Beiträge von Malte

    Es ist mal wieder Warnwesten-Zeit: Wer auffällt, fährt sicherer

    Ich finde es interessant, wie absurd solche Artikel eigentlich klingen, wenn man sie nicht durch die Windschutzscheibe liest, sondern ganz genau drauf achtet, was dort eigentlich steht. Im Text findet nämlich eine ganz klare Trennung statt: Auf der einen Seite der Kraftfahrer, der bei Dunkelheit, Schnee und Regen und Lichtreflexionen auf der Straße nichts erkennen kann. Auf der anderen Seite nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer, die darum eine Warnweste tragen sollen.

    Ich wünsche mir wirklich, dass auch irgendwann mal erwähnt wird, dass bei Dunkelheit oder Nässe oder unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen auch mal das Tempo reduziert werden, beziehungsweise man sogar anhalten kann. Ich bin es ja gewohnt, dass nachts auf Überlandstraßen eher deutlich zu schnell als mit einer den Sichtverhältnissen angepassten Geschwindigkeit von 60 bis 80 km/h gefahren wird, aber um darauf zu kommen, was nachts eine angemessene Geschwindigkeit ist, muss man sich schon tiefer mit dem Straßenverkehr beschäftigen als nur eine Fahrschule besuchen und solche Warnwesten-Artikel zu lesen.

    Und momentan sind die Straßen hier in Kiel teilweise vereist und ich habe tatsächlich die Befürchtung, dass man mich glatt überfahren wird, wenn ich irgendwo an einer Kreuzung auf dem Eis ausrutsche und stürze, weil die Kreuzungen total zugeparkt sind und die Leute trotzdem mit unangemessenem Tempo abbiegen.

    Es gibt so viele Dinge, über die man hinsichtlich der Mobilität im Winter sprechen kann, aber wir beschränken uns leider ständig auf Warnwesten für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer. Aber vielleicht ist ein Aufruf, bei schlechter Sicht bitte noch einmal aufmerksamer zu fahren, in der Automobilnation Deutschland so etwas wie Gotteslästerung.

    Das ist ja was, das ich in all den Jahren nur 1x hinbekommen hab: von der Rennleitung wegen Radwegebenutzungspflicht oder -wunsch angehalten werden. :S

    Och, in meinen wilden Jahren von 2010 bis 2013 herum ist mir das schon öfter passiert, etwa damals bei den gammeligen, aber nicht benutzungspflichtigen Buckelpiste in der Feldstraße, wo mich zu Zeiten des Sommer-Doms (?) mal zwei Fußstreifen fahrbahnradelnd an der roten Ampel wartend aufgegriffen haben, oder an der Elbchaussee, wo man meine Kenntnis über § 2 Abs. 4 StVO gleich mit einer ausgiebigen Kontrolle des Fahrrades belohnte und mir der Beamte quasi ins Hinterrad trat im Versuch, die Fahrradbeleuchtung zu kontrollieren — er hatte wohl in den letzten zehn Jahren nichts mit Fahrrädern zu tun gehabt und ihm war das Konzept eines Nabendynamos offenkundig nicht bekannt.

    Naja — und natürlich wurde ich bei quasi jedem Unfall, sei es als Zeuge oder Geschädigter, noch einmal großväterlich in Kenntnis gesetzt, dass auch für mich die Straßenverkehrs-Ordnung gelte und ich natürlich den Radweg benutzen müsste. Irgendwo hier zwischen meiner Wohnung und IKEA hatte ich mal einen Auffahrunfall zwischen zwei Kraftfahrern beobachtet und einer der Beamten hatte ganz großes Interesse daran, wie „Zeuge Hübner“ denn überhaupt von der Fahrbahn aus etwas sehen konnte, wenn es doch einen Radweg gäbe?!? Die blauen Schilder waren schon damals fort.

    (Überhaupt ist der verlinkte Google-Streetview-Moment einfach großartig: Zwei absolut untermaßige gemeinsame Fuß- und Radwege, auf dem dann noch der Wo-soll-er-denn-sonst-parken-Notdienst zur Reparatur der Lichtzeichenanlage parkt, während die Polizei nebenan steht und den Verkehr regelt. Hätte ja nur noch gefehlt, dass die Beamten auch noch bequem vor dem Zeichen 240 stehen).

    Der Tarnkappenradler hat hier sein Erlebnis noch mal niedergeschrieben und der Polizeibeamte hat offenbar tatsächlich die Sportgeräte-Karte gespielt. Tarnkappenradlers Versuch, die Benutzungspflicht mit dem Hinweis auf die Erwähnung mehrspuriger Fahrräder in den Verwaltungsvorschriften wegzudiskutieren halte ich zwar für auch nicht so ganz gelungen, gehen aber immerhin in die richtige Richtung. In den VwV-StVO heißt es:

    Zitat

    Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;

    Der Beamte wiederum vertut sich in den Vorschriften und bezieht sich auf den ehemaligen § 67 Abs. 11 StVZO, den es in dieser Form mittlerweile gar nicht mehr gibt.

    Ja, aber Bitteschön sollen Radfahrer sich immer an die heiligen Verkehrsregeln halten. Ich wundere mich ja, ob sich die Polizei auch in anderen Rechtsgebieten derart häufig vertut und ungefragt mit veralteten Informationen zu den Verkehrsregeln für Radfahrer haushaltet.

    Nachdem die Hamburger Beamten so langsam gelernt haben, dass längst nicht jeder Straßenteil mit dem Rad befahren werden muss, der irgendwie nach Radweg aussieht

    Vielleicht war ich da etwas zu voreilig. Der Tarnkappenradler legt sich regelmäßig mit Beamten an, die irgendwo einen schönen Radweg gesehen haben:

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    Aha:

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    Der Domainname 150cm.de hat offenbar eine Nachnutzung erfahren und wird jetzt für einen Online-Shop benutzt, der Kleidung mit Aufdrücken zur Wahrung des Abstandes vertreibt.

    Hätte ich geahnt, dass es mal eine Pandemie mit einem zu wahrenden Abstand von 1,5 m geben könnte, hätte ich die Domain vor zwei Jahren nicht einfach so gekündigt, sondern in irgendeinen Domain-Parkplatz eingestellt. Vielleicht hätte sich ja wirklich jemand durchringen können, dafür ein paar hundert Euro zu bezahlen.

    Während Julia Reda auf Twitter unermüdlich den Prozess um die Urheberrechtsreform begleitet hat, gibt es jetzt auch mal wieder neue Erkenntnisse, die auch ungefähr wie der dümmstmöglich größte Unfall aussehen: Kabinett beschließt Urheberrechtsreform

    Und die Bundesregierung schafft es dieses Mal sogar wirklich alle Seiten anzupinken: Den einen gehen die künftigen Einschränkungen nicht weit genug, die anderen bemängeln die handwerkliche Ausführung und sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr.

    Aber okay: Wenn die Polizei schon in solchen Fällen nur Zettel verteilt, wie schlecht muss man denn parken, um wirklich abgeschleppt zu werden?

    Na gut, eine Erfolgsquote von 33 Prozent ist bei Falschparkern ja schon respektabel: Zwei parken jetzt woanders, dafür hat sich wieder einer dazugesellt und dem einen ist das Knöllchen einfach egal — er ist sich wohl sehr sicher, dass der Abschleppdienst nicht kommen wird.

    Die Seite StVO2GO meint dazu:

    Oh, auf § 46 Abs. 2 StVO bin ich ja noch gar nicht gekommen in diesem Zusammenhang. Das heißt, ich darf mir dann als Radfahrer überlegen, ob ein rechts aufgestelltes [Zusatzzeichen 1022-10] in Niedersachsen das gleiche bedeutet wie in Schleswig-Holstein — wohl mit dem Wissen im Hinterkopf, dass man in Hamburg nach inoffizieller Verlautbarung durchaus Schrittgeschwindigkeit haben möchte, aber das [Zeichen 239] sparen wollte?

    Dass das passiert steht ja außer Frage; das hatte ich ja in Hamburg und Niedersachsen schon ein paar Mal kritisiert. Aber mir ist noch immer nicht klar, was die Behörde mit dieser Regelung nun eigentlich bezwecken möchte — das Zeichen 239 sparen oder die Schrittgeschwindigkeit vermeiden?

    Oder ist die Beschilderung rechtskonform.

    Das Zusatzzeichen 1022-10 ist nach meinem Dafürhalten für eine einzelne Aufstellung auf der rechten Straßenseite nicht vorgesehen. Das geht nur in Kombination mit Zeichen 239, wo dann Schrittgeschwindigkeit vorgesehen ist.

    Die einzelne Aufstellung auf der linken Straßenseite ist ja auch nur für „Radwege“ definiert, insofern bin ich mir ohnehin nicht sicher, ob beim vorliegen eines einzelnen Sonderweges, der dann zunächst einmal ein Gehweg ist, ohnehin eine Freigabe erfolgen kann.

    Heute Nacht habe ich mich beim mitternächtlichen Spaziergang um den Block beinahe gemault und wäre beinahe auf ein parkendes Kraftfahrzeug gestürzt. Okay, das klingt jetzt übertrieben — tatsächlich bin ich einfach nur mit dem Fuß umgeknickt, als ich hier den Kantstein entlangkraxelte:

    Selbst schuld, denke ich mal, denn das Sichtgehgebot gilt schließlich auch für Fußgänger. Und die Hoffnung, dass vielleicht mal jemand falsch parkende Kraftfahrzeuge vom Gehweg entfernt, ist wohl nach ein paar positiven Erfahrungen im letzten Jahr mittlerweile wieder vergebens. Einmal mit dem Abschleppwagen vorfahren, den ersten mitnehmen, die anderen verschwinden dann von aus dem Schlaf gerissenen Falschparkern wie von Zauberhand und dann ist erstmal Ruhe für ein paar Monate.

    Dann stellte ich fest, dass diese Fahrzeuge sogar einen Zettel bekommen hatten. Ich hielt das aufgrund der Abrisskante und der weißen Farbe für eine Notiz von einem vorsichtigen Anwohner, etwa sowas wie „Vorsicht, hier kann es Knöllchen geben!“, aber als ich vorsichtig unter den Wischer linste, las ich dort etwas von „Landespolizei Schleswig-Holstein“. Ob es sich um ein echtes Knöllchen handelt oder nur die Ankündigung, dass bald Post kommt oder nur die brave Bitte, nächstes Mal woanders zu parken, konnte ich nicht erkennen.

    Aber okay: Wenn die Polizei schon in solchen Fällen nur Zettel verteilt, wie schlecht muss man denn parken, um wirklich abgeschleppt zu werden? Mit Kinderwagen, einem geschobenen Fahrrad oder gar einem Rollstuhl kommt man hier nicht durch, sondern darf erstmal eine ganze Weile auf der Fahrbahn nach rechts oder geradeaus laufen, bis es an der nächsten Einmündung eine hinreichend große Lücke zum Durchkraxeln gibt. Es ist echt alles bis auf 50 Zentimeter zugeparkt.

    Ja, ich weiß: Wenn man keine Sorgen hat, dann sucht man sich welche.

    Nach dem gestrigen Gran Fondo hatte ich das Rad mit klarem Wasser abgespült, so dass der Dreck die obligatorische Salzkruste verschwunden sind. Heute morgen war die Fahrradkette trotz gestriger Pflege und Reinigung einfach mal knallhart festgebacken: Die Glieder waren starr vor Rost, Dreck und Salz und bewegten sich überhaupt nicht mehr, erst mit mehr oder weniger rohen Kräften und einer Menge Schmiermittel kam wieder Bewegung ins Spiel. Die Kette ist allerdings ohnehin bald am Ende der Lebensdauer angekommen, insofern hält sich meine Trauer in Grenzen.

    Pflegt ihr eure Räder in dieser Zeit noch mit besonderen Tricks? Vor ein paar Jahren wurde mir in Hamburg empfohlen, den Lack mit Wachs zu schützen, woraufhin wieder andere meinten, auf dem Wachs hafte das Salz ganz besonders gut und verschlimmere die Sache nur noch.

    Na schau an. In drei Wochen wohnen wir schon in Lüneburg in unmittelbarer Nähe der Bahnstrecke von Lüneburg-Süd nach Soltau, auf der momentan wohl zwei Mal täglich ein Güterzug fährt, nun sollen dann bald, beziehungsweise „irgendwann“ mal wieder Züge bis Amelinghausen oder Bispingen fahren:

    https://www.facebook.com/ndrinfo/posts/4963565290351877

    Schade, dass es nicht weiter bis nach Soltau gehen soll.

    Edit: Zum Nachlesen:

    Es wird eigentlich langsam Zeit für den monatlichen Gran Fondo über 100 Kilometer, der Monat Januar ist schließlich bald vorbei.

    Hinsichtlich des Infektionsschutzes ist alles kein Problem, es gibt hier keinen 15-Kilometer-Radius, keine Ausgangssperre, man darf sich durchaus draußen bewegen, sofern man nicht andere Menschen treffen möchte.

    Nur weiß ich immer noch nicht, ob 100 Kilometer im Freien in Zeiten wie diesen sinnvoll sind.

    Momentan liegt draußen vereinzelt Schnee und dort, wo kein Schnee liegt, liegt allerhand abstumpfender Schrott herum, der mir in den vergangenen Wochen schon drei platte Reifen beschert hat. Es besteht also eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass ich es noch nicht einmal aus dem Stadtgebiet herausschaffe.

    Wenn ich aber unterwegs einen Platten oder eine andere Panne habe, dann ist das Reparieren bei -5 °C in der Dunkelheit bei Schneefall deutlich unangenehmer als im Sommer. Normalerweise macht mir das nichts aus, normalerweise bin ich aber auch nicht so oft allein unterwegs.

    Und wenn’s gar nicht mehr anders geht, gibt es entweder in der Nähe einen Bahnhof, wo mich ein Zug nach Hause bringt, oder ich kenne in der Nähe jemanden mit einem großen Auto oder Fahrradträger, der mich nach Hause bringen kann. Beides kommt momentan im Sinne des Infektionsschutzes nicht in Frage.

    Also bleibe ich vielleicht einfach zu Hause.

    Wir wissen ja alle, wie wichtig es ist, sich als Radfahrer gänzlich der Einhaltung der Verkehrsregeln zu verschreiben. Für jene Zweiradführenden, denen dieses Prinzip noch nicht so ganz geläufig ist, bietet die Kieler Polizei momentan regelmäßige Auffrischungskurse in Form von so genannten Schwerpunktkontrollen im Radverkehr an.

    Und ich wette, ich weiß schon wo die nächste Kontrolle stattfinden wird.

    Während der heutigen Dezentralen Critical Mass Kiel kam ich an diesem Abschnitt der nördlichen Holtenauer Straße vorbei. Dort wird der Radverkehr von der Fahrbahn auf den benutzungspflichtigen Hochbord-Radweg geleitet, weil es wohl an der nächsten Kreuzung zu gefährlich zum Fahrbahnradeln ist oder so.

    Dort lacht seit Kurzem, das Schild sieht ja noch brandneu aus, [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] dem Radfahrenden entgegen. Nun kann man wieder raten: Handelt es sich beim linken Teil des Sonderweges um einen freigegebenen Gehweg, auf dem Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen? Oder ist der linke Teil plötzlich ein so genannter „anderer Radweg“, während auf dem rechten Teil, der vormals ein reiner Gehweg war, plötzlich mit Schrittgeschwindigkeit gegehwegradelt werden darf?

    Nichts genaues weiß man nicht, aber im Zweifelsfall macht man es falsch und das örtliche Lokalblatt kann dann wieder freudig vermelden, wie viele Kampfradler beim Übertreten der Verkehrsregeln erwischt wurden.

    Ich düste erst einmal weiter, kam dann aber noch mal zurück, um mir die ganze Sache mal genauer anzusehen. Los geht’s an der Kreuzung zwischen Holtenauer Straße und Elendsredder, wo die Holtenauer Straße eine Art visuelle Verkehrsberuhigung bekommen hat, um den Bereich als Einkaufsstraße ein bisschen aufzuwerten.

    Die südlich dieses Abschnitts vorhandene Führung des Radverkehrs auf Radfahrstreifen wurde hier aufgegeben, der Radverkehr soll auf der Fahrbahn stattfinden. Tut er natürlich nicht, denn hier fahren auch Busse des KVG und eine Menge Kraftfahrzeuge, die durchaus deutlich machen, dass es ja einen „RAAAAADWEEEEEG“ gibt. Der so genannte Radweg ist das hier:

    Und hier findet nach meiner Beobachtung auch ein wesentlicher Teil des Radverkehrs statt…

    … was ich für ein ziemliches Unding halte: Hier soll man einkaufen und flanieren und vor allem aus Geschäften wieder rausgehen können, ohne gleich über den Haufen gefahren zu werden, aber gleichzeitig ist dieser Bereich für den Radverkehr freigegeben. Ich tippe mal darauf, dass bei der Gestaltung dieses Straßenzuges, wann auch immer sie wohl stattgefunden haben mag, wie so oft die Beibehaltung der Parkplätze wichtig war und dann der Platz knapp wurde. Nun ja: Hier geht es weiter — besonders schön sind natürlich die grauen Betonpoller, die sich in der nasskalten Dunkelheit nicht besonders vom Hintergrund abheben:

    Nun wird’s lustig. Bislang durfte unsereins ja auf der Fahrbahn radeln, aber seit Kurzem thront nun dieses Schild an einem nicht besonders gut von der Fahrbahn einsehbaren Ampelmast. Klar, Verkehrszeichen stehen in der Regel rechts, das sagt ja auch § 39 Abs. 2 S. 3 StVO.

    Und vor allem dann gleich wieder aus dem Vollen geschöpft: [Zeichen 240] mit [Zusatzzeichen 1022-10]. Ja, Applaus, Applaus. Es ist also ein gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Benutzungspflicht, der aber nicht für Radfahrer gilt. Das war wohl eher nicht die beabsichtigte Regelung.

    Na gut. Für jene, die entweder das [Zeichen 240] nicht gesehen oder lieber das [Zusatzzeichen 1022-10] davon beachtet haben, gibt’s zur Sicherheit noch ein [Zeichen 237], das von der Fahrbahn auf den Hochbord-Radweg lockt…

    … während gleich im Hintergrund [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] lacht.

    Das heißt, ich darf mit dem Rad nicht auf der Fahrbahn fahren, sondern muss den Radweg benutzen, der gleich darauf aber zum freigegebenen Gehweg oder so wird. Auf die Fahrbahn darf ich aber theoretisch immer noch nicht, weil das [Zeichen 237] ja auch ein Verbot zur Nutzung der Fahrbahn beinhaltet.

    Puh.

    Nun kann man natürlich der Behörde schreiben, ob man das vielleicht mal in Ordnung bringen möchte. Ich verstehe nur gar nicht, was das denn wohl eigentlich mal werden sollte. Dass das [Zeichen 240] [Zusatzzeichen 1022-10] an der Ampel nicht beabsichtigt war, das kann ich mir ja denken, aber was war denn die Motivation, weiter hinten [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] aufzustellen?

    Also auf meiner Strecke von Kiel nach Hamburg in die dortige Innenstadt bräuchte ich laut Google Maps 77 Minuten. Der ICE braucht 70 Minuten, allerdings muss ich noch von der Wohnung bis zum Bahnhof und in der Hamburger-Innenstadt 500 Meter bis zur Petrikirche fahren. Mit dem Auto muss ich dafür abends in Kiel lange einen Parkplatz suchen oder aus dem nächsten Parkhaus nach Hause laufen und in Hamburg noch für einen Stellplatz zahlen. Irgendwo kommt man bei dieser Betrachtung dann bei plusminus Null raus. Ich halte es auch für nicht besonders zielführend, bei solchen Distanzen und Reisezeiten einen Vorteil für eines der beiden Verkehrsmittel anzunehmen, wenn man fünf Minuten schneller am Ziel ist.

    Schlau Meier hat ja schon darauf hingewiesen, dass man die Zeit im ÖPNV noch irgendwie nutzen kann, sofern man denn einen Sitzplatz bekommt. Im Auto kann ich weder arbeiten, noch schlafen noch lesen, aber vielleicht findet man anderer ja Erfüllung darin, während der Autofahrt Musik oder Hörbücher zu konsumieren. Das liegt mir wiederum komplett fern.

    Malente

    Das Eisenbahn-Bundesamt prüft gerade den Antrag der DB Station & Service AG, den keilförmigen Bahnsteig in Bad Malente zwischen Gleis 1 (Richtung Lütjenburg) und 2 (Richtung Kiel) von 289 Metern auf 145 Meter einzukürzen: Eisenbahnstrecke Nr. 1023 Kiel - Neustadt (Holstein), Bahn-km 42,390 bis 42,680 Vorhaben „Bad Malente – Gremsmühlen, Erneuerung und Aufhöhung des Bahnsteigs 1 (barrierefreie Zuwegung), Erneuerung der BLA sowie Ausbau des Wetterschutzes an Bahnsteig 1, Rückbau nicht mehr benötigter Teile des Bahnsteigs und der BLA“ in Schleswig-Holstein

    Einerseits irgendwie schade, andererseits ist der längste Zug, der momentan dort fährt, der morgendliche und abendliche RB 85 Kiel–Lübeck–Hamburg, der mit fünf Doppelstockwagen noch exakt an den verkürzten Bahnsteig passt, auch wenn die Lokomotive vorne rausguckt.

    Die Bahnsteige entlang der Strecke waren (Preetz, Plön, Eutin) oder sind (Ascheberg, Bad Malente, Büchen) teilweise knappe 300 Meter lang gewesen, weil dort früher nicht nur ein einziger Bummel-LINT entlangfuhr, sondern auch längere Züge aus Berlin, Magdeburg, Hannover, Wismar und Düsseldorf. Aber so etwas wie einen IRE Flensburg–Kiel–Lübeck–Lüneburg–Hannover–Hildesheim–Bad Harzburg wird es wohl… nie wieder geben.

    Immerhin würde aber nach wie vor ein Zug Richtung Lütjenburg an den Bahnsteig passen. Man müsste nur wieder die richtigen Gleise verlegen.