Es ist eine Richtungsfahrbahn mit 2 Fahrstreifen. Dann darf man Rechts schneller als Links fahren.
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(1) Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
Demnach ist ein Schutzstreifen kein Fahrstreifen.
Es ist nirgends festgelegt, dass man zum Überholen einen eigenen Fahrstreifen braucht.
Beim rechts Überholen braucht's einen.
Es ist ausdrücklich die Rede von mehreren Fahrstreifen.
(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.