Beiträge von Moni

    Bloß nicht RE 7 oder RE 70 fahren.

    Auch wenn Malte warnt, plane ich gerade eine Landpartie für Samstag. Dafür wollen wir morgens mit der Bahn zu dritt oder viert von Hamburg nach Wrist und abends von Nortorf zurück. Und das ganze natürlich mit Fahrrädern.

    Morgens fährt der Zug ja alle halbe Stunde und immer direkt, so dass das keine zu großen Probleme geben sollte. Abends gibt es um 20:12 ne Direktverbindung und um 22:12 eine mit Umstieg in Neumünster.

    Wie sieht es denn bis auf die vielen Verspätungen generell mit der Fahrradmitnahme aus? Ist das Risiko hoch, dass die Mehrzweckabteile voll sind und man mit Fahrrädern nicht mehr in den Zug kommt oder vom Schaffner wieder rausgeschmissen wird?

    ...

    Und da sieht es wegen der Baustelle jetzt so aus:

    Die bisherigen drei Fahrspuren stadtauswärts sind auf zwei Fahrspuren eingeschränkt, eine Fahrspur ist jetzt neu für den Verkehr stadteinwärts eingerichtet.

    ...

    Das erklärt, wie man einen LKW auf dieser Straße nicht bemerken kann. Hatte mich nach Lektüre des Mopo Artikels schon gewundert...

    Dieses Mal fuhr offenbar der Radfahrer bei rotem Licht von der Bellealliancestraße nach rechts rum in die Weidenallee und wurde dabei von einem Lastkraftwagen gerammt. Das ist auch eine absolut selten blöde Idee, auch wenn an dieser Kreuzung an der Christuskirche tatsächlich alle so fahren wie sie wollen, gerade jetzt in Hinblick auf die Baustellen in der Weidenallee und im Weidenstieg.

    Kann mir kaum vorstellen, dass er aus der Bellealliancestraße auf der Fahrbahn nach rechts in die Weidenallee abgebogen ist, da fahren eigentlich alle abkürzend über den Radweg und dann ist gerade auch noch Baustelle, so dass man auf der Fahrbahn gar nicht in die Weidenallee einfahren kann.

    Er wollte wohl in den Weidenstieg und hat (wie eigentlich auch alle) die Abkürzung an der U-Bahn Haltestelle vorbei genommen, da kommt man ohne Absteigen nicht legal hin. Legal fahrend muss man an fünf Ampeln warten... Aber auch hier kann ein LKW meines Erachtens nur von links kommen, wenn der Radfahrer ohne zu Gucken die mehrspurige Fruchtallee kreuzt.

    Aber wer wo gefahren ist, ist ja auch nebenächlich denn:

    Der Fahrradfahrer war ohne Helm unterwegs.

    Zum Glück ist er wohl nicht allzu schwer verletzt.

    Am Ende des Artikels wird noch erwähnt, daß in Hamburg 44 automatische Fahrradzähler installiert werden sollen. Hatte ich bisher gar nicht mitbekommen. Offensichtlich gab es wohl bei den Behörden/dem Senat die gleichen Argumente gegen die Einmalzählungen, wie hier im Forum.

    Habe ich bisher auch nicht mitbekommen. In dem Artikel ist auch eine Karte verlinkt in der die Stellen markiert sind, an denen gemessen werden soll. Es werden wohl Säulen wie an der Gurlittinsel und "unsichtbare" Zähler. Besonders in den Bereichen Dammtor/Kennedybrücke und Elbbrücken wollen sie wohl heruasfinden, wo die meisten radeln. Hoffentlich werden die Daten auch veröffentlicht...

    Beim indirekten Linksabbiegen aus der Kieler Straße in die Stresemannstraße ist für Radfahrer allerdings gar kein gültiger Signalgeber zu erkennen. Radfahrer, die beim Umschalten des Signalgebers für Fußgänger losfahren, begehen einen Rotlichtverstoß, da der nicht einsehbare Signalgeber für den Fahrverkehr erst zwei Sekunden später auf grünes Licht umschaltet.

    Gerade bei vielen neugestalteten Kreuzungen mit den markierten Aufstellflächen für das indirekte Linksabbiegen hat man nur Sicht auf die Fußgängerampel. Ich frage mich, ob das beabsichtigt ist, da man wirklich davon ausgeht, dass sowieso alle Radfahrenden die Fußgängerampel beachten. Und wenn es doch mal zu Konflikten kommt, hat der Radfahrende trotzdem Schuld, da man laut StVO den querenden Verkehr beachten muss:

    Zitat von StVO §9

    (2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

    Eine Kombistreuscheibe in der Fußgängerampel zusätzlich zur Fahrbahn- oder Fahrradampel wäre auch nicht sinnvoll, da man dann für den Geradausverkehr zwei verschiedene zu beachtende Ampeln hätte.

    Eine extra Ampel für indirekte Linksabbieger ist viellecht die einzige sichere am wenigsten verwirrende Lösung. Aber es gibt auch die Meinung, dass man eine extra aufgestellte Fahrradampel oder Kombistreuscheibe an der Fußgängerampel nicht beachten müsste, da rot anordnet vor der Kreuzung zu halten (§ 37 Abs. 2 Nr.1 StVO), man sich aber schon in der Kreuzung befindet...

    Ach, für Radfahrer und Fußgänger gibt es zwar Ampeln, aber die sind doch nur da, damit Sie nicht auf die Fahrbahn vor die Autos laufen. Untereinander kriegen die das schon so geregelt. Zumindest habe ich diese Kreuzung schon vor knapp zwei Jahren gemeldet und seitdem ist nichts passiert...

    Leider habe ich das gerade nur mit Baustellenabseprrung, die Ampelschaltung war aber auch schon vorher die selbe. Zur Erklärung: Die rechte grüne Ampel ist eine Fußgänger/Radfahrer-Kombo, die linke eine reine Fußgängerampel. Das macht es seit dem 1. Januar wenigstens etwas besser, da die Fahrbahnampel natürlich rot zeigt, wenn Fußgänger und Radfahrer kreuzen dürfen.
    Das ganze ist hier: Google Maps

    Funfact: Die Baustellenabsprrungen waren zumindest für kurze Zeit verschwunden, nach meiner Meldung zur Ampelsache mit diesem Foto, da es für diese leine Genehmigung gab...

    Na dann will ich mal probieren für Nachschub zusorgen:

    Ich interpretiere das so, daß der erste Satz nur dann für Radverkehrsführungen gilt, wenn man nicht davon abweichen kann, weil es keine "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" gibt.
    ...

    Es sei denn, es greift das "Davon abweichend", was natürlich nur sein kann, wenn es die "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr", die "davon abweichend" gelten sollen, überhaupt gibt.

    Man "kann" relativ einfach davon abweichen, auch wenn es keine Fahrradampel gibt. Man darf (und muss) nur einach nicht die Fahrbahnampel beachten.
    Die Bedingung für die Abweichung ist, dass man auf der Radverkehrsführung fährt und nicht dass es "besondere Lichtzeichen für den Radverkehr" gibt.

    Der Sinn bestand natürlich in einer Frist zur Nachrüstung mit "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr". Und?

    Und warum sollte der Gesetzgeber extra Zeit zum Nachrüsten geben und diese Zeit dann nochmals verlängern?
    Weil er davon ausgeht, dass es bei fehlender Nachrüstung häufig zu gefährlichen Situation kommen kann, weil für Radfahrende auf Radverkehrsführungen keine Ampel gilt. Nun wurde an vielen Kreuzungen immer noch nicht nachgerüstet, so dass es für Radfahrende auf Radverkehrsührungen an diesen Kreuzungen eine Regelungslücke gibt.

    Doch, es gelten Ampeln, die "Lichtzeichen für den Fahrverkehr". Fahrradfahrer sind nämlich auch "Fahrverkehr".

    Natürlich sind Fahrradfahrer auch Fahrverkehr. Nur gelten auf Radverkehrsführungen abweichend spezielle Ampeln für den genauer definierten Fahrverkehr der Radfahrenden.

    Genau. Und da kann man getrost davon ausgehen, daß der Gesetzgeber nicht wollte, daß die Lichtsignalanlage für alle gilt - Bus, Bahn, LKW, PKW, Motorräder, Mofas, Kleinkrafträder, Fußgänger, Rollstuhlfahrer - nur um dann ausgerechnet Radfahrer davon auszunehmen. Warum sollte er das auch wollen?

    Der Gesetzgeber wollte, dass es für Radfahrende auf Radverkehrsführungen spezielle Ampeln gibt. So wie es für Fußgänger auch spezielle Ampeln gibt.
    So fällt mir zum Beispiel gerade diese Kreuzung ein. Hier gilt die Ampel für Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn fahren, aber es gibt keine Ampel für Fußgänger, die die Berger Straße kreuzen und keine Ampel für Radfahrende auf dem parallelen Radweg. Hier sind also Fußgänger und Radfahrer, die die Berger Starße kreuzen ausgenommen. Für Fußgänger ist das hier auch sinnvoll. Für Radfahrer weniger, da Sie nach der Berger Straße den Fußgänger und Fahrradfahrer dieser Straße kreuzen. Deshalb hat wohl die Straßenverkehrsbehörde die Haltelinie auf den Radweg aufgemahlt um zu implizieren, dass hier die Fahrbahnampel auch für Benutzer des Radweges gelte, obwohl das die StVO meiner Meinung nach nicht hergibt.

    Sind hier eigentlich alle der Meinung, dass man auf einer Radverkehrsführung die Fahrbahnampel beachten muss, wenn keine Fahrradampel vorhanden ist?

    Zitat von StVO

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Ich interpretiere das ja immer noch so, dass der erste Satz nicht auf Radverkehrsführungen gilt. Der zweite Satz beginnt ja schließlich mit "Davon abweichend".
    Auch wenn man das ganze historisch auslegt, ist die mindestens einmal verlängerte Übergangsfrist (zur Beachtung von Ampeln für Fußgänger) doch dafür da gewesen, um Ampeln für den Radverkehr nachzurüsten oder was hätte diese sonst für einen Sinn gehabt?

    Vermutlich sehen das die Straßenverkehrbehörden anders, da sie nur wenig nachgerüstet haben und so für Radfahrende an vielen Kreuzungen keine Ampeln gelten. Aber es geht ja darum, was der Gesetzgeber eigentlich wollte und nicht was die Straßenverkehrbehörden denken, oder?

    CDU at its best: Frankfurter Rundschau
    Sie wollen das Radfahren in gefährlichen Einbahnstraßen und zeitweise in der Einkaufstraße und am Mainufer verbieten. Das Beste: Alle Radwege sollen wieder benutzt werden müssen und in manchen Straßen das Fahrradfahren komplett verboten werden. Wenigstens da hat der parteieigene Verkehrsexperte noch gemerkt, dass es nicht rechtens wäre...

    Für Radfahrer gilt derzeit immer noch eine Umleitung über Kennedybrücke.

    Die Linksabbiegeampeln waren aber auch in Richtung Ferdinandstor (also Kennedybrücke) und Ballindamm abgeklebt.
    Ich habe auch keine Umleitungsschilder gesehen: Ich kam aus dem Brandsende und bin dann vom Ballindamm links auf die Lombardsbrücke.

    Ich glaube da sollst du bis zur nächsten Kreuzung weiterfahren. Nur blöd wenn man z. B. Richtung Harvestehuderweg möchte.

    Ist da nicht auf der anderen Seite der Zweirichtungsradweg? Sieht man natürlich nicht, wenn man von der Lombardsbrücke kommt, aber ich denke so soll man fahren.

    War heute an der Kreuzung davor unterwegs. Da sind die grünen Lichter zumindest von drei Fahrradampeln für das indirekte Linksabbiegen abgeklebt:

    Weiß jemand was das für einen Sinn haben könnte? Ich kenne das fehlende Grünlicht bei "Abbiegeampeln" sonst nur von Fahrbahnampeln, wenn Fußgänger Vorrang haben. Aber das sollte ja hier nicht der Fall sein...

    Das ist eines meiner Lieblingsthemen, seitdem ich damals Maltes Tabelle entdeckt habe.
    In den bisher beschriebenen Fällen geht es ja immerhin "nur" darum welche Ampel gilt. Kritischer finde ich Fälle in denen es darum geht, ob für Fahrradfahrer überhaupt eine Ampel gilt:

    • Man fährt auf dem Fahrradweg,
    • es gibt keine Ampel für Radfahrer und
    • die Radfahrerfurt und Fußgängerfurt grenzen nicht aneinander.

    Es gilt also keine Ampel!

    Zum Beispiel hier:
    Google - Street View

    Spannend wäre dann theoretisch die Schuldfrage bei einem Unfall zwischen Radfahrer und querenden Verkehrsteilnehmer, der grün hat. Hat der Radfahrer auf der Vorfahrtsstraße recht, da der Unfallgegener trotz grün ein Vorfahrtachten-Schild beachten müsste? Aber wie soll der sehen, dass der Radfahrer keine Ampel zu beachten hat?
    Praktisch würde jeder Richter wohl gegen den Radfahrer entscheiden, frei nach msdwgi.

    Man müsste Revolution aber neu definieren: Umsetzung einer gut 15 Jahre alten Verordnung.
    Wobei die Frei-Rechtsabbieger-Sache für Fahrradfahrer wirklich einer Revoltion im deutschen Verkehr nahe kommen würde.
    Trotzdem ist es wirklich toll, wenn die ganze Geschichte wahr ist.

    In der Frankfurter Rundschau war heute Radfahren Thema des Tages, weshalb ich sie mir heute morgen gekauft habe (hat sich nicht gelohnt). Mittlerweile ist der Hauptartikel auch online:
    Licht ist der beste Schutz
    Generell nichts neues:

    • Zitate vom Verkehrssicherheitsbeauftragten der Polizei, dass man Reflektoren tragen und Fahrräder mit Licht fahren soll.
    • Ein paar Zahlen zum Radverkehrstanteil von 2013 und 2014.
    • Und das versprechen des Versprechen der Politik Lücken im Radwegenetz zu schließen.

    Die drei Serviceartikel zu Kleidung, Licht und Fahrradpflege lesen sich eher wie Werbung eines Fahrradladens in Frankfurt.

    Und noch ein Medienhinweis:
    Die Hamburger Morgenpost startet in Kooperation mit dem ADFC eine große Serie über Radfahren in Hamburg: Los geht's mit 'ner Google Maps Karte auf der man Radwege anprangern soll: