Beiträge von Malte

    Beim Hamburger Autoblatt gibt es einen deutlich ausführlicheren Bericht: Radfahrer beim Abbiegen von Lkw getötet

    Da steht dann auch, dass der Angeklagte bei Weitem kein unbeschriebenes Blatt ist, die Sachlage sich allerdings anders darstellt als ich erst dachte. Es handelte sich beim ersten Todesopfer nicht um einen Radfahrer:

    • 1999 verursachte er einen Unfall, bei dem sein Beifahrer ums Leben kommt
    • drei Jahre später verletzt er beim Rechtsabbiegen eine Radfahrerin
    • es folgt eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein
    • am 19. März 2019 tötet er mit einem Lkw beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer

    Ich finde, das sieht jetzt nicht gerade nach einer steilen Lernkurve aus, beziehungsweise nach einer dem Straßenverkehr angepassten Verhalten im Straßenverkehr. Umso unverständlicher, dass der Mann direkt weiterfahren durfte und es am Ende „nur“ zehn Monate auf Bewährung und 3.000 Euro gab.

    Wer von uns ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein.

    Ich mag dem Vergleich nur bedingt zustimmen.

    Auf das Glück am Lenkrad, beziehungsweise das Glück gegenwärtiger anderer Verkehrsteilnehmer hat man ja noch einen gewissen Einfluss. Irgendwo hatte ich gestern gelesen, dass der Lkw mit 18 km/h abgebogen wäre — das ist ja nun weit über der Schrittgeschwindigkeit, die damals noch nicht vorgeschrieben war, aber auch weit über dem, was ich als „vorsichtiges Abbiegen“ verstünde. Wenn ich jede Kurve derart locker nehme, dann überfahre ich eben irgendwann mal einen Radfahrer. Und wenn ich’s nach dem ersten Unfall nicht lerne, dann fahre ich weiter mit 18 km/h um die Kurve und fahre irgendwann noch mal jemanden tot.

    Und ich habe mittlerweile bei Gerichtsverhandlungen, bei denen ich als Zeuge oder Zuschauer dabei war, in den einschlägigen Gruppen in gesellschaftlichen Netzwerken und draußen auf der Straße genügend Kraftfahrer erlebt, die einen anderen Menschen verletzt oder sogar getötet haben und das emotional gut genug weggesteckt haben, um vor Gericht mit stolz geschwellter Brust aufzutreten von wegen der Radfahrer wäre doch selbst schuld und ihnen könne keiner was. Die gehen dann mit der Bewährung an der Hand aus dem Gericht und machen auf mich nicht den Eindruck, als hätten sie irgendwas gelernt, beziehungsweise wären gewillt, ihr Fahrverhalten künftig zu ändern.

    Und irgendwo in diesem Gebiet sehe ich auch eine gewisse Schuld bei dieser autofreundlichen Berichterstattung mitsamt der dazugehörigen Drunterkommentare, die den verurteilten Kraftfahrer quasi von jeder Schuld freisprechen. Das halte ich für eine Art selbst verstärkende Dynamik, mit der sich die Leute gegenseitig versichern, dass das alles gar nicht so wild wäre.

    Aber vielleicht geht ja jemand anderes hin und berichtet hier hinterher

    Der NDR war da: Bewährungsstrafe für Lkw-Fahrer

    Was ich ja hinreichend tragisch finde, ist die Tatsache, dass der Lkw-Fahrer schon einmal einen Menschen überfahren hat und der Unfall an der Großen Bahnstraße sein zweiter tödlicher Unfall war.

    Da schüttelt’s mich ja geradezu: Ich geriet damals bei der Mahnwache mit einem Passanten aneinander, der sich beschwerte, dass wir nicht für den Lkw-Fahrer, sondern für den Radfahrer eine Mahnwache veranstalteten, weil der Radfahrer doch selbst schuld wäre und der Lkw-Fahrer seines Lebens nicht mehr froh würde. „Blödsinn“, entgegnete ich unsachlich zurück, „der sitzt längst wieder auf dem Bock, als wäre nichts geschehen.“ Und ich sitze hier gerade recht verdattert und überlege, ob der Fahrer wohl schon wieder unterwegs ist — und ob die zehn Monate auf Bewährung wohl dazu führen, dass er denn wenigstens ab jetzt die notwendige Vorsicht beim Abbiegen walten lässt, ja, womöglich sogar die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen einhält.

    Ein LINT darf aber nicht nach Straßenbahn-Betriebsordnung fahren, was für die Übergänge einen großen Unterschied macht. Und Heiner Monheim hat darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge und Fahrweg-Herrichtung jeweils nur 1/10 im Vergleich zum Betrieb mit Eisenbahnfahrzeugen kosten.

    Okay, mit der EBO und BOStrab hast du recht, klar.

    Und Lütjenburg? Die haben doch nichtmal mehr einen Bahnhof oder wenigstens an sinnvoller Stelle eine Fläche für einen Haltepunkt...

    Tja, der damals umfangreiche Bahnhof mit verschiedenen Gleisanlagen ist ja leider zwei Supermärkten und einer Brachfläche gewichen. Ein Stück vom Gleisvorfeld ist noch vorhanden und würde meines Erachtens genügend Platz für einen kleinen Bahnhof mit Ausweichgleisen bieten. Früher gab es ja sogar eine Bahn von Kirchbarkau über Preetz nach Lütjenburg, da lag der Bahnhof aber auch nicht näher am Zentrum, aber einigermaßen sinnvoll scheint mir die Lage schon zu sein.

    Am Freitag bin ich endlich mal Nachtzug gefahren: Von Mannheim nach Potsdam mit dem NJ 490. Dazu aber bei zeitlicher Gelegenheit mehr.

    In Wannsee, wo früher die Autoverladung stattfand, sieht es entsprechend traurig aus:

    Dort ist noch ein letzter Zug nach München angeschlagen und das wundert mich in heutigen Zeiten doch sehr:

    Vom Bahnhof Wannsee zum Bahnhof München-Ost brauche ich mit dem Auto — wenn alles gut geht — ungefähr 5,25 Stunden. Da muss ich aber schon ein ganz arger Bahnliebhaber sein, um diese Strecke mit einem verhältnismäßig teuren Autozug in Angriff zu nehmen — oder sehe ich das falsch? Klar, man spart sich einen guten halben Tag im Auto, man kommt ausgeschlafen am nächsten Morgen in München an, aber irgendwie scheint mir eine solche innerdeutsche Verbindung jetzt nicht unbedingt der Hit zu sein. Selbst der so genannte Nacht-ICE 699 ist immerhin zehn Stunden von Berlin nach München unterwegs.

    Attraktiver fände ich solche Verbindungen ja tatsächlich zu Destinationen im Ausland, etwa wie früher Narbonne oder Lörrach oder Bozen, wo man gegenüber der Autobahn wirklich eine ganze Menge Zeit spart.

    Noch mehr Pläne für eine Reaktivierung: Malente-Lütjenburg

    Wobei ich irritiert über dieses Konzept bin. Das fühlt sich für mich nach sehr viel smart komponierter Zukunftsmusik an mit (für mich als Laien) sehr viel offenen Fragen hinsichtlich der Akzeptanz und der technischen Umsetzung. Eigentlich denke ich mir, zwei LINT 41 täten es ja auch, aber da kommen eben noch eine Menge Personalkosten und so weiter oben drauf.

    Hast du ihn damals denn angezeigt und falls ja, wie ging es aus? Durch seinen beruflichen Hintergrund ist ja davon auszugehen, dass er bestens informiert ist und die Tat nicht in Unkenntnis der Rechtslage begangen hat.

    Ich muss diese Geschichte wohl noch einmal aufbereiten: Er hat dafür 60 Tagessätze zu 40 Euro bekommen.

    Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit geschah mir gar wunderliches: Keine Autos mehr am Jungfernstieg

    Das sieht dann so aus und ist natürlich — wie immer — schnell zu „übersehen“. Erst kurz vor dem Jungfernstieg taucht Zeichen 260 auf und verkündet, dass hier wirklich irgendwas ernst gemeint ist mit einer Sperrung:

    Hier noch mal für die, die es bislang nicht verstanden haben:

    Und zu verstehen gibt es eine ganze Menge: Ob diese ganzen Fahrzeuge hier wohl reinfahren dürfen? Das Schild sagt eher „nein“, aber vielleicht haben die alle eine Ausnahmegenehmigung oder rechnen nicht damit, dass ein so großer Bereich der Stadt tatsächlich autofrei werden könnte:

    Auf der anderen Straßenseite wird derweil der so genannte Premiumradweg am Jungfernstieg entfernt. Ich erinnere mich noch gern daran, dass ich im Jahr 2012 eine Begegnung mit einem kraftfahrenden Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hatte, der mich von der Fahrbahn drängen wollte, weil ich nicht auf dem tollen Premiumradweg gefahren bin und ich mir bei der Polizei ebenfalls noch das tolle Lied anhören von wegen „wo ein Radweg ist, muss dieser, (sic!) verwendet werden“ und „wenn sie den Mann anzeigen, kann er seinen Job verlieren!“ Die Beamtin auf der Wache war nur schwer davon zu überzeugen, dass Radwege nur mit einem blauen Zeichen 237, 240 oder 241 benutzungspflichtig sind und war sich ganz sicher, dass dort ein solches Schild von der Benutzungspflicht dieser Flaniermeile kündete. Hachja.

    Der Radweg ist allerdings immer noch heißgeliebt und es passiert grundsätzlich das, was immer passiert: Die lieben Radfahrer fahren wild zwischen Fußgängern, Baumaßnahmen und Veranstaltungszelten hin und her.

    Wenn die ganzen Autos nicht wären, gäbe es hier allerdings sehr viel Platz zum Radfahren. Ich bin mal gespannt, wie schnell sich

    1. Kraftfahrer daran gewöhnen, dass hier nicht mehr mit dem Auto gefahren werden darf
    2. Radfahrer daran gewöhnen, künftig nicht mehr ordnungswidrig auf dem ehemaligen Radweg herumzufahren

    Blick in die Großen Bleichen. In dieser Straße kann man sich normalerweise vor lauter Motorenlärm kaum unterhalten. Mal gucken, ob das bald anders wird:

    Schluss für heute, links geht’s zum Ballindamm, den ich mir beim nächsten Mal ansehe, rechts zur Bergstraße und weiter ins Bureau:

    Die Stadt Hamburg hat ein Beteiligungsverfahren auf ihrer Internetseite und freut mich auf eure Rückmeldungen. Die ersten Kraftfahrer sind auch schon da und trommeln mit den Fäusten auf der Brust: Beteiligungsverfahren Jungfernstieg

    Ich tippe allerdings eher auf irgendeine Änderung im Zuge der ganzen Debatte um eine Reservierungspflicht in Corona-Zeiten.

    Es ist viel einfacher. Die Bahn sagt: Hat eh kaum niemand genutzt, wird also wieder eingestampft.

    Klar: Für (Super-)Sparpreise-Reisende, Auf-gut-Glück-ohne-Reservierung-Reisende, Pendler mit und ohne Dauerreservierung ist diese Umbuchung ohnehin sinnlos, ein Großteil der Flexpreis-Kunden wird davon eh nichts gewusst haben, weil es diese Möglichkeit erst seit vier Jahren gibt.

    Und was passierte bislang mit der Reservierung des beliebten Premiumplatzes, wenn der im Zielzug schon belegt war?

    Wurde man da nicht auch auf einen anderen Platz um-reserviert?

    Nein, bislang gab es keine automatische Umreservierung. Wenn man rechtzeitig vom Ausfall eines Zuges Kenntnis hatte, konnte man die Umreservierung selbst manuell vornehmen. Wenn der Lieblingsplatz weg war, hatte man eben Pech oder musste auf eine andere Verbindung ausweichen.

    Alles in allem frage ich mich aber schon, warum die DB nun diesen Richtungswechsel vornimmt, da mir auf den ersten Blick kein stichhaltiges Argument einfällt.

    Um-reservieren kann man doch letztendlich auch nur, wenn im Zielzug ein Platz frei ist, oder?

    Und Sitzplatzreservierung (a hoc, ohne Fahrkarte, 10min vor Abfahrt) kaufen kann man doch auch nur, wenn im Zielzug ein Platz frei ist, oder?


    Was hat die DB bei der Änderung gewonnen? Planungssicherheit? Weil morgens im Zug A noch 500 Plätze unreserviert waren, bis 490 Flexpassagiere auf die Idee kommen, die Reservierung auf Zug A umschreiben zu lassen?

    Das wüsste ich auch gerne. Die Kommunikation in dieser Hinsicht lässt leider zu wünschen übrig und in den einschlägigen Flexpreis-Reisende-Blasen kommen diese Änderungen, die sich mehr oder weniger heimlich in den Beförderungsbedingungen verstecken, natürlich nicht sooo gut an.

    Das naheliegenste Argument ist natürlich, dass der Reisende sich im Zweifelsfall eine neue Reservierung kaufen muss, wenn er die bereits vorhandene nicht ändern kann. Dann klingelt es eben noch mal mit vier Euro in der Kasse.

    Ich tippe allerdings eher auf irgendeine Änderung im Zuge der ganzen Debatte um eine Reservierungspflicht in Corona-Zeiten. Die Bahn möchte nach meiner Kenntnis die Auslastung der Züge gerne genauer verteilen können, da ist es natürlich praktisch, die Reisenden automatisiert auf Ersatzzüge umbuchen zu können und zu verhindern, dass findige Reisende ihre Verbindung selbst umgebucht haben.

    Wenn beispielsweise eine Fahrt mit einem ICE 4 ausfällt und der Ersatzzug nur ein ICE 1 ist, dann wird ein Teil der Fahrgäste in den kleineren Ersatzzug umgebucht und ein anderer Teil der Fahrgäste auf eine andere Verbindung, so dass eine Überfüllung des kleineren ICE 1 verhindert wird. Damit kauft man sich allerdings den Zorn der Reisenden ein, denn wenn man mit einem Sparpreis und/oder einer Sitzplatzreservierung plötzlich an einen Ersatzzug gebunden ist und nicht mehr nach 20 Minuten die Zugbindung automatisch aufgehoben wird, kommt man im Zweifelsfall deutlich später am Ziel an als auf eigene Faust eine Ersatzverbindung wählen zu können und die Fahrt notfalls stehend im Türraum zu bestreiten.

    Okay, ich hätte es präzisieren sollen: Wenn man mit Gepäck oder Faltrad reist und gerne in der Nähe des Gepäckregals im ICE 4 oder einen der Premium-Plätze 71, 76 oder 78 in der 2. Klasse des ICE 1 haben möchte, dann muss man eben rechtzeitig reservieren, bevor diese Plätz schon vergeben sind.

    Andere Fahrgäste haben da noch andere Präferenzen und möchten gerne in Fahrtrichtung sitzen oder nicht am Gang oder unbedingt am Tisch oder gerne in einem Wagen, der an der Treppe oder am Querbahnsteig steht, damit das Umsteigen schneller geht, da wird es mit der Auswahl bei einer Reservierung einen Tag vor Fahrtantritt ohnehin schwierig.

    Die Bahn versucht seit diesem Monat, bei ausgefallenen Zügen die Platzreservierungen auf den Ersatzzug umzubuchen: Neue Sitzplatzreservierung wegen Zugänderung

    Hinsichtlich der Kommunikation besteht hier allerdings noch Verbesserungsbedarf. Nun kommt raus: Ab dem Fahrplanwechsel können Reservierungen nicht mehr umgebucht werden.

    Die Umreservierung im Fernverkehr ist für alle ab dem 13. Dezember 2020 gebuchten Sitzplätze tariflich ausgeschlossen.

    Ab dem Fahrplanwechsel wird bei Zugausfällen und einem bereitgestellten Ersatzzug automatisch die Reservierung umgebucht und diese Reservierung hat der Fahrgast dann zu nutzen.

    Bislang war es allerdings so, dass Reservierungen bis zum Geltungstag in einem Zeitfenster von einem Monat nach vorne oder hinten umgebucht werden konnten. Das war für Sparpreis-Reisende mit Zugbindung eher nicht interessant, für Flexpreis-Reisende wie mich aber schon. Ich habe es beispielsweise bei Terminen oder privaten Fahrten immer so gehalten, dass ich mir einen schönen Platz am späteren Abend reserviert habe und wenn ich im Laufe der Wochen merkte, dass ich wohl früher nach Hause möchte, habe ich die Reservierung rechtzeitig auf einen früheren Zug umgebucht. Das klappt jetzt nicht mehr, sondern kostet die normalen vier Euro für eine neue Reservierung.

    Der ADAC, das ist der mit den gelben Autos, hat sich mal abseits seiner Kernkompetenz ausgetobt und ist aufs Rad gestiegen, um ein paar Radwege zu testen. Große Überraschung: Aus der Windschutzscheibenperspektive sind die Kieler Radwege gar nicht mal so schlecht: ADAC vergibt Top-Noten für Radrouten in Kiel

    Die Vorgehensweise bei diesem Test ist mir nicht ganz klar und geht auch aus dem Artikel nicht hervor, offenbar ist man aber mit dem Zollstock ausgerückt, um die Breite der Radwege zu ermitteln, woraus dann irgendwie die Verkehrssicherheit ermittelt wurde??? Auch auf der Webseite des ADAC dreht sich alles nur um die Radwegbreite.

    Die Aussagekraft des ganzen Tests steht und fällt für mich dabei schon mit der Verwendung des Obergegriffs „Radweg“. Es wird in der Statistik zu den getesteten Radrouten die Länge der Radwege aufgeschlüsselt, allerdings nicht weiter differenziert zwischen Hochbordradweg, Schutzstreifen, einseitiger Zweirichtungsradweg, freigegebener Gehweg und so weiter und so fort. Offenbar floss weder die Verkehrsführung an Kreuzungen noch die Stetigkeit der Radverkehrsführungen ein. Whatever.

    Auf der Karte werden unterschiedliche Routen angezeigt und bewertet.

    Die Llinie 7b führt beispielsweise vom Hauptbahnhof über die Hörnbrücke an der Werftstraße nach Gaarden und wurde vom ADAC mit einem „+“ bewertet. Hier sind mal zwei Fotos davon: Das linke ist in Richtung Innenstadt mit einem freigegebenen Gehweg, neben dem sich eine Parkfläche befindet, die im Regelfall das Schild „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“ verdeckt. Rechts ist die Gegenrichtung, ebenfalls mit einem freigegebenen Gehweg. Trotz der beiden Fahrstreifen pro Richtung wird man als vermeintlich renitenter Radfahrer umgehend angehupt, falls man auf der Fahrbahn unterwegs ist. Die restliche Strecke ist der übliche untermaßige Hochbordkram im Dooring-Bereich.

    Die Route 8a „Ostseeküstenroute“ beginnt oben in Friedrichsort, führt ebenfalls über freigegebene Gehwege, einen außerörtlichen Radweg, der spaßeshalber als Fahrradstraße ausgewiesen ist, entlang einer Bundesstraße über eine Fähre über den Nord-Ostsee-Kanal nach Wik. Von dort aus geht es dann permanent auf der linken Straßenseite auf einem mehr oder weniger engen Zweirichtungsradweg mit unzureichender Radverkehrsführung an den teilweise gefährlichen Kreuzungsbereichen weiter in die Kieler Innenstadt, ein wesentlicher Teil der Strecke ist ebenfalls als freigegebener Gehweg ausgezeichnet. Die Aussicht an der Kiellinie ist schön und das ist auch das einzige, was in meinen Augen das „+“ als Bewertung zulässt.

    Hier übrigens ein Beispiel vom tollen Zweirichtungsradweg an der Kiellinie, weitere Fotos gibt es in der Galerie.

    Die Linie 6b vom Blücherplatz zum Hauptbahnhof, also ungefähr das, was ich früher mal jeden Tag zum Bahnhof gefahren bin, führt zwar durch die Gerhardstraße als Fahrradstraße, die aber offenbar nicht in den Radweg-Zähler mit einzahlt, bekommt insgesamt aber nur „O“. Die genauen Hintergründe für die Bewertung bleiben unklar, die Radwege sind untermaßig, die Fahrradstraße im morgendlichen Berufsverkehr mit den vielen ausparkenden Kraftfahrzeugen kein Spaß.

    Die parallel verlaufende Feldstraße, die größtenteils mit Radfahrstreifen ausgestattet ist, beommt ebenfalls nur „O“.

    An die Holtenauer Straße hat man sich wohl erst gar nicht herangetraut. Schade.

    Und was bleibt? Für den Leser die Erkenntnis, dass die Radwege in Kiel eigentlich ziemlich prima sind. Das heißt, in den nächsten sechs Monaten darf man sich als so genannter Fahrradaktivist in jeder Podiumsiskussion und in jeder Ortsbereiratssitzung zum Thema Radverkehr anhören: „Aaaaber sogar der ADAC sagt doch, dass die Kieler Radwege super sind!“

    Herzlichen Dank.

    Naja, temporäre Haltverbote verbieten doch eigentlich das Parken auf Gehwegen, welche mit 315 freigegeben sind.

    Das halte ich für eine sprachliche Ungenauigkeit. Der Geltungsbereich für Zeichen 283 und Zeichen 386 bezieht sich laut Nummer 62 und 63 nur auf die Fahrbahn, außer er wird mit „auf dem Seitenstreifen“ (Nummer 62.1, 62.2, 63.1 und 63.2) auf den Seitenstreifen erweitert. Nach meiner Interpretation gelten diese Verkehrszeichen aber nicht auf Gehwegen, Plätzen oder sonstigen Nebenflächen.

    Der Abschnitt mit den „vorübergehend angeordneten Haltverboten“ ist meines Erachtens auch wieder maximal ungenau definiert, aber es kann nicht im Sinne des Verordnungsgebers gewesen sein, dass es von der Befestigungsart eines Verkehrsschildes abhängig ist, ob es nur auf der Fahrbahn (beziehungsweise auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen gilt) oder auch auf Gehwegen oder sonstigen Nebenflächen.

    Ich halte es für problematisch, als Verkehrsteilnehmer nachsehen zu müssen, ob ein Verkehrsschild im Boden einbetoniert ist oder nur in einer Fußplatte ruht, um die Prioritäten innerhalb der ineinander verschränkt aufgestellten Verkehrszeichen zu beurteilen.

    Bei einem Haltverbot besteht ja grundsätzlich das Problem, dass es nur auf der Fahrbahn gilt. Mit dem entsprechenden Zusatzzeichen lässt es sich noch auf den Seitenstreifen erweitern, aber sobald Parkmarkierungen oder Zeichen 315 ins Spiel kommen, wird die Sachlage kompliziert.

    Irgendwann schrieb ich mal eine Mail an die Stadt Kiel, dass ein Haltverbot auf einem Gehweg, der mit Zeichen 315 zum Parken freigegeben ist, nicht wirksam wäre. Nun weiß ich natürlich nicht, ob diese Mail überhaupt gelesen wurde oder nicht, denn Rückmeldungen bekam man als einfacher Bürger damals noch nicht, vielleicht ist die Stadt auch selbst auf die Idee gekommen oder wurde bei einem Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht darauf hingewiesen, aber irgendwann tauchten diese lustigen Kombinationen auf.

    Und das geht aber meistens schief:

    Mit dieser lustigen Kombination, die mutmaßlich gebrauchsfertig auf der Pritsche lag und nur noch mit dem richtigen Datum ausgestattet werden musste, ließ sich natürlich sofort eine Menge Unsinn anstellen. Zeichen 315 erlaubt zwar nur das Parken auf dem Gehweg, nicht aber auf dem Radweg, aber, naja, ein bisschen unglücklich war das dann schon:

    Aber auch beim vermeintlich sachgemäßen Einsatz geht einiges daneben. Letzte Woche, es war kaum Anfang Oktober, wurden in der Nachbarstraße die Bäume beschnitten. Dazu braucht man Platz, also Haltverbote, und das sah dann so aus. Nach rechts ist eigentlich das Parken quer zur Fahrtrichtung vorgesehen. Weil das Haltverbot aber auf der Nebenfläche keine Wirkung entfaltet, wird es mit Zeichen 315 „Parken längs zur Fahrtrichtung“ aufgehoben. Das ist natürlich nicht sehr sinnvoll, hat aber den netten Nebeneffekt, dass irgendwie zwischen den Pollern recht kurze Autos parken dürfen.

    Weiter geht’s mit den Lustigkeiten, dieses Mal mit zeitlicher Verschränkung und einem tollen Zeichen 315 „Quer zur Fahrtrichtung“ zwischen zwei „Längs zur Fahrtrichtung“.

    Das hier war dagegen nicht ganz so lustig, wenngleich auch kaum zu erkennen. Hat wohl schon einen Grund, warum für Verkehrsschilder und deren Aufstellung bestimmte Richtlinien verfasst wurden, so dass die Dinger nicht gleich hinter dem nächstbesten SUV verschwinden.

    Und zum Abschluss noch mal das gleiche Spiel wie am Anfang.

    Wie gesagt: Das Haltverbot gilt auf der Nebenfläche nicht. Das ist quasi gar nicht vorhanden. Einschlägig sind hier nur die blauen Zeichen 315, die unglücklicherweise nicht mit einer zeitlichen Begrenzung ausgestattet wurden und dementsprechend nach meiner Kenntnis unverzüglich, ab sofort gelten. Das führt dann einerseits zu lustigen Beschilderungen, bei der zwei temporär Zeichen 315 eine Parkfläche von 50 Zentimetern aufspannen, andererseits aber auch noch ein weiteres Zeichen 315 dazwischen grätscht und eine andere Aufstellung beim Parken vorschreibt.

    Hätte ich noch meinen alten Polo, hätte ich den glatt dort stehenlassen. Zwar nervt man damit vor allem die Forstarbeiter und nicht das Ordnungsamt, aber die Diskussion für das 15-Euro-Bußgeld, sofern man in Zeiten wie diesen überhaupt eines verhängt, hätte ich in Kauf genommen. Beschädigungen am Auto hätte ich angesichts der Baumfällarbeiten ja nicht befürchten müssen — ein Auto ist ja kein Fahrrad.

    „elenden Fahrradbügel“ (SPD)

    Die Kieler Christdemokraten sehen ebenfalls die Möglichkeit, sich mit dem Thema Straßenverkehr in den Kieler Autonachrichten zu positionieren: CDU: Ulf Kämpfer spaltet Kiel in der Verkehrspolitik

    Wenn man das liest, muss einem ja wirklich Angst und Bange um das eigene Auto werden — einem Abgleich mit der Realität hält das natürlich nicht stand. Und ich weiß auch nicht, wer diese Maximalforderung ausgesprochen haben soll, dass ältere oder gehbehinderte Menschen künftig nicht mehr mit dem Auto in die Stadt fahren können sollen, der die CDU so vehement widerspricht. Davon war doch weder bei der SPD noch bei den lieben Grünen die Rede.

    Ansonsten klingt die Kieler CDU wie das große Vorbild aus Hamburg: Das Auto dürfe nicht benachteiligt werden und alle Verkehrsmittel müssten gleichberechtigt sein und so weiter und so fort lalala.