Das Opfer hätte auch ein legal auf dem Gehweg radelndes Kind sein können.
Oder eine Läuferin
Hätte. War es aber nicht.
Ich finde es nicht fair, bei Unfällen Szenarien durchzuspielen, wer sonst alles hätte an der Stelle sein können. Denn es sagt nichts darüber aus, ob der Fahrer jemand anderen bemerkt hätte. Menschliche Wahrnehmung ist ja durchaus eine komplizierte Angelegenheit.
Im vorliegenden Fall hält sich mein Mitleid mit der Radfahrerin doch sehr in Grenzen. Wenn man der Presse glauben darf, war sie als illegale Geisterradlerin unterwegs. Das ist für mich die Kategorie "selbst schuld". Denn sie fuhr an einer Stelle, an der sie nichts zu suchen hat. Das ist ein vorsätzlicher Verstoß. Oder (für mich genauso schlimm): sie hat sich nicht mit den Verkehrsregeln beschäftigt. Dem gegenüber steht eine Fahrlässigkeit des LKW-Fahrers.
Der vorherige Absatz steht unter dem Vorbehalt, dass der geschilderte Sachverhalt im Artikel korrekt und vollständig ist.