und mit Z239 kann man die Gesamtfläche aus rot|grau nicht zu einem Fußweg machen?
der entgegenkommende Fußgänger muss eigentlich nicht wissen, dass die rote Fläche nun zum ausschließlichen Gehweg gehört.
auf gemeinsamen Geh- und Radwegen oder auf Gehweg+Radfahrer frei weiß der Fußgänger das in der Regel auch nicht.
Also entweder ist Rot/Grau eine Trennung oder nicht (da es vorher ja ein Radweg war, soll es wohl eine Trennung sein). Da sehe ich zwei Möglichkeiten:
a) Es ist keine Trennung, dann reicht das aus. Dann wäre die nächste Trennung aber die zur Fahrbahn. Das aber würde bedeuten, dass vorher das die Fahrbahn zum reinen Radweg erklärt hätte.
b) Es ist eine Trennung, dann aber kann das nur für einen Teil davon gelten. In diesem Fall wäre die naheliegende Interpretation ein Gehweg mit Beschilderung und ein Radweg links daneben.
Man wollte aber wohl aus einem in der gesamten Fläche einen machen. Dabei hat sich die Ansicht, ob es dort eine Trennung der Wege gibt (durch die Farbe) einfach geändert, wofür es weder nach STVO korrekte Verkehrszeichen noch irgend eine Festlegung gibt, die man als Verkehrsteilnehmer nachsehen könnte. Da die Ansicht der Behören wohl davon ausgeht, dass es jetzt ein grau/roter Gehweg ist, kann man hier sehr klar von einem Fake-Radweg sprechen. Es verletzt definitiv die Vorgabe, das die Situation eindeutig und leicht zu erfassen sein soll.
Das Problem dabei für entgegenkommende Fußgänger ist, dass diese die Fläche nicht nutzen können. Bei einer Freigabe für Radfahrer oder einem gemeinsamen Rad/Gehweg können Fußgänger die volle Wegbreite nutzen. Hier müsste der rote Streifen ungenutzt bleiben.