... ist das ein Thema für einen Rechtsstreit: Musste man damit rechnen, dass irgendwo ein Schild hängt, das man nicht sehen konnte?
Ich habe mich glatt geirrt: Es gibt sogar zwei Zeichen 274-30.
Das erste hängt hier:

Das sieht man aber in der Regel nicht so gut, weil beispielsweise das Wohnmobil eine ganze Weile neben dem Behindertenparkplatz stand. Das weiß ich noch, weil ich mich wunderte, wie gut man als nutzungsberechtigter Verkehrsteilnehmer dieses Parkplatzes wohl neben einem solchen Schlachtschiff aussteigen könnte. Und der Lieferverkehr, der links im Bild steht, parkt hier oben manchmal auch direkt vor dem Schild.

Dann wird das Schild noch mal wiederholt:

Das hier ist ein beliebter Platz für den Lieferverkehr, der mal in Gestalt von DHL, UPS, GLS und so weiter auftritt, manchmal steht auch ein 7,5-Tonner direkt auf dem Radweg vor dem Schild. Ist also auch wieder etwas schwerer zu erkennen. Der Grund für diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist die Sprunginsel in der Fahrbahnmitte, die hier gerade noch so zu sehen ist.
Kurz darauf folgt dann die Mautstelle:

Direkt an dem Kasten wird übrigens auch ganz gerne geparkt. Wir saßen mal in der Pizzaria gegenüber, während sich das Pärchen am Tisch nebenan amüsierte, wie oft wohl ihr Kennzeichen an diesem Abend geblitzt würde. Die beiden hatten ihren Wagen — irgendwo muss man ja parken — direkt vor der Blitzsäule platziert.

Gut, es gibt zwei Schilder, man muss also zwei Schilder „übersehen“, aber es gibt eben wie hier auch hinreichend häufig Gelegenheiten, mit Tempo 51 abzüglich Toleranz dort reinzusausen.
Natürlich ist das alles, was ihr schreibt, erstmal richtig. Man kann langsamer fahren, wenn man die Schilder nicht mehr alle wahrnehmen kann, man sollte natürlich auch ein Gefälle der Fahrbahn rechtzeitig wahrnehmen, bevor das Auto der Schwerkraft allzusehr entgegen kommt und auf Geschwindigkeiten im strafbewehrten Bereich beschleunigt.
Einzig ständig mit 30 statt 50 Kilometern pro Stunde zu fahren halte ich für ambitioniert. Dazu wird man ein ziemlich dickes Fell brauchen, weil nicht jeder Hintermann das notwendige Verständnis für diese Geschwindigkeit aufbringen kann. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob unter den heute im Straßenverkehr vorliegenden Umständen unter dem Strich ein Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer dabei herumkommt, wenn sich der Hintermann dann zu gefährlichen Überholmanövern angestiftet fühlt, um den gefühlten Zeitverlust wieder auszugleichen.
Und angesichts der Häufigkeit, mit der Verkehrszeichen oder rote Ampeln von größeren Kraftfahrzeugen verdeckt werden, halte ich das tatsächlich für ein Problem.



Natürlich stehen dem Beschuldigten im Angesicht eines drohenden Fahrverbotes die üblichen Rechtsmittel offen, die aber weder zeitlich noch finanziell noch nervlich besonders günstig sind. Kann halt auch eine ganze Weile dauern und schiefgehen, wie ich an meinem vermeintlichen Rotlichtverstoß gemerkt habe.
Und damit wir uns hier nicht falsch verstehen: Wenn die Leute, die mit über 51 Sachen durch eine Tempo-30-Zone fahren oder nachts mit Tempo 75 durch die Stadt, weil die Straßen so schön leer sind, aus dem Verkehr gezogen werden, finde ich das total super und toll. Ich finde auch Tempo 40 in einer Fahrradstraße oder Tempo 60 innerorts schon nicht so schön.
Ich bin lediglich der Meinung, dass das Fahrverbot ab 21 Kilometern pro Stunde innerorts ein bisschen hart sein könnte, weil das Zeichen 274-30 im Großstadtdschungel (Berlin!) vielleicht doch mal untergeht und dann nach Abzug der Toleranz mehr als 20 Kilometer pro Stunde zuviel auf dem Tacho standen. Wie DMHH schrieb: Sowas kann passieren. Natürlich sollte es nicht passieren, aber es passiert. Wenn es dafür eine so hohe Geldbuße gäbe, dass es wirklich schmerzt, fände ich es in Ordnung. Ein Fahrverbot hat aber unter Umständen noch berufliche Konsequenzen — und wenn man dann streiten muss, ob man nun seine Anstellung verliert, für die man aufs Auto angewiesen ist, oder ob man als Ortsunkundiger nicht wissen konnte, dass hinter dem Irgendwo-muss-man-ja-parken-Lkw ein Zeichen 274-30 hing, das stelle ich mir unschön vor.
Da fand ich die „2 mal 26“-Regelung schöner: 26 Sachen zu viel auf dem Tacho fühlen sich für mich schon eher nach Vorsatz als nach Augenblicksversagen an und wer sich das in einem Zeitraum von zwölf Monaten gleich zwei Mal erlaubt, kann ja mal eine Weile zu Fuß gehen und überlegen, ob er das Auto im Griff hat.