Beiträge von Malte

    Tatütata, jetzt wirklich da:

    Bundesgesetzblatt

    Ah, ich wollte gerade vorhin noch schreiben, dass es immer noch fehlt.

    Bei Twitter haben wir gerade gerade das nächste Problem festgestellt: In einigen Behörden können die neuen Bußgelder noch nicht genutzt werden:

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    Das ist ja ein Problem, das ich noch überhaupt nicht auf dem Schirm hatte. Ich gehe mal davon aus, dass das kein Mainz-spezifisches Problem ist, sondern auch anderswo auftritt?

    Edit: In Essen gibt es auch Probleme: Noch keine härteren Strafen für Autofahrer

    Irgendwie ist da die Benzindenke wohl schwer hartverdrahtet. Tatsache ist doch: Man kommt auch mit 40 igO, 80 aO und 130 auf BAB ans Ziel.

    Dauert halt 5 Minuten länger.

    Jein: Man kommt ans Ziel, aber nicht unbedingt entspannt. Und das Getöse im Rückspiegel ist für viele Verkehrsteilnehmer dann doch ein Grund, lieber etwas schneller zu fahren.

    Auf der Autobahn ist je nach Verkehrslage 130 kein besonders angenehmes Tempo, weil man damit deutlich schneller ist als die Lastkraftwagen auf dem rechten Fahrstreifen, sich aber mehr oder weniger schnell Stress mit so genannten kultivierten Schnellfahrern anlegt, die dann mit Fernlicht den Kofferraum ausleuchten.

    Auf Überlandstraßen hängt man tagsüber in der Regel sehr schnell hinter dem nächsten Lkw fest, der dort mit 89 Kilometern pro Stunde rollt anstatt mit 60, insofern sind 100 Kilometer pro Stunde tagsüber auf vielen Strecken eher ein motorisierter Wunschtraum.

    Aber innerorts mit 40 Kilometern pro Stunde zu fahren halte ich für ein Manöver, für das unsere autozentrierte Gesellschaft noch nicht bereit ist. Meinetwegen können wir gerne die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 40 oder 30 herabsetzen, wenigstens für alle Straßen abseits der großen Hauptverkehrsstraßen.

    Unter den momentanen Umständen jedoch wird man nach meiner Einschätzung ein ganz schön dickes Fell benötigen, um das ständige Gehupe und Gemaule des nachfolgenden Kraftverkehrs auszublenden. Außerdem gibt’s dann noch § 3 Abs. 2 StVO („Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“), der zwar so gut wie nie zur Anwendung kommen dürfte, aber immerhin mit 20 Euro bepreist wird. Es wäre interessant zu erfahren, ob die freiwillige Selbstbeschränkung auf 40 oder gar 30 Kilometer pro Stunde innerorts den Tatbestand erfüllt oder ob das Vermeiden von Unfällen, beziehungsweise der klare Blick im Schilderwald ein triftiger Grund ist.

    Messtoleranz, Mehrwertsteuer, Unachtsamkeit, Jobverlust, Kanndochmalpassieren,....


    Hört sich an wie das Bullshit-Bingo vom ADAC-Fanboy.

    Das mit dem Jobverlust sind drüben im Verkehrsportal durchaus rege diskutierte Themen. Angesichts der so genannten „2 mal 26“-Regelung war mein Eindruck bislang, dass es dort durchaus häufig die richtigen getroffen hat, die auch sonst nicht unbedingt mit einem besonders rücksichtsvollen und regelkonformen Fahrstil aufgefallen sein dürften. Bei der neuen Regelung kann ich mir vorstellen, dass es auch mich mal erwischen könnte, der eigentlich penibel jedes Tempolimit penibel einhält und sich in 14 Jahren immerhin nur einmal fotografieren ließ.

    Die FDP kritisiert "praxisfernen" Bußgeldkatalog, weil nun nach außerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 Kilometern pro Stunde ein Fahrverbot droht.

    Bestimmt kann man auch mal außerorts ein Schild übersehen — trotzdem sehe ich da gewisse Unterschiede zu meinen gestrigen Einlassungen über innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Außerorts lassen sich Verkehrsschilder in der Regel auf mehrere hundert Meter Entfernung erkennen. Nähert man sich auf der Autobahn einem [Zeichen 123], dann weiß man auch als Fahranfänger, dass in zwei Kilometern Entfernung ein Geschwindigkeitstrichter beginnt, der mit Zeichen 274-60 oder Zeichen 274-80 endet. Wer dieses Ziel um 26 Kilometer pro Stunde verfehlt kann meines Erachtens auch gerne mal zu Fuß gehen. Ich fand es früher immer äußerst unangenehm, in einer Arbeitsstelle mit Zeichen 274-60 genau nach Tacho zu fahren und auf diese Weise eine lange Schlange an Lastkraftwagen hinter mir herzuziehen, die nicht überholen konnten und lieber ihre 89 Kilometer pro Stunde am Begrenzer machen wollten.

    Außerorts sehe ich diesbezüglich einen großen Unterschied zu innerörtlichen Straßen, die teilweise mit einem von Falschparkern verdeckten Schilderwald von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Parkregelungen am Straßenrand aufwarten.

    Ich würde mich aber freuen, wenn diese Problematik kurzfristig angegangen würde, um Lieferzonen für Lastkraftwagen zu schaffen und freizuhalten, damit die künftig nicht mehr in zweiter Reihe auf der Fahrbahn oder neben auf dem Radweg parken und dabei wichtige Verkehrsschilder verdecken. Das Parken in zweiter Reihe länger als eine Viertelstunde gibt ab morgen sogar einen Bonuspunkt.

    In der Gegenrichtung sieht es dann offenbar so aus:

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    Auch hierbei handelt es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg, wobei natürlich wieder der Ansatz des sich seinen Weg suchenden Radverkehrs verfolgt wird.

    ... ist das ein Thema für einen Rechtsstreit: Musste man damit rechnen, dass irgendwo ein Schild hängt, das man nicht sehen konnte?

    Ich habe mich glatt geirrt: Es gibt sogar zwei Zeichen 274-30.

    Das erste hängt hier:

    Das sieht man aber in der Regel nicht so gut, weil beispielsweise das Wohnmobil eine ganze Weile neben dem Behindertenparkplatz stand. Das weiß ich noch, weil ich mich wunderte, wie gut man als nutzungsberechtigter Verkehrsteilnehmer dieses Parkplatzes wohl neben einem solchen Schlachtschiff aussteigen könnte. Und der Lieferverkehr, der links im Bild steht, parkt hier oben manchmal auch direkt vor dem Schild.

    Dann wird das Schild noch mal wiederholt:

    Das hier ist ein beliebter Platz für den Lieferverkehr, der mal in Gestalt von DHL, UPS, GLS und so weiter auftritt, manchmal steht auch ein 7,5-Tonner direkt auf dem Radweg vor dem Schild. Ist also auch wieder etwas schwerer zu erkennen. Der Grund für diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist die Sprunginsel in der Fahrbahnmitte, die hier gerade noch so zu sehen ist.

    Kurz darauf folgt dann die Mautstelle:

    Direkt an dem Kasten wird übrigens auch ganz gerne geparkt. Wir saßen mal in der Pizzaria gegenüber, während sich das Pärchen am Tisch nebenan amüsierte, wie oft wohl ihr Kennzeichen an diesem Abend geblitzt würde. Die beiden hatten ihren Wagen — irgendwo muss man ja parken — direkt vor der Blitzsäule platziert.

    Gut, es gibt zwei Schilder, man muss also zwei Schilder „übersehen“, aber es gibt eben wie hier auch hinreichend häufig Gelegenheiten, mit Tempo 51 abzüglich Toleranz dort reinzusausen.

    Natürlich ist das alles, was ihr schreibt, erstmal richtig. Man kann langsamer fahren, wenn man die Schilder nicht mehr alle wahrnehmen kann, man sollte natürlich auch ein Gefälle der Fahrbahn rechtzeitig wahrnehmen, bevor das Auto der Schwerkraft allzusehr entgegen kommt und auf Geschwindigkeiten im strafbewehrten Bereich beschleunigt.

    Einzig ständig mit 30 statt 50 Kilometern pro Stunde zu fahren halte ich für ambitioniert. Dazu wird man ein ziemlich dickes Fell brauchen, weil nicht jeder Hintermann das notwendige Verständnis für diese Geschwindigkeit aufbringen kann. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob unter den heute im Straßenverkehr vorliegenden Umständen unter dem Strich ein Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer dabei herumkommt, wenn sich der Hintermann dann zu gefährlichen Überholmanövern angestiftet fühlt, um den gefühlten Zeitverlust wieder auszugleichen.

    Und angesichts der Häufigkeit, mit der Verkehrszeichen oder rote Ampeln von größeren Kraftfahrzeugen verdeckt werden, halte ich das tatsächlich für ein Problem.

    Natürlich stehen dem Beschuldigten im Angesicht eines drohenden Fahrverbotes die üblichen Rechtsmittel offen, die aber weder zeitlich noch finanziell noch nervlich besonders günstig sind. Kann halt auch eine ganze Weile dauern und schiefgehen, wie ich an meinem vermeintlichen Rotlichtverstoß gemerkt habe.

    Und damit wir uns hier nicht falsch verstehen: Wenn die Leute, die mit über 51 Sachen durch eine Tempo-30-Zone fahren oder nachts mit Tempo 75 durch die Stadt, weil die Straßen so schön leer sind, aus dem Verkehr gezogen werden, finde ich das total super und toll. Ich finde auch Tempo 40 in einer Fahrradstraße oder Tempo 60 innerorts schon nicht so schön.

    Ich bin lediglich der Meinung, dass das Fahrverbot ab 21 Kilometern pro Stunde innerorts ein bisschen hart sein könnte, weil das Zeichen 274-30 im Großstadtdschungel (Berlin!) vielleicht doch mal untergeht und dann nach Abzug der Toleranz mehr als 20 Kilometer pro Stunde zuviel auf dem Tacho standen. Wie DMHH schrieb: Sowas kann passieren. Natürlich sollte es nicht passieren, aber es passiert. Wenn es dafür eine so hohe Geldbuße gäbe, dass es wirklich schmerzt, fände ich es in Ordnung. Ein Fahrverbot hat aber unter Umständen noch berufliche Konsequenzen — und wenn man dann streiten muss, ob man nun seine Anstellung verliert, für die man aufs Auto angewiesen ist, oder ob man als Ortsunkundiger nicht wissen konnte, dass hinter dem Irgendwo-muss-man-ja-parken-Lkw ein Zeichen 274-30 hing, das stelle ich mir unschön vor.

    Da fand ich die „2 mal 26“-Regelung schöner: 26 Sachen zu viel auf dem Tacho fühlen sich für mich schon eher nach Vorsatz als nach Augenblicksversagen an und wer sich das in einem Zeitraum von zwölf Monaten gleich zwei Mal erlaubt, kann ja mal eine Weile zu Fuß gehen und überlegen, ob er das Auto im Griff hat.

    Um gerade innerorts +20km/h drauf zu haben braucht es schon ein gewisses Maß an Vorsatz. Wer den Tempomaten auf 50 km/h stellt und in der 30er-Zone geblitzt wird hat +17 oder so drauf. Das reicht allemal um zügig Pakete zu liefern.

    Das sehe ich aber ein bisschen differenzierter. Es gibt schließlich nicht nur Tempo-30-Zonen, sondern wie in meinem Beispiel auch Tempo-30-Abschnitte entlang von Hauptverkehrsstraßen.

    Um bei meinem Foto zu bleiben: Da gilt vorher Tempo 50 und danach auch, dazwischen steht dann Zeichen 274-30 und wenn man das nicht sieht, weil vielleicht wieder ein Lieferwagen auf dem Gehweg parkt und die Sicht auf das Schild einschränkt, und dann noch die Schwerkraft angesichts des Gefälles der Straße ins Spiel kommt, hat man locker abzüglich Toleranz genügend auf dem Tacho, um einen Monat zu Fuß zu gehen.

    Wer grundsätzlich „mit Mehrwertsteuer“ unterwegs ist oder gar innerorts den Tempomaten auf 55 stellt oder nicht mitbekommt, eine Tempo-30-Zone befahren zu haben, den trifft’s ja ganz zu Recht, das will ich gar nicht in Abrede stellen. Und natürlich bin ich sehr dafür, dass man sich als Verkehrsteilnehmer vollumfänglich an die Straßenverkehrs-Ordnung hält. Aber ich habe trotzdem den Eindruck, dass das einmonatige Fahrverbot eine doch recht drastische Bestrafung darstellt, für die ich nun als regeltreuer Verkehrsteilnehmer womöglich künftig nur einmal ein Zeichen 274-30 „übersehen“ muss.

    Der Mobil in Deutschland e.V. beklagt: „Führerschein-Vernichtungsmaschine“: Die überzogene StVO-Novelle zu Bußgeldern und Fahrverboten (Drunterkommentare bei Facebook)

    Ich glaube, ich bin so gut wie nie einer Meinung mit Mobil in Deutschland e.V., die Sache mit dem Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen größer 20 Kilometer pro Stunde innerorts, beziehungsweise größer 25 Kilometer pro Stunde außerorts ist schon ein bisschen happig.

    Wir reden hier im Forum und in den einschlägigen Fahrrad-Blasen häufig genug davon, dass Verkehrsinfrastruktur fehlertolerant sein soll, also nicht jede kleine Unaufmerksamkeit zum Unfall oder gar zum Tod führen darf. Nun ist ein Fahrverbot ganz sicher kein Unfall, aber für einige Menschen sicherlich eine ganz erhebliche Einschränkung, beispielsweise für Lieferanten, die sich in den vergangenen Wochen als „systemrelevant“ herausgestellt haben, oder für Menschen, die aufgrund ihres Berufs eben doch nicht so einfach in der Lage sind, aufs Auto zu verzichten.

    Während man bislang für ein berufsgefährdendes Fahrverbot eine größere Menge an Überschreitungen sammeln musste, reicht künftig eine Unaufmerksamkeit oder ein Missverständnis. Eine Kombination aus beidem hat mir vor anderthalb Jahren ein Bußgeld beschert, damals waren es aber „nur“ zwölf Kilometer pro Stunde. Aber ich kann mir vorstellen, dass die notwendigen 21 Kilometer pro Stunde schnell erreicht sind.

    Ich bin mir noch nicht so ganz sicher, ob ich das für eine sinnvolle Sache halten soll. Bislang drohte ein Fahrverbot innerorts in der Regel erst nach der zweiten Überschreitung von mindestens 26 Kilometern pro Stunde im Jahr.

    Erinnert ihr euch daran, wer damals den Begriff des Kampfradlers prägte und den Diskurs über die Verkehrswende damit ganz geschickt über Jahre vergiftete?

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    Aus der beliebten Reihe
    "Radfahrer sind auch nur schnellere Fußgänger"


    heute: Stresemannstraße.

    Die Kollegen vom PK 21 haben sich da auch mal etwas tolles ausgedacht:

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    An der hinteren Kreuzung mit der Holstenstraße wird gebaut, also wurde die dortige Bushaltestelle zurückversetzt. Hier vorne ist neben dem Edeka allerdings nicht genügend Platz, also sollen Radfahrer absteigen und ihr Rad durch die wartenden Massen schieben. Okay, das mit den wartenden Massen ist jetzt etwas übertrieben, aber zu normalen Zeiten ist dort so viel Umsteigebetrieb zwischen dem Bus und der benachbarten S-Bahn, dass man sowieso nicht durch kommt.

    Die Alternative wäre, eine ordentliche Radverkehrsführung auf der ohnehin mit Tempo 30 ausgestatteten Stresemanstraße zu implementieren, aber ich fürchte… naja, mit PK 21 niemals.

    Passend dazu hat der Bundesgerichtshof geurteilt:

    Das Urteil befindet zwar über einen Unfall mit einem Stacheldraht auf einem Feldweg, allerdings könnte man ja der Polizei als Hamburger Straßenverkehrsbehörde mal unter die Nase reiben, dass dieses ständige „langsam fahren, absteigen und schieben“ zwar im Sinne des Sichtfahrgebotes und aufgrund der schlechten Hamburger Fahrradinfrastruktur durchaus geboten sein kann, aber nicht als Ausrede für alles herhalten sollte.

    Die Bundesregierung bleibt stabil, wie man so schön sagt:

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    Es muss ja gar nicht mal um autofreie Innenstädte gehen, aber es wäre einfach schön, wenn wir ein biiiiischen mehr Platz bekommen könnten.

    anstatt mal eben Gas zu geben, den Benz zu stoppen und den Fahrer zu interviewen (mit Pusten), lässt man ihn fahren.

    Ich wundere mich auch gerade, ob man den Teil mit der wilden Verfolgungsjagd einfach aus der Pressemitteilung ausgespart hat oder tatsächlich nicht den Versuch unternommen hat, den Fahrer zu stellen.

    Irgendwo wurde die letzten Wochen eine Transportlösung vorgestellt fürs Dach, wo man das Rad aber seitlich am Auto auflädt, von wo es dann irgendwie bequem hochkommt ...

    Dazu wäre aber eine Dachreling notwendig, die beim Punto auch eher unwahrscheinlich ist? :/

    Man gibt sich ja wirklich alle Mühe, den Radverkehr an der Kieler Straße zu vergrämen:

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    Ein Glück, dass ich seit über anderthalb Jahren dort nicht mehr entlangfahren muss.

    Drei Polizei-Motorradfahrer benutzten in Reichenbach nicht den bestens ausgebauten und breiten Motorradweg und beschweren sich nun, von einem Mercedes-Fahrer eng überholt und geschnitten worden zu sein.

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    Es tut mir leid, aber ich kann das nicht ernst nehmen. Jedes Mal, wenn ich gegenüber der Polizei, die ja in Hamburg gleichzeitig die Straßenverkehrsbehörde stellt, irgendwas von Maßregelungen oder gefährlichen Abdrängmanövern berichtet habe, hieß es nur: Es ist ja nichts passiert, fahr doch auf dem Radweg, fahr doch woanders lang, stell dich nicht so an, es gibt einen Radweg.

    Nächsten Montag soll es eventuell soweit sein:

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