Beiträge von KleverRadfahrer

    Eben: die 2013er StVO wurde komplett neu erlassen.

    Mein Vorschlag: Wenn man die Neuerungen nochmal überarbeiten kann, dann bitte daran denken, das die 1,5m (bzw 2m außerorts) im Bussgeldkatalog abgestuft enthalten sind. Pauschal 30 Euro differenziert nicht genug. Mein Vorschlag wäre:

    30 Euro bei Unterschreitung

    Teurer + 1 Punkt für weniger als 1/2 des Abstandes

    Noch Teurer + Fahrverbot für weniger als 1/3 des Abstandes

    Für jemanden, der mit 1,45m innerorts überholt sind 30 Euro schon fast zu viel, aber für jemanden der sich mit 10cm Abstand vorbei drückt viel zu wenig.

    Außerdem sollte man mal überdenken, das Fahrzeuge unter 80km/h vom Bussgeldkatalog kaum vor sehr dichtem Hinterherfahren geschützt werden.

    Leider nicht erwähnt: E-Autos stehen in allen anderen Problemen (Flächenverbrauch, Parkdruck, usw). den Verbrennen in nichts nach. Das Basisproblem in den Städten sind die immer grösser werdenden Fahrzeuge. Wirkliche Problemlöser für den Stadtverkehr sind E-Räder oder evt. noch Fahrzeuge wie der Renault Twizy.

    Was den (fossilen) Verbrauch angeht, wie lange müssten alle Autos elektrisch fahren um nur wieder aufzuholen, was bisher durch unnötig grosse und stark motorisierte PKW verschwendet wurde? Hätte man vor 10 Jahren alle PKW auf das wirklich Nötige an Masse, Leistung, Größe beschränkt, hätten wir heute wirklich effiziente PKW. Statt dessen wurde ein Wettrüsten gestartet. E-Autos sind doch traurigerweise überhaupt erst relevant geworden, als die Technik soweit war, das diese beim Beschleunigen die meisten Verbrenner stehen lassen.

    In diesem Fall würde ich Radwege sogar für sicher halten.

    Kann man eigentlich die öffentlich rechtlichen Sender zur Rechenschaft ziehen, wenn die erst Geld von einem fordern für ihren Bildungsauftrag und dann Sendungen produzieren, die falsche Informationen verbreiten?

    Das Zeichen [Zeichen 237] ist nicht dafür da auf einen Radweg hin zu weisen, es ordnet eine Benutzungspflicht an (und verbietet anderen Verkehr auf dem Weg) kann ja nicht so schwer sein das mal in der STVO nach zu sehen. X(

    Eigentlich mag ich diese Sendung, aber für das viele Geld was die zwangsweise kassieren können die ja wohl wenigstens ordentlich recherchieren. :cursing:

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    Da musste ich schon ungewohnt kräftig gegen den Spurhalteassistenten lenken um ihn zu überzeugen, dass ich gerade wirklich absichtlich über den Breitstrich fahren will. Da könnte ich mir vorstellen, dass es Probleme beim Ausweichen vor plötzlichen Hindernissen gibt. Und es gibt ja auch Schilder (Zusatzzeichen 1049-11) die das Überholen von langsamen Traktoren explizieht erlauben.

    Das ist völlig egal, ob Zusatzzeichen das überholen erlauben, meines Wissens nach hat dies keine Auswirkungen auf eine durchgezogene Linie. Eine durchgezogene Linie verbietet das Überholen nicht, es verbietet die Linie zu überfahren.

    Davon abgesehen funktioniert diese Technik schon erstaunlich gut. Aber ich glaube, dass es noch sehr lange dauern wird, bis der allgemeine deutsche Autofahrer solche "Bevormundungswerkzeuge" akzeptieren wird.

    Ja, das würde vermutlich ähnliche Reaktionen bringen wie das Thema AB-Tempolimit.

    Der Verdienst des Studenten müsste man natürlich an das Risiko anpassen, wenn die Gesetzeslage mal angepasst wurde ...

    Ob Herr Meyer das noch in .de betreiben wollte, ist seine Sache. Sicher fände sich aber dann ein Herr Müller, der das von sonstwo aus betreibt ...

    Das mag sein, aber es würde deutlich teurer und schwieriger werden dafür jemanden zu finden. Würde dafür z.B. der sofortige Entzug einer Fahrerlaubnis drohen (m besten für beide), oder eine Vorstrafe, dann überlegen sich sicher viele, ob sie das Risiko wirklich eingehen wollen.

    Natürlich müsste zumindest Stichprobenhaft geprüft werden, ob ein Fall von Punktehandel vorliegt, damit die Gefahr erwischt zu werden auch steigt. Aber dafür gibt es in diesen Fällen vermutlich oft klare Warnsignale, z.B. wenn der angebliche Fahrer weit vom Fahrzeughalter weg wohnt und nicht verwandt ist.

    Man könnte es zumindest deutlich teurer und schwieriger machen, wenn man nur wollte.

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    Da fällt einem nichts mehr zu ein <X. Rasen ist kein Problem, wenn man nur genug Geld hat.

    Aber diese Lücke zu entfernen im Gesetzt klappt nicht. Naja kein Wunder, wenn unsere Regierung sogar schon mit einer gültigen Gesetzesänderung überfordertet ist (und dort sogar den gleichen Fehler wiederholt macht).X(

    So extreme Regeln braucht es eigentlich nicht. Man müsste nur mal die Reglungen heute mit dem technischen Stand neu überdenken:

    • Ich fände es sinnig, wenn man bei PKW mal über eine Leistungsbeschränkung wie beim Motorradführerschein nachgedacht hätte. Dort gibt es die ja, weil schon recht früh die Fahrleistungen von Motorrädern sehr potent waren. Nur das PKW da mittlerweile kräftig aufgeholt haben.
    • Ein Ähnliches Problem beim generellen Tempolimit auf der Autobahn. Auch hier stammt die Reglung noch aus einer Zeit, wo die technischen Möglichkeiten (sowohl was maximale Leistungen als auch die durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit angeht) deutlich geringer waren. Ein Limit bei 180 km/h wäre für die Sicherheit heute sehr sinnvoll, da es ab diesem Tempo für ungeübte Fahrer schon schwer wird noch alles richtig einzuschätzen. Dieses Tempo konnte früher kaum jemand überschreiben, heute kann das fast jeder Kleinwaagen.
    • Die maximal 3,5 Tonnen sind noch aus Zeiten, wo Autos das Thema Leichtbau noch nicht kannten. Diese Grenze könnte man jetzt locker auf 2 Tonnen absenken um dem SUV Wettrüsten mal einen Grenze zu setzen.
    • Die maximale Lautstärke ist wieso bitte heute immer noch nicht einfach generell für alle Fahrzeuge festgelegt? Wieso darf ein Motorad oder Sportauto lauter sein? Wer gerne Krach haben möchte, kann sich heute doch ganz einfach über Lautsprecher im Innenraum oder Helm beglücken lassen.

    https://www.golem.de/news/bundesver…007-149654.html

    Elektromobilität soll über den allgemeinen Strompreis subventioniert werden.

    Zumindest in Hamburg bezahlt der Staat (?) die Ladesäulen, die je nach Modell gut 10k oder 60k Euros kosten. Der Autofahrer zahlt an der Säule den normalen Strompreis.

    Warum kann man nicht einfach Benzin+Diesel stärker besteuern und das davon zahlen? Und den Preis an den Säulen etwas anheben, damit sich das langfristig selbst finanziert?

    Im Artikel steht ja sogar, das Diesel stark subventioniert wird. Was da nicht steht ist, wer genau mit "Stromkunden" gemeint ist. Meint es wirklich alle Stromkunden oder nur die privaten Haushalte?

    Aber klar, wer sein E-(Lasten)Rad lädt, was er ohne Förderung gekauft hat, soll sich bitte noch zusätzlich an der Infrastruktur beteiligen, damit Leute mehr Ladesäulen bekommen, für ihren E-SUV, der schon beim Kauf kräftig subventioniert wurde.

    Seltsamerweise kommt niemand auf die Idee, das Tankstellen mal in die Pflicht genommen werden. Würde man überall eine Schnellladesäule haben müssen, wo man Benzin/Diesel zapfen kann, die dann auch noch wie Benzin/Diesel an der Kasse bezahlt werden kann (bei Ladesäulen ist das derzeitige Hauptproblem ein anderes, es ist das Chaos mit den vielen verschiedenen Abrechnungssystem) dann wäre das Problem schnell gelöst.

    Daran, einen zusätzlichen Stecker für Leichtfahrzeuge zu bauen, z.B. um E-Lastenräder zu laden denkt natürlich auch niemand.

    <Sarkasmus>

    Wir haben doch eine sehr gute Ladeinfrastruktur. Wir müssen nur aufhören VW und Co ständig mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen, dann kommt irgendwann Tesla und kauft die auf. Damit wäre das Problem gelöst, denn Tesla hat mit seinen Superchargern bereits ein gutes Netz von Ladesäulen gebaut. Aber klar, die bauen eben einfach die Ladesäulen, unsere Industrie schickt lieber Lobbyisten nach Berlin.

    </Sarkasmus>

    Guten Anfang. Wichtig wäre nur von Anfang an strikt die maximale Masse/Motorleistung/Maximalgeschwindigkeit zu begrenzen, damit dort kein SUV Wettrüsten wie bei PKW einsetzt.

    Allerdings müsste dann auch geklärt werden wo die Teile fahren, die derzeitigen Radwege sind oft zu eng dafür.

    Wenn ich jetzt nochmal trollig sein wollte, würde ich fragen, ob ein [Zusatzzeichen 1022-10] alleine auf der rechten Seite, das Geisterfahren auf einem linken Radweg erlaubt?

    Aus der STVO (§2, Abs 4):

    Zitat

    Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.


    Also ein [Zeichen 239] mit [Zusatzzeichen 1000-33] kenne ich so nicht. Steht das irgendwo in der STVO?

    Nach meinem Verständnis müsste es dann (am besten auf beiden Seiten) ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1000-33] sein.

    Wobei ich bei den Bilder widersprechen muss. Auch ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] halte ich da für unzulässig, es ist schlicht zu eng und Fußgängern nicht zuzumuten. Eine ordentliche Lösung wäre:

    a) Es war vorher ein Radweg ohne Benutzungspflicht: Den Radverkehr sicher auf die Fahrbahn führen, evt. einen gelben Schutzstreifen einrichten.

    b) Es war vorher ein Radweg mit Benutzungspflicht: Den Radverkehr sicher auf die Fahrbahn führen, den Grund für die Benutzungspflicht entschärfen, z.b. durch eine Tempobeschränkung oder durch sperren einer Fahrspur für den Kfz, damit der Radverkehr dort weiter geführt werden kann.

    fallen möchte ich gegen einen betonkübel allerdings noch weniger als gegen einen 80cm-Metallpoller in weiß-rot

    Es gibt auch Poller aus weichem Plastik, die wären da besser. Die Problematik das Radfahrer stürzen können sollte man natürlich bedenken, auch die Gefahr, das dort jemand mit dem Lenker hängen bleiben kann. Nächster Punkt ist ob Radfahrer sich noch sicher gegenseitig überholen können. Wenn das nicht geht ist das sehr ungünstig, da Radfahrer eine weite Streuung bei der Geschwindigkeit haben.

    "Gehweg mit Beschilderung" gibt es aber im Normalfall nicht, da das 239 nur in Zweifelsfällen aufgestellt werden darf, nicht jedoch, wenn es die gesetzliche Regelung wiedergibt. Da der Gehweg hier schon "selbsterklärend" rechts neben dem "Radweg" verlaufen täte, bleibt nur die Kalrstellung übrig, dass nun der "Radweg" ein Gehweg sein muss.

    Den alten Gehweg kann man unbeschildert lassen ...:saint:

    Davon steht nichts in der STVO, dort ist nur festgelegt, dass Z239 einen Gehweg kennzeichnet. Die Verwaltungsvorschriften muss man als Verkehrsteilnehmer nicht kennen.