Das Video vom Radfahren am Theodor-Heuss-Ring wird momentan häufig in den gesellschaftlichen Netzwerken geteilt — so dass sich die Leute schon beschweren, diesen Unfug nicht mehr sehen zu wollen.
Dann mischte sich das Twitter-Konto der Stadt Kiel in die Debatte ein und vertrat dort meine Auffassung, dass an dieser, Pardon, stinkenden Schnellstraße ohnehin nicht besonders viele Radfahrer unterwegs wären. Wie gesagt: Ich sehe in Kiel dringendere Baustellen, die unserer Aufmerksamkeit bedürfen, als dass wir uns in der Kieler Fahrradblase komplett auf den Theodor-Heuss-Ring fixieren, weil er so absurd und deshalb bundesweit bekannt ist, aber im Endeffekt unser aller Einsatz quasi keine nennenswerten Auswirkungen auf die Gesamtsituation hat.
Die Staubsauger auf dem Radweg müssten aber nunmal sein, weil dort viel Kraftverkehr entlangführe. Aber: Man baue ja auch den ÖPNV aus, beispielsweise mit elektrischen Fähren. Nun liegen mir natürlich nicht alle Unterlagen vor, aber was sollen denn elektrische Fähren in diesem Zusammenhang bringen? Die Menschen, die mit dem Auto den Theodor-Heuss-Ring nutzen, fahren doch nicht mit dem Auto zum Ostufer, wo es nicht einmal genügend Parkplätze gibt, um dann mit einer elektrischen Fähre aufs Westufer zu übersetzen, um dann… mit dem Leihrad oder mit dem Bus weiter zur Arbeit zu fahren? Irgendwie passt das für mich vorne und hinten nicht, abgesehen davon dass hier nur eine konventionelle Fähre gegen eine elektrische Fähre ausgetauscht wird.
Dann kommt man aber plötzlich mit dieser Aussage um die Ecke:
Ich sehe eigentlich in der Straßenverkehrs-Ordnung keinen Ansatz dafür, mit dem Rad auf einen nicht für den Radverkehr freigegebenen Gehweg zu fahren, beziehungsweise auszuweichen. Und es spielt nach meiner Auffassung auch gar keine Rolle, ob der Grund für mein Ausweichen auf den Gehweg eine ungünstige Radverkehrsführung ist, etwa die berühmten 90-Grad-Winkel aus Hamburg-Wilhelmsburg, oder Falschparker oder Fußgänger oder eben Luftreiniger: Ich habe mit dem Rad nichts auf dem Gehweg verloren.
Habe ich etwas übersehen? Wird hier lediglich nach § 1 StVO als Fallback-Paragraphen gegriffen oder gibt es irgendwo Rechtsprechung zu dem Thema, die mir erlaubt, bei behördlich angeordneter Blockade des Radweges einfach auf dem Gehweg nebenan zu fahren?
Ich verstehe allerdings auch nicht, warum man sich so sehr dagegen wehrt, hier einfach oder sogar
aufzustellen.