Beiträge von Malte

    Und deswegen motze ich halt. Ich mag die Propaganda mit "eine Weste rettet Leben" nicht. Das ist Käs. Aber ich hätte schon gerne mehr Menschen in meiner Flußau, die ich leicht sehen kann. Echter Zwiespalt - ich stehe derzeit auf der Seite von "mach doch anderen das Leben leichter, wenn es nicht weg tut". Und mich schmerzt die gelbe Arbeitsjacke nicht. Billig, praktische Taschen, gutes Innenklima.

    Ich bin da auch zwiegespalten. Ich hatte mir vor zwei Jahren mal eine Sportjacke zum Laufen gekauft und musste zehn Minuten mit dem Verkäufer diskutieren, warum ich denn so unvernünftig wäre, keine grellgelbe Jacke mit reflektierenden Elementen zu kaufen, sondern stattdessen auf einer neonblauen Jacke mit reflektierenden Elementen bestand.

    Obwohl ich es für vernünftig halte, sich im Straßenverkehr sichtbar zu bewegen, widerstrebt es mir, mich wie ein Tannenbaum zu kleiden, wenn ich laufen gehe oder gar nur zum Einkaufen oder zum Bäcker. Ich bewege mich hier innerhalb von Wohngebieten und bin knallhart der Meinung: Hier müssen Kraftfahrer nunmal mit Fußgängern rechnen ihre Geschwindigkeit entsprechend reduzieren. Das funktioniert natürlich nicht, trotz teilweise komplett zugeparkter Kreuzungsbereiche wird hier nicht derart vorsichtig gefahren, dass bevorrechtigte Fußgänger rechtzeitig gesehen werden.

    Aber es widerstrebt mir innerlich, für einen abendlichen Spaziergang eine Warnweste anzuziehen. Ich hätte viel lieber eine gesellschaftsweise Akzeptanz für das so genannte Sichtfahrgebot. Solange aber medial lediglich betont wird, nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer müssten bitte selbst für ihre Sicherheit sorgen, habe ich da wenig Hoffnungen. Und insofern hilft es mir im Zweifelsfall auch nicht weiter, wenn mich jemand beim Joggen über den Haufen fährt — allerdings bin ich mir nunmal nicht sicher, dass es mit Warnweste nicht passiert.

    Nun ist das Sichtfahrgebot ja kein Ratschlag, sondern Teil der StVO und steht dort sogar ziemlich weit vorn. Dazu gibt es meines Wissens auch genügend Gerichtsurteile, die die Schuldfrage zuungunsten derjenigen entschieden, die dagegen verstießen.

    Dass einem Radfahrer (von qualifizierter Stelle) eine Mitschuld angelastet wurde, nur weil er sich keine optionalen Gimmicks übergestreift hat, ist mir zumindest nicht bekannt. Selbst beim "Fehlen" eines Fahrradhelms hat man sich meines Wissens dazu in letzter Instanz noch nicht durchringen können.

    Insofern kann man die Warnwesten-Empfehlung genauso gelassen nehmen, wie jene "nicht mit vollem Bauch schwimmen zu gehen".

    Ich würde noch einen Schritt vor der Schuldfrage ansetzen: Wenn man den Leuten endlich mal deutlich machte, dass das Sichtfahrgebot nicht nur zum Spaß gilt, sondern auch tatsächlich Anwendung finden sollte, und zwar nicht nur nachts, dann müssten wir über die Schuldfrage gar nicht so oft diskutieren, weil sich die Leute nicht so häufig zu Klump führen.

    Dass eine reflektierende Weste die Sichtbarkeit erhöht, wirst du wohl nicht abstreiten wollen. Ob man sie deswegen trägt oder doch lieber eine reflektierende Hosenspange in Scheinwerferhöhe oder gar nichts in der Richtung, bleibt ja dennoch jedem selbst überlassen.

    Naja: Es kommt drauf an. Eine Warnweste erhöht die Sichtbarkeit, wenn eine Sichtachse hergestellt wird, beispielsweise bei den üblichen Beispielfotos zur Visualisierung der Sichtbarkeit. Innerorts, wo ich mit dem Rad dann hinter parkenden Autos oder Straßenbegleitgrün unterwegs bin und erst im Kreuzungsbereich für den abbiegenden Kraftverkehr sichtbar bin, ist es mit der verbesserten Sichtbarkeit vorbei, da sieht der abbiegende Kraftfahrer allenfalls meinen superhellen Scheinwerfer, aber nicht die Warnweste, die ja überdies in diesem Moment allenfalls von der Straßenlaterne oder vom Gegenverkehr beleuchtet wird. Insofern halte ich es auch nicht für überaus glücklich, wenn die Polizeipresse mit den Warnwesten-Formulierungen suggeriert, Abbiegeunfälle in der dunklen Jahreszeit ließen sich vermeiden, wenn nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer eine Warnweste trügen.

    Irgendwann im Winter 2011 oder 2012 bin ich mal nach einer Critical Mass mehrere Tage (oder Wochen?) mit mehreren Lichterketten am Rad herumgefahren, mit denen mich eigentlich gar niemand mehr auch nur im Ansatz nicht wahrnehmen konnte. Innerorts hatte ich aber nicht das Gefühl, dass sich meine Sichtbarkeit wesentlich verbessert hatte.

    Von daher kann es von Appellen dieser Art ruhig mehr geben; gerne auch mehr Kontrollen der lichttechnischen Einrichtungen nach Einbruch der Dunkelheit.

    Ich will das Radfahren ohne Licht oder auf der falschen Straßenseite und so weiter und so fort auch keinesfalls in irgendeiner Weise schönreden. Im Gegensatz zu Geister- oder Gehwegradlern, die vielleicht tatsächlich aus Unkenntnis auf Abwege geraten, bin ich mir bei Radfahrern ohne funktionierende Beleuchtung tatsächlich sicher, dass die über die Dämlichkeit ihres Vorhabens Bescheid wissen — die brauchen das nicht unter jedem Artikel aus der Polizeipresse lesen, beziehungsweise lesen sich das aufgrund der eigenen Beratungsresistenz ohnehin nicht durch.

    Dieses ständige Wiederholen, nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer sollten doch bitte eine Warnweste tragen und besser aufpassen, verschiebt aber die Verantwortung bei Verkehrsunfällen automatisch zu ebenjenen nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern. Das habe ich ja im wahrsten Sinne des Wortes am eigenen Leib erfahren, als ich (mal wieder) über den Haufen gefahren wurde und sowohl Polizei als auch Kollegen oder Verwandte total verwundert waren, warum ich denn nicht einfach besser aufgepasst oder eine Warnweste getragen hätte — wobei diese Idee mit der Warnweste der Komplexität eines Verkehrsunfalls überhaupt nicht gerecht wird. Bei den beiden Verkehrsunfällen, bei denen ich im Krankenhaus gelandet bin, haben mich die Unfallverursacher gesehen und wider besseren Wissens trotzdem auf mich draufgehalten, weil sie ein vermeintliches Fehlverhalten meinerseits sanktionieren wollten.

    Und drum fände ich es angenehm, irgendwo auch mal lesen zu können, dass man nachts vielleicht lieber ein bisschen langsamer fährt, in einem Wohngebiet mit dunkel gekleideten Spaziergängern gerechnet werden muss und man im Zweifelsfall, wenn man etwa beim Abbiegen aufgrund von Regen, Schnee oder Lichtreflektionen nicht alles einsehen kann, anhalten muss.

    Aber solche Ratschläge lese ich beinahe nie. Und mich beschleicht langsam die wirre Verschwörungstheorie, dass man so etwas in unserer Automobilnation lieber nicht laut sagt, um sich nicht den Unmut der Kraftfahrer zuzuziehen.

    Es ist mal wieder Warnwesten-Zeit: Wer auffällt, fährt sicherer

    Ich finde es interessant, wie absurd solche Artikel eigentlich klingen, wenn man sie nicht durch die Windschutzscheibe liest, sondern ganz genau drauf achtet, was dort eigentlich steht. Im Text findet nämlich eine ganz klare Trennung statt: Auf der einen Seite der Kraftfahrer, der bei Dunkelheit, Schnee und Regen und Lichtreflexionen auf der Straße nichts erkennen kann. Auf der anderen Seite nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer, die darum eine Warnweste tragen sollen.

    Ich wünsche mir wirklich, dass auch irgendwann mal erwähnt wird, dass bei Dunkelheit oder Nässe oder unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen auch mal das Tempo reduziert werden, beziehungsweise man sogar anhalten kann. Ich bin es ja gewohnt, dass nachts auf Überlandstraßen eher deutlich zu schnell als mit einer den Sichtverhältnissen angepassten Geschwindigkeit von 60 bis 80 km/h gefahren wird, aber um darauf zu kommen, was nachts eine angemessene Geschwindigkeit ist, muss man sich schon tiefer mit dem Straßenverkehr beschäftigen als nur eine Fahrschule besuchen und solche Warnwesten-Artikel zu lesen.

    Und momentan sind die Straßen hier in Kiel teilweise vereist und ich habe tatsächlich die Befürchtung, dass man mich glatt überfahren wird, wenn ich irgendwo an einer Kreuzung auf dem Eis ausrutsche und stürze, weil die Kreuzungen total zugeparkt sind und die Leute trotzdem mit unangemessenem Tempo abbiegen.

    Es gibt so viele Dinge, über die man hinsichtlich der Mobilität im Winter sprechen kann, aber wir beschränken uns leider ständig auf Warnwesten für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer. Aber vielleicht ist ein Aufruf, bei schlechter Sicht bitte noch einmal aufmerksamer zu fahren, in der Automobilnation Deutschland so etwas wie Gotteslästerung.

    Das ist ja was, das ich in all den Jahren nur 1x hinbekommen hab: von der Rennleitung wegen Radwegebenutzungspflicht oder -wunsch angehalten werden. :S

    Och, in meinen wilden Jahren von 2010 bis 2013 herum ist mir das schon öfter passiert, etwa damals bei den gammeligen, aber nicht benutzungspflichtigen Buckelpiste in der Feldstraße, wo mich zu Zeiten des Sommer-Doms (?) mal zwei Fußstreifen fahrbahnradelnd an der roten Ampel wartend aufgegriffen haben, oder an der Elbchaussee, wo man meine Kenntnis über § 2 Abs. 4 StVO gleich mit einer ausgiebigen Kontrolle des Fahrrades belohnte und mir der Beamte quasi ins Hinterrad trat im Versuch, die Fahrradbeleuchtung zu kontrollieren — er hatte wohl in den letzten zehn Jahren nichts mit Fahrrädern zu tun gehabt und ihm war das Konzept eines Nabendynamos offenkundig nicht bekannt.

    Naja — und natürlich wurde ich bei quasi jedem Unfall, sei es als Zeuge oder Geschädigter, noch einmal großväterlich in Kenntnis gesetzt, dass auch für mich die Straßenverkehrs-Ordnung gelte und ich natürlich den Radweg benutzen müsste. Irgendwo hier zwischen meiner Wohnung und IKEA hatte ich mal einen Auffahrunfall zwischen zwei Kraftfahrern beobachtet und einer der Beamten hatte ganz großes Interesse daran, wie „Zeuge Hübner“ denn überhaupt von der Fahrbahn aus etwas sehen konnte, wenn es doch einen Radweg gäbe?!? Die blauen Schilder waren schon damals fort.

    (Überhaupt ist der verlinkte Google-Streetview-Moment einfach großartig: Zwei absolut untermaßige gemeinsame Fuß- und Radwege, auf dem dann noch der Wo-soll-er-denn-sonst-parken-Notdienst zur Reparatur der Lichtzeichenanlage parkt, während die Polizei nebenan steht und den Verkehr regelt. Hätte ja nur noch gefehlt, dass die Beamten auch noch bequem vor dem Zeichen 240 stehen).

    Der Tarnkappenradler hat hier sein Erlebnis noch mal niedergeschrieben und der Polizeibeamte hat offenbar tatsächlich die Sportgeräte-Karte gespielt. Tarnkappenradlers Versuch, die Benutzungspflicht mit dem Hinweis auf die Erwähnung mehrspuriger Fahrräder in den Verwaltungsvorschriften wegzudiskutieren halte ich zwar für auch nicht so ganz gelungen, gehen aber immerhin in die richtige Richtung. In den VwV-StVO heißt es:

    Zitat

    Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;

    Der Beamte wiederum vertut sich in den Vorschriften und bezieht sich auf den ehemaligen § 67 Abs. 11 StVZO, den es in dieser Form mittlerweile gar nicht mehr gibt.

    Ja, aber Bitteschön sollen Radfahrer sich immer an die heiligen Verkehrsregeln halten. Ich wundere mich ja, ob sich die Polizei auch in anderen Rechtsgebieten derart häufig vertut und ungefragt mit veralteten Informationen zu den Verkehrsregeln für Radfahrer haushaltet.

    Nachdem die Hamburger Beamten so langsam gelernt haben, dass längst nicht jeder Straßenteil mit dem Rad befahren werden muss, der irgendwie nach Radweg aussieht

    Vielleicht war ich da etwas zu voreilig. Der Tarnkappenradler legt sich regelmäßig mit Beamten an, die irgendwo einen schönen Radweg gesehen haben:

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    Der Domainname 150cm.de hat offenbar eine Nachnutzung erfahren und wird jetzt für einen Online-Shop benutzt, der Kleidung mit Aufdrücken zur Wahrung des Abstandes vertreibt.

    Hätte ich geahnt, dass es mal eine Pandemie mit einem zu wahrenden Abstand von 1,5 m geben könnte, hätte ich die Domain vor zwei Jahren nicht einfach so gekündigt, sondern in irgendeinen Domain-Parkplatz eingestellt. Vielleicht hätte sich ja wirklich jemand durchringen können, dafür ein paar hundert Euro zu bezahlen.

    Während Julia Reda auf Twitter unermüdlich den Prozess um die Urheberrechtsreform begleitet hat, gibt es jetzt auch mal wieder neue Erkenntnisse, die auch ungefähr wie der dümmstmöglich größte Unfall aussehen: Kabinett beschließt Urheberrechtsreform

    Und die Bundesregierung schafft es dieses Mal sogar wirklich alle Seiten anzupinken: Den einen gehen die künftigen Einschränkungen nicht weit genug, die anderen bemängeln die handwerkliche Ausführung und sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr.

    Aber okay: Wenn die Polizei schon in solchen Fällen nur Zettel verteilt, wie schlecht muss man denn parken, um wirklich abgeschleppt zu werden?

    Na gut, eine Erfolgsquote von 33 Prozent ist bei Falschparkern ja schon respektabel: Zwei parken jetzt woanders, dafür hat sich wieder einer dazugesellt und dem einen ist das Knöllchen einfach egal — er ist sich wohl sehr sicher, dass der Abschleppdienst nicht kommen wird.

    Die Seite StVO2GO meint dazu:

    Oh, auf § 46 Abs. 2 StVO bin ich ja noch gar nicht gekommen in diesem Zusammenhang. Das heißt, ich darf mir dann als Radfahrer überlegen, ob ein rechts aufgestelltes [Zusatzzeichen 1022-10] in Niedersachsen das gleiche bedeutet wie in Schleswig-Holstein — wohl mit dem Wissen im Hinterkopf, dass man in Hamburg nach inoffizieller Verlautbarung durchaus Schrittgeschwindigkeit haben möchte, aber das [Zeichen 239] sparen wollte?

    Dass das passiert steht ja außer Frage; das hatte ich ja in Hamburg und Niedersachsen schon ein paar Mal kritisiert. Aber mir ist noch immer nicht klar, was die Behörde mit dieser Regelung nun eigentlich bezwecken möchte — das Zeichen 239 sparen oder die Schrittgeschwindigkeit vermeiden?

    Oder ist die Beschilderung rechtskonform.

    Das Zusatzzeichen 1022-10 ist nach meinem Dafürhalten für eine einzelne Aufstellung auf der rechten Straßenseite nicht vorgesehen. Das geht nur in Kombination mit Zeichen 239, wo dann Schrittgeschwindigkeit vorgesehen ist.

    Die einzelne Aufstellung auf der linken Straßenseite ist ja auch nur für „Radwege“ definiert, insofern bin ich mir ohnehin nicht sicher, ob beim vorliegen eines einzelnen Sonderweges, der dann zunächst einmal ein Gehweg ist, ohnehin eine Freigabe erfolgen kann.

    Heute Nacht habe ich mich beim mitternächtlichen Spaziergang um den Block beinahe gemault und wäre beinahe auf ein parkendes Kraftfahrzeug gestürzt. Okay, das klingt jetzt übertrieben — tatsächlich bin ich einfach nur mit dem Fuß umgeknickt, als ich hier den Kantstein entlangkraxelte:

    Selbst schuld, denke ich mal, denn das Sichtgehgebot gilt schließlich auch für Fußgänger. Und die Hoffnung, dass vielleicht mal jemand falsch parkende Kraftfahrzeuge vom Gehweg entfernt, ist wohl nach ein paar positiven Erfahrungen im letzten Jahr mittlerweile wieder vergebens. Einmal mit dem Abschleppwagen vorfahren, den ersten mitnehmen, die anderen verschwinden dann von aus dem Schlaf gerissenen Falschparkern wie von Zauberhand und dann ist erstmal Ruhe für ein paar Monate.

    Dann stellte ich fest, dass diese Fahrzeuge sogar einen Zettel bekommen hatten. Ich hielt das aufgrund der Abrisskante und der weißen Farbe für eine Notiz von einem vorsichtigen Anwohner, etwa sowas wie „Vorsicht, hier kann es Knöllchen geben!“, aber als ich vorsichtig unter den Wischer linste, las ich dort etwas von „Landespolizei Schleswig-Holstein“. Ob es sich um ein echtes Knöllchen handelt oder nur die Ankündigung, dass bald Post kommt oder nur die brave Bitte, nächstes Mal woanders zu parken, konnte ich nicht erkennen.

    Aber okay: Wenn die Polizei schon in solchen Fällen nur Zettel verteilt, wie schlecht muss man denn parken, um wirklich abgeschleppt zu werden? Mit Kinderwagen, einem geschobenen Fahrrad oder gar einem Rollstuhl kommt man hier nicht durch, sondern darf erstmal eine ganze Weile auf der Fahrbahn nach rechts oder geradeaus laufen, bis es an der nächsten Einmündung eine hinreichend große Lücke zum Durchkraxeln gibt. Es ist echt alles bis auf 50 Zentimeter zugeparkt.

    Ja, ich weiß: Wenn man keine Sorgen hat, dann sucht man sich welche.

    Nach dem gestrigen Gran Fondo hatte ich das Rad mit klarem Wasser abgespült, so dass der Dreck die obligatorische Salzkruste verschwunden sind. Heute morgen war die Fahrradkette trotz gestriger Pflege und Reinigung einfach mal knallhart festgebacken: Die Glieder waren starr vor Rost, Dreck und Salz und bewegten sich überhaupt nicht mehr, erst mit mehr oder weniger rohen Kräften und einer Menge Schmiermittel kam wieder Bewegung ins Spiel. Die Kette ist allerdings ohnehin bald am Ende der Lebensdauer angekommen, insofern hält sich meine Trauer in Grenzen.

    Pflegt ihr eure Räder in dieser Zeit noch mit besonderen Tricks? Vor ein paar Jahren wurde mir in Hamburg empfohlen, den Lack mit Wachs zu schützen, woraufhin wieder andere meinten, auf dem Wachs hafte das Salz ganz besonders gut und verschlimmere die Sache nur noch.

    Na schau an. In drei Wochen wohnen wir schon in Lüneburg in unmittelbarer Nähe der Bahnstrecke von Lüneburg-Süd nach Soltau, auf der momentan wohl zwei Mal täglich ein Güterzug fährt, nun sollen dann bald, beziehungsweise „irgendwann“ mal wieder Züge bis Amelinghausen oder Bispingen fahren:

    https://www.facebook.com/ndrinfo/posts/4963565290351877

    Schade, dass es nicht weiter bis nach Soltau gehen soll.

    Edit: Zum Nachlesen:

    Es wird eigentlich langsam Zeit für den monatlichen Gran Fondo über 100 Kilometer, der Monat Januar ist schließlich bald vorbei.

    Hinsichtlich des Infektionsschutzes ist alles kein Problem, es gibt hier keinen 15-Kilometer-Radius, keine Ausgangssperre, man darf sich durchaus draußen bewegen, sofern man nicht andere Menschen treffen möchte.

    Nur weiß ich immer noch nicht, ob 100 Kilometer im Freien in Zeiten wie diesen sinnvoll sind.

    Momentan liegt draußen vereinzelt Schnee und dort, wo kein Schnee liegt, liegt allerhand abstumpfender Schrott herum, der mir in den vergangenen Wochen schon drei platte Reifen beschert hat. Es besteht also eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass ich es noch nicht einmal aus dem Stadtgebiet herausschaffe.

    Wenn ich aber unterwegs einen Platten oder eine andere Panne habe, dann ist das Reparieren bei -5 °C in der Dunkelheit bei Schneefall deutlich unangenehmer als im Sommer. Normalerweise macht mir das nichts aus, normalerweise bin ich aber auch nicht so oft allein unterwegs.

    Und wenn’s gar nicht mehr anders geht, gibt es entweder in der Nähe einen Bahnhof, wo mich ein Zug nach Hause bringt, oder ich kenne in der Nähe jemanden mit einem großen Auto oder Fahrradträger, der mich nach Hause bringen kann. Beides kommt momentan im Sinne des Infektionsschutzes nicht in Frage.

    Also bleibe ich vielleicht einfach zu Hause.