Beiträge von Malte

    Der ganze Hammer an der Geschichte aber ist, dass ich vor 36 Jahren in genau der Jugendherberge oberhalb der Straße für mehr als eine Woche gewohnt habe. Damals gab es die rote Furt noch nicht, das weiß ich ganz genau. Auch die 30-Zone ist seitdem neu. Und wir sind damals auch Rad gefahren in Eckernförde. Wie es aber damals mit Blauschildern aussah, weiß ich leider nicht mehr. Mensch, wie die Zeit vergeht...

    Und wie klein die Welt ist — wo hast du dich denn noch so hier im Norden herumgetrieben? Vielleicht finden wir noch ein paar lustige Stellen.

    Wo steht denn dort ein [Zeichen 306] , ich hätte jetzt gedacht, da war damals komplett rvl. :/

    Vielleicht habe ich mich mit der Vorfahrtstraße tatsächlich vertan — ich dachte, während meines Fahrschulunterrichtes 2008 wäre hier eine ebenerdige Kreuzung vorhanden. Es bleibt aber die Frage, ob diese Aufpflasterung genügt, um anschließend auf einer „neuen Straße“ unterwegs zu sein, in der dann erstmal rechts vor links gilt.

    Aber dadurch würde letztlich nur der Fußgängerüberweg zur Hälfte legitimiert, in einer Tempo-30-Zone wäre er dennoch abkömmlich. An den Vorfahrtsverhältnissen für Radfahrer ändert das ja nichts.

    ich habe mir jetzt mal den neuen Tatbestandskatalog angeschaut und habe ein paar Fragen.

    Seltsam auch: Das Halten auf dem Schutzstreifen (ab 142170) ist ein B-Verstoß mit einem Punkt, sobald es sich nicht mehr um das „einfache Halten“ ohne Behinderung oder Gefährdung handelt. Das Parken (ab 142074) hingegen ist kein fahrerlaubnisrelevanter Verstoß und gibt auch keinen Punkt.

    Das Halten auf einem Geh- und Radweg mit Zeichen 240 (ab 141090) ist ebenfalls kein fahrerlaubnisrelevanter Verstoß, das Parken (ab 141194) ist ab Behinderung oder ab einer Stunde hingegen schon. Gleiches gilt für Radwege mit Zeichen 237: Das Halten (ab 141070) ist unproblematisch, für das Parken (ab 141174) mit Behinderung oder ab einer Stunde gibt es einen Punkt.

    Das kann so ja nicht gewollt sein — mal gibt es für das Halten einen Punkt, mal fürs Parken. Ich habe mal in Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung geschaut, dort werden mit einem Punkt bewehrt:

    3.2.7bUnzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen oder Radschnellwegen52a.1, 52a.2, 52a.2.1, 52a.3, 52a.4
    3.2.7cUnzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr54a.1, 54a.2, 54a.3

    Wurde da das Halten auf Geh- und Radwegen sowie das Parken auf Schutzstreifen einfach vergessen?

    In Eckernförde wird der touristische Kraftverkehr aus Süden kommend über die Preußerstraße als Einbahnstraße zu den strandnahen Parkplätzen geleitet. Da ist also im Sommer viel los und im Winter nicht ganz so viel, auch wenn dann statt Strand ein Wellenbad lockt. Für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer hat man sich auch etwas lustiges einfallen lassen, denn der Spaß soll ja nicht zu kurz kommen:

    Man kann schon mal verschiedene Dinge feststellen:

    1. Ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg im Bildhintergrund, beziehungsweise der gemeinsame Fuß- und Radweg im Vordergrund in einer Tempo-30-Zone ist schon mal schwierig. Den will man hier aufgrund der Verkehrsstärke und der Einbahnstraße vermutlich haben.
    2. Ein Fußgängerüberweg ist nach 2.1 Abs. 3 R-FGÜ in der Regel entbehrlich innerhalb einer Tempo-30-Zone.
    3. Gemeinsame Fuß- und Radweg verträgt sich nicht mit einem Fußgängerüberweg, sagt 2.1 Abs. 2 R-FGÜ.
    4. Ein einzelnes Zeichen 350 am rechten Fahrbahnrand ist eigentlich etwas wenig, dafür dass wir uns hier in einer Vorfahrtstraße befinden.
    5. Eine Vorfahrtstraße in einer Tempo-30-Zone funktioniert eigentlich gar nicht.
    6. Fußgänger haben hier kraft ihres Fußgängerüberweges „Vorfahrt“, Radfahrer aber nicht — obwohl für Radfahrer nicht nur eine Fahrradfurt markiert wurde, sondern nicht einmal mit roter Farbe gegeizt wurde.
    7. Zwischen der geschlossenen Schranke und dem Fahrbahnrand sind etwa anderthalb Meter Platz. Das reicht für ein paar Fußgänger zum Warten, wird aber schon schwieriger, wenn man mit dem Rad vor der Schranke wartet — dann hängt nämlich der Bürzel noch auf der Fahrbahn. Macht ja aber nichts, in dem Fall kann man ja absteigen und bevorrechtigt wieder zurück auf die andere Straßenseite gehen, um dort zu warten.
    8. Für wen ist eigentlich die schnuckelige Haltlinie am Bahnübergang? Für Radfahrer, die erst über die Fahrbahn rollen und dann vor der geschlossenen Schranke mit dem Hinterrad auf der Fahrbahn warten? Oder für Radfahrer aus der Gegenrichtung, die dann trotz der rot leuchtenden Fahrradfurt artig warten, während sie wiederum mit dem Rad im Schließbereich der Schranke stehen?

    Es kann hier, je nach Jahreszeit und Pandemieproblemen auf dem Geh- und Radweg durchaus voller werden, ich erinnere mich auch noch an Ausflüge an den Strand, bei denen wir mit bestimmt zehn oder mehr Radfahrern mitten auf dem Bahnübergang gewartet haben, um diese Straße hier queren zu können. Vermutlich war die Idee hinter dieser ganzen Konstruktion, einen solchen Stau auf der Bahnübergangsinsel zu vermeiden, was dann in dieser roten Fahrradfurt resultierte.

    Nun störe ich mich ganz erheblich an dieser roten Furt, die eine Vorfahrt suggeriert, die ich eigentlich gar nicht habe.

    Allein: Wie könnte man es besser machen? Klar, Lichtzeichenanlage hinstellen, die dann vor Schließung des Bahnüberganges den Fuß- und Radverkehr abfließen lässt. Oder den ganzen Quark mit dem benutzungspflichtigen Radweg und der damit einhergehenden S-Kurve über den Bahnübergang bleiben lassen — allerdings dürfte das gegen die touristischen Sonntagsradler wenig helfen, die kurbeln dann eben auf dem Gehweg rum. Und Fußgängern, die ihren Gehweg trotzdem behalten würden, müssten ja auch noch irgendwie rüber.

    Ich bin pünktlich um Mitternacht zu einem kurzen Mitternachtsspaziergang aufgebrochen. Auch wenn die Bußgelder im internationalen Vergleich lächerlich sein mögen, so liegt im Vergleich zu unseren bisherigen Bußgeldern das Geld quasi auf der Straße: 55 Euro hier…

    … 70 Euro und einen Punkt hier:

    Hier bin ich mir nicht ganz sicher, zum Parken auf dem Schutzstreifen finde ich kein Bußgeld. Halten auf dem Schutzstreifen kann’s ja nicht sein, das würde aber immerhin 55 Euro kosten, mit Behindern 70 Euro und einen Punkt, wenn das Ding unter Radweg sein sollte, weil man mit den Fachbegriffen mal wieder nicht zurecht kam, kostet die Übernachtung sogar 70 Euro und einen Punkt:

    Ich find’s tatsächlich toll, dass mit dem Sammelpunkt fürs Gehweg- und Radwegparken dieses ständige Zuparken der Verkehrsflächen für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer abgestellt werden könnte. Wenn man hier im Wohngebiet (!) spazieren geht, muss man an jeder dieser kleinen Bummelkreuzungen aufpassen, nicht von abbiegenden Kraftfahrern übersehen zu werden, weil das doppelt ordnungswidrige Parken im Kreuzungsbereich und auf dem Gehweg nebenan jegliche Sichtbeziehungen unterbindet.

    Jetzt bräuchten wir nur noch eine Ordnungsbehörde, die auch nachts Dienst schiebt und nicht mit 16 Mitarbeitern eine ganze Landeshauptstadt versorgen muss.

    Tatütata, jetzt wirklich da:

    Bundesgesetzblatt

    Punkt 19 d) sagt:

    Zitat

    Die laufende Nummer 22 wird in Spalte 3 wie folgt geändert:

    aa) In Nummer 2 Satz 1 werden nach dem Wort „überfahren“ ein Komma und die Wörter „insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen“ eingefügt.

    Die Regelung für Zeichen 340 „Leitlinie“, beziehungsweise „Schutzstreifen“ lauten dann also:

    Zitat

    Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

    Hier haben wir ein bisschen Gegenverkehr, der Bus und ein Pkw können sich auf der sechs Meter breiten Fahrbahn nur begegnen, wenn der Bus auf den 1,2 Meter breiten Schutzstreifen ausweicht. Das ist also im Sinne des Verordnungsgebers in Ordnung.

    Diese Überholvorgänge würden auch noch ohne das Befahren des Schutzstreifens einigermaßen klappen. Ich tippe aber drauf, dass auch diese Fahrweise in Ordnung ist, weil man ja irgendwie dem Gegenverkehr ausweicht:

    Das grundsätzliche Fahren am in Fahrtrichtung rechten Fahrbahnrand halte ich allerdings in einer halben Stunde seit Mitternacht für eine Ordnungswidrigkeit — oder vielleicht auch nicht: Die Fahrbahn ist sechs Meter breit, abzüglich des Schutzstreifens verbleiben 4,8 Meter. Da passen Auto und Radfahrer und 1,5 Meter Abstand schon gar nicht mehr rein. Ist halt wieder fraglich, ob der Gesetzgeber das auch so gesehen hat — oder ob eine Fahrbahn von sechs Metern breite mit dieser Verkehrsstärke überhaupt für Schutzstreifen geeignet ist.

    Nun aber zu den eventuell problematischeren Dingen. In der Holtenauer Straße in Kiel wurden im Kreuzungsbereich Schutzstreifen installiert, um anzuzeigen, dass hier Radverkehr auf der Fahrbahn stattfinden darf (das klappt natürlich nur mäßig). Dummerweise teilt der aufgemalte Schutzstreifen aber ziemlich genau den rechten Fahrstreifen in zwei Hälften. In die linke Hälfte passt kein Kraftfahrzeug mehr rein, ein Ausweichen des Gegenverkehrs findet hier offenkundig nicht statt — ist das Befahren des rechten Fahrstreifens für Kraftfahrzeuge ab Mitternacht noch erlaubt?

    Kieler ZOB am Bahnhof. Auf der Nebenfahrbahn verläuft ein Möchtegern-Schutzstreifen auf der linken Fahrbahnhälfte, der natürlich von Bussen befahren werden muss, die an anderen Bussen vorbeifahren möchten. Diese Infrastruktur ist das Ergebnis des Versuchs, den Radverkehr irgendwie durch die Trümmer der autogerechten Stadt zu leiten. Auf hier liegt offenkundig kein Ausweichen des Gegenverkehrs vor — ordnungswidrig?

    Mir ist klar, dass die Bußgeldstelle solche Ordnungswidrigkeiten nicht weiter verfolgen wird, insofern handelt es sich um eine theoretische Diskussion — aber ich wüsste gern, warum sich der Verordnungsgeber berufen fühlte, jetzt diesen Halbsatz anzuhängen. Ging es nur darum zu verdeutlichen, dass Halten und Parken künftig kein triftiger „Bedarf“ zur Nutzung eines Seitenstreifens mit Kraftfahrzeugen darstellt? Oder hatte man mal wieder nicht auf dem Radar, dass die einzelnen Straßenverkehrsbehörden mit den ihnen zur Verfügung stehenden Werkzeugen eventuell Schindluder treiben und man hier wieder eine Regelung implementiert, die sich draußen im Straßenverkehr eigentlich gar nicht umsetzen lässt?

    Die Begründung zu der Änderung ist auch nicht wesentlich konkreter, bei der Sache mit dem Gegenverkehr handele es sich lediglich um ein Beispiel. Da aber ein Schutzstreifen grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten sein soll, kann es ja nicht Sinn der Sache sein, dass Schutzstreifen künftig auch von Bussen zum Vorbeifahren oder von Kraftfahrzeugen zum Fahren oder Abbiegen regelmäßig mitbenutzt werden.

    Zitat

    Die Änderung dient der Konkretisierung durch Einführung eines Regelbeispiels. Sie soll verdeutlichen, dass Schutzstreifen grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten sind und ein Überfahren nur in bestimmten Fällen erfolgen darf.

    Wie seht ihr das?

    Daher hier die Frage, wie sich genau der neue M-Lenker und die Schalter von den alten unterscheiden.

    Die alten Schalthebel sitzen oben auf dem Lenker, siehe hier auf den Fotos weiter unten. Die neuen Schalthebel bilden mit dem Bremshebel eine integrierte Einheit und sitzen unterhalb des Lenkers. Ich finde die integrierten Hebel deutlich besser, aber das ist letztlich vermutlich auch Geschmackssache.

    Beim M-Lenker hat sich nach meiner Kenntnis nur der Winkel ein bisschen geändert. Der alte M-Lenker bildete quasi rechte Winkel, der neue ist ein ganz kleines bisschen gebogen, so dass die Außenseiten der Griffe ein bisschen nach oben zeigen.

    Aber jetzt einmal sehr ernsthaft: wir sind uns doch einig, dass man den Motorisierten ein Mehr an Aufmerksamkeit und Achtsamkeit abverlangen kann und sollte, oder?


    Das Verhalten richtet sich nach den Regeln. Nicht umgekehrt. Wenn man also möchte, dass "die KfZler" (zu denen ich mich selbst ja auch zähle) sich an die Regeln halten, dann muss man die Grenzen des Fehlverhaltens klar umreißen. Die Folgen der Übertretung müssen doch so gestaltet sein, dass jeder einzelne sich gut überlegt, ob man eine Übertretung riskiert.


    Und falls es mich selber mal "erwischen*" sollte: dann habe ich einen Fehler gemacht und zahle den Preis. Aus Schaden wird man klug.

    Das ist alles richtig.

    Es ging mir gestern eigentlich nur um eine einzige Konstellation: Es ist Tempo 50 erlaubt, Zeichen 274-30 steht irgendwo an der Seite und aus irgendeinem Grunde „übersieht“ man dieses Zeichen einmal. Das passiert den Besten — ich denke, ich kann durchaus glaubwürdig behaupten, ein sehr regelkonformer Verkehrsteilnehmer zu sein, wer mal das Vergnügen hatte, mit mir Auto oder Fahrrad zu fahren, wird das bestimmt bestätigen können.

    Wenn ich aber tatsächlich dieses eine Zeichen 274-30 „übersehe“, weil ich ortsunkundig bin und ein Lkw davor parkte oder weil ich abgelenkt war oder was auch immer, dann gehe ich plötzlich einen Monat zu Fuß, auch wenn meine Geschwindigkeitsübertretung allenfalls mit einer abstrakten Gefährdung eventueller anderer Verkehrsteilnehmer einherging.

    Ich muss zugeben, dass ich die Tachovoreilung und die Messtoleranz nicht bedacht hatte, als ich den Eingangsbeitrag schrieb, man wird also mehr als nur 51 Sachen auf dem Tacho haben müssen, um einen Monat zu Fuß zu gehen.

    Und es ist quasi mein reines Bauchgefühl, das sagt: In dieser Konstellation ist ein Fahrverbot eine recht drastische Maßnahme. Mir wäre ein Monat zu Fuß relativ egal, ich komme mit Bahn und Fahrrad ganz gut überall hin, aber ich habe auch Arbeitskollegen, die irgendwo in der Provinz wohnen, in der der Bus alle zwei Stunden kommt und der nächste Bahnhof zehn oder mehr Kilometer weit entfernt ist. Klar, selbst schuld wer so weit außerhalb wohnt und in der Großstadt arbeitet, selbst schuld, wer kein (E-)Fahrrad hat, aber es gibt eben Menschen, für die das nicht ganz so easy ist.

    Niemand sagt, dass es einfach ist.

    Ich sehe das ähnlich wie das berühmte Radfahren „trotz Radweg mitten auf der Straße“: Solange ich der einzige bin, der das praktiziert, bekomme ich den ganzen Hass ab und verliere schnell die Lust oder sogar ein Bein, weil mich jemand vorsätzlich anfährt. Wenn ich als einziger mit 40 oder 30 Kilometer pro Stunde fahre, wo eigentlich 50 erlaubt sind, bin ich mir sehr sicher, nach wenigen Wochen an jemanden zu geraten, der mir dafür eine reinhauen möchte.

    Das sehe ich anders. Ich fahre sehr selten schneller als 130, eher Dauerstrich 120 und finde das keineswegs beschwerlich.

    Wie gesagt: Es kommt auf die Strecke an. Als ich letztes Jahr im August das zweifelhafte Vergnügen hatte, mit dem Auto von Kiel nach Frankfurt zu fahren, fand ich mich mit meinem Wunschtempo 120 auf keinem der drei Fahrstreifen so richtig wohl. Im Juni war es auf der A20 mit Tempo 120 allerdings sehr entspannt.

    Tatütata, jetzt wirklich da:

    Bundesgesetzblatt

    Ah, ich wollte gerade vorhin noch schreiben, dass es immer noch fehlt.

    Bei Twitter haben wir gerade gerade das nächste Problem festgestellt: In einigen Behörden können die neuen Bußgelder noch nicht genutzt werden:

    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Das ist ja ein Problem, das ich noch überhaupt nicht auf dem Schirm hatte. Ich gehe mal davon aus, dass das kein Mainz-spezifisches Problem ist, sondern auch anderswo auftritt?

    Edit: In Essen gibt es auch Probleme: Noch keine härteren Strafen für Autofahrer

    Irgendwie ist da die Benzindenke wohl schwer hartverdrahtet. Tatsache ist doch: Man kommt auch mit 40 igO, 80 aO und 130 auf BAB ans Ziel.

    Dauert halt 5 Minuten länger.

    Jein: Man kommt ans Ziel, aber nicht unbedingt entspannt. Und das Getöse im Rückspiegel ist für viele Verkehrsteilnehmer dann doch ein Grund, lieber etwas schneller zu fahren.

    Auf der Autobahn ist je nach Verkehrslage 130 kein besonders angenehmes Tempo, weil man damit deutlich schneller ist als die Lastkraftwagen auf dem rechten Fahrstreifen, sich aber mehr oder weniger schnell Stress mit so genannten kultivierten Schnellfahrern anlegt, die dann mit Fernlicht den Kofferraum ausleuchten.

    Auf Überlandstraßen hängt man tagsüber in der Regel sehr schnell hinter dem nächsten Lkw fest, der dort mit 89 Kilometern pro Stunde rollt anstatt mit 60, insofern sind 100 Kilometer pro Stunde tagsüber auf vielen Strecken eher ein motorisierter Wunschtraum.

    Aber innerorts mit 40 Kilometern pro Stunde zu fahren halte ich für ein Manöver, für das unsere autozentrierte Gesellschaft noch nicht bereit ist. Meinetwegen können wir gerne die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 40 oder 30 herabsetzen, wenigstens für alle Straßen abseits der großen Hauptverkehrsstraßen.

    Unter den momentanen Umständen jedoch wird man nach meiner Einschätzung ein ganz schön dickes Fell benötigen, um das ständige Gehupe und Gemaule des nachfolgenden Kraftverkehrs auszublenden. Außerdem gibt’s dann noch § 3 Abs. 2 StVO („Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“), der zwar so gut wie nie zur Anwendung kommen dürfte, aber immerhin mit 20 Euro bepreist wird. Es wäre interessant zu erfahren, ob die freiwillige Selbstbeschränkung auf 40 oder gar 30 Kilometer pro Stunde innerorts den Tatbestand erfüllt oder ob das Vermeiden von Unfällen, beziehungsweise der klare Blick im Schilderwald ein triftiger Grund ist.

    Messtoleranz, Mehrwertsteuer, Unachtsamkeit, Jobverlust, Kanndochmalpassieren,....


    Hört sich an wie das Bullshit-Bingo vom ADAC-Fanboy.

    Das mit dem Jobverlust sind drüben im Verkehrsportal durchaus rege diskutierte Themen. Angesichts der so genannten „2 mal 26“-Regelung war mein Eindruck bislang, dass es dort durchaus häufig die richtigen getroffen hat, die auch sonst nicht unbedingt mit einem besonders rücksichtsvollen und regelkonformen Fahrstil aufgefallen sein dürften. Bei der neuen Regelung kann ich mir vorstellen, dass es auch mich mal erwischen könnte, der eigentlich penibel jedes Tempolimit penibel einhält und sich in 14 Jahren immerhin nur einmal fotografieren ließ.

    Die FDP kritisiert "praxisfernen" Bußgeldkatalog, weil nun nach außerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 Kilometern pro Stunde ein Fahrverbot droht.

    Bestimmt kann man auch mal außerorts ein Schild übersehen — trotzdem sehe ich da gewisse Unterschiede zu meinen gestrigen Einlassungen über innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Außerorts lassen sich Verkehrsschilder in der Regel auf mehrere hundert Meter Entfernung erkennen. Nähert man sich auf der Autobahn einem [Zeichen 123], dann weiß man auch als Fahranfänger, dass in zwei Kilometern Entfernung ein Geschwindigkeitstrichter beginnt, der mit Zeichen 274-60 oder Zeichen 274-80 endet. Wer dieses Ziel um 26 Kilometer pro Stunde verfehlt kann meines Erachtens auch gerne mal zu Fuß gehen. Ich fand es früher immer äußerst unangenehm, in einer Arbeitsstelle mit Zeichen 274-60 genau nach Tacho zu fahren und auf diese Weise eine lange Schlange an Lastkraftwagen hinter mir herzuziehen, die nicht überholen konnten und lieber ihre 89 Kilometer pro Stunde am Begrenzer machen wollten.

    Außerorts sehe ich diesbezüglich einen großen Unterschied zu innerörtlichen Straßen, die teilweise mit einem von Falschparkern verdeckten Schilderwald von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Parkregelungen am Straßenrand aufwarten.

    Ich würde mich aber freuen, wenn diese Problematik kurzfristig angegangen würde, um Lieferzonen für Lastkraftwagen zu schaffen und freizuhalten, damit die künftig nicht mehr in zweiter Reihe auf der Fahrbahn oder neben auf dem Radweg parken und dabei wichtige Verkehrsschilder verdecken. Das Parken in zweiter Reihe länger als eine Viertelstunde gibt ab morgen sogar einen Bonuspunkt.

    In der Gegenrichtung sieht es dann offenbar so aus:

    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Auch hierbei handelt es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg, wobei natürlich wieder der Ansatz des sich seinen Weg suchenden Radverkehrs verfolgt wird.

    ... ist das ein Thema für einen Rechtsstreit: Musste man damit rechnen, dass irgendwo ein Schild hängt, das man nicht sehen konnte?

    Ich habe mich glatt geirrt: Es gibt sogar zwei Zeichen 274-30.

    Das erste hängt hier:

    Das sieht man aber in der Regel nicht so gut, weil beispielsweise das Wohnmobil eine ganze Weile neben dem Behindertenparkplatz stand. Das weiß ich noch, weil ich mich wunderte, wie gut man als nutzungsberechtigter Verkehrsteilnehmer dieses Parkplatzes wohl neben einem solchen Schlachtschiff aussteigen könnte. Und der Lieferverkehr, der links im Bild steht, parkt hier oben manchmal auch direkt vor dem Schild.

    Dann wird das Schild noch mal wiederholt:

    Das hier ist ein beliebter Platz für den Lieferverkehr, der mal in Gestalt von DHL, UPS, GLS und so weiter auftritt, manchmal steht auch ein 7,5-Tonner direkt auf dem Radweg vor dem Schild. Ist also auch wieder etwas schwerer zu erkennen. Der Grund für diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist die Sprunginsel in der Fahrbahnmitte, die hier gerade noch so zu sehen ist.

    Kurz darauf folgt dann die Mautstelle:

    Direkt an dem Kasten wird übrigens auch ganz gerne geparkt. Wir saßen mal in der Pizzaria gegenüber, während sich das Pärchen am Tisch nebenan amüsierte, wie oft wohl ihr Kennzeichen an diesem Abend geblitzt würde. Die beiden hatten ihren Wagen — irgendwo muss man ja parken — direkt vor der Blitzsäule platziert.

    Gut, es gibt zwei Schilder, man muss also zwei Schilder „übersehen“, aber es gibt eben wie hier auch hinreichend häufig Gelegenheiten, mit Tempo 51 abzüglich Toleranz dort reinzusausen.

    Natürlich ist das alles, was ihr schreibt, erstmal richtig. Man kann langsamer fahren, wenn man die Schilder nicht mehr alle wahrnehmen kann, man sollte natürlich auch ein Gefälle der Fahrbahn rechtzeitig wahrnehmen, bevor das Auto der Schwerkraft allzusehr entgegen kommt und auf Geschwindigkeiten im strafbewehrten Bereich beschleunigt.

    Einzig ständig mit 30 statt 50 Kilometern pro Stunde zu fahren halte ich für ambitioniert. Dazu wird man ein ziemlich dickes Fell brauchen, weil nicht jeder Hintermann das notwendige Verständnis für diese Geschwindigkeit aufbringen kann. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob unter den heute im Straßenverkehr vorliegenden Umständen unter dem Strich ein Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer dabei herumkommt, wenn sich der Hintermann dann zu gefährlichen Überholmanövern angestiftet fühlt, um den gefühlten Zeitverlust wieder auszugleichen.

    Und angesichts der Häufigkeit, mit der Verkehrszeichen oder rote Ampeln von größeren Kraftfahrzeugen verdeckt werden, halte ich das tatsächlich für ein Problem.

    Natürlich stehen dem Beschuldigten im Angesicht eines drohenden Fahrverbotes die üblichen Rechtsmittel offen, die aber weder zeitlich noch finanziell noch nervlich besonders günstig sind. Kann halt auch eine ganze Weile dauern und schiefgehen, wie ich an meinem vermeintlichen Rotlichtverstoß gemerkt habe.

    Und damit wir uns hier nicht falsch verstehen: Wenn die Leute, die mit über 51 Sachen durch eine Tempo-30-Zone fahren oder nachts mit Tempo 75 durch die Stadt, weil die Straßen so schön leer sind, aus dem Verkehr gezogen werden, finde ich das total super und toll. Ich finde auch Tempo 40 in einer Fahrradstraße oder Tempo 60 innerorts schon nicht so schön.

    Ich bin lediglich der Meinung, dass das Fahrverbot ab 21 Kilometern pro Stunde innerorts ein bisschen hart sein könnte, weil das Zeichen 274-30 im Großstadtdschungel (Berlin!) vielleicht doch mal untergeht und dann nach Abzug der Toleranz mehr als 20 Kilometer pro Stunde zuviel auf dem Tacho standen. Wie DMHH schrieb: Sowas kann passieren. Natürlich sollte es nicht passieren, aber es passiert. Wenn es dafür eine so hohe Geldbuße gäbe, dass es wirklich schmerzt, fände ich es in Ordnung. Ein Fahrverbot hat aber unter Umständen noch berufliche Konsequenzen — und wenn man dann streiten muss, ob man nun seine Anstellung verliert, für die man aufs Auto angewiesen ist, oder ob man als Ortsunkundiger nicht wissen konnte, dass hinter dem Irgendwo-muss-man-ja-parken-Lkw ein Zeichen 274-30 hing, das stelle ich mir unschön vor.

    Da fand ich die „2 mal 26“-Regelung schöner: 26 Sachen zu viel auf dem Tacho fühlen sich für mich schon eher nach Vorsatz als nach Augenblicksversagen an und wer sich das in einem Zeitraum von zwölf Monaten gleich zwei Mal erlaubt, kann ja mal eine Weile zu Fuß gehen und überlegen, ob er das Auto im Griff hat.

    Um gerade innerorts +20km/h drauf zu haben braucht es schon ein gewisses Maß an Vorsatz. Wer den Tempomaten auf 50 km/h stellt und in der 30er-Zone geblitzt wird hat +17 oder so drauf. Das reicht allemal um zügig Pakete zu liefern.

    Das sehe ich aber ein bisschen differenzierter. Es gibt schließlich nicht nur Tempo-30-Zonen, sondern wie in meinem Beispiel auch Tempo-30-Abschnitte entlang von Hauptverkehrsstraßen.

    Um bei meinem Foto zu bleiben: Da gilt vorher Tempo 50 und danach auch, dazwischen steht dann Zeichen 274-30 und wenn man das nicht sieht, weil vielleicht wieder ein Lieferwagen auf dem Gehweg parkt und die Sicht auf das Schild einschränkt, und dann noch die Schwerkraft angesichts des Gefälles der Straße ins Spiel kommt, hat man locker abzüglich Toleranz genügend auf dem Tacho, um einen Monat zu Fuß zu gehen.

    Wer grundsätzlich „mit Mehrwertsteuer“ unterwegs ist oder gar innerorts den Tempomaten auf 55 stellt oder nicht mitbekommt, eine Tempo-30-Zone befahren zu haben, den trifft’s ja ganz zu Recht, das will ich gar nicht in Abrede stellen. Und natürlich bin ich sehr dafür, dass man sich als Verkehrsteilnehmer vollumfänglich an die Straßenverkehrs-Ordnung hält. Aber ich habe trotzdem den Eindruck, dass das einmonatige Fahrverbot eine doch recht drastische Bestrafung darstellt, für die ich nun als regeltreuer Verkehrsteilnehmer womöglich künftig nur einmal ein Zeichen 274-30 „übersehen“ muss.

    Der Mobil in Deutschland e.V. beklagt: „Führerschein-Vernichtungsmaschine“: Die überzogene StVO-Novelle zu Bußgeldern und Fahrverboten (Drunterkommentare bei Facebook)

    Ich glaube, ich bin so gut wie nie einer Meinung mit Mobil in Deutschland e.V., die Sache mit dem Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen größer 20 Kilometer pro Stunde innerorts, beziehungsweise größer 25 Kilometer pro Stunde außerorts ist schon ein bisschen happig.

    Wir reden hier im Forum und in den einschlägigen Fahrrad-Blasen häufig genug davon, dass Verkehrsinfrastruktur fehlertolerant sein soll, also nicht jede kleine Unaufmerksamkeit zum Unfall oder gar zum Tod führen darf. Nun ist ein Fahrverbot ganz sicher kein Unfall, aber für einige Menschen sicherlich eine ganz erhebliche Einschränkung, beispielsweise für Lieferanten, die sich in den vergangenen Wochen als „systemrelevant“ herausgestellt haben, oder für Menschen, die aufgrund ihres Berufs eben doch nicht so einfach in der Lage sind, aufs Auto zu verzichten.

    Während man bislang für ein berufsgefährdendes Fahrverbot eine größere Menge an Überschreitungen sammeln musste, reicht künftig eine Unaufmerksamkeit oder ein Missverständnis. Eine Kombination aus beidem hat mir vor anderthalb Jahren ein Bußgeld beschert, damals waren es aber „nur“ zwölf Kilometer pro Stunde. Aber ich kann mir vorstellen, dass die notwendigen 21 Kilometer pro Stunde schnell erreicht sind.

    Ich bin mir noch nicht so ganz sicher, ob ich das für eine sinnvolle Sache halten soll. Bislang drohte ein Fahrverbot innerorts in der Regel erst nach der zweiten Überschreitung von mindestens 26 Kilometern pro Stunde im Jahr.

    Erinnert ihr euch daran, wer damals den Begriff des Kampfradlers prägte und den Diskurs über die Verkehrswende damit ganz geschickt über Jahre vergiftete?

    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.