Polestar präsentiert elektrischen Lastenscooter
Ich frage mich, welche magische Kraft die Kisten beim nächsten Schlagloch an Ort und Stelle hält.
Polestar präsentiert elektrischen Lastenscooter
Ich frage mich, welche magische Kraft die Kisten beim nächsten Schlagloch an Ort und Stelle hält.
Satz 1 gilt nach wie vor.
Satz 1 gilt als die wesentlich mildere Einschränkung.
Ich habe mal in die Begründung von 2016 geschaut. Dort wird beschrieben, dass durch die Änderung die Anordnung u.a. von Radfahrstreifen von den scharfen Anforderungen des Satz 3 auf die einfacheren Anforderungen von Satz 1 reduziert wird. Der Nachweis einer Gefahrenlage ist also keine notwendige Bedingung mehr für einen Radfahrstreifen. Aber das Ministerium fordert genau diesen Nachweis trotzdem.
Frag mich bitte nicht, wie das juristisch funktioniert. Ich finde Satz 1 nicht milder als Satz 3. Ganz im Gegenteil empfinde ich das "zwingend erforderlich" aus Satz 1 sogar als die höhere Anforderung als die Formulierung aus Satz 3.
Trotzdem ist es wohl wesentlich einfacher, ein Parkverbot oder ähnliches nach Satz 1 zu erlassen als irgendwas nach Satz 3.
Keine Ahnung, wie Juristen dabei argumentieren.
Radfahrer knallt hinten in SUV rein und prellt sich wohl ne Rippe dabei.
Du meinst "hinten" im Sinne von "90° seitlich im hinteren Bereich", oder? Also keinen Auffahrunfall?
Ministerium hält Modellversuch für Radfahrer für illegal
Habe ich was verpasst? Ich dachte, die besondere Gefahrenlage muss seit 2016 nicht mehr nachgewiesen werden. Steht doch eigentlich eindeutig in §45 Abs. 9 Satz 3 Ziffer 3 StVO, oder?
Gut, dass er das Video erst als Joker aus dem Ärmel gezogen hat.
Hat in seinem Fall super geklappt. Die Vorstellung, wie die ganzen Lügen der Gegenseite vor Gericht pulverisiert werden, ist ja auch zu schön. Die haben ja wohl sogar behauptet, dass er ihnen entgegen kam.
Allerdings hat er damit vermutlich auch die Einstellung des Verfahrens riskiert. Das passiert ja - wie viele hier wohl schon erlebt haben - ganz flott.
Dresden: Wütender Wirt fuhr Radler rum und haute ab — nach Video-Beweis verurteilt
Das Youtube-Video dazu fand ich sehr interessant. Diese lächerlichen Zickereien der Autofahrer am Anfang kommen mir sehr bekannt vor.
Und dann hat der Täter das stehende Opfer offensichtlich tatsächlich vorsätzlich umgefahren. Ich finde, da war der Richter durchaus noch milde (10 Monate Bewährung, 18 Monate ohne Führerschein, Anti-Agressionstraining). Gerade da auf einschlägige Vorstrafen verwiesen wird.
Kann es sein, dass die neuen Bußgelder ohne weitere Beachtung durch die Öffentlichkeit in Kraft gesetzt wurden?
Die Antwort ist wohl leider "Nein".
Viel mehr wurde es wohl weiter verschoben.
Ein weiteres Highlight ist der erste Satz:
"Am Köthölznerweg in Linden-Nord in Hannover ist am Dienstagmorgen ein Auto verunglückt."
Nochmal zur Erinnerung der Sachverhalt: Ein Autofahrer rammt beim Überholen eine Radfahrerin und verliert danach die Kontrolle über sein Fahrzeug.
Wie kommt man auf die Idee, diesen Sachverhalt einzuleiten mit "ist (...) ein Auto verunglückt"?
Wer sagt denn, dass das Sitzverhältnis am Ende genau der Zweitstimme entsprechen muss, unabhängig davon, wie die Erststimme ausfiel?
Das Bundesverfassungsgericht.
Damit ging das das ganze Problem ja erst los. Früher gab es im Bundestag keine Ausgleichsmandate. Und dann hat das BVerfG 2012 geurteilt, dass es höchstens 15 nicht ausgeglichene Überhangmandate geben darf, da sonst das Zweitstimmenergebnis zu stark verfälscht wird.
Sowas hatte ich mal auf einem meiner Alltagswege mit dem Auto. Da ging es wohl um den baulichen Schutz einer Brücke vor Überlast.
Fand ich aber nie gut. Infrastruktur soll Fahrfehler nach Möglichkeit verzeihen und nicht mit teuren Reparaturen bestrafen.
Fußgänger schwer verletzt - Berlin.de
Ein Autofahrer biegt von Firmengelände auf die Fahrbahn ein. Dort fährt er einen Fußgänger an, der ins Krankenhaus musste.
Was schreibt die Polizei?
Der Fußgänger achtete "offenbar" nicht auf den Verkehr.
Na vielleicht ist das auch einfach ein Tippfehler: Die haben bestimmt aus Versehen "Autofahrer" falsch geschrieben
Kann es sein, dass die neuen Bußgelder ohne weitere Beachtung durch die Öffentlichkeit in Kraft gesetzt wurden?
Dort stehen die hohen Bußgeldsätze drin und die letzte Änderung ist aus dem Juli.
Inzwischen geht man davon aus, dass mindestens 85% der Bevölkerung immunisiert sein müssen.
Aktuell geht man meines Wissens nach schon davon aus, dass aktuell gar keine Herdenimmunität erreichbar ist.
Gerade habe ich doch auch noch eine Meldung gelesen, nach der sich in GB schon wieder eine neue, noch ansteckendere, Variante ausbereitet.
Mit einem Poller mittendrauf. Damit die Verkehrswende besonders gut klappt.
Ich finde ja den kleinen freien Rechtsabbieger niedlich. Wirkt mit den kleinen Schildern ein wenig wie in der Verkehrsschule.
"der Markt reguliert das"
Der Markt ist gut darin, die Bedürfnisse der Käufer zu einem geringstmöglichen Preis zu befriedigen.
Es wird wohl niemand behaupten, dass der Markt gut darin, gegen deren Wünsche zu handeln.
Ich habe nebenher die Kommentare gelesen. Und da der Autor die Kommentarfunktion beschränkt hat, ist mir die Lust vergangen:
- Ein Kommentar verlangt, dass Radfahrer an jedem Zebrastreifen absteigen müssen (falsch).
- Der zweite beklagt fehlende Disziplin an Ampeln und der Autor stimmt zu. Da war ich gerade bei Minute 2, als der Autor zu Unrecht nahelegt, dass diese Ampel für Radfahrer gelten würde.
Die vermeintliche Freigabe des linksseitigen Radwegs für Radfahrer ist ja auch nicht vorhanden. Da steht lediglich ein Schild, dass Radfahrer die Huppelwarnung bitte nicht beachten sollen.
dass bei Abwesenheit von Rad- und allg- Fahrverkehrsmpel eine Fußv.ampel nix mehr aussagt = 0,-
Du spielst vermutlich auf die Frage an, ob die Höhe der Strafe von der Art der Ampel abhängt?
Das ist oben in der Einleitung meiner Meinung nach sauber formuliert (Hervorhebung von mir):
ZitatBei Rot über eine zu beachtende Ampel zu fahren, ist auch für Fahrradfahrer nicht erlaubt.
1 Punkt in Flensburg gibt es immer, das Bußgeld kann unterschiedlich hoch ausfallen.
Dasselbe gilt auch für andere Blauschilder
Beim Blauschild ist die Auswahl klar: Ohne das Schild hätte ich zwei Möglichkeiten, die Straße zu nutzen. Das Schild verbietet eine davon. Also "müssen" Radfahrer dort fahren, wo es das Schild anordnet.
Beim Schild Fahrradstraße ist es anders. Da gibt es nur eine Möglichkeit zur Nutzung.
Zum Vergleich habe ich mir im Test die gleiche Situation mit einem Autobahn-Schild vorgestellt. Da sagt man auch nicht "Autofahrer müssen dort fahren", sondern "Hier dürfen nur Autofahrer durchfahren".
Genau das habe ich ausgewählt: Radfahrer dürfen, Autofahrer nicht.
Im Test hätten beide Varianten richtig sein müssen.
Könnte ich das entscheiden, wäre meine Exit-Strategie:
Wir werden vermutlich im etwas ähnliches nicht herumkommen. Herbst ist aber zu früh, da die Jüngsten noch keine Möglichkeit zur Impfung haben.
Weiß jemand, ob noch neue, angepasste oder bessere Impfstoffe in Arbeit sind?
Das könnte gegen diese Strategie sprechen. Oder auch irgendwelche Therapieansätze.
Und bei drohender Überlastung der Krankenhäuser müssen wir natürlich wieder bremsen.
Man darf am Telefon rumspielen beim fahren, wenns am Radl montiert ist?
Damit hat der Gesetzgeber darauf reagiert, dass auch die Fahrzeugelektronik immer anspruchsvoller wird. Und auch dass Handys in einer Halterung ablenken können. Ein fest verbautes Touch-Display unterliegt jetzt den gleichen Einschränkungen wie ein Handy in seiner Halterung.