Beiträge von flinker

    Ich will ja nicht nur das neue weg haben, sondern vor allem auch das bereits bestehende, welches bislang schon die linksseitige Benutzungspflicht anordnete und Radfahrer verkehrt herum in den Kreisverkehr geschickt hat, wo sie dann überraschend hinter einem Gebüsch oder einer Hecke auftauchen.

    Du gehst immernoch unterbewusst auf die Hinhaltetaktiken ein. Du musst klagen, es führt kein Weg drumherum. je früher desto besser. Wenn das Gericht die neue Benutzungspflicht beurteilt wird es sicherlich auch seine Meinung für die Gegenrichtung zum Ausdruck bringen (Du darfst es nicht dazu drängen, weil Du diesbezüglich nicht klagen kannst) weil man die Benutzungspflichten in zwei Richtungen schlecht unabhängig voneinander beurteilen können wird. Deswegen: jetzt das neue Schild beklagen anstatt noch lange zu fackeln. Hilft nichts, tut aber auch nicht so weh wie Du vielleicht denkst.

    Flugzeuge und Züge haben auch ne Black Box.

    ja. jene die für den öffentlichen Personenverkehr vorgesehen sind, oder Güterzüge die außerordentlich große Gefahren mit sich bringen. Auch große Schiffe haben Datenschreiber. Im wesentlichen: wenn der Fahrer beruflich unterwegs ist.

    Ich glaube nicht, dass jede private Cessna, jedes Segelböötchen und jede Dampflok oder Draisine(!) eine Blackbox haben müssen. Und ich hielte es auch nicht für sinnvoll.

    Der Kuhweidenweg ist seit heute auch in der Gegenrichtung benutzungspflichtig

    dann solltest du morgen den Widerspruch rausschicken.

    Ich würde nicht einen gesammelten Widerspruch stellen, sondern jeder Situation einzeln widersprechen.

    hm, die niedersächsische Konstellation scheint kompliziert zu sein. Widerspruch sollte wohl nach den Einlassungen zur Sache gehen, da es aber kein Widerspruchsverfahren gibt, könnte es vor Gericht schiefgehen wenn sich die Behörde nur hilfsweise zur Sache einlässt und hauptsächlich auf Unzulässigkeit beharrt.

    Umgekehrt könnte man auch annehmen, dass Yeti schon hinreichend zum Ausdruck gebracht hat, dass er neuverbeschieden werden möchte und die Stadt habe das (durch die Blume) abgelehnt.

    Da die Frist für eine Neuverbescheidung auch bloß 3 Monate beträgt ist es möglicherweise doch sicherer, zunächst den entsprechenden Antrag zu sellen, mit Bitte um rechtsmittelfähigen Bescheid, und dann nach 93 Tagen Klage zu erheben.

    wenn es kein Vorverfahren gibt, dann kannst Du jetzt schon klagen. Die inhaltliche Beschäftigung der Ausgangsbehörde ist das entscheidende was Dir eine neue Frist einräumt. Ich beteilige mich auch gern an etwaigen Kosten, wir hatten für Hamburg auch mal gesammelt. Ich würd sagen genereller Aufruf irgendwo und Details per PM.

    Antrag auf Überprüfung/Neubescheidung

    davon hattest Du weiter oben ja geschrieben. Grundsätzlich kann man das machen, aber es dauert viel länger. Letztendlich wirst Du einen Bescheid bekommen (ggfs. erst nachdem Du das gerichtlich erzwungen hast) der die aktuelle Lage widerspiegelt. Gegen den legst Du Widerspruch ein, der wird abgelehnt und Du klagst gegen den Widerspruchsbescheid. Oder Du klagst weil sie den Widerspruch nicht bearbeiten nach 3 Monaten.

    Was ich sage ist, dass Du in Deinem Fall den Teil mit der Neubescheidung sparen und direkt Widerspruch einlegen kannst. Dafür schreibst Du folgendes (o.ä.) in den Widerspruch hinein:

    Zitat

    Ihre Behörde hat sich zuletzt mit der fraglichen Radwegebenutzungspflicht im Rahmen meiner diversen

    Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz auch inhaltlich beschäftigt (vgl. diverse E-Mails und

    Telefonprotokolle). Hieraus ergibt sich, dass mein Widerspruch fristgerecht erfolgt, da die letzte inhaltliche

    Würdigung des Sachverhalts hierfür entscheidend ist.

    Das hat zumindest in Hamburg dazu geführt, dass sie sich tatsächlich inhaltlich damit beschäftigt haben.

    Dass die inhaltliche Würdigung die Widerspruchsfrist erneut auslöst steht zum Beispiel in der Wikipedia (Vorverfahren) und es gibt dazu genügend Urteile.

    Es tut mir leid, dass es mit positiver Energie nicht funktioniert hat. Jetzt gilt es, Deine negativen Gefühle für positive Ergebnisse zu nutzen! Dazu ein paar Tipps:


    Gibt es schriftliche Unterlagen über das Treffen mit der Verwaltung und darüber was sie in der Sache vorgetragen haben? (Also zum Beispiel nen Zettel, den sie hatten als sie das Gespräch geführt haben?) Falls ja, brauchst Du keinen Antrag schreiben, sondern Du erhebst Widerspruch: da sich die Behörde Dir gegenüber inhaltlich geäußert hat, gilt die Jahresfrist für Dich neu.

    Aus Erfahrung ist eigentlich mein Rat, dass Du nicht bei der örtlichen Behörde Widerspruch *erheben* solltest, sondern dass Du den Widerspruch bei der Widerspruchsbehörde *einlegen* solltest. Damit sparst Du Dir bei einer so albern agierenden lokalen Verwaltung einiges an Zeit und Mühe. Mehr Details dazu bei Bedarf.

    Im Nachgang zu der Twitterdiskussion hab ich http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/dpvl-a…bes-gegen-zweit gefunden, mit der interessanten Info:

    Zitat

    Die PK, WSPK und DE 14 melden die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Maßnahmen (Anzahl 2V, 3V, 6V und Anzahl der Personalstunden) bis zum 3. Werktag des Folgemonats bis auf weiteres per E-Mail an XXXXX mit der zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle des Monatscontrollings.

    Diese Tabellen sollte man mal per HmbTG anfragen. Jemand Lust?

    »Ich habe das gesehen und ich habe nach meinem Ermessen entschieden, keine Maßnahmen zu ergreifen. Sie kommen als Radfahrer dort vorbei.«

    Owi schicke ich raus.

    Was macht man am besten [...]?

    nach fünf Minuten wieder anrufen, sagen dass man nicht vorbeikam und darum bitten, dass man es sich zeigen lässt, wie man als Radfahrer vorbeikommt. Notfalls wieder via 110. Beim Vorortttermin reichlich fotographieren und Visitenkarte geben lassen. Dann im Anschluss (wenn es wirklich nicht ging) *richtig* Ärger machen, also Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten, ggfs. dessen Vorgesetzten.

    Oder damit leben, dass Du nicht ernstgenommen wirst.

    Zitat

    2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

    am Kanal sitzen, trinken, angeben, idiotische Ideen haben, dann Quatsch machen und dabei nicht über die Folgen nachdenken ist eine Jugendverfehlung. Eine schlimme.
    Was die Altersfrage angeht vertraue ich darauf, dass sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft die StPO hier korrekt anwenden. Es ist eine klare Sachfrage, deswegen dürfte es schwierig sein, dort zu mauscheln. Der Mitangeklagte ist unter 21, soweit ich weiß.
    Im Endeffekt ist hier Aufregung wohl unangebracht. Die Tatsache, dass versuchter Mord (und nicht Leichtsinn mit XY) angeklagt wird ist wohl eine deutliche Sprache.

    versteif Dich nicht auf die Querungsmöglichkeiten. Jedenfalls an der Ampel ist es ja sicher und am FGÜ potenziell auch. Bloß nicht komfortabel. Dein Ziel ist es ja auch nicht, dass das VZ 241 vor-versetzt wird (sodass Du den gemeinsamen Geh- und Radweg erreichen kannst), sondern es soll weg. Die
    Also. 1. sie haben sich in der Sache eingelassen und offenbar die bestehende Situation geprüft und dabei ihr Ermessen ausgeübt. Du wendest Dich gegen die fehlerhafte Ermessensausübung und führst dazu aus:
    * Auf der Friedrichstraße kann von keiner erhöhte Gefährdung von Radfahrenden im Mischverkehr ausgegangen werden. Durch die Anordnung vonTempo 30 ist die Fahrbahn für Radfahrende nicht unsicher (vgl. zum Beispiel sogar das Verbot von RWBP in Tempo-30-Zonen). Die mittlere Belastung von 12837 KFZ/24h ist mäßig und macht keine RWBP nötig.
    * Die Radweg/Gehwegbenutzungspflicht ist nicht nur nicht nötig sondern darüberhinaus in der Ausführung ungeeignet. Hierzu fürhst Du aus:
    * viel zu schmal, nur kurzer Abschnitt, durch Einfahrten/Ausfahrten, durch Geschäftsauslagen.

    Da Du bereits weißt, dass sie das anders sehen bittest Du um möglichst baldigen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid (bei Ablehnung durch die die Widerspruchsbehörde).

    2. Deine Argumentation hierzu würd ich einfach weglassen oder prüfen ob die ein kleines VZ 205 dort angeordnet werden *darf*, falls ja unter welchen Bedingungen und dann prüfen ob Du die Bedingungen für erfüllt erachtest. Wenn nein, dann Widerspruch (separater Brief, damit die es nicht durcheinandermischen) und ggfs. später Klage.

    MfG

    Als Alternative zu diesem Widerspruch würde ich per Transparenzanfrage die jüngsten Unterlagen zum angesprochenen VZ 241 bei der StVB anfordern. Die haben ja angeblich alle miteinander gesprochen, es muss also eine Anordnung geben.