Beiträge von Malte

    Interessantes Detail: Marcel Schmidt, der Fraktionsvorsitzende der Kieler SSW-Ratsfraktion, ist offenbar Polizeihauptkommissar:

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    Natürlich ist es ihm auch in dieser Position unbenommen, die Poller und deren Auftreten zu kritisieren, aber da hätte ich doch eine gewisse Differenzierung hinsichtlich der Straßenverkehrs-Ordnung und der Gefährdung nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer erwartet.

    Würde ich in Kiel wohnen, würde ich denen schreiben, dass ich bei denen nicht mehr einkaufe, da sie anscheinend nur Falschparker als Kunden akzeptieren.

    Das kannst du ja mal dem Einzelhandel in der Holtenauer Straße schreiben, der ja offenkundig größere Ängste hat, dass Fahrräder auf der Holtenauer Straße oder den umliegenden Straßen zu sehen sind, weil Kraftfahrer mit der Situation überfordert wären und womöglich künftig zum Einkaufen auf die so genannte grüne Wiese führen.

    Jemand hier anwesend, der die Kieler Nachrichten oder die SHZ lesen kann? Beide Organe berichten heute über einen Prozess gegen eine Autofahrerin, die im Oktober 2019 in Bornhöved auf einem besseren Feldweg in einer Kurve zwei Pedelecfahrer im Gegenverkehr gerammt hatte. Damals war nur davon die Rede, dass der Ehemann gestorben sei, aber seine Frau „nur“ schwerverletzt ins Krankenhaus kam. Heute steht im Teaser, dass beide gestorben seien. Mich interessiert insbesondere, ob aus den Berichten über den Prozess hervorgeht, ob die Dame binnen 30 Tagen starb und somit als offizielle Verkehrstote zählt.

    Die Angeklagte legte offenbar Rechtsmittel ein, der Fall wurde am Mittwoch vor dem Landgericht Kiel ein weiteres Mal verhandelt. Die 80-jährige Angeklagte bekam neben 50 Tagessätze zu 30 Euro ihre Fahrerlaubnis quasi sofort wieder zurück und eine ganze Menge Verständnis vom Vorsitzenden:

    Der Vorsitzende Richter äußerte Verständnis. Und bekannte, als Autofahrer selbst schon mal in einem unachtsamen Moment beim Öffnen der Fahrertür einen Radler aus dem Sattel geschubst zu haben.

    Und solche Aussagen von der angeblich unabhängigen Justiz sind auch der Grund, warum ich als bereits mehrfach geschädigter Radfahrer absolut kein Vertrauen in Polizei und Justiz habe: Weil quasi ab dem Eintreffen der Polizei am Unfallort bis zur Urteilsbegründung im Berufsverfahren andauernd Verständnis für den Kraftfahrer signalisiert wird. Das geht los mit solchen komischen Fragen am Unfallort, ob man denn selbst im Besitz einer Fahrerlaubnis wäre und wüsste, wie schlecht die Sicht aus einem Auto ist, geht dann weiter bei der Vernehmung auf der Wache, ob man denn wirklich Anzeige erstatten möchte, weil der Kraftfahrer dadurch nicht nur den Führerschein, sondern auch seine Arbeitsstelle verlieren könnte, und endet dann vor Gericht, wo sich der Richter als Auch-Radfahrer zu erkennen gibt und fröhlich auf dem § 1 StVO herumflötet.

    Polizei und Justiz nehmen den Straßenverkehr auch im Jahr 2020 primär durch die Windschutzscheibe wahr und lassen sich dann zu solchen Einlassungen hinreißen. Aber gut: Zum Feierabend dann noch mal schnell einen Radler, sagt man nicht so? Dass hier ein Mensch gestorben ist, ein weiterer schwer verletzt wurde, fällt unter diesem vielen „Das kann doch mal passieren“ und „Jeder hat doch schon mal xyz“ gar nicht weiter auf.

    In Kiel-Elmschenhagen wurden am Bebelplatz Poller aufgestellt, um das Falschparken auf der dortigen Radweg und der daran anschließenden Nebenfläche zu unterbinden. Ich habe leider keine Fotos davon, bin dort aber mal zwei oder drei Mal vorbeigekommen und es wurde tatsächlich rege auf der Nebenfläche geparkt und mitunter auch direkt auf dem Radweg — natürlich „nur ganz kurz“.

    Die Stadt hat das Falschparken nun mit einer Ladung Poller unterbunden. Dann: Kaufleute kontra Poller: Aufstand auf dem Bebelplatz

    Ich kann durchaus nachvollziehen, dass das Parken, auch wenn ordnungswidrig, immerhin als Gewohnheitsrecht wahrgenommen wurde. Kunden fänden nun keine Parkplätze mehr (weil sie nicht mehr ordnungswidrig auf der Nebenfläche parken können), Lieferanten könnten nicht mehr anliefern (weil sie nicht mehr ordnungswidrig auf der Nebenfläche parken können), Anwohner könnten nach der Arbeit nicht mehr ordnungswidrig auf der Nebenfläche parken.

    Das Thema wird am 27. Oktober im Ortsbeirat aufgegriffen.

    Das Thema politisiert außerordentlich, beispielsweise hat sich Marcel Schmidt von der SSW-Ratsfraktion eingeschaltet: weder gut für die Verkehrswende noch für die Stadteilentwicklung

    Die Kommentare zeigen mal wieder auf, wie schwer das Fehlen der ordnungswidrigen Parkplätze die Menschen trifft. Einer klagt, er müsse jetzt 200 Meter weit zu einem freien Parkplatz laufen, ein anderer müsse in einer 300 Meter entfernten Straße parken. Das ist zum Ausladen von Einkäufen natürlich fatal, aber normalerweise freut man sich über einen Bahnhof oder eine Bushaltestelle in einer solch fußläufigen Nähe. Nun ja.

    Gestern am frühen Nachmittag: Verkehrsunfall mit schwer verletzter Fahrradfahrerin in Hamburg-Langenhorn

    Das war dann wohl hier, wobei der Kraftfahrer von links kam. In welcher Richtung die Radfahrerin querte geht aus der Meldung leider nicht hervor. Das, was die Polizei als „Fußgängerfurt“ bezeichnet und damit ungünstigerweise der Radfahrerin ein Fehlverhalten andichtet, halte ich für eine Querungsfurt fur Radfahrer und Fußgänger.

    in gesellschaftlichen Netzwerke

    Vielleicht einfach mal so zur Nachtlektüre, wie manch ein Berufskraftfahrer über das Totfahren anderer Verkehrsteilnehmer denkt: https://www.facebook.com/LkwFahrerUndTr…191829100925927

    Von „der Radfahrer ist selbst schuld“ bis hin zu „endlich kriegt der Radfahrer mal einen drauf“ ist alles dabei. Und das sind dann auch jene Verkehrsteilnehmer, die nach einer Gerichtsverhandlung nach einem tödlichen Unfall mit stolz geschwellter Brust aus dem Saal marschieren, gleich wieder auf den Bock steigen und ihr Fahrverhalten nicht ändern.

    Radfahren an der nördlichen Holtenauer Straße vom Belvedere stadtauswärts:

    Dieser so genannte „Radweg“ ist allerdings schon zu normalen Zeiten eine Zumutung. Er ist zwar einigermaßen breit, wird aber ständig „nur ganz kurz“ von Anwohnern oder Lieferdiensten zum Parken genutzt, mal aufgeschultert, mal mit kompletter Blockade. Die Parkweise quer zur Fahrbahn ist natürlich im wahrsten Sinne des Wortes tödlich: Wenn dort irgendwo der Rückfahrscheinwerfer aufleuchtet, sollte man nach Möglichkeit anhalten und auf die angeblich eingebaute Vorfahrt verzichten. Bis der Kraftfahrer rückwärts weit genug auf dem Radweg ausgefahren ist, um durchs Beifahrerfenster eventuell bevorrechtigte Radfahrer sehen zu können, blockiert er ja den kompletten Radweg:

    Durch diese hohle Gasse muss er kommen. Das Malerfahrzeug gehört übrigens nicht den Baumaßnahmen an, der steht hier nur, weil er ja sonst nirgendwo stehen kann. Ist aber auch egal, denn der Radweg ist im folgenden ohnehin durch Baumaschinen oder deren Einzelteile gesperrt. Ist ja logisch: Hier wird gebaut, dazu braucht man Platz, dann sind eben die heiligen Parkplätze als auch der bestens ausgebaute und breite Radweg nicht nutzbar. Aber dann sollte man ihn nicht mit Zeichen 240 ausweisen:

    Und schon gar nicht Zeichen 240 in beide Richtungen aufstellen. Das ist bestimmt nett gemeint, vielleicht nur ein Versehen, vielleicht nur ein Hinweis für Fußgänger, dass auf diesem schmalen Streifen mit radfahrendem Gegenverkehr zu rechnen ist, aber nein danke!

    Ebenso nett gemeint war sicherlich, mich hier noch schnell unter dem Kran durchfahren zu lassen. Nein, danke! Hier gehört ebenfalls eine Absicherung hin, denn unter schwebenden Lasten hält man sich nicht auf, weder mit Fahrrad noch ohne. Und ja, wer die Stützen des Krans „übersieht“, sollte vielleicht lieber nicht mit dem Rad fahren, andererseits schmiegen sich die Stützen grau in den grauen Hintergrund ein und wenn dann von rechts plötzlich eine schwebende Last hinter dem Glascontainer auftaucht, reißt man bei der Bergabfahrt womöglich doch noch den Lenker nach links. Alles nicht so optimal.

    Und ja, mir ist klar, dass es müßig ist und lustig klingt, zum Verladen einer Baustellenabsicherung noch eine zusätzliche Baustellenabsicherung aufzustellen, und ja, man sollte als verständiger Verkehrsteilnehmer nicht freiwillig unter einem Kran hindurchfahren. Aber andererseits denke ich mir: Im Bereich der Fahrbahn würde man so wahrscheinlich nicht arbeiten, weil die Leute genau wissen, dass ihnen das nächstbeste Auto gegen die Stützen knallt, wenn dort keine Absicherung steht.

    Beim Hamburger Autoblatt gibt es einen deutlich ausführlicheren Bericht: Radfahrer beim Abbiegen von Lkw getötet

    Da steht dann auch, dass der Angeklagte bei Weitem kein unbeschriebenes Blatt ist, die Sachlage sich allerdings anders darstellt als ich erst dachte. Es handelte sich beim ersten Todesopfer nicht um einen Radfahrer:

    • 1999 verursachte er einen Unfall, bei dem sein Beifahrer ums Leben kommt
    • drei Jahre später verletzt er beim Rechtsabbiegen eine Radfahrerin
    • es folgt eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein
    • am 19. März 2019 tötet er mit einem Lkw beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer

    Ich finde, das sieht jetzt nicht gerade nach einer steilen Lernkurve aus, beziehungsweise nach einer dem Straßenverkehr angepassten Verhalten im Straßenverkehr. Umso unverständlicher, dass der Mann direkt weiterfahren durfte und es am Ende „nur“ zehn Monate auf Bewährung und 3.000 Euro gab.

    Wer von uns ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein.

    Ich mag dem Vergleich nur bedingt zustimmen.

    Auf das Glück am Lenkrad, beziehungsweise das Glück gegenwärtiger anderer Verkehrsteilnehmer hat man ja noch einen gewissen Einfluss. Irgendwo hatte ich gestern gelesen, dass der Lkw mit 18 km/h abgebogen wäre — das ist ja nun weit über der Schrittgeschwindigkeit, die damals noch nicht vorgeschrieben war, aber auch weit über dem, was ich als „vorsichtiges Abbiegen“ verstünde. Wenn ich jede Kurve derart locker nehme, dann überfahre ich eben irgendwann mal einen Radfahrer. Und wenn ich’s nach dem ersten Unfall nicht lerne, dann fahre ich weiter mit 18 km/h um die Kurve und fahre irgendwann noch mal jemanden tot.

    Und ich habe mittlerweile bei Gerichtsverhandlungen, bei denen ich als Zeuge oder Zuschauer dabei war, in den einschlägigen Gruppen in gesellschaftlichen Netzwerken und draußen auf der Straße genügend Kraftfahrer erlebt, die einen anderen Menschen verletzt oder sogar getötet haben und das emotional gut genug weggesteckt haben, um vor Gericht mit stolz geschwellter Brust aufzutreten von wegen der Radfahrer wäre doch selbst schuld und ihnen könne keiner was. Die gehen dann mit der Bewährung an der Hand aus dem Gericht und machen auf mich nicht den Eindruck, als hätten sie irgendwas gelernt, beziehungsweise wären gewillt, ihr Fahrverhalten künftig zu ändern.

    Und irgendwo in diesem Gebiet sehe ich auch eine gewisse Schuld bei dieser autofreundlichen Berichterstattung mitsamt der dazugehörigen Drunterkommentare, die den verurteilten Kraftfahrer quasi von jeder Schuld freisprechen. Das halte ich für eine Art selbst verstärkende Dynamik, mit der sich die Leute gegenseitig versichern, dass das alles gar nicht so wild wäre.

    Aber vielleicht geht ja jemand anderes hin und berichtet hier hinterher

    Der NDR war da: Bewährungsstrafe für Lkw-Fahrer

    Was ich ja hinreichend tragisch finde, ist die Tatsache, dass der Lkw-Fahrer schon einmal einen Menschen überfahren hat und der Unfall an der Großen Bahnstraße sein zweiter tödlicher Unfall war.

    Da schüttelt’s mich ja geradezu: Ich geriet damals bei der Mahnwache mit einem Passanten aneinander, der sich beschwerte, dass wir nicht für den Lkw-Fahrer, sondern für den Radfahrer eine Mahnwache veranstalteten, weil der Radfahrer doch selbst schuld wäre und der Lkw-Fahrer seines Lebens nicht mehr froh würde. „Blödsinn“, entgegnete ich unsachlich zurück, „der sitzt längst wieder auf dem Bock, als wäre nichts geschehen.“ Und ich sitze hier gerade recht verdattert und überlege, ob der Fahrer wohl schon wieder unterwegs ist — und ob die zehn Monate auf Bewährung wohl dazu führen, dass er denn wenigstens ab jetzt die notwendige Vorsicht beim Abbiegen walten lässt, ja, womöglich sogar die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen einhält.

    Ein LINT darf aber nicht nach Straßenbahn-Betriebsordnung fahren, was für die Übergänge einen großen Unterschied macht. Und Heiner Monheim hat darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge und Fahrweg-Herrichtung jeweils nur 1/10 im Vergleich zum Betrieb mit Eisenbahnfahrzeugen kosten.

    Okay, mit der EBO und BOStrab hast du recht, klar.

    Und Lütjenburg? Die haben doch nichtmal mehr einen Bahnhof oder wenigstens an sinnvoller Stelle eine Fläche für einen Haltepunkt...

    Tja, der damals umfangreiche Bahnhof mit verschiedenen Gleisanlagen ist ja leider zwei Supermärkten und einer Brachfläche gewichen. Ein Stück vom Gleisvorfeld ist noch vorhanden und würde meines Erachtens genügend Platz für einen kleinen Bahnhof mit Ausweichgleisen bieten. Früher gab es ja sogar eine Bahn von Kirchbarkau über Preetz nach Lütjenburg, da lag der Bahnhof aber auch nicht näher am Zentrum, aber einigermaßen sinnvoll scheint mir die Lage schon zu sein.

    Am Freitag bin ich endlich mal Nachtzug gefahren: Von Mannheim nach Potsdam mit dem NJ 490. Dazu aber bei zeitlicher Gelegenheit mehr.

    In Wannsee, wo früher die Autoverladung stattfand, sieht es entsprechend traurig aus:

    Dort ist noch ein letzter Zug nach München angeschlagen und das wundert mich in heutigen Zeiten doch sehr:

    Vom Bahnhof Wannsee zum Bahnhof München-Ost brauche ich mit dem Auto — wenn alles gut geht — ungefähr 5,25 Stunden. Da muss ich aber schon ein ganz arger Bahnliebhaber sein, um diese Strecke mit einem verhältnismäßig teuren Autozug in Angriff zu nehmen — oder sehe ich das falsch? Klar, man spart sich einen guten halben Tag im Auto, man kommt ausgeschlafen am nächsten Morgen in München an, aber irgendwie scheint mir eine solche innerdeutsche Verbindung jetzt nicht unbedingt der Hit zu sein. Selbst der so genannte Nacht-ICE 699 ist immerhin zehn Stunden von Berlin nach München unterwegs.

    Attraktiver fände ich solche Verbindungen ja tatsächlich zu Destinationen im Ausland, etwa wie früher Narbonne oder Lörrach oder Bozen, wo man gegenüber der Autobahn wirklich eine ganze Menge Zeit spart.

    Noch mehr Pläne für eine Reaktivierung: Malente-Lütjenburg

    Wobei ich irritiert über dieses Konzept bin. Das fühlt sich für mich nach sehr viel smart komponierter Zukunftsmusik an mit (für mich als Laien) sehr viel offenen Fragen hinsichtlich der Akzeptanz und der technischen Umsetzung. Eigentlich denke ich mir, zwei LINT 41 täten es ja auch, aber da kommen eben noch eine Menge Personalkosten und so weiter oben drauf.

    Hast du ihn damals denn angezeigt und falls ja, wie ging es aus? Durch seinen beruflichen Hintergrund ist ja davon auszugehen, dass er bestens informiert ist und die Tat nicht in Unkenntnis der Rechtslage begangen hat.

    Ich muss diese Geschichte wohl noch einmal aufbereiten: Er hat dafür 60 Tagessätze zu 40 Euro bekommen.

    Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit geschah mir gar wunderliches: Keine Autos mehr am Jungfernstieg

    Das sieht dann so aus und ist natürlich — wie immer — schnell zu „übersehen“. Erst kurz vor dem Jungfernstieg taucht Zeichen 260 auf und verkündet, dass hier wirklich irgendwas ernst gemeint ist mit einer Sperrung:

    Hier noch mal für die, die es bislang nicht verstanden haben:

    Und zu verstehen gibt es eine ganze Menge: Ob diese ganzen Fahrzeuge hier wohl reinfahren dürfen? Das Schild sagt eher „nein“, aber vielleicht haben die alle eine Ausnahmegenehmigung oder rechnen nicht damit, dass ein so großer Bereich der Stadt tatsächlich autofrei werden könnte:

    Auf der anderen Straßenseite wird derweil der so genannte Premiumradweg am Jungfernstieg entfernt. Ich erinnere mich noch gern daran, dass ich im Jahr 2012 eine Begegnung mit einem kraftfahrenden Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hatte, der mich von der Fahrbahn drängen wollte, weil ich nicht auf dem tollen Premiumradweg gefahren bin und ich mir bei der Polizei ebenfalls noch das tolle Lied anhören von wegen „wo ein Radweg ist, muss dieser, (sic!) verwendet werden“ und „wenn sie den Mann anzeigen, kann er seinen Job verlieren!“ Die Beamtin auf der Wache war nur schwer davon zu überzeugen, dass Radwege nur mit einem blauen Zeichen 237, 240 oder 241 benutzungspflichtig sind und war sich ganz sicher, dass dort ein solches Schild von der Benutzungspflicht dieser Flaniermeile kündete. Hachja.

    Der Radweg ist allerdings immer noch heißgeliebt und es passiert grundsätzlich das, was immer passiert: Die lieben Radfahrer fahren wild zwischen Fußgängern, Baumaßnahmen und Veranstaltungszelten hin und her.

    Wenn die ganzen Autos nicht wären, gäbe es hier allerdings sehr viel Platz zum Radfahren. Ich bin mal gespannt, wie schnell sich

    1. Kraftfahrer daran gewöhnen, dass hier nicht mehr mit dem Auto gefahren werden darf
    2. Radfahrer daran gewöhnen, künftig nicht mehr ordnungswidrig auf dem ehemaligen Radweg herumzufahren

    Blick in die Großen Bleichen. In dieser Straße kann man sich normalerweise vor lauter Motorenlärm kaum unterhalten. Mal gucken, ob das bald anders wird:

    Schluss für heute, links geht’s zum Ballindamm, den ich mir beim nächsten Mal ansehe, rechts zur Bergstraße und weiter ins Bureau:

    Die Stadt Hamburg hat ein Beteiligungsverfahren auf ihrer Internetseite und freut mich auf eure Rückmeldungen. Die ersten Kraftfahrer sind auch schon da und trommeln mit den Fäusten auf der Brust: Beteiligungsverfahren Jungfernstieg

    Ich tippe allerdings eher auf irgendeine Änderung im Zuge der ganzen Debatte um eine Reservierungspflicht in Corona-Zeiten.

    Es ist viel einfacher. Die Bahn sagt: Hat eh kaum niemand genutzt, wird also wieder eingestampft.

    Klar: Für (Super-)Sparpreise-Reisende, Auf-gut-Glück-ohne-Reservierung-Reisende, Pendler mit und ohne Dauerreservierung ist diese Umbuchung ohnehin sinnlos, ein Großteil der Flexpreis-Kunden wird davon eh nichts gewusst haben, weil es diese Möglichkeit erst seit vier Jahren gibt.

    Und was passierte bislang mit der Reservierung des beliebten Premiumplatzes, wenn der im Zielzug schon belegt war?

    Wurde man da nicht auch auf einen anderen Platz um-reserviert?

    Nein, bislang gab es keine automatische Umreservierung. Wenn man rechtzeitig vom Ausfall eines Zuges Kenntnis hatte, konnte man die Umreservierung selbst manuell vornehmen. Wenn der Lieblingsplatz weg war, hatte man eben Pech oder musste auf eine andere Verbindung ausweichen.

    Alles in allem frage ich mich aber schon, warum die DB nun diesen Richtungswechsel vornimmt, da mir auf den ersten Blick kein stichhaltiges Argument einfällt.

    Um-reservieren kann man doch letztendlich auch nur, wenn im Zielzug ein Platz frei ist, oder?

    Und Sitzplatzreservierung (a hoc, ohne Fahrkarte, 10min vor Abfahrt) kaufen kann man doch auch nur, wenn im Zielzug ein Platz frei ist, oder?


    Was hat die DB bei der Änderung gewonnen? Planungssicherheit? Weil morgens im Zug A noch 500 Plätze unreserviert waren, bis 490 Flexpassagiere auf die Idee kommen, die Reservierung auf Zug A umschreiben zu lassen?

    Das wüsste ich auch gerne. Die Kommunikation in dieser Hinsicht lässt leider zu wünschen übrig und in den einschlägigen Flexpreis-Reisende-Blasen kommen diese Änderungen, die sich mehr oder weniger heimlich in den Beförderungsbedingungen verstecken, natürlich nicht sooo gut an.

    Das naheliegenste Argument ist natürlich, dass der Reisende sich im Zweifelsfall eine neue Reservierung kaufen muss, wenn er die bereits vorhandene nicht ändern kann. Dann klingelt es eben noch mal mit vier Euro in der Kasse.

    Ich tippe allerdings eher auf irgendeine Änderung im Zuge der ganzen Debatte um eine Reservierungspflicht in Corona-Zeiten. Die Bahn möchte nach meiner Kenntnis die Auslastung der Züge gerne genauer verteilen können, da ist es natürlich praktisch, die Reisenden automatisiert auf Ersatzzüge umbuchen zu können und zu verhindern, dass findige Reisende ihre Verbindung selbst umgebucht haben.

    Wenn beispielsweise eine Fahrt mit einem ICE 4 ausfällt und der Ersatzzug nur ein ICE 1 ist, dann wird ein Teil der Fahrgäste in den kleineren Ersatzzug umgebucht und ein anderer Teil der Fahrgäste auf eine andere Verbindung, so dass eine Überfüllung des kleineren ICE 1 verhindert wird. Damit kauft man sich allerdings den Zorn der Reisenden ein, denn wenn man mit einem Sparpreis und/oder einer Sitzplatzreservierung plötzlich an einen Ersatzzug gebunden ist und nicht mehr nach 20 Minuten die Zugbindung automatisch aufgehoben wird, kommt man im Zweifelsfall deutlich später am Ziel an als auf eigene Faust eine Ersatzverbindung wählen zu können und die Fahrt notfalls stehend im Türraum zu bestreiten.

    Okay, ich hätte es präzisieren sollen: Wenn man mit Gepäck oder Faltrad reist und gerne in der Nähe des Gepäckregals im ICE 4 oder einen der Premium-Plätze 71, 76 oder 78 in der 2. Klasse des ICE 1 haben möchte, dann muss man eben rechtzeitig reservieren, bevor diese Plätz schon vergeben sind.

    Andere Fahrgäste haben da noch andere Präferenzen und möchten gerne in Fahrtrichtung sitzen oder nicht am Gang oder unbedingt am Tisch oder gerne in einem Wagen, der an der Treppe oder am Querbahnsteig steht, damit das Umsteigen schneller geht, da wird es mit der Auswahl bei einer Reservierung einen Tag vor Fahrtantritt ohnehin schwierig.

    Die Bahn versucht seit diesem Monat, bei ausgefallenen Zügen die Platzreservierungen auf den Ersatzzug umzubuchen: Neue Sitzplatzreservierung wegen Zugänderung

    Hinsichtlich der Kommunikation besteht hier allerdings noch Verbesserungsbedarf. Nun kommt raus: Ab dem Fahrplanwechsel können Reservierungen nicht mehr umgebucht werden.

    Die Umreservierung im Fernverkehr ist für alle ab dem 13. Dezember 2020 gebuchten Sitzplätze tariflich ausgeschlossen.

    Ab dem Fahrplanwechsel wird bei Zugausfällen und einem bereitgestellten Ersatzzug automatisch die Reservierung umgebucht und diese Reservierung hat der Fahrgast dann zu nutzen.

    Bislang war es allerdings so, dass Reservierungen bis zum Geltungstag in einem Zeitfenster von einem Monat nach vorne oder hinten umgebucht werden konnten. Das war für Sparpreis-Reisende mit Zugbindung eher nicht interessant, für Flexpreis-Reisende wie mich aber schon. Ich habe es beispielsweise bei Terminen oder privaten Fahrten immer so gehalten, dass ich mir einen schönen Platz am späteren Abend reserviert habe und wenn ich im Laufe der Wochen merkte, dass ich wohl früher nach Hause möchte, habe ich die Reservierung rechtzeitig auf einen früheren Zug umgebucht. Das klappt jetzt nicht mehr, sondern kostet die normalen vier Euro für eine neue Reservierung.