Ich greife mal auf, was Danny drüben in Niedersachsen bezüglich der für den Radverkehr freigegebenen Gehwege kritisiert hat. Nachdem vor vielen Jahren am Wittensee eine Umgehungsstraße für die Bundesstraße 203 gebaut wurde, stellte man vor einigen Jahren offenbar nicht mehr die Notwendigkeit einer Radwegbenutzungspflicht fest. Seitdem gilt dort ![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
![Zusatzzeichen 1022-10 [Zusatzzeichen 1022-10]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zusatzzeichen-1022-10.png)
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Das ist natürlich allein schon ein Dilemma aufgrund der roten Fahrradfurten, die dem Kraftverkehr mehr als deutlich machen, dass hier irgendwie Radverkehr stattfinden soll. Dass es sich lediglich um ein Angebot handelt, dass hier also Radverkehr stattfinden kann, erscheint leider nicht so logisch. Ich bin hier auf der Fahrbahn weitergefahren und wurde auf drei Kilometern immerhin „nur“ fünf Mal angehupt. Das ist für Kraftfahrer beispielsweise auf dem dritten Foto auch echt schwer zu erkennen. Links verläuft ein bestens ausgebauter und breiter Radweg, hinsichtlich einer Benutzungspflicht lassen sich dort keine unmittelbaren Aussagen treffen, tja, dann wird halt sicherheitshalber gehupt.
Dann plötzlich, ganz unvermittelt:


Radfahrer bitte andere Straßenseite nutzen — tja, mal gucken. Wie viele Radlinge werden wohl im Sommer ordnungswidrig auf dem rechten Gehweg herumklingeln?
Man darf aber weiterhin noch in der Gegenrichtung fahren:




Ich weiß auch nicht, warum man unbedingt auf diesem Gehweg fahren sollte. So sehr viel Verkehr ist dort seit der Umleitung der Bundesstraße auch nicht mehr, stattdessen gerät man auf diesen untermaßigen Gehwegen nur mit Fußgängern und aus Grundstücken ausfahrenden Kraftfahrzeugen aneinander.
Und dann darf man auch nur mit Schrittgeschwindigkeit dort fahren. Das wird viele der mit Elektromotor angetriebenen Freizeitradlern eher schwerfallen.