Beiträge von Malte

    Die „neue“ Verkehrsführung existiert nunmehr seit knapp zwei Jahren und ich beobachte immer noch regelmäßig Kraftfahrer mit Lüneburger Kennzeichen, die davon nichts mitbekommen haben. Ja, also bitte, wenn zwei Jahre lang die Existenz eines roten Signalgebers nicht einmal wahrgenommen wird, dann brauche ich mich auch nicht wundern, wenn ich auf dem voll beleuchteten Fahrrad mit reflektierender Kleidung und knallgelbem Rucksack nicht wahrgenommen werde. Das ist ja albern.

    Auf dem Rückweg vom Bahnhof fuhr ein Kraftfahrzeug an mir vorbei, bei dem ich wetten wollte, dass der noch bei rot nach rechts abbiegt. Tat er dann auch — und zwar wieder so vollkommen unnötig: Er bremste an der roten Ampel ab, stand eine Weile dort, bis der Signalgeber zum Geradeausfahren wieder rotes Licht zeigte, und fuhr dann los, etwa zwei Sekunden bevor der Signalgeber zum Rechtsabbiegen grün zeigte. Ich war mit dem Foto einen Moment zu spät, man sieht den Wagen noch ganz knapp rechts neben der Kreuzung.

    Ich verstehe einfach nicht, was an dieser Ecke so kompliziert ist.

    Auf den Quatsch wird hier im Norden zum Glück (mit Ausnahme von MV) verzichtet – und die wenigen VF bestätigen so gar nicht den Eindruck, dass stark abgesetzte Furten besonders böse wären.

    Sowas haben wir aber in Niedersachsen auch häufig genug; etwa an den neu gebauten Radwegen entlang der Bundesstraße 4 von Lüneburg Richtung Süden.

    Aber das ist in meiner Wahrnehmung eine andere Baustelle und hat eher andere Problemlage als "huch, wieso gibts hier Radfahrer?"

    Mag sein, ja. Aber dieses eine Manöver hatte sich mir ins Gedächtnis gebrannt, weil mir nach der Tour erst auffiel, dass ich durch Natenoms Revier gefahren bin, beziehungsweise ich dann erst die Gegend aus seinen Videos wiedererkannt hatte.

    Aber gut, der Unfall sieht eher nach "ungebremst aufgefahren" auf. Daran hätte wohl keine Vorschrift zum Überholabstand etwas geändert. Vielleicht lediglich dein Tempolimit. Und dessen Einhaltung ?(

    Da läuft’s mir ja kalt den Rücken runter. Ich bin vor vier Jahren durch seine Gegend gefahren und auf irgendeiner dieser Überlandstraßen mit „straßenbegleitenden Schmodder-Waldweg“ wäre mir in einer Kurve auch fast einer hinten reingefahren. Die Leute rechnen einfach nicht damit, dass auf einer kurvigen Strecke hinter einer der vielen Kurven auch mal ein langsames Fahrzeug unterwegs sein könnte. Das war absolut gruselig.

    Gestern parallel zur Critical Mass Hamburg:

    Senior überfährt Radlerin in Hamburg – Frau stirbt an Unfallstelle
    Tödlicher Zusammenstoß in Eidelstedt: Auf der Holsteiner Chaussee, unmittelbar auf Höhe der Abfahrt der A23, ist am späten Freitagabend eine Radfahrerin
    www.mopo.de

    Das muss wohl dort auf der unsignalisierten Fahrradfurt passiert sein.

    Als ich von März 2015 bis September 2018 dort in der Gegend gewohnt habe, war diese Ecke auch immer ein Garant dafür, auf irgendeine Weise in Schwierigkeiten zu geraten.

    Die Fahrradmitnahme im Fernverkehr besteht aus zwei Teilen, die auf dem ausgedruckten Ticket nicht so ganz genau erkennbar sind: Der eigentlichen Fahrkarte fürs Fahrrad und der Reservierung des Stellplatzes. Die Fahrkarte kostet Geld, die Reservierung ist für das Fahrrad kostenlos.

    Diese Unterschiede sind eigentlich nur wichtig, wenn man als Inhaber einer BahnCard 100 die kostenlose Fahrradmitnahme inbegriffen hat oder aber wenn man aufgrund eines ausgefallenen Zuges mit dem Fahrrad gern in einen anderen Fernverkehrszug steigen möchte und dafür eine neue Reservierung, aber keine neue Fahrkarte benötigt.

    Die Washington Post hat das neue Nachtzug-Rollmaterial der ÖBB ausprobiert:

    https://www.washingtonpost.com/travel/tips/nightjet-sleeper-train-review-vienna-hamburg/

    Hier noch mal eine Übersicht über die verschiedenen Kategorien der neuen Nachtzüge:

    https://www.nightjet.com/de/komfortkategorien/nightjet-neue-generation

    Diese Kapselkabinen scheinen mir mit kleinem Gepäck wirklich praktisch zu sein. Nur: Da kann man dann eben auch nur liegen oder im Schneidersitz hocken? Das stelle ich mir für die paar Stunden vor oder nach dem Aufstehen unpraktisch vor.

    (S+) Zerstochene Reifen und Hackfleischattacken: Wie Elektroautofahrer in Deutschland gemobbt werden
    Wer ein Elektroauto fährt, will damit oft die Umwelt schützen – erntet aber häufig Hass. Teils bleibt es nicht bei aggressiven Sprüchen. Was Betroffene erleben…
    www.spiegel.de
    (S+) Schneeräumung in Großstädten: Vereiste Radwege, freie Autostraßen – wie kann das sein?
    Ob in Hamburg, Berlin oder München: Vielerorts werden Fahrradwege nach Schneefällen tagelang nicht geräumt. Daten zeigen, wie der Zweiradverkehr beim…
    www.spiegel.de

    Ich halte die Versammlungsfreiheit für eines der höchsten Güter unserer Demokratie. Dennoch gelten um die Versammlungsfreiheit herum noch Gesetze und Verordnungen. Prof. Dr. Dieter Müller erklärt beim SPIEGEL, was ich drüben auf Facebook auch schon mehrfach schrieb:

    (S+) Verkehrsrechtler über Trecker-Proteste: »Das bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis«
    Mit steuerbefreiten Traktoren zur Demo fahren und dabei den Verkehr blockieren – ist das legal? In vielerlei Hinsicht nicht, sagt Jurist Dieter Müller. Und…
    www.spiegel.de
    1. In § 3 Abs. 7 KraftStG steht recht deutlich, dass nur jene Fahrzeuge steuerbefreit sind, die (unter anderem) ausschließlich „in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben“ eingesetzt werden. Da steht nicht „für land- und forstwirtschaftliche Zwecke“, wie es in gesellschaftlichen Netzwerken gerne interpretiert wird. Ob die Steuerbefreiung also tatsächlich auch für die Teilnahme an einer Demonstration gilt, die — neben dem geforderten Rücktritt der Bundesregierung — auch land- und forstwirtschaftliche Zwecke berührt, halte ich für fraglich. Müller sieht das ähnlich.
    2. Die Führerscheinklassen T und L gelten laut § 6 FeV lediglich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Im Gegensatz zu meinem vorigen Punkt gehe ich hier davon aus, dass der Verordnungsgeber mit land- und forstwirtschaftlichen Zwecken definitiv keine weite Auslegung mit Teilnahme an einer Demonstration zu land- und forstwirtschaftlichen Themen im Sinn hatte, da es hier nicht nur um steuerrechtliche Fragen geht, sondern um die Teilnahme am „echten“ Straßenverkehr, an die deutlich höhere Anforderungen gestellt werden als mit 25 km/h über Feldwege zu rollen. Fährt man mit 40 oder 60 km/h herum, wird angesichts des zulässigen Gesamtgewichts die Führerscheinklasse C notwendig sind, von der ich vermute, dass nicht jeder Demonstrationsteilnehmer damit ausgestattet ist. Und: Wenn der Traktor nicht mindestens 61 km/h schafft, darf er nur während einer angemeldeten Demonstration auf die Autobahn auffahren. Auch das ist wohl nicht immer so gehandhabt worden, wenn ich die Nachrichten aus den letzten Tagen verfolge.

    Nun kann man ja durchaus hier und da ein Auge zudrücken — schließlich dehnen wir als Radlinge mitunter bei der Critical Mass den rechtlichen Rahmen auch ein bisschen in unsere Richtung. Aber so oft, wie ich mir in den letzten Tagen Videos von verunfallten Traktoren angesehen habe, vermute ich ja durchaus, dass da tatsächlich etwas Fahrpraxis bei Geschwindigkeiten jenseits der 25 oder 40 km/h fehlen könnte…

    So bleibt bei mir das Gefühl zurück: Tote sind nur dann von Interesse, wenn man sie politisch nutzen kann.

    Ich erinnere mich noch gut daran, was ich mir für Beleidigungen und Anschuldigungen anhören musste, als ich in Frage stellte, ob die Aktionen der letzten Generation in einem direkten Zusammenhang mit einem kilometerweit entfernten Unfall am Stauende stehen könnten. Was haben mich die Leute angemacht, dass ich die Schuld der Letzten Generation auch nur im Geringsten anzweifeln könnte!

    Und heute so:

    Klar, wir haben Meinungsfreiheit, aber wenn man der Meinung ist, bei Unfällen am Stauende sei man wohl selbst schuld, dann hat man wohl die falsche Meinung.

    Die Kausalkette sieht wohl so aus: Menschen seilen sich von einer Brücke ab, der Kraftverkehr bremst, es bildet sich ein Stau. Die Polizei fährt vor, sperrt die Autobahn. Nach einiger Zeit, der Stau ist um mehrere Kilometer gewachsen, prallt ein Pkw auf einen Lkw, der Pkw-Fahrer wird schwer verletzt.

    Nun ist die Frage: Wer ist schuld daran? Nach Meinung einiger Kieler Politiker von FDP und CDU sind es die Menschen, die sich von der Brücke abgeseilt und den Stau verursacht haben. Sagen wir mal so: Unschuldig sind die Kletterer mutmaßlich nicht.

    Am Mittwoch ist ein Kraftfahrer auf der Autobahn 66 ins Stauende gefahren und tödlich verunglückt:

    Der Stau entstand aufgrund der Blockade während der so genannten Bauernproteste. Und so schlimm es ist, dass hier ein Mensch gestorben ist: Es interessiert sich offensichtlich kaum jemand dafür. Es gibt kein Aufschrei konservativer Politiker, es gibt keine empörten Meldungen in den einschlägigen Nachrichtenangeboten. So bleibt bei mir das Gefühl zurück: Tote sind nur dann von Interesse, wenn man sie politisch nutzen kann.

    Ich habe schon was rausgekriegt: Die Brücke selbst gehört der Deutschen Bahn, die offenbar auch für die Instandhaltung und Beschilderung des Sonderweges neben der Fahrbahn zuständig ist. Aufgrund der üblichen Probleme mit der Breite des Weges und eventuell auch der Höhe des Brückengeländers soll man dann wohl absteigen. Das finde ich aus Sicht eines Fußgängers angesichts des dortigen Konfliktpotenzials auch gar nicht so schlecht.

    Die Beschilderung mit dem Zeichen 254 gehört zur Bundesstraße, für die wiederum jemand anders zuständig ist, der sich wohl wunderte, warum so viele Radlinge auf der Fahrbahn unterwegs sind.

    Nicht zuständig sind allerdings die angrenzenden Städte. Die hören sich nur die Beschwerden an.