Beiträge von Malte

    IC 2073 ist mal wieder die reine Geilheit. Mal sehen, ob ich heute noch bis Berlin komme oder ob mich die Bundesbahn zwischendurch aussetzen wird.

    Darauf erstmal ein dreifaches #ScheißRadfahrer! #ScheißRadfahrer! #ScheißRadfahrer!

    Es ist ja nicht so, dass ich gar keine Ahnung hätte, was die Behörde hier versucht hat: Man will verhindern, dass unaufmerksame Kraftfahrer, von denen es in Pinneberg offenbar eine ganze Menge gibt, hier Radfahrer oder Fußgänger totfahren.

    Witzigerweise kann es eigentlich gar keine Konflikte geben, weil nach meiner Beobachtung das Rechtsabbiegen so geschickt signalisiert wird, dass die Fußgängerampel immer rotes Licht zeigt, wenn der Fahrbahnverkehr rechts abbiegen dürfte. Teilweise wird sogar mit einem grünen Pfeil das konfliktfreie Abbiegen signalisiert.

    … und dann wäre da noch die Frage, warum eigentlich „Rechtsabbieger Fußgängerampel beachten“ eine vollkommen andere Bedeutung hat als etwa „Radfahrer Fußgängerampel beachten“. Niemand käme hier auf die Idee, bei grüner Fußgänger-, aber roter Fahrbahnampel zu fahren. Komisch, oder?

    … und dann wäre die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, anstatt der Fußgängerampel den Fußgänger- und Radfahrer-Verkehr zu beachten. Kann ja sein, dass gerade noch ein Radfahrer durchgeflitzt kommt, der in Ermangelung einer Gelb-Phase nicht direkt bremsen konnte.

    … und überhaupt: Schön, dass dieses Schild wenigstens im direkten Sichtfeld der wartenden Kraftfahrer montiert wurde. Aber ob das wirklich Berücksichtigung findet?

    Zurücklehnen und geniessen:

    In Schleswig-Holstein gibt es für sowas eine oberste Landesbehörde, denen man auf die Eier gehen kann. Drüben in Wedel habe ich während der seligen Schilderwiki-Zeiten die Erfahrung gemacht, dass die Straßenverkehrsbehörde ihre Vorgesetzten gar nicht so gerne am Telefon hat. Das lief dann so:

    • Im Hoheitsbereich der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bemerke ich eine Verkehrssituation, die nicht den Richtlinien entspricht und meines Erachtens sofortiges Handeln erfordert (Beispiel: Kreuzung innerhalb einer Arbeitsstelle mit feindlichen Grün, ungesicherte Baugruben direkt neben dem Gehweg, Fußgängerüberweg innerhalb einer lichtzeichengeregelten Kreuzung).
    • Lokale Straßenverkehrsbehörde meint am Telefon, das wäre alles den Vorgaben entsprechend aufgebaut und von der Polizei abgenommen. Ich so: „Dann gehe ich zu ihrem Chef.“ Straßenverkehrsbehörde so: „Jajaja.“
    • Mail an die obere Landesbehörde mit Fotos und der lokalen Straßenverkehrsbehörde im CC.
    • Jedes Mal war binnen zwei Stunden die Situation behoben, beim feindlichen Grün rückte sogar die Polizei plötzlich aus, um den Verkehr zu regeln.

    Witzigerweise geht das in Hamburg ja offensichtlich nicht. Wenn ich hier die Polizei alarmiere, weil sich Fußgänger und Radfahrer einen nicht einmal einen Meter breiten Notweg neben einer ungesicherten Baugrube mit Metallspießen teilen müssen, habe ich ja direkt die verantwortliche Behörde an der Strippe. Und soweit ich das mitbekommen habe, interessiert sich auch niemand weiter oben in der Befehlskette für solchen Unfug.

    Eigentlich müsste man diese Arbeitsstelle direkt stilllegen. Die Verkehrsführung durch den Eingangsbereich hindurch ist ja schon frech genug, aber diese ungesicherte Baugrube mit den Metallspießen geht nunmal überhaupt gar nicht. Da verstehe ich gar keinen Spaß — die zuständigen Behörden leider schon.

    So ist es. Das einzig Wahre wäre es, die Radwegbenutzungspflicht per StVO-Änderung insgesamt abzuschaffen und es den Radfahrern freizustellen, ob sie die Fahrbahn oder einen eventuell vorhandenen Radweg nutzen möchten. Das wäre ein wirklicher Anreiz für die Kommunen zum Bau von attraktiver Radinfrastruktur.

    Ich denke nicht, dass das etwas änderte, schließlich besteht ja bereits heute mehr oder weniger Wahlfreiheit zwischen Radweg und Fahrbahn, natürlich immer abhängig von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Und trotzdem lieben die meisten Radlinge sogar den buckeligsten Radweg, fahren teilweise lieber auf dem Gehweg weiter, wenn kein Radweg zu sehen ist und die Kraftfahrer tun ihr übriges, um den Radverkehr von der Fahrbahn fernzuhalten.

    Lappenbergsallee Richtung Süden:

    Gegenrichtung:

    Bundesstraße Richtung Nordwesten:

    Das Schild für die Gegenrichtung habe ich nicht gefunden.

    Barnerstraße:

    Kleines Detail am Rande: Während die obigen beiden Schilder beinahe aus den Latschen kippen, wurde das untere sogar fest montiert. Lesen kann es dank der Größe und der Aufkleber sowieso niemand, aber das Radfahren auf dem Gehweg ist dort eigentlich schon seit längerer Zeit untersagt. Eigentlich müsste es wie am Nedderfeld „Radfahren auf der Fahrbahn vorgeschrieben“ statt „… erlaubt“ heißen. Sonst kommt gleich wieder ein kluger Verkehrsteilnehmer her und schlussfolgert, man dürfe ja auch weiterhin auf dem „Radweg“ fahren.

    Ach, das ist doch eigentlich eh alles egal, das kapiert ja schließlich kein Mensch.

    Der Umbau des Ballindamms hat ja schon mal ganz prächtig funktioniert. Früher gab es an der Nordseite eine solche Weiche, die sogar dem blödesten Verkehrsteilnehmer klarmachte, dass der Radverkehr hier auch auf der Fahrbahn stattfinden darf. Hat natürlich nicht jeder kapiert, aber das war schon ganz prima. Nun wurde diese Stelle quasi umgekehrt gestaltet:

    Ich bin mal gespannt, wie viele Kraftfahrer jetzt noch kapieren, dass man diesen Radweg nicht befahren muss, sondern auch auf der Fahrbahn bleiben darf. Das ist ja schließlich immer schon so ein Drama, wenn ein Schutzstreifen wieder auf den Hochbord-Radweg geleitet wird.

    Ah, ein Radfahrstreifen, sogar mit [Zeichen 237] . Ach nee, doch nicht, Radfahrstreifen gesperrt. Gehweg befahren [Zeichen 240] . Anschließend [Zeichen 241-30] , aber vom Gehweg getrennter Radweg nicht auszumachen. Dann ist Radfahren auch noch irgendwie verboten, weil es einen Tunnel gibt.

    Und dann bezweifelt noch jemand, dass die Infrastruktur zum Kampfradeln animiert?

    Heute bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass solche Leute auch als Zeugen vor Gericht aussagen dürfen. Und es ist erschütternd, was die alles glauben, gesehen zu haben...

    Das erinnert mich immer so an ein Gerichtsverfahren von vor ein paar Jahren, das ich mir mal aus Langeweile angesehen hatte. Ein Kraftfahrer bog halt rechts ab und wie aus dem Nichts materialisierte sich ein Radfahrer auf seiner Motorhaube. Die Sache war eigentlich schon recht eindeutig beschrieben, aber draußen warteten noch zwei Zeugen, die dann auch noch angehört wurden, wenn sie denn schon mal da sind.

    Der erste Zeuge nahm Platz und legte gleich mal mit einer Beschreibung des Unfallherganges los, bei der sich sogar der Richter fragte, ob er den richtigen Zeugen geladen hatte oder einem seiner Kollegen im Saal nebenan den Zeugen stibitzt hatte: Der Radfahrer solle nämlich ganz klar auf der falschen Straßenseite auf dem Gehweg gefahren sein und der Kraftfahrer hätte gar keine Chance gehabt, den Unfall zu vermeiden (naja, ein Radfahrer auf der falschen Straßenseite ist beim Rechtsabbiegen deutlich länger im Sichtfeld als ein Radfahrer auf der richtigen Straßenseite, aber okay). Irgendwie bekam man dann heraus, dass der Typ nur ein so genannter Knallzeuge und zum Zeitpunkt des Unfalls noch zwei Kreuzungen vom Ort des Geschehens entfernt war. Er blieb aber bei seiner Geschichte, dass er alles gesehen habe und es ja gar nicht anders abgelaufen sein könne, weil man ja jeden Tag dort Radfahrer sehen könnte, die auf der falschen Seite auf dem Gehweg fahren.

    Na klar.

    Sowas hatte ich ja selbst erst vor ein paar Monaten, als ich mit einem Kraftfahrer aneinander geriet. Da kamen ja auch gleich einige Leute angelaufen und wussten total genau bescheid, was gerade passiert war und dass ich ja schuld war, weil sie erst gestern einen Radfahrer ohne Speichenreflektoren gesehen hatten und so weiter und so fort.

    Man müßte also zunächst ein VZ einführen, daß einen sonstigen (nicht benutzungspflichtigen) Radweg kennzeichnen kann.

    Das wird ja ein Schilderwald sondergleichen — es blickt ja jetzt schon niemand durch, ob man auf einem bestimmten Straßenteil mit dem Rad fahren darf oder nicht, weil niemand den Unterschied zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichten Radwegen, benutzungspflichtigen Fuß- und Radwegen und reinen Gehwegen und Radfahrstreifen, Schutzstreifen und der Fahrbahn kapiert.

    Man stelle sich mal das Chaos auf den Straßen vor, müssten sich Kraftfahrer mit ähnlich komplexen Fragestellungen herumärgern.

    Schlecht wird es jedenfalls sein, anzugeben, man lasse eine Kamera ständig im Straßenverkehr mitlaufen, da man Angst habe, in einen Unfall verwickelt zu werden und die Sachlage anders nicht beweisen zu können. Hier wird die Abwägung zwischen dem Recht der Allgemeinheit auf unbeobachtetes Leben meist stärker gewichtet als das Interesse des Einzelnen auf Beweissicherung für den Eventualfall. Es gilt also, durch kluge Angaben zum Zwecke der Aufnahmen dem Richter Argumente zu liefern, diese im konkreten Fall als Beweis zuzulassen.

    Wenn der Richter meinen Film nicht angucken möchte, dann will er ihn halt nicht angucken.

    Ich werde den Richter aber nicht anlügen, was meine Beweggründe dafür sind:

    Bei jedem Unfall zwischen Kraft- und Radfahrer, der bei der Polizei zur Anzeige gebracht wird, trudelt automatisch eine so genannte „Gegenanzeige“ ein, in der der Sachverhalt genau andersherum dargestellt wird. Das soll natürlich diesen seligen Zustand „Aussage gegen Aussage“ herbeiführen, allerdings ist es ja das reinste Glücksspiel, was zur Anzeige gebracht wurde und wie die Polizei darauf reagiert. Der Unfallgegner kann ja eine sorgfältig ausgearbeitete Geschichte hervorbringen, die ungelogen ein halbes Dutzend Straftatbestände berührt, oder gleich mit dem Vorschlaghammer eine Anzeige wegen versuchten Mordes aufgeben. Und dann wird’s halt spannend: Blicken Staatsanwaltschaft oder Richter da noch durch?

    Den einen Typen, der mir in einer solchen Gegenanzeige das halbe Strafgesetzbuch auf den Hals gehetzt hat, konnte ich ja locker mit dem Video abwehren — ohne Video, das hat die Polizei mir damals auch recht deutlich gemacht, wäre die Sache für mich aber nicht ganz so locker ausgegangen. Da klang wohl einiges plausibel genug, dass es für eine Haftstrafe auf Bewährung gereicht hätte. Und in dem anderen Fall, in dem ich ausnahmsweise mal ohne Kamera unterwegs war, jagte mich die Staatsanwaltschaft monatelang, obwohl die Zeugenaussagen und meine Aussage eigentlich ein recht eindeutiges Bild ergaben. Wegen der Kosten für die Verteidigung war das trotzdem eine teure Angelegenheit für mich, die die Rechtsschutzversicherung nicht übernehmen wollte — im Endeffekt habe ich als Geschädigter vermutlich mehr Ausgaben gehabt als der Angeklagte selbst.

    Und insofern habe ich gar keine Lust, mich noch einmal in einen Unfall verwickeln zu lassen, bei dem sich der Unfallgegner irgendeine Story aus den Fingern saugt. Dann kostet mich die Verteidigung gleich wieder zwei oder drei Bruttomonatsgehälter, während sich der Unfallgegner einen feixt, weil das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. Sowas mache ich nicht noch einmal mit.

    Und solange ich ernsthaft damit rechnen muss, dass mich trotz meiner mittlerweile absolut defensiven Fahrweise wieder jemand aufgrund irgendeiner Nichtigkeit jemand über den Haufen fahren will (Radweg nicht verwendet / Morgens in der Zeitung gelesen, dass sich Radfahrer eh nie an die Regeln halten / Erst gestern einen Radfahrer ohne Speichenreflektoren gesehen), bleibt die Kamera am Lenker. Und wenn es auf der Fahrt zur Arbeit nichts zu sehen gab, dann lösche ich den Film wieder. Wenn’s lustig wird, behalte ich vielleicht ein oder zwei Standbilder. Aber für den Fall der Fälle habe ich immer noch ein Video dabei.

    Alles natürlich unter dem Vorbehalt, dass die ganze Rechtslage an der Front noch sehr unsicher ist.

    Und solange sich dort keine Eindeutigkeit herauskristallisiert, wonach derartige Aufnahmen unzulässig wären, bleibt das Ding am Fahrrad. Ich habe keine Lust, dass mich nochmal jemand vorsätzlich über den Haufen fährt, mir anschließend das halbe Strafgesetzbuch an den Hals hetzt und ich der Sache nichts außer meiner eigenen Aussage entgegenzusetzen habe.

    :| Jetzt ernsthaft?

    Ich bin eigentlich auch so ein netter, zuvorkommender Mensch, der kurz mit anpackt.
    Aber sobald für bestimmte Aufgaben Personal vorhanden ist, das dazu verpflichtet ist, eine Tätigkeit auszuüben, mach ich in der Regel keinen Finger mehr krumm.

    Nicht aus "sollen die doch machen!"-Antrieb, nein. Ich will keinen Ärger mit Versicherungen haben.
    Was, wenn du dir dabei den Finger quetschst oder eine Schnittverletzung zuziehst, die bleibende Nervenschädigungen an 2 Fingern nach sich zieht. Da wird die Hochbahn auch sagen: "nur unser ausgebildetes Fachpersonal hat in einer 3-tägigen Schulung die für diese Auffahrhilfe nötigen Handgriffe gelernt. Sie waren gar nicht befugt!!!"

    Schon richtig — aber an solchen Umsteige-Haltestellen wie dem Siemersplatz wird der Busfahrer erstmal von den einsteigenden Fahrgästen in Beschlag genommen, während der Rollstuhlfahrer sich im hinteren Türraum zurechtrangiert hat und gezwungenermaßen die Tür halb blockiert: Ob ich dann eine halbe Minute dort stehe und meinem Anschlussbus beim Wegfahren zusehe oder die Rampe selbst ausklappe, läuft dann auch irgendwie aufs selbe hinaus.

    Sicherlich ist bezüglich der Sicherheit diese Rampe eine andere Hausnummer als jemandem die Tür aufzuhalten oder über die Kreuzung zu helfen, aber ich sehe dieses Risiko als einigermaßen beherrschbar an. Und wenn mich jemand verklagen will, weil sonstwas passiert ist, dann soll er es doch tun, dann hat das Schicksal es eben nicht anders gewollt.

    Und wenn ich mich selbst dabei verletze, dann war es meine eigene Dummheit: Ich bin mir bewusst, dass man sich bei so etwas die Finger klemmen kann und ich bin mir sicher, dass ich irgendwann einen Idioten treffen werde, der noch auf die umgeklappte Rampe springt, weil er noch schnell in den Bus hinein oder noch schnell aus dem Bus heraus will, und mir dabei womöglich noch besagte Finger abtrennt, aber ich wüsste nicht, warum ich dann den Betreiber der Buslinie dafür verklagen sollte.

    Aber ich habe in meinem Job als Software-Entwickler nunmal nicht häufig Gelegenheit, irgendwelchen Menschen direkt zu helfen, darum packe ich dann notfalls bei sowas an. Ich bin eigentlich nicht besonders religiös oder etwas in der Richtung, aber vielleicht sieht das Schicksal ja davon ab, mir allzu viele wütende Kraftfahrer auf den Hals zu hetzen, wenn ich anderen bedürftigen Menschen helfe.

    Die Anfertigung des Videos an sich ist soweit ich weiß zulässig, so lange man nicht beabsichtigt, es an Dritte weiterzugeben.

    „Dritte“ können in diesem Sinne ja leider auch schon Polizeibeamte oder etwas in dieser Kategorie sein. Bei meinem Vorfall von vor einem Monat hat sich die Polizei auch sehr für mein Video interessiert, zwar auch mit der Anmerkung, dass das ja eigentlich verboten wäre, aber auch in diesem Fall scheint das Interesse des Staates an der Strafverfolgung eventuellen Datenschutzbedenken zu überwiegen.

    Ich bin mal gespannt, ob der Anwalt der Gegenseite sich noch etwas dazu einfallen lässt.