Beiträge von Malte

    ich möchte einmal an das Nachbarthema "Fridays for future" fordert die Verkehrswende anknüpfen und ganz frech fragen: Wie ist denn euer Gefühl hinsichtlich der Verkehrswende im Zusammenhang mit den ganzen Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus? Werden öffentliche Verkehrsmittel Zeiten wie diese überstehen?

    Momentan fahren Busse und Bahnen auch nach Lockerung der Kontaktbeschränkungen größtenteils heiße Luft umher, die meisten ehemaligen Fahrgäste arbeiten entweder von zu Hause aus oder arbeiten gar nicht mehr oder fahren mit dem Auto zur Arbeit.

    Während wir für Einkaufszentren, Supermärkte, Hochzeiten, Restaurants und Partys Konzepte erarbeiten, wie viele Menschen sich in einem Raum aufhalten dürfen, wo eine Maske getragen werden muss, fehlen uns für öffentliche Verkehrsmittel jegliche Ideen. Eine enge Bestuhlung und ein Hang zur Überfüllung ist ein systemimmanentes Merkmal öffentlicher Verkehrsmittel und bislang sein größter Vorteil: Viele Fahrgäste auf engem Raum bildeten die Grundlage für ein effizientes und umweltfreundliches Transportmittel.

    Dieser Vorteil wird nun der große Nachteil der öffentlichen Verkehrsmittel: Es lassen sich keine anderthalb Meter Abstand einhalten ohne die Kapazität deutlich zu senken. Und ob Masken und eine regelmäßige Reinigung ausreichen werden?

    Ich weiß nicht, wie in einem Bus mehr als zehn Fahrgäste transportiert werden sollen, ohne dass man sich zu sehr auf die Pelle rückt. In der Bahn müsste man bei 2+1-Bestuhlung die Kapazität auf 33 Prozent senken, bei 2+2 vielleicht sogar auf 25 Prozent. Momentan sieht es so aus, als ob wir sowohl für den Nah- als auch für den Fernverkehr auf der Schiene eine Reservierungspflicht bekommen, damit eine geringe Auslastung sichergestellt werden kann.

    Und die Debatte über die Reservierungspflicht hört sich von mir schon wieder so an, als ob die Idee und die Umsetzung von Verantwortlichen geplant würde, die selbst noch gar nicht mit der Bahn gefahren sind. Wer weiß, vielleicht sind die ganzen Fotos mit Andi Scheuer in und vor der Bahn doch im Studio entstanden? Der Fairness halber sei angemerkt: Ich habe auch keine Ideen, wie man es besser machen könnte. Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht für die Zeiten einer Pandemie gemacht.

    Allerdings greift es zu kurz, auf den französischen TGV zu zeigen, der nur mit einer Reservierung betreten werden darf. Gerade der Aspekt der Reservierungspflicht macht den TGV in meiner Eisenbahn-Filterblase eher unattraktiv und umständlich, weil beispielsweise offenbar nach einem ausgefallenen Zug nicht einfach der nächste Zug benutzt werden darf. Der TGV ist außerdem ein sternförmig auf Paris zentriertes Verkehrsmittel mit äußerst wenigen Zwischenhalten und fährt teilweise auf eigenen Trassen abseits des Nah- und Güterverkehrs, dagegen wirkt ein ICE, der sich artig hinter der nächsten Bimmelbahn einreiht und zwar nicht zwar nicht an jeder Milchkanne hält, wohl aber an jeder Ansammlung von fünf Milchkannen, wie die reinste S-Bahn. Und diese unterschiedlichen Betriebskonzepte sind wohl auch der Grund, warum in Deutschland nur wenige ICE-Sprinter- und Nachtzug-Verbindungen reservierungspflichtig sind oder waren.

    Natürlich kann man anfangen, erstmal Technik dagegen zu werfen und die Sache mit so genannten „smarten Lösungen“ zu regeln. Wenn ich mir anschaue, in welchen äonenlangen Zeiträumen die Bahn an ihrem Reservierungssystem schraubt, weil dahinter eine ganze Menge technischer Abhängigkeiten versteckt sind, ist das aber auch nichts, was jetzt in Monaten oder gar Wochen implementiert wird. Zumal die Reservierungspflicht spätestens im chronisch überfüllten Nahverkehr ad absurdum geführt wird: In den Stoßzeiten ist der Einstieg an bestimmten Bahnhöfen ohnehin nicht gewährleistet, beispielsweise morgens von Elmshorn nach Hamburg. Wenn jetzt die Kapazität auf 25 Prozent abgesenkt und eine Reservierungspflicht eingeführt wird, was wird wohl passieren, wie soll das funktionieren?

    Muss ich mir für jede Fahrt eine neue Reservierung besorgen? Und wenn die 25 Prozent ausgeschöpft sind, habe ich halt Pech gehabt? Gut, für Pendler würde man sich sicherlich eine Dauerreservierung ausdenken — und wer zu den 75 Prozent gehört, die im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr zum Zuge kommen, der hängt dann seinen Job an den Nagel und bleiben zu Hause? Was passiert, wenn mal wieder ein Zug ausfällt, wenn mal wieder für acht Stunden aufgrund einer Bahnübergangsstörung kein Zugverkehr zwischen Hamburg und Elmshorn stattfindet, schiebt man dann alle sitzengebliebenen Fahrgäste in die letzten beiden Züge vor Betriebsschluss? Oder schlafe ich dann auf einer Luftmatratze im Bureau?

    Weder ich noch andere Bahnfans aus meiner Filterblase sehen da eine vernünftige Lösung.

    Bahnfahren würde eben nur im Fernverkehr funktionieren, wenn ich eben hin und wieder von einer Großstadt in die nächste fahren muss und mit genügend Vorlaufzeit eine Reservierung kaufen kann und auch noch einen Zug finde, der genügend freie Sitzplätze aufweist.

    Und an diesen ganzen Problematiken hängen noch weitere Folgeprobleme: Der Nahverkehr ist aufgrund der ausbleibenden Fahrgäste während der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende finanzielle Schieflage geraten, beim Fernverkehr sieht es nicht wesentlich besser aus. Momentan trifft es primär den finanziell schlechter aufgestellten Busverkehr in kleineren Städten, aber es dürfte nur von der Dauer der Kontaktbeschränkungen abhängen, wann größere Betriebe und die ersten Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Ersparnisse aufgebraucht haben. Wenn aber insbesondere auf Nebenbahnen auf Grund des Kapazitätendeckels nur noch maximal ein Viertel der Fahrgäste fährt, wer soll denn so etwas sinnvoll finanzieren? Zumal die Auswirkungen auf die Verkehrswende ähnlich sind: Ob nun 75 Prozent der Fahrgäste aus der Bahn zurück ins Auto steigen oder die restlichen 25 Prozent auch noch, das macht dann gar keinen großen Unterschied mehr. Womöglich kehrt gar nicht jede Nahverkehrslinie aus dem Ferienfahrplan zurück, womöglich werden solche Bummelverbindungen wie Neumünster–Heide–Büsum oder Husum–St.-Peter-Ording für lange Zeit eingestellt wie in den 70er und 80er Jahren.

    Am Dienstag treffen sich dann die so genannten Autobosse zu einem weiteren Autogipfel mit der Bundesregierung. Ich denke, es handelt sich um keine bösartige Unterstellung, wenn ich behaupte, dass die geplanten 10.000 Euro schwere Coronaprämie kommen wird. Nun fehlen mir sicherlich die notwendigen Fachkenntnisse zur Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auf die deutsche Automobilindustrie, aber ich habe den Eindruck dass wir insgesamt mit dem geplanten Maßnahmenpaket sowohl wie Verkehrswende als auch unsere Klimaschutzmaßnahmen ein weiteres Mal an die Wand fahren.

    Was zum Beispiel im Maßnahmenpaket fehlt und viel zu wenig diskutiert wird, sind zum Beispiel weitere Erleichterungen für nichtmotorisierte Verkehrsmittel in unseren Städten. In Berlin schießen die Popup-Bikelanes geradezu aus dem Boden, andere Städte tun sich hingegen sehr schwer damit, mehr Platz für Fahrräder und damit gleichzeitig mehr Platz für Fußgänger zu schaffen. Hamburg lehnt solche Maßnahmen ab, denn man habe in Hamburg nicht genügend Platz. Ah. Ich habe auch noch nichts von einer Coronaprämie für Fahrräder gehört, um Arbeitnehmern einen weiteren Anreiz zu schaffen, künftig sowohl aufs Auto als auch auf überfüllte Verkehrsmittel zu verzichten und vielleicht wenigstens fürs Pendeln innerhalb einer Stadt aufs Rad zu steigen, um auf diese Weise einen kleinen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus zu leisten.

    Das einzige, was ich momentan mitbekomme, ist der schnell dahergaloppierte Rechtsanspruch aufs Homeoffice, das dem Arbeitgeber aber natürlich auch ermöglichen wird, Teleheimarbeit aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Nicht nur aufgrund des Beispiels mit dem Bäcker, der seinen Ofen nicht mit nach Hause nehmen kann, sondern auch weil es selbst in unserer angeblich so fortschrittlichen IT-Branche noch immer Bedenken gegenüber Teleheimarbeit gibt. Wenn ich aber für den Rest meines Lebens aus Kiel arbeiten könnte, müsste ich nicht jeden Tag nach Hamburg und zurück fahren, es bliebe also ein Platz in der Bahn frei. Bei meinem Arbeitgeber läuft es momentan sehr gut, obwohl wir quasi von einem auf den anderen Tag ins Home-Office gestolpert sind, aber ich weiß nicht, ob das bedeuten wird, dass wir jetzt dieses Konzept weiterführen, beziehungsweise irgendwann im Laufe des Jahres vielleicht nur noch drei Tage pro Woche ins Bureau kommen oder wie auch immer.

    Mich betrifft das auch ein bisschen mehr, weil meine BahnCard 100 eigentlich Ende Juni ausläuft; eine neue müsste ich mir sicherheitshalber bis Mitte Juni bestellen. Ungünstigerweise habe ich eine BahnCard mit Kreditkartenfunktion, so dass die Prämienpunkte nicht nach 36 Monaten verfallen, so dass wir die angesparten Punkte irgendwann in eine Hochzeitsreise umwandeln zu können. Wenn ich aber auf eine BahnCard 25 mit Kreditkartenfunktion wechsle, ist der Aufwand deutlich höher, als einfach bei einer BahnCard 100 mit Kreditkartenfunktion zu bleiben. Es ist im Endeffekt eine Wette, ob ich in ein paar Wochen 3.962 Euro investiere für eine Fahrkarte investiere, die ich womöglich gar nicht mehr nutzen kann.

    Vielleicht bleibt mir unter diesen ungünstigen Umständen auch nichts anderes übrig als ein fröhliches „Goodbye Greta!“: Wenn ich selbst für einen guten Gebrauchtwagen noch 10.000 Euro oben drauf bekomme, dann wäre ich ja schön blöd, mir nicht für 13.962 Euro einen kleinen Flitzer für den Arbeitsweg anzuschaffen. Man wird als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer schon oft genug verkohlt und es widerstrebt mir, nun zum x-ten Mal der Doofe zu sein, weil ich kein Auto mehr habe.

    Im Endeffekt läuft es halt wieder darauf hinaus, dass umwelt- und klimaschädliches Verhalten wieder finanziell gefördert wird, während umweltfreundliche Alternativen auf der Strecke bleiben. Denn öffentliche Verkehrsmittel scheinen nicht mit einer Pandemie in Einklang zu bringen sein. Während meine Nachbarn über Ostern und am verlängerten Maifeiertagswochenende ins Auto steigen, um Freunde und Verwandte (Kontaktverbot?!?) oder den nächsten Strand (Kontaktverbot?!?) zu besuchen, beschränkt sich der Aktionsradius nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer auf das unmittelbare Umfeld der eigenen Wohnung, sofern man nicht wie unsereins auch mal hundert Kilometer am Stück mit dem Rad fahren möchte.

    Denn während es bis Anfang März noch hieß, man solle doch bitte unbedingt auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, werden wir nun angehalten, Busse und Bahnen nur dann zu nutzen, wenn es unbedingt notwendig ist.

    Und ich fürchte, diese Krise werden öffentliche Verkehrsmittel sehr viel schwieriger überstehen als die Automobilindustrie. Denn im Auto ist man wenigstens vor dem Virus geschützt.

    Dat hev wi scho jümmers so macht... :)

    Und das wird auch immer noch so sorgfältig gemacht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer nennenswerten Zahl der schleswig-holsteinischen Straßenverkehrsbehörden eine hinreichende Untersuchung erfolgt ist, ob diese blau beschilderten Sonderwege überhaupt den Ansprüchen aus den Verwaltungsvorschriften genügen. In meiner Heimatstadt Rendsburg ist der örtliche ADFC auch ständig am Streiten über diese Zeichen 240, aber so richtig getan hat sich da bislang nichts entlang vieler Straßen.

    Vielleicht ist die Nummer mit dem Datenschutz ja auch der Aufhänger, über den man sich in München aufregt?

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    Aber dann lasse ich vielleicht lieber die Finger davon. Ich glaube ohnehin nicht daran, dass man sich in Kiel mit solchen Privatanzeigen herumschlagen möchte.

    Edit: Nee, niemals hat sich die Polizei so sehr mit der Datenschutzthematik befasst. Die haben einfach keine Lust.

    Hat schon mal jemand weg-li ausprobiert?

    Ich habe gerade bei ein paar Kraftfahrern, die mit dem zugeparkten Geh- und Radwegen geradezu um ein Bußgeld gebettelt haben, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstellt und bin überrascht, wie viel Arbeit das Ding einem abnimmt: Ort und Uhrzeit werden aus den hochgeladenen Fotos ermittelt und die Software erkennt überdies nicht nur das Kennzeichen des Fahrzeuges und die Farbe, sondern offenbar auch noch die Fahrzeugmarke und den einschlägigen Verstoß.

    Jetzt müsste ich nur noch wissen, ob sich die Kieler Bußgeldstelle für Ordnungswidrigkeitenanzeigen per Mail erwärmen kann.

    Zwar nicht Hamburg, aber im benachbarten Tornesch wurde gestern Abend eine 59-jährige Radfahrerin schwer verletzt: Unfall beim Abbiegen: Lastwagenfahrer übersieht Radfahrerin

    Der Lastkraftwagen bog von der Denkmalstraße nach rechts in die Pinneberger Straße ab, die Radfahrerin fuhr auf dem linksseitigen Radweg Richtung Prisdorf. Für Radfahrer sind in bester schleswig-holsteinischer Tradition auf beiden Seiten gemeinsame Fuß- und Radwege für beide Richtungen angeordnet.

    Das mit den punktbewehrten Verstößen fürs Gehweg- und Radwegparken ist aber unabsichtlich von der inkonsequenten Punktverteilung bitter für einige Kraftfahrer, die hier in der Nachbarschaft ihr Gewohnheitsrecht ausüben und jeden Abend bequem ihren Parkplatz auf dem Gehweg vor der Haustür ansteuern. Wenn es jetzt für jede Übernachtung einen Punkt gibt, ist die Fahrerlaubnis ratzfatz fort.

    Das wird natürlich nicht passieren, weil wir in Kiel zwar einen Kommunalen Ordnungsdienst haben, der aber nur mit 16 Mitarbeitern ausgestattet ist. Oder wie ich es formuliere: Als Falschparker muss man einfach jeden Monat zehn Euro in die Kriegskasse stecken und kann dann Weihnachten groß mit der Familie essen gehen.

    Es geht nicht genau über Unfälle, aber über Gefahrenstellen im Allgemeinen. Leider nehmen bislang nur fünf Städte daran teil, weil dazu ein Ansprechpartner im jeweiligen Ort notwendig ist, der sich dann um die Beseitigung der Gefahrenstellen kümmert:

    Alle interessierten Fahrradfahrerer*innen sind herzlich eingeladen, die kostenlose App auf dem Smartphone zu installieren und so unkompliziert einen wichtigen Teil zu dem Forschungsprojekt für mehr Sicherheit im Radverkehr beizutragen.

    Im Projekt SimRa sammeln wir – auf datenschutzkompatible Art und Weise – Daten darüber, wo es in der Stadt für Radfahrende zu Gefahrenhäufungen kommt, welcher Art diese sind, ob diese zeitlich oder lokal gehäuft auftreten und wo sich die Hauptverkehrsflüsse auf dem Rad bewegen. Hierfür wurde im Projekt eine Smartphone-App entwickelt, die mittels GPS-Daten Fahrtrouten aufzeichnet und dabei Beschleunigungssensoren zum Detektieren von Gefahrensituationen nutzt – bspw. plötzliches Bremsen, Ausweichen oder gar einen Sturz. Im Anschluss an die Fahrt werden Radfahrende gebeten, diese detektierten Gefahrensituationen zu kategorisieren und zu annotieren, etwaige nicht detektierte Gefahrensituationen zu ergänzen und einen Upload auf die Projektserver frei zu geben.

    Kiel oder Hamburg stehen bislang nicht auf der Liste, aber vielleicht hat ja jemand Lust, das einmal auszuprobieren.

    Ich wundere mich ja, dass ich schon lange keine Fanpost mehr bekommen habe. All die schönen Autogrammkarten waren für die Katz und setzen bei mir in der Schublade Staub an:

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    Meldung aus Luxemburg:

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    Zwei Leitbaken ersetzen nunmal keine Absicherung eine Baugrube.

    Ganz im Gegenteil: Die jetzige Krise wird man in den reinen CO2-Zahlen als sinkende Emissionen sehen können.

    Und auch wenn absolut jeder weiß, dass es ein Einmaleffekt ist, wird es mMn trotzdem zum Nachlassen bei den Anstrengungen führen.

    Ich finde gerade die Quelle nicht mehr, aber vor ein paar Tagen las ich, dass der CO2-Ausstoß in diesem Jahr bislang um fünf Prozent gesunken wäre, für unsere Klimaziele aber sieben Prozent notwendig wäre — und das jedes Jahr.

    Natürlich ließe sich mit etwas mehr Planung sicherlich ein wirtschaftlicher Totalabsturz wie in den letzten Wochen vermeiden und eine Art sanftere Transformation einleiten, aber ich vermute mal: Jedes Jahr sieben Prozent, das wird kaum zu schaffen sein.

    Und andere Ideen und Optionen haben wir leider nicht.

    Edit: Hier steht's: The world is on lockdown. So where are all the carbon emissions coming from?

    Der ganze Hammer an der Geschichte aber ist, dass ich vor 36 Jahren in genau der Jugendherberge oberhalb der Straße für mehr als eine Woche gewohnt habe. Damals gab es die rote Furt noch nicht, das weiß ich ganz genau. Auch die 30-Zone ist seitdem neu. Und wir sind damals auch Rad gefahren in Eckernförde. Wie es aber damals mit Blauschildern aussah, weiß ich leider nicht mehr. Mensch, wie die Zeit vergeht...

    Und wie klein die Welt ist — wo hast du dich denn noch so hier im Norden herumgetrieben? Vielleicht finden wir noch ein paar lustige Stellen.

    Wo steht denn dort ein [Zeichen 306] , ich hätte jetzt gedacht, da war damals komplett rvl. :/

    Vielleicht habe ich mich mit der Vorfahrtstraße tatsächlich vertan — ich dachte, während meines Fahrschulunterrichtes 2008 wäre hier eine ebenerdige Kreuzung vorhanden. Es bleibt aber die Frage, ob diese Aufpflasterung genügt, um anschließend auf einer „neuen Straße“ unterwegs zu sein, in der dann erstmal rechts vor links gilt.

    Aber dadurch würde letztlich nur der Fußgängerüberweg zur Hälfte legitimiert, in einer Tempo-30-Zone wäre er dennoch abkömmlich. An den Vorfahrtsverhältnissen für Radfahrer ändert das ja nichts.

    ich habe mir jetzt mal den neuen Tatbestandskatalog angeschaut und habe ein paar Fragen.

    Seltsam auch: Das Halten auf dem Schutzstreifen (ab 142170) ist ein B-Verstoß mit einem Punkt, sobald es sich nicht mehr um das „einfache Halten“ ohne Behinderung oder Gefährdung handelt. Das Parken (ab 142074) hingegen ist kein fahrerlaubnisrelevanter Verstoß und gibt auch keinen Punkt.

    Das Halten auf einem Geh- und Radweg mit Zeichen 240 (ab 141090) ist ebenfalls kein fahrerlaubnisrelevanter Verstoß, das Parken (ab 141194) ist ab Behinderung oder ab einer Stunde hingegen schon. Gleiches gilt für Radwege mit Zeichen 237: Das Halten (ab 141070) ist unproblematisch, für das Parken (ab 141174) mit Behinderung oder ab einer Stunde gibt es einen Punkt.

    Das kann so ja nicht gewollt sein — mal gibt es für das Halten einen Punkt, mal fürs Parken. Ich habe mal in Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung geschaut, dort werden mit einem Punkt bewehrt:

    3.2.7bUnzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen oder Radschnellwegen52a.1, 52a.2, 52a.2.1, 52a.3, 52a.4
    3.2.7cUnzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr54a.1, 54a.2, 54a.3

    Wurde da das Halten auf Geh- und Radwegen sowie das Parken auf Schutzstreifen einfach vergessen?

    In Eckernförde wird der touristische Kraftverkehr aus Süden kommend über die Preußerstraße als Einbahnstraße zu den strandnahen Parkplätzen geleitet. Da ist also im Sommer viel los und im Winter nicht ganz so viel, auch wenn dann statt Strand ein Wellenbad lockt. Für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer hat man sich auch etwas lustiges einfallen lassen, denn der Spaß soll ja nicht zu kurz kommen:

    Man kann schon mal verschiedene Dinge feststellen:

    1. Ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg im Bildhintergrund, beziehungsweise der gemeinsame Fuß- und Radweg im Vordergrund in einer Tempo-30-Zone ist schon mal schwierig. Den will man hier aufgrund der Verkehrsstärke und der Einbahnstraße vermutlich haben.
    2. Ein Fußgängerüberweg ist nach 2.1 Abs. 3 R-FGÜ in der Regel entbehrlich innerhalb einer Tempo-30-Zone.
    3. Gemeinsame Fuß- und Radweg verträgt sich nicht mit einem Fußgängerüberweg, sagt 2.1 Abs. 2 R-FGÜ.
    4. Ein einzelnes Zeichen 350 am rechten Fahrbahnrand ist eigentlich etwas wenig, dafür dass wir uns hier in einer Vorfahrtstraße befinden.
    5. Eine Vorfahrtstraße in einer Tempo-30-Zone funktioniert eigentlich gar nicht.
    6. Fußgänger haben hier kraft ihres Fußgängerüberweges „Vorfahrt“, Radfahrer aber nicht — obwohl für Radfahrer nicht nur eine Fahrradfurt markiert wurde, sondern nicht einmal mit roter Farbe gegeizt wurde.
    7. Zwischen der geschlossenen Schranke und dem Fahrbahnrand sind etwa anderthalb Meter Platz. Das reicht für ein paar Fußgänger zum Warten, wird aber schon schwieriger, wenn man mit dem Rad vor der Schranke wartet — dann hängt nämlich der Bürzel noch auf der Fahrbahn. Macht ja aber nichts, in dem Fall kann man ja absteigen und bevorrechtigt wieder zurück auf die andere Straßenseite gehen, um dort zu warten.
    8. Für wen ist eigentlich die schnuckelige Haltlinie am Bahnübergang? Für Radfahrer, die erst über die Fahrbahn rollen und dann vor der geschlossenen Schranke mit dem Hinterrad auf der Fahrbahn warten? Oder für Radfahrer aus der Gegenrichtung, die dann trotz der rot leuchtenden Fahrradfurt artig warten, während sie wiederum mit dem Rad im Schließbereich der Schranke stehen?

    Es kann hier, je nach Jahreszeit und Pandemieproblemen auf dem Geh- und Radweg durchaus voller werden, ich erinnere mich auch noch an Ausflüge an den Strand, bei denen wir mit bestimmt zehn oder mehr Radfahrern mitten auf dem Bahnübergang gewartet haben, um diese Straße hier queren zu können. Vermutlich war die Idee hinter dieser ganzen Konstruktion, einen solchen Stau auf der Bahnübergangsinsel zu vermeiden, was dann in dieser roten Fahrradfurt resultierte.

    Nun störe ich mich ganz erheblich an dieser roten Furt, die eine Vorfahrt suggeriert, die ich eigentlich gar nicht habe.

    Allein: Wie könnte man es besser machen? Klar, Lichtzeichenanlage hinstellen, die dann vor Schließung des Bahnüberganges den Fuß- und Radverkehr abfließen lässt. Oder den ganzen Quark mit dem benutzungspflichtigen Radweg und der damit einhergehenden S-Kurve über den Bahnübergang bleiben lassen — allerdings dürfte das gegen die touristischen Sonntagsradler wenig helfen, die kurbeln dann eben auf dem Gehweg rum. Und Fußgängern, die ihren Gehweg trotzdem behalten würden, müssten ja auch noch irgendwie rüber.

    Ich bin pünktlich um Mitternacht zu einem kurzen Mitternachtsspaziergang aufgebrochen. Auch wenn die Bußgelder im internationalen Vergleich lächerlich sein mögen, so liegt im Vergleich zu unseren bisherigen Bußgeldern das Geld quasi auf der Straße: 55 Euro hier…

    … 70 Euro und einen Punkt hier:

    Hier bin ich mir nicht ganz sicher, zum Parken auf dem Schutzstreifen finde ich kein Bußgeld. Halten auf dem Schutzstreifen kann’s ja nicht sein, das würde aber immerhin 55 Euro kosten, mit Behindern 70 Euro und einen Punkt, wenn das Ding unter Radweg sein sollte, weil man mit den Fachbegriffen mal wieder nicht zurecht kam, kostet die Übernachtung sogar 70 Euro und einen Punkt:

    Ich find’s tatsächlich toll, dass mit dem Sammelpunkt fürs Gehweg- und Radwegparken dieses ständige Zuparken der Verkehrsflächen für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer abgestellt werden könnte. Wenn man hier im Wohngebiet (!) spazieren geht, muss man an jeder dieser kleinen Bummelkreuzungen aufpassen, nicht von abbiegenden Kraftfahrern übersehen zu werden, weil das doppelt ordnungswidrige Parken im Kreuzungsbereich und auf dem Gehweg nebenan jegliche Sichtbeziehungen unterbindet.

    Jetzt bräuchten wir nur noch eine Ordnungsbehörde, die auch nachts Dienst schiebt und nicht mit 16 Mitarbeitern eine ganze Landeshauptstadt versorgen muss.

    Tatütata, jetzt wirklich da:

    Bundesgesetzblatt

    Punkt 19 d) sagt:

    Zitat

    Die laufende Nummer 22 wird in Spalte 3 wie folgt geändert:

    aa) In Nummer 2 Satz 1 werden nach dem Wort „überfahren“ ein Komma und die Wörter „insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen“ eingefügt.

    Die Regelung für Zeichen 340 „Leitlinie“, beziehungsweise „Schutzstreifen“ lauten dann also:

    Zitat

    Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

    Hier haben wir ein bisschen Gegenverkehr, der Bus und ein Pkw können sich auf der sechs Meter breiten Fahrbahn nur begegnen, wenn der Bus auf den 1,2 Meter breiten Schutzstreifen ausweicht. Das ist also im Sinne des Verordnungsgebers in Ordnung.

    Diese Überholvorgänge würden auch noch ohne das Befahren des Schutzstreifens einigermaßen klappen. Ich tippe aber drauf, dass auch diese Fahrweise in Ordnung ist, weil man ja irgendwie dem Gegenverkehr ausweicht:

    Das grundsätzliche Fahren am in Fahrtrichtung rechten Fahrbahnrand halte ich allerdings in einer halben Stunde seit Mitternacht für eine Ordnungswidrigkeit — oder vielleicht auch nicht: Die Fahrbahn ist sechs Meter breit, abzüglich des Schutzstreifens verbleiben 4,8 Meter. Da passen Auto und Radfahrer und 1,5 Meter Abstand schon gar nicht mehr rein. Ist halt wieder fraglich, ob der Gesetzgeber das auch so gesehen hat — oder ob eine Fahrbahn von sechs Metern breite mit dieser Verkehrsstärke überhaupt für Schutzstreifen geeignet ist.

    Nun aber zu den eventuell problematischeren Dingen. In der Holtenauer Straße in Kiel wurden im Kreuzungsbereich Schutzstreifen installiert, um anzuzeigen, dass hier Radverkehr auf der Fahrbahn stattfinden darf (das klappt natürlich nur mäßig). Dummerweise teilt der aufgemalte Schutzstreifen aber ziemlich genau den rechten Fahrstreifen in zwei Hälften. In die linke Hälfte passt kein Kraftfahrzeug mehr rein, ein Ausweichen des Gegenverkehrs findet hier offenkundig nicht statt — ist das Befahren des rechten Fahrstreifens für Kraftfahrzeuge ab Mitternacht noch erlaubt?

    Kieler ZOB am Bahnhof. Auf der Nebenfahrbahn verläuft ein Möchtegern-Schutzstreifen auf der linken Fahrbahnhälfte, der natürlich von Bussen befahren werden muss, die an anderen Bussen vorbeifahren möchten. Diese Infrastruktur ist das Ergebnis des Versuchs, den Radverkehr irgendwie durch die Trümmer der autogerechten Stadt zu leiten. Auf hier liegt offenkundig kein Ausweichen des Gegenverkehrs vor — ordnungswidrig?

    Mir ist klar, dass die Bußgeldstelle solche Ordnungswidrigkeiten nicht weiter verfolgen wird, insofern handelt es sich um eine theoretische Diskussion — aber ich wüsste gern, warum sich der Verordnungsgeber berufen fühlte, jetzt diesen Halbsatz anzuhängen. Ging es nur darum zu verdeutlichen, dass Halten und Parken künftig kein triftiger „Bedarf“ zur Nutzung eines Seitenstreifens mit Kraftfahrzeugen darstellt? Oder hatte man mal wieder nicht auf dem Radar, dass die einzelnen Straßenverkehrsbehörden mit den ihnen zur Verfügung stehenden Werkzeugen eventuell Schindluder treiben und man hier wieder eine Regelung implementiert, die sich draußen im Straßenverkehr eigentlich gar nicht umsetzen lässt?

    Die Begründung zu der Änderung ist auch nicht wesentlich konkreter, bei der Sache mit dem Gegenverkehr handele es sich lediglich um ein Beispiel. Da aber ein Schutzstreifen grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten sein soll, kann es ja nicht Sinn der Sache sein, dass Schutzstreifen künftig auch von Bussen zum Vorbeifahren oder von Kraftfahrzeugen zum Fahren oder Abbiegen regelmäßig mitbenutzt werden.

    Zitat

    Die Änderung dient der Konkretisierung durch Einführung eines Regelbeispiels. Sie soll verdeutlichen, dass Schutzstreifen grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten sind und ein Überfahren nur in bestimmten Fällen erfolgen darf.

    Wie seht ihr das?