Jemand hier anwesend, der die Kieler Nachrichten oder die SHZ lesen kann? Beide Organe berichten heute über einen Prozess gegen eine Autofahrerin, die im Oktober 2019 in Bornhöved auf einem besseren Feldweg in einer Kurve zwei Pedelecfahrer im Gegenverkehr gerammt hatte. Damals war nur davon die Rede, dass der Ehemann gestorben sei, aber seine Frau „nur“ schwerverletzt ins Krankenhaus kam. Heute steht im Teaser, dass beide gestorben seien. Mich interessiert insbesondere, ob aus den Berichten über den Prozess hervorgeht, ob die Dame binnen 30 Tagen starb und somit als offizielle Verkehrstote zählt.
Tödlicher Unfall in Bornhöved
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Beitrag von krapotke (
12. August 2020 um 08:49 )Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:50 ). -
Jemand hier anwesend, der die Kieler Nachrichten oder die SHZ lesen kann? Beide Organe berichten heute über einen Prozess gegen eine Autofahrerin, die im Oktober 2019 in Bornhöved auf einem besseren Feldweg in einer Kurve zwei Pedelecfahrer im Gegenverkehr gerammt hatte. Damals war nur davon die Rede, dass der Ehemann gestorben sei, aber seine Frau „nur“ schwerverletzt ins Krankenhaus kam. Heute steht im Teaser, dass beide gestorben seien. Mich interessiert insbesondere, ob aus den Berichten über den Prozess hervorgeht, ob die Dame binnen 30 Tagen starb und somit als offizielle Verkehrstote zählt.
Die Angeklagte legte offenbar Rechtsmittel ein, der Fall wurde am Mittwoch vor dem Landgericht Kiel ein weiteres Mal verhandelt. Die 80-jährige Angeklagte bekam neben 50 Tagessätze zu 30 Euro ihre Fahrerlaubnis quasi sofort wieder zurück und eine ganze Menge Verständnis vom Vorsitzenden:
Der Vorsitzende Richter äußerte Verständnis. Und bekannte, als Autofahrer selbst schon mal in einem unachtsamen Moment beim Öffnen der Fahrertür einen Radler aus dem Sattel geschubst zu haben.
Und solche Aussagen von der angeblich unabhängigen Justiz sind auch der Grund, warum ich als bereits mehrfach geschädigter Radfahrer absolut kein Vertrauen in Polizei und Justiz habe: Weil quasi ab dem Eintreffen der Polizei am Unfallort bis zur Urteilsbegründung im Berufsverfahren andauernd Verständnis für den Kraftfahrer signalisiert wird. Das geht los mit solchen komischen Fragen am Unfallort, ob man denn selbst im Besitz einer Fahrerlaubnis wäre und wüsste, wie schlecht die Sicht aus einem Auto ist, geht dann weiter bei der Vernehmung auf der Wache, ob man denn wirklich Anzeige erstatten möchte, weil der Kraftfahrer dadurch nicht nur den Führerschein, sondern auch seine Arbeitsstelle verlieren könnte, und endet dann vor Gericht, wo sich der Richter als Auch-Radfahrer zu erkennen gibt und fröhlich auf dem § 1 StVO herumflötet.
Polizei und Justiz nehmen den Straßenverkehr auch im Jahr 2020 primär durch die Windschutzscheibe wahr und lassen sich dann zu solchen Einlassungen hinreißen. Aber gut: Zum Feierabend dann noch mal schnell einen Radler, sagt man nicht so? Dass hier ein Mensch gestorben ist, ein weiterer schwer verletzt wurde, fällt unter diesem vielen „Das kann doch mal passieren“ und „Jeder hat doch schon mal xyz“ gar nicht weiter auf.