Beiträge von Malte

    Immer wieder lustig: Ein so genannter „anderer Radweg“ mit [Zeichen 239]. Das [Zusatzzeichen 1022-10] wurde nach hinten gedreht — absichtlich? Vandalismus? Tja.

    Und selbst wenn dort „Fahrrad frei“ angeordnet wäre: Was soll das bedeuten? Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg, normale Geschwindigkeit auf dem Radweg? Oder Schrittgeschwindigkeit auf dem Radweg, der nämlich heimlich zu einem freigegebenen Gehweg geworden ist, während der eigentliche Gehweg tabu ist?

    Ist halt auch wieder so eine Sache, bei der sich der Radverkehr dann irgendwie seinen Weg suchen wird, wie man ja so schön sagt.

    Joa. Solide Sache:

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    Der Sprachgebrauch dieses Tweets kling aber sehr nach Trump.

    Man muss eben die eigene Klientel bedienen. Und die besteht bei der Unfallforschung der Versicherer eher aus Fahrrad- und Fußgängerskeptikern, beziehungsweise Radweg- und Fahrradhelmfans.

    Es gibt ja verschiedene Bestrebungen, durch Verzicht auf gefährlichere Tätigkeiten die Belastung der Krankenhäuser zu verringern. Ein gewisser Automatismus steckt schon dahinter, weil durch Kontakt- und Tourismusverbote so etwas wie Windsurfen am Meer nicht stattfindet und auch der Skiurlaub in Tirol momentan nicht so ganz angesagt ist, habe ich gehört.

    Ein Mittel zur Senkung der Belastung von Krankenhäusern und Einsatzkräften kommt leider mit einem Beigeschmack daher, der so manchen Verkehrsteilnehmer in Rage bringen wird: Tempolimit senkt Unfallzahlen drastisch

    Die Unfallforschung der Versicherer hat dazu auch eine relativ eindeutig formulierte Meinung:

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    Das finde ich interessant: Die Bevölkerung bettelt momentan geradezu darum, die Einschränkungen im Alltag so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, ja, bitte noch zu verschärfen und mit drakonischen Strafen spielende Kinder aus dem Innenhof zu jagen, aber Tempolimit, nee, da verstehen wir keinen Spaß.

    Manchmal wundere ich mich schon.

    Naja — unter der heute verkündeten Maßgabe, bis Ende August keine Großveranstaltungen zuzulassen, hat sich die Fahrradsternfahrt Berlin Anfang Juni wohl schon erledigt. Das gilt wohl auch für eine Reihe anderer Sternfahrten und Fahrradveranstaltungen wie die Hamburger Cyclassics.

    Mal sehen, wie mit dem Ersatztermin für die Hamburger Fahrradsternfahrt am vorletzten Tag im August verfahren wird:

    Aber Scheibenbremsen? Ich habe vor drei Tagen das erste Mal meine entlüftet - dank gutem YT-Tutorial kein Hexenwerk.

    Naja, aber auch zum Entlüften braucht man erstmal das richtige Werkzeug, das sich ja offenbar von Hersteller zu Hersteller unterscheidet. Und wenn man damit nicht so viel Erfahrung hat, weil man vielleicht eher etwas günstigere Räder mit „normalen Felgenbremsen“ repariert, will man dem Kunden gegenüber vielleicht nicht noch in Gewährleistung für diese Reparaturen treten müssen.

    Ist halt eine Abwägung: Ist man auf den Kunden angewiesen, so dass der zufrieden wiederkommt und auch künftig seinen Kram dort kauft?

    Ich habe ja in Zeiten wie diesen das große Glück, einen Fahrradhändler quasi direkt vor der Tür zu haben, der vom Faltrad bis zum Lastenrad genau das richtige Sortiment führt und auch Fremdräder zur Reparatur annimmt. Momentan bestelle ich meinen Kram per Mail und hole ihn ein paar Stunden oder Tage später ab.

    Als ich vor ein paar Tagen in der Schlange vor dem Laden auf meine Bestellung wartete, unterhielten sich hinter mir zwei andere Kunden über Erfahrungen mit anderen Fahrradhändlern, die mir ganz vertraut vorkamen. Als ich vor anderthalb Jahren von Hamburg nach Kiel zog, fand ich hier teilweise alle paar hundert Meter einen Fahrradladen vor und die Dichte an Fahrradläden wuchs mit der Nähe zur Universität, aber ich musste lange suchen, bis jemand das kaputte Lenkerband an meinem alten Rad austauschen wollte. Drei Mal nacheinander hörte ich mir an, dass ich das Rad ja nicht beim jeweiligen Händler gekauft hätte und ich es doch bitte woanders versuchen möge.

    Nun wundere ich mich noch immer über den Grund für diese Ablehnungen, die man sich ja eigentlich erst einmal leisten können muss: Geht es den Leuten darum, die Kapazität ihrer Werkstatt für die eigenen Kunden freizuhalten, um denen einen besseren Service bieten zu können? Das ist ja zunächst ein ehrenwertes Ziel, aber für den Kunden nur so lange toll, bis der umzieht.

    Oder ist es die Sorge, dass bei Rädern, die nicht aus dem eigenen Sortiment stammen, die fachliche Expertise zur Reparatur fehlt? Irgendwann hatte ich da ja auch mal jemanden, der meinen Scheinwerfer (?) nicht reparieren wollte, weil er keine Erfahrung mit Scheibenbremsen hätte. Das klingt erstmal lächerlich, wird aber schon ein bisschen plausibler, wenn er vielleicht an den Nabendynamo ran muss, dazu das Vorderrad ausbauen und sich mit der Bremse auseinandersetzen muss. Und natürlich kann auch nicht jeder das Händchen zum Wickeln des Lenkerbandes.

    Denn falls es der Antrieb sein sollte, dass ich ja das nächste Mal das Rad beim jeweiligen Händler kaufen möge, ist der Versuch ja erstmal schiefgegangen. Mit einer solchen Begrüßung, beziehungsweise Verabschiedung, versuche ich mein Glück beim nächsten Mal woanders. Und im ungünstigsten Fall lande ich dann bei irgendeiner bundesweiten agierenden, seelenlosen Fahrradhändlerkette.

    Nun ist also der nördliche Teil der Kielline über das Osterwochenende für den Kraftverkehr gesperrt worden. Das ist, gar keine Frage, eine tolle Sache und umso wichtiger in Zeiten wie diesen, in denen Menschen zu Hause bleiben sollen und Spielplätze und Sportstätten gesperrt sind, weil auf den engen Gehwegen in unseren Städten überhaupt kein Platz ist, um sich aus dem Weg zu gehen, um wenigstens die geforderten anderthalb Meter Sicherheitsabstand zueinander einzuhalten.

    Was aber dieser tollen Idee fehlte, war eine entsprechende Beschilderung für Fußgänger und Radfahrer, dass ihnen für ein verlängertes Wochenende diese Straße gehörte. Das bekam man in meiner Filterblase nur über die Lokalzeitungen und die Social-Media-Angebote der Stadt Kiel mit:

    Ein Paradies für Sportler und Fußgänger

    Bewege ich mich aber als, naja, ich sage mal, uninformierter Verkehrsteilnehmer entlang der Kiellinie, dann bekomme ich davon gar nichts mit: Es gibt zwar mehrere Straßensperrungen, aber als uninformierter Verkehrsteilnehmer nehme ich die vielleicht gar nicht so richtig wahr, beziehungsweise schließe daraus nicht, dass ich mich jetzt tatsächlich auch im Interesse meiner anderthalb Meter Sicherheitsabstand auf der Fahrbahn bewegen soll.

    Und so sah es dann entlang der autofreien Kiellinie auch aus: Die meisten Fußgänger und Radfahrer drängelten sich auf der schmalen Nebenfläche, die vier Meter für den Gehweg und 2,5 Meter für den Zweirichtungsradweg vorsieht, lediglich ein kleiner Teil der Besucher, hauptsächlich Radfahrer, nutzen die gesperrte Fahrbahn:

    Die Sperrungen entlang des autofreien Bereichs sind, naja, so eine Sache. Ich will mich gar nicht an den fünf roten Lämpchen aufhalten, die eigentlich über die gesamte Breite der Vollsperrung verteilt sein sollen, die aber auch gar keine Vollsperrung ist, weil Radfahrer ja passieren dürfen, was dieses Mal dankenswerterweise sogar mit Zusatzzeichen 1022-10 unterhalb des Zeichen 250 angezeigt wird. Links und rechts kommt man mit dem Rad auch noch vorbei, wenngleich die Sache ein bisschen eng ist. Aber insgesamt ist eine Freigabe für den Radverkehr gegeben, insofern ist die Sache nur halb so doof wie von mir befürchtet.

    Zwischendurch kommt man zu Fuß oder mit dem Rad noch an diesem Kunstwerk vorbei, das eindrucksvoll aufzeigt, wie das in Kiel und anderen Städten mutmaßlich mit den anderthalb Metern Sicherheitsabstand überall in Arbeitsstellen gehandhabt wird: Gar nicht. Und wie immer gilt auch hier: Wer zu Fuß oder mit dem Rad den blauen Container oder das rote Klo übersieht, der wird sowieso nicht sicher im Straßenverkehr unterwegs sein, doch fehlen hier trotzdem reflektierende Elemente am Baustellenzaun.

    Ein paar hundert Meter weiter im Süden wird die Fahrbahn hingegen schon stärker von nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern in Anspruch genommen. Man sieht hier auch den Gehweg auf der wasserabgewandten Seite, der hier als Parkplatz Verwendung finden. Um sich auf der Bank zu setzen, muss man normalerweise durch die Fahrradständer kraxeln. Interessanterweise ist das Gehwegparken bei Zeichen 315 nur für Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 2,8 Tonnen erlaubt ist, so dass das Zusatzzeichen „Pkw“ nur noch dafür sorgt, dass dort keine leichten Wohnmobile oder Wohnwagen oder sowas parken. Naja.

    Nun zum komplizierten Teil der Sache. Die südliche Grenze des autofreien Bereiches sieht „von innen“ so aus. Links zunächst Zeichen 239, das dort immer steht und kennzeichnen soll, dass die linke Fläche nur ein Gehweg ist. Dazu gesellt sich jetzt Zeichen 254 — als Radfahrer darf man sich jetzt wieder wundern, was die Straßenverkehrsbehörde mit dem Schild wohl erreichen möchte. Grundsätzlich ist die Sache relativ klar, man möchte wohl den Radverkehr weiterhin auf der Fahrbahn wissen, während der eigentliche Gehweg in diesem Bereich zusätzlich für Fußgänger vorgesehen sein soll, damit man sich hier weiterhin mit anderthalb Metern Abstand aus dem Weg gehen kann.

    Leider hat man ganz schön viele Zeichen 254 auftreiben können und in diesem Bereich überall aufgestellt:

    Das Problem ist aber: Die Fahrbahn, auf der Radfahrer ja offenkundig weiterhin kurbeln sollen, ist gesperrt — und zwar gar nicht zu knapp. Ja, Radfahrer sind von Zeichen 250 ausgenommen, immerhin, dafür wird’s hier aber schon echt eng, irgendwie mit dem Rad vorbeizukommen — und das wird umso absurder, weil ja der Radweg nebenan mit diversen Zeichen 254 verziert ist. Man muss also hier irgendwie durch und kann sich dabei schön noch an der Verkehrshalbinsel aufs Maul hauen. Ich finde schon, dass hier mit etwas gutem Willen eine bessere Schleuse möglich gewesen wäre, die den Kraftverkehr abhält, aber auch älteren Radfahrern oder Fahrrädern mit Anhänger die Durchfahrt ermöglicht. Es hätte womöglich schon gereicht, das rechte Absperrgitter einen Meter nach hinten zu versetzen.

    Ochso: Die roten Lämpchen, nä? Und da ja auch Verkehr aus der anderen Seite zu erwarten ist, wären dort auch reflektierende Elemente angesagt. Aber das ist vielleicht schon ein bisschen viel verlangt.

    Weiter geht’s an allen erdenklichen Stellen mit dem Verbot von Fahrrädern, was nicht immer besonders gut gelungen ist…

    … und auch nicht besonders sinnvoll scheint: In dem autofreien Bereich durfte der Radweg benutzt werden, obwohl die Fahrbahn frei von störenden Kraftfahrzeugen war, aber im südlichen Bereich, in dem Kraftfahrzeuge, darunter Busse und Poserkarren unterwegs sind, ist der Radweg tabu. Das dürfte ja insbesondere Familien mit Kindern die An- oder Abreise erschweren, wenn man sich plötzlich mit dem teilweise nicht unerheblichen Parksuchverkehr herumschlagen muss.

    Tja. Zugegeben: Viel ist momentan nicht los.


    Die südliche Grenze markiert dann diese wunderbare Verkehrsführung in Form eines einzelnen Zeichen 254. Wer hält das für eine gute Idee?

    Ist doch klar, dass das so nicht funktioniert:

    Es gibt keine Absperrgitter, keine Arbeitsstelle, es gibt überhaupt nichts — und damit auch erfahrungsgemäß keinen Grund, warum man als Radfahrer dieses Zeichen ernst nehmen sollte. Die Erfahrung zeigt ja schließlich, dass im Verkehrsraum so einiges an Verkehrszeichen herumsteht, das vergessen oder entgegen der Anordnung aufgestellt wurde und insofern im Sinne von „man sieht ja, was gemeint ist“ zu ignorieren ist.

    Mir ist klar, dass man für diese vier Tage keine aufwändige Verkehrsführung installieren möchte, aber, Pardon, dann darf man sich über so genannte Kampfradler nicht beschweren. Den ganzen Kram kapiert halt kein normaler Mensch.

    Meines Erachtens fehlen hier ein zwei wesentliche Dinge:

    • Ein Schild, dass die autofreie Kiellinie erklärt. Ist aber aufwändig, lohnt sich mutmaßlich nicht für vier Tage, hätte aber den positiven Effekt, dass es ein größerer Teil der Verkehrsteilnehmer versteht.
    • Eine Aufleitung auf die Fahrbahn mit gelben Markierungen in Höhe des Zeichens 254 zusamen mit einer Sperrung des Radweges — einfach nur so, damit man merkt, dass die Sache ernst gemeint ist. Dazu gehört natürlich in diesem Fall auch eine Fahrbahnverengung vor der Aufleitung, so dass der Wechsel auf die Fahrbahn möglichst einfach und gefahrlos ist.

    Insofern: Die autofreie Kiellinie ist eine tolle Sache — sofern man denn davon weiß. Und wenn wir mit solchen Maßnahmen auf einen Abstand von anderthalb Metern hinarbeiten wollen, dann müssen wir eben auch dafür sorgen, dass die Leute solche Sperrungen verstehen und auch vernünftig anwenden können. Und das wird mit Vollsperrungen und wie mit der Gießkanne verteilten Zeichen 254 eher nicht erreicht.

    Die Osnabrücker Polizei hat ihre Verkehrsunfallstatistik für das letzte Jahr veröffentlicht. Tenor: „mehr Unfälle, weniger Verletzte - steigende Zahlen bei Unfällen mit Fahrrädern/Pedelecs“

    Zur gestiegenen Zahl der Unfälle mit Fahrradbeteiligung stellt die Polizei noch zwei O-Töne bereit. Einer davon endet mit klugen Ratschlägen an radfahrende Verkehrsteilnehmer:

    Zitat

    Bedauerlicherweise gibt es in Deutschland noch keine Helmpflicht für Radfahrer. Denn gerade Verletzungen im Kopfbereich sind bei Stürzen vom Fahrrad nicht selten und ziehen meist schwere Folgen nach sich. Bitte nutzen Sie Sturzhelme als einfachen und effektiven Schutz gegen schwere Kopfverletzungen. Damit es erst gar nicht zum Unfall kommt, tragen Sie gut erkennbare Kleidung und rechnen Sie immer mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Fahren Sie in besonderem Maße vorausschauend, denn Sie haben mit dem Zweirad keine Knautschzone.

    Sicherlich ist daran grundsätzlich nichts verkehrt, aber auch eben nicht alles richtig: Auch in Osnabrück scheint es an vernünftiger Infrastruktur zu mangeln, so dass man sich allzu häufig auf untermaßigen, aber blau beschilderten Radwegen dem rechts abbiegenden Fahrbahnverkehr ausgesetzt sieht.

    Anstatt immerzu nur an die Unfallopfer zu appellieren, bitte einen Sturzhelm und gut sichtbare Kleidung zu tragen, vermisse ich wie immer einen Ratschlag an Kraftfahrer, doch bitte auch mal an andere Verkehrsteilnehmer zu denken und beim Rechtsabbiegen Bitteschön den Schulterblick zu praktizieren.

    Aber solche Ratschläge sucht man wohl vergebens, sowohl in Osnabrück als auch in anderen Städten.

    Und so fürchte ich, dass die autofreie Kiellinie wohl auch in Zukunft vor allem ein Experiment geblieben sein wird. Im nächsten Sommer wird sich der übliche kraftfahrzeugige Trott am Wochenende wieder eingespielt haben und Spaziergänger werden sich nicht mehr daran erinnern, wie ruhig die Kiellinie ohne den ganzen Kraftverkehr nebenan war, welche immense Steigerung der Aufenthaltsqualität mit baustellenbedingten Straßensperrung, ein paar Sitzbänken und Blumenkübeln zu erreichen war.

    Tja, was konnte ich denn damals ahnen, was es in diesem Sommer passieren sollte? Wenigstens über die Osterfeiertage ist die Kiellinie wieder autofrei, damit die Menschen beim Flanieren in der Frühlingssonne den Mindestabstand von anderthalb Metern wahren können. Eine Woche vorher war die Kiellinie allerdings ohnehin aufgrund einer Arbeitsstelle gesperrt, in der Fußgänger und Radfahrer auf engstem Raum miteinander auskommen mussten.

    Hier wird der ohnehin für den Zweirichtungsverkehr sehr schmal bemessene Radweg einfach mal gesperrt. Wie so oft leider ohne jegliche Beschilderung — man fährt dann eben in beiden Richtungen ordnungswidrig auf dem Gehweg weiter?

    Es wird mitunter ganz schön eng, sogar ohne Gegenverkehr oder Fußgänger. Und ganz rechts geht’s direkt rein in die Kieler Förde.

    Blick aus der Gegenrichtung. Es gibt fünf rote Lämpchen, immerhin, die aber eigentlich die gesamte Breite der Vollsperrung anzeigen sollen. Zeichen 250 wacht derweil darüber, dass auch wirklich kein Fahrzeug den Straßenquerschnitt durchquert. Ob man hier an der Seite noch mit dem Rad entlangfahren darf oder soll, wäre mir bei diesem Anblick tatsächlich nicht klar gewesen.

    Noch ein Stück weiter hinten gibt es gar keine Anzeichen, dass man hier mit dem Rad überhaupt weiterkommt. Wäre ich nicht ortskundig, wäre ich hier mit dem Rad rechts abgebogen, um die Arbeitsstelle zu umfahren:

    Ist halt wieder diese „Der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen“-Nummer. Dass ich mit dem Rad ordnungswidrig auf dem Gehweg fahren soll, erfahre ich nur beim Twitter-Konto der Stadt Kiel:

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    Kein Faltpedal finde ich doof

    Ich fürchte, ohne Faltpedal verdirbt man sich relativ schnell den Spaß am gesamten Faltrad. In der Bahn ist beispielsweise ohne eingeklapptes Pedal an vielen Stellen kein Platz für das Brommie, es passt außer im Mehrzweckabteil an so gut wie keinen der bevorzugten Plätze, beim Schieben oder Tragen wiederum stößt man sich vermutlich schnell den Unterschenkel oder das Knie blutig.

    Immerhin ist das aber ein behebbarer Mangel: Altes Pedal abschrauben, Faltpedal anschrauben. Mich wundert ja, dass es für die linke Seite überhaupt ein normales Pedal gibt, das muss ja mit dem entsprechenden Gewinde extra produziert werden?

    Aus der Gegenrichtung kommend ist es komplizierter, dort steht das gleiche Schild mit der Rutschgefahr und dem verbotenen Angeln, allerdings ohne Zeichen 239, ohne „Radfahrer frei“. Nun darf man wieder raten: Ist das so beabsichtigt? Hat jemand die Schilderkombination abgebrochen? Hat die Straßenverkehrsbehörde sich dabei etwas gedacht oder entspricht das gar nicht der eigentlichen Anordnung? Vielleicht ist auch einfach der Bauhof mit den Schildern auf der Ladefläche vorgefahren, hat zuerst den Hinweis mit dem Hafengebiet angeschraubt, dann den Wegweiter über die Hörnbrücke druntergesetzt und dann festgestellt, Shit, wohin jetzt mit den beiden anderen Schildern.

    Bekanntlich fotografiere ich ja alles und gehe nie ohne Kamera aus dem Haus. Während der Kieler Woche Ende Juni 2010 war das Schild noch da und ist hier auf der rechten Seite mit einer nicht unbedingt fachmännisch ausgeführten Auskreuzung des Zusatzzeichens zu erkennen:

    Insofern stellen sich da schon die üblichen Fragen: Wurde das Schild absichtlich entfernt? Hat sich jemand dabei was gedacht?

    Für mich war bisher immer ein klarer und eindeutiger Grund die Temperatur. Das ist aber schon etwas her, weil die letzten Winter ja in Quarantäne waren.

    Ich halte den Mundschutz beim Radfahrer nicht für schlimmer als bei anderen Tätigkeiten, also das Radfahrern nicht für einen irgendwie gearteten Ausnahmefall.

    Ich fahre eigentlich nur im Winter mit einem kleinen Schal, damit der kalte Fahrtwind nicht durch den Kragen schlüpft und Hals und Oberkörper verkühlt. Vor dem Gesicht empfinde ich einen Schal eigentlich immer als unangenehm.

    Wie es sich da mit „richtigen“ Schutzmasken verhält, vermag ich insofern nicht zu beurteilen, aber ich vermute mal, dass ich eine Stoffmaske beim Radfahren relativ schnell durchgeschlabbert hätte: Ich atme viel und die Feuchtigkeit beim Ausatmen wird doch vermutlich wenigstens zum Teil in der Schutzmaske hängenbleiben?

    Ich habe mal eine Maske der Schutzklasse FFP3 getragen, da war ich als einigermaßen trainierter Mensch bei einfacher handwerklicher Tätigkeit sehr schnell aus der Puste. Und ich glaube nicht, dass eine solche Maske beim Radfahren eine sinnvolle Sache ist, da kippe ich ja schon nach dreihundert Metern bewusstlos ins Straßenbegleitgrün.

    Und grundsätzlich halte ich die Debatte um den Mundschutz vergleichbar mit der Fahrradhelm-Debatte: Wenn man ihn trägt, dann wenigstens richtig. In Kiel laufen momentan relativ viele Fußgänger mit Schutzmaske herum, aber bei einem wesentlichen Teil, vielleicht in der Größenordnung von zehn Prozent, guckt oben noch der Riechkolben raus. Das ist ja auch nicht Sinn der Sache. Und wenn man ihn trägt, dann muss man sich auch ein paar andere Dinge abgewöhnen, angefangen vom regelmäßigen Fassen ins Gesicht bis hin zum Anlecken der Geldscheine beim Bezahlen an der Kasse.

    das ist überall ein Problem und nicht auf den ÖPNV beschränkt.

    Ja, klar, aber die grünen Doppelstockzüge gehen ja in einer Geschwindigkeit kaputt, dass es absolut lächerlich ist. Es war ja schon länger zu beobachten, dass an einem Tag plötzlich nur mit dem halben Angebot gefahren wird, so dass in alle drei Richtungen in Neumünster umgestiegen werden muss, weil am Vortag zu viele Züge kaputtgegangen sind.

    Die Ausdünnung betrifft ja nach meiner Kenntnis wenigstens auf den von mir genutzten Strecken nur die grünen Doppelstockzüge, nicht aber Nahverkehrsverbindungen mit LINT-Dieseltriebzügen oder den Fernverkehr. Da fahren lediglich teilweise Einfach- statt Doppeltraktionen, was aber eher mit der geringen Nachfrage und dem Schutz des Personals als mit der Versorgung mit Ersatzteilen begründet wird. Ein LINT oder ein ICE 2 oder 3 oder T gehen wohl doch nicht so oft kaputt wie die grüne BR 445.

    Es gibt schon wieder eine erneue Ersatzverkündung, die auch nicht einmal die nächste, sondern schon die übernächste ist: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV)


    Die neue Ersatzverkündung vom Mittwoch, den 8. April, enthält einerseits einige Lockerungen für die Osterfeiertage und räumt andererseits mit einigen Missverständnissen aus der vorigen Verkündung auf. In der Begründung zu § 2, der die Reisen nach Schleswig-Holstein regelt, steht nun:

    Ich blicke gar nicht mehr durch.

    Die deutlich lockerer formulierte Ersatzverkündung ist der schleswig-holsteinischen Landesregierung geradezu um die Ohren gefllogen: Riesen-Zoff um neue Corona-Regeln im Norden

    Daraufhin hieß es, die Lockerungen wären gar keine Lockerungen und alles gar nicht so gemeint, aber auch beim NDR ist jetzt nicht so klar, Was über Ostern im Norden erlaubt ist. Im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern wurden die Reisebeschränkungen über Ostern vom OVG Greifwald jedenfalls wieder einkassiert.

    Es sieht aber so aus, dass einer kontaktlosen Radtour jedenfalls im rechtlichen Sinne nach wie vor nichts entgegen steht, sofern man niemandem zu nahe kommt und die Landesgrenze nicht quert.

    Über die einzuhaltenden Sicherheitsabstände gibt es mittlerweile allerdings auch unterschiedliche Interpretationen. Es gibt offenbar eine niederländisch-belgische Studie, für die meine Fremdsprachen- und Fachkenntnisse leider längst nicht ausreichen, nach der die anderthalb bis zwei Meter Sicherheitsabstand schon bei leichter körperlicher Anstrengung nicht mehr ausreichen:

    On the basis of these results the scientist advises that for walking the distance of people moving in the same direction in 1 line should be at least 4–5 meter, for running and slow biking it should be 10 meters and for hard biking at least 20 meters. Also, when passing someone it is advised to already be in different lane at a considerable distance e.g. 20 meters for biking.

    Für Schleswig-Holstein trat vor zwei Tagen eine weitere Ersatzverkündung in Kraft, die das Verhalten während der Coronakrise regelt: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV)

    Es gibt schon wieder eine erneue Ersatzverkündung, die auch nicht einmal die nächste, sondern schon die übernächste ist: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV)

    Die neue Ersatzverkündung vom Mittwoch, den 8. April, enthält einerseits einige Lockerungen für die Osterfeiertage und räumt andererseits mit einigen Missverständnissen aus der vorigen Verkündung auf. In der Begründung zu § 2, der die Reisen nach Schleswig-Holstein regelt, steht nun:

    Zitat

    Nach Absatz 1 sind Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein untersagt. Unter diese Reisen fallen nicht der arbeitsbedingte Reiseverkehr, Einkaufsfahrten in engerem räumlichen Umfeld zur Wohnung und grundsätzlich Ausflüge von geringem Umfang wie Spaziergänge und –fahrradfahrten (Diese sind jedoch untersagt, wenn die Gefahr der Bildung einer Zusammenkunft oder Ansammlung besteht). Für die Bevölkerung Schleswig-Holsteins sind Tagesreisen innerhalb des Landes zulässig (mit Ausnahme der Inseln und Halligen, siehe § 4).

    Offenbar war es von vornherein geplant, eine Radtour und einen Spaziergang unter einem „Ausflug von geringem Umfang“ zu verbuchen und überhaupt gar keine Überlegungen hinsichtlich der zurückzulegenden Strecke oder der Dauer anzustellen. Wer sich zu Fuß oder mit dem Rad durch Schleswig-Holstein bewegt, unternimmt in erster Linie einen Ausflug von geringem Umfang. Das ist doch schon mal gut zu wissen.

    Die Begründung wirft allerdings gleich wieder die nächste Frage auf: Spaziergänge und Radtouren sind untersagt, wenn die Gefahr einer Gruppenbildung besteht. Nun besteht aber beispielsweise bei einer Rennradausfahrt immer die Möglichkeit, auf andere Rennradler zu treffen, die gerne am Windschatten partizipieren wollen und plötzlich am Hinterrad hängen. Will sagen: Eine solche Gefahr besteht auf dem Rennrad von vornherein — sind damit Rennradtouren verboten, beziehungsweise fallen Rennradtouren womöglich gar nicht mehr unter das Verständnis eines Ausflugs von geringem Umfang, weil man sich dann doch ganz tüchtig verausgabt und Proviant mitführt?

    Ich möchte aber an dieser Stelle einmal festhalten, dass ich mittlerweile tatsächlich den Überblick verliere, was jetzt an welchem Ort zu welchem Zeitpunkt überhaupt erlaubt oder „freiwillig verboten“ ist, wenn utnerschiedliche Verordnungen von Kommunen und Ländern mit ineinander verschränkten Gültigkeitszeiträumen miteinander konkurrieren. Immerhin kann ich mich im Zweifelsfall auf die kostenpflichtige Auskunft der Polizei verlassen.

    Die Kieler Hörnbrücke ist wegen ihres Faltmechanismus eigentlich ziemlich bekannt und sieht grundsätzlich so aus:

    Abseits der Kieler Woche ist die Brücke weniger stark frequentiert und darf von Radfahrern grundsätzlich überquert werden; zur dazugehörigen Beschilderung gleich mehr. Während Wartungsarbeiten (oder falls die Brücke mal wieder klemmt, was insbesondere in der Anfangszeit des Betriebes gar nicht mal so selten passiert ist), kann die daneben befindliche Behelfsbrücke ausgefahren werden. Dort gilt allerdings [Zusatzzeichen 1012-32]und damit wird die Sache kompliziert.

    Von Westen kommend, also von Seite des Kieler Hauptbahnhofes, sieht man zunächst diese Beschilderung. Zeichen 239 mit „Radfahrer frei“, Hafengebiet, besonderer Gefahrenbereich, bei Nässe und Glätte Rutschgefahr, Angeln verboten. Soweit ist alles klar.

    Dann folgt der Übergang zur Behelfsbrücke, der Radfahrer zunächst mit „Radfahrer absteigen“ begrüßt. Wenn die eigentliche Faltbrücke geschlossen, also benutzbar ist, wird dieser Bereich mit einer Schranke verschlossen.

    Aus der Gegenrichtung kommend ist es komplizierter, dort steht das gleiche Schild mit der Rutschgefahr und dem verbotenen Angeln, allerdings ohne Zeichen 239, ohne „Radfahrer frei“. Nun darf man wieder raten: Ist das so beabsichtigt? Hat jemand die Schilderkombination abgebrochen? Hat die Straßenverkehrsbehörde sich dabei etwas gedacht oder entspricht das gar nicht der eigentlichen Anordnung? Vielleicht ist auch einfach der Bauhof mit den Schildern auf der Ladefläche vorgefahren, hat zuerst den Hinweis mit dem Hafengebiet angeschraubt, dann den Wegweiter über die Hörnbrücke druntergesetzt und dann festgestellt, Shit, wohin jetzt mit den beiden anderen Schildern.

    An der Behelfsbrücke wartet wieder „Radfahrer“ absteigen:

    Die weiße Behelfsbrücke ist ungefähr zweieinhalb Meter breit und bietet damit gerade mal genügend Platz für die im Kontaktverbot geforderten anderthalb Meter Abstand, sofern Fußgänger hintereinander auf der jeweils rechten Seite laufen. Zweieinhalb Meter bieten allerdings längst nicht genügend Platz, um mit dem Rad zwischen Fußgängern herumzucruisen: Mal laufen dann doch zwei Fußgänger nebeneinander, dann führt jemand einen Kinderwagen mit, ein anderer schiebt sein Fahrrad und dann kommt vielleicht noch Gegenverkehr. Die Gegenwart von Radfahrern ist auf der Brücke ähnlich unangenehm wie Gehwegradler auf einem engen Gehweg, zumal man nicht einschätzen kann, ob derjenige nun in Schrittgeschwindigkeit mit viel Geduld hinter Fußgängern herrollen möchte oder bei der nächstbesten Gelegenheit dann doch lieber eng überholt.

    Will sagen: „Radfahrer absteigen“ ist vielleicht gar nicht mal eine so schlechte Idee, wenigstens in der Gegenwart von Fußgängern.

    Nun kennen wir natürlich alle die Straßenverkehrs-Ordnung und den Bußgeldkatalog (oder wenigstens Bernd Sluka und wissen, dass [Zusatzzeichen 1012-32]nur im Verkehrszeichenkatalog auftaucht, aber das dazugehörige Verhalten, das man sich freilich mit ein bisschen Grips schon überlegen kann, weder in der Straßenverkehrs-Ordnung spezifiziert noch im Bußgeldkatalog sanktioniert wird.

    Momentan wird an der Brücke gearbeitet, währenddessen überprüft die Polizei Kontaktverbote und nicht-absteigende Radfahrer. Das sieht dann so aus…

    … und resultiert in Bußgeldern, in denen Bezug auf einen Verstoß gegen Zeichen 239 genommen wird:

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    Ich halte das für eine günstige Gelegenheit für einen Einspruch, da ja Zeichen 239 offenkundig nicht in der sanktionierten Form aufgestellt wurde. Auf der einen Seite fehlt es komplett, auf der anderen steht es in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10, womit ja wenigstens die schwer messbare Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist.

    Auf das dünne Eis des „Radfahrer absteigen“ wird sich die Behörde wohl nicht begeben wollen, allerdings wundere ich mich, ob die weiße Behelfsbrücke womöglich eine andere „Widmung“ haben könnte als die für den Radfahrer freigegebene Faltbrücke? Ist die weiße Brücke eventuell so etwas wie ein reiner Gehweg, während sich die Freigabe für den Radverkehr nur auf die Faltbrücke bezieht?