in die Zukunft schauen kann

    Das eigentliche Problem ist doch die realitätsferne Forderung an sich.

    Als Radfahrer fährt man ständig neben parkenden Autos. Da ist es absolut realitätsfern, die ständig konzentriert im Blick zu haben. Denn es gibt auch noch anderen Verkehr, um den man sich kümmern muss.

    Es hilft nur Abstand.

    Besonders gefährlich ist es vorne, hinten, links und rechts.

    Danke für den Lacher :)

    Der darauf folgende Teil mit "Geh erst über den Zebrastreifen, wenn die Autos stehen" ist eigentlich eh schlimmer, so erzieht man sich rücksichtslose Autofahrer und Kinder, die auf ihre Rechte verzichten.

    Hier bin ich bei der Broschüre. Das oberste Ziel ist, dass Kinder sicher durch den Straßenverkehr kommen. Das Erziehen von Autofahrern sollten sie anderen überlassen.

    Ich nehme am Zebrastreifen auch gerne die Technik: "So weit vorgehen, dass er mich überfahren müsste, ich aber zur Not noch zurück springen könnte".

    Für Kinder ist das aber ungeeignet. Die bekommen das noch nicht hin. Da braucht man klare Regeln.

    dass die Judikative auch nicht gegen ein bestehendes Gesetz entscheidet, selbst wenn dieses offensichtilich nicht zu erfüllen ist

    Ich hatte das eher unter "Richter ist bescheuert" abgelegt.

    Bei objektiver Unmöglichkeit wird der Angeklagte/Betroffene normalerweise entlastet. Aber es gibt halt gute und schlechte Richter. Die schlechten bleiben in den unteren Instanzen :)

    Entschieden, ob die Exekutive recht hat wird dann von der Legislative.

    Auch wenn es aus dem Kontext klar wird: Judikative stattLegislative.

    Und ich hoffe, dass die Polizei bei der Ahndung solcher Verstöße mit Augenmaß vorgeht.

    Das Umfeld, in dem ich das gelesen habe, war die Polizei Karlsruhe.

    Die fiel gerade durch mehrere Dinge auf:

    • Falschparker erhalten aktuell teilweise nur eine kostenlose Verwarnung: Der Polizist füllt den offiziellen Erfassungsbogen für Owis aus. Und dort, wo "55 €" stehen müsste, wird "0 €" eingetragen. Das hat jemand auf Twitter publik gemacht.
    • Als Antwort darauf wird nicht etwa die Praxis geändert, sondern die Zettel werden in Briefumschläge gesteckt. Das Öffnen wäre dann vermutlich eine Straftat.
    • Gleichzeitig halten sie an anderer Stelle Radfahrer an und kassieren die 55 € von jedem Einzelnen. Ohne vorherige kostenlose Verwarnung im geschützten Briefumschlag.

    Auf Twitter bin ich gerade darauf gestoßen, dass der Bundesrat beim Bußgeld für Gehwegradeln eventuell Blödsinn entschieden hat.

    Wir gehen ja vermutlich alle aktuell von 55 € pro Verstoß aus.

    Aber diese 55 € (Anlage 1, Lfd. Nr. 2) sind der allgemeine Regelsatz ohne speziellen Bezug zu Radfahrern. Und damit gilt es als Regelsatz für Führer von Kraftfahrzeugen.

    Und da es keinen speziellen Regelsatz für Radfahrer gibt, muss wohl §2 Abs. 4 BKatV zur "Umrechnung" heran gezogen werden: Radfahrer zahlen nur 15 €.

    Das steht natürlich im Widerspruch zur Beschlussvorlage des Bundesrats:

    Die Änderung beinhaltet vor allem im Interesse des Fußgängerschutzes auf Gehwegen eine deutliche Anhebung der Regelsanktionen beim vorschriftswidrigen Befahren von Gehwegen und ebenso im Interesse des Radfahrerschutzes beim vorschriftswidrigen Befahren linksseitig angelegter Radwege. Besonders
    das weithin verbreitete und – nicht zuletzt wegen der geringfügigen drohenden Sanktion in Höhe von 10 Euro – im Bewusstsein vieler Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen und vieler Rad Fahrenden jeden Alters als nahezu selbstverständlich angesehene Fahren auf Gehwegen ist für Fußgänger jeden Alters nicht weniger störend und gegebenenfalls sogar stärker behindernd oder gefährdend als das unzulässige Parken auf Gehwege

    Kann es sein, dass die ihre eigenen Gesetze nicht mehr verstehen?

    Habe natürlich gleich mal drüben im VP nachgefragt, ob das Verständnis so korrekt ist.

    sozusagen Packstation light, aber an jedem Haus

    Das gibt es sogar. Man muss es sich nur hinstellen.

    Als ich es vor knapp 10 Jahren das letzte Mal recherchiert habe, waren alle großen Dienstleister außer DHL mit an Bord.

    Scheint aber keinen Bedarf zu geben.

    Auch auf der letzten Meile scheint der Bedarf zu fehlen. Wäre es in der Praxis sinnvoll, die Touren zusammen zu legen, würde es wohl jemand machen.

    Ich stelle mir das auch gar nicht so einfach vor. Vermutlich zerstört der zusätzliche Aufwand den Kostenvorteile schon wieder.

    Und für die Umwelbilanz ist es vermutlich auch fast egal. Die meiste Strecke machen diese LKWs auf dem Weg von Versandzentrum zu ihrem Lieferbereich. Das bisschen Rumfahren vor Ort ist da wohl vernachlässigbar.

    Ich wäre da schon zuversichtlich. Die aktuelle Sanktion in Form eines Punktes sollte dafür Motivation genug sein.

    In der aktuellen Situation hingegen (also ohne Lieferantenparkplätze) ist es für den Erwartungswert "Knöllchen pro Monat" fast egal, ob die bei vielleicht jeder 10. Station vorhandene legale Lücke genutzt wird oder nicht.

    Das wird noch ein langes Tal der Tränen, bis das Problem mit den Paketboten aus der Welt ist.

    Denn die Paketboten gibt es nunmal. Die verschwinden nicht plötzlich. Und sie werden immer irgendein Gefährt dabei haben, das während der Auslieferung irgendwo stehen muss.

    Gibt es überhaupt eine gangbare Lösung für das Problem?

    Mir fallen nur spezielle Lieferantenparkplätze alle 100 m ein. Es ist aber ein langer Weg, bis die überall eingerichtet sind.

    Und wenn es sie dann gibt, müssen sie regelmäßig freigeschleppt werden. Aber bei der üblichen Beschilderung "Be- und Entladen, Ein- und aussteigen frei" ist das nur schwer möglich. Denn die Dauer dieser Tätigkeiten ist prinzipiell unbegrenzt. Und ein Fahrer muss auch nicht erkennbar in der Nähe sein.

    Wie will man also vor Ort zuverlässig entscheiden, ob der jetzt da stehen darf oder nicht?

    Andere wichtige Kriterien wie volkswirtschaftliche Kosten, Generationengerechtigkeit, Überwindung von sozialen Gegensätzen , eine Infrastruktur der kurzen Wege kommen dagegen regelmäßig zu kurz in der Diskussion.

    Du redest im Wesentlichen über externe Effekte der einzelnen Verkehrsmittel. Die Internalisierung selbiger ist Aufgabe der Politik.

    Es hat noch nie im großen Stil und auf Dauer funktioniert, dass Menschen freiwillig etwas aus höheren Motiven machen. Daher muss es der Geldbeutel steuern.

    Auf der Strecke, die ich in der Vergangenheit häufiger mit dem Auto gefahren bin, hat sich die Fahrgeschwindigkeit im Bereich von +/- 15 Minuten auf die Fahrzeit ausgewirkt, aber Staus und stockender Verkehr haben mich teilweise auf der selben Strecke mehr als 2 Stunden zusätzliche Fahrzeit gekostet.

    Ich mache da andere Erfahrungen. Stau kann natürlich auch mir die Fahrzeit vollkommen verhageln. Das ist klar.

    Der Unterschied in der Reisezeit zwischen meiner Frau als Fahrerin und mir ist aber schon ziemlich deutlich.

    Allerdings fahren wir meistens nachts. Da wirkt sich eine andere Wahl der Geschwindigkeit natürlich fast komplett proportional auf die Fahrzeit aus.

    Interessiert die Leute auch nicht.

    Die Sache hat halt drei Seiten:

    - CO2-Emissionen: sind normalerweise im Alltag nicht entscheidungsrelevant

    - Kosten: Ja, spielen eine Rolle. Aber meist keine große.

    - Zeit: Das ist der Knackpunkt. Beim Verbrenner sinkt die Durchschnittsgeschwindigkeit inklusive Tanken erst bei sehr hohen Geschwindigkeiten.

    Nehmen wir mal mein Auto:

    Ich habe anfangs mal 200 ausprobiert. Der hat dabei tatsächlich 20 l/100km verbraucht. Ich wollte die Anzeige vom Bordcomputer gar nicht glauben. Der nächste Tankstopp hat es aber eindrucksvoll nachgewiesen. Also bei einem 50l-Tank komme ich 250 km weit. Inklusive 10 Minuten Tanken sind das 85 Minuten oder 176km/h im Schnitt.

    Bei 150 verbraucht er 12 l. Das ergibt einen Schnitt von 141 km/h (alle 416 km oder 2:46 h tanken. Macht 2:56 für 416 km).

    Von der 30% höheren Geschwindigkeit bleiben also immer noch knapp 25% übrig.

    Bei einem Eletroauto sieht die Rechnung vermutlich anders aus.

    In dem Fall kam bei mir tatsächlich mal der Geldbeutel ins Spiel und ich habe mich seit dem auf 150 beschränkt. Die paar Minuten sind mir keinen halben Tank wert. Bei einem Elektroauto sinkt aber wohl auch die Durchschnittsgeschwindigkeit.

    Und inzwischen haben die scheinbar irgendein Software-Update nachgelegt: Der Vollgas-Verbrauch liegt jetzt "nur" noch bei 16 l/100km oder so.

    Ne, auch einfache Rückabwicklung ist anscheinend Schadensersatz.

    In § 437 BGB wird unterschieden: Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadenersatz.

    Ich vermute mal, dass Schadenersatz weiter geht. Rückabwicklung ist ja nur Rückgabe gegen Rückzahlung. Schadenersatz hingegen kann im Allgemeinen auch höher sein. Dafür ist der Schadenersatz vermutlich an engere Voraussetzungen gekoppelt (Verschulden?).

    Der vorherige Absatz ist nichtmal Halbwissen, sondern nur geraten.