Beiträge von Malte

    Und es wird noch unübersichtlicher: Der ADFC rät von langen Radtouren ab mit der Begründung, dass „lange Radtouren“ momentan „nicht erwünscht“ sind. Leider gibt ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn nicht preis, wer denn hier genau etwas wünscht, sondern bezieht sich nur recht allgemein auf die Erlaubnis in den verschiedenen Bundesländern, die ja bekanntlich eher unterschiedlich ausgestaltet sind.

    Das Thüringer Verkehrsministerium hingegen empfiehlt Radfahren in Corona-Zeiten, wobei in dem Artikel freilich keine lang ausgedehnten Radtouren angesprochen werden, sondern eher das Rad für die täglichen Wege für Besorgungen empfohlen wird. Insofern besteht da auch gar kein Widerspruch zur Position des ADFC.

    Nebenan in Sachsen will man offenbar Bürger bewusst im Vagen lassen, dort gilt angeblich ein ominöser Fünf-Kilometer-Radius für Spaziergänge und Ausflüge, bei dem auch keiner weiß, worauf der begründet wird.

    Ich empfinde momentan eine ganz große Unsicherheit, was ich als einfacher Bürger jetzt darf oder nicht darf, weil ich momentan geradezu erschlagen werde von der Masse an Allgemeinverordnungen und Bußgeldern, die aber jeweils nur in einzelnen Bundesländern oder gar auf kommunaler Ebene gelten und dann mitunter auch nur für einen bestimmten Zeitraum und so weiter und so fort.

    Vor nicht einmal drei Wochen stellten wir fest:

    Malte: Joggen und radfahren ist beides ok.

    Ich empfinde Radfahren auch nach wie vor als im medizinischen Sinne unproblematisch. Irgendwie muss man nunmal raus, um Einkäufe oder Arzt- oder Bankbesuche zu erledigen, und ohne Auto kommt momentan quasi nur das Fahrrad in Frage. So genannte sportliche Betätigung, die ja im medizinischen Sinne zur Stärkung des Immunsystems und der Vorbeugung von Depressionen anscheinend immer noch angezeigt ist, kommt ja quasi nur Radfahren und Joggen in Frage, weil Fitnessstudios und Sportplätze nicht geöffnet sind.

    Für Schleswig-Holstein trat vor zwei Tagen eine weitere Ersatzverkündung in Kraft, die das Verhalten während der Coronakrise regelt: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV)

    Dort heißt es in § 2 Abs. 1 SARS-CoV-2-BekämpfV:

    (1) Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein sind untersagt. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden.

    Da steht aber „Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein“, nicht „in Schleswig-Holstein“. Ich befinde mich bereits in Schleswig-Holstein, will also die Landesgrenze weder in die eine noch in die andere Richtung überfahren. Allerdings folgt dann noch Satz 2, der das Verbot unter anderem auf Reisen zu Freizeitzwecken ausweitet. Nun bin ich mir unsicher: Ist das nur eine Verdeutlichung, das auch Freizeitfahrten ohne Beherbergung oder Schlauchboot im Gepäck unter den Begriff „Tourismus“ fallen oder geht es hier auch plötzlich um innerländische Fahrten, ohne dass diese explizit genannt werden? Da sich das Ganze unter der Überschrift „Reisen nach Schleswig-Holstein“ abspielt, neige ich zur ersteren Interpretation.

    Es gibt aber noch eine Begründung weiter unten auf der Seite zu § 2 SARS-CoV-2-BekämpfV:

    Zitat

    Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein sind untersagt. Dies umfasst keine Tagesreisen innerhalb des Landes und keine Ausflüge von geringem Umfang wie Spaziergänge und -fahrten.

    Das verstehe ich so: Innerhalb Schleswig-Holsteins kann ich erst einmal herumfahren wie ich lustig bin („Spazierfahrten“), sofern ich nicht mit anderen Absätzen der Verordnung kollidiere wie beispielsweise § 4 Abs. 1, der das Betreten von Inseln, Halligen und Warften mit Ausnahme von Nordstrand verbietet.

    Nur: Was ist nun wieder ein geringer Umfang? Bezieht sich das auf die Entfernung? Dann hätte man diese Entfernung ja in der Begründung nennen können. Die Entfernung ist aber unsinnig, denn ich kann ja einen Ausflug mit dem Auto ans andere Ende des Landes unternehmen, um dort im Wald spazieren zu gehen, und bin dort dem gleichen Infektionsrisiko ausgesetzt als wenn ich an den Stadtrand latsche und dort im Wald herumlaufe. Aber das klingt für mich so, als ob eine einfache Radtour alleine und unter Einhaltung der einschlägigen Abstandsregeln zu Fußgängern weiterhin einigermaßen unproblematisch sind — ganz unabhängig davon, ob ich jetzt zwanzig Kilometer zurücklege oder einhundert.

    In den einschlägigen Fahrradgruppen in den gesellschaftlichen Netzwerken gibt es seit Wochen quasi jeden Tag ein neues Diskussionsthema zu dieser Problematik und man geht sich dort teilweise so richtig schön verbal an die Gurgel. Die einen pochen auf den Verordnungstext und brechen zur Radtour auf, die anderen sehen das quasi als Verrat an der „Gesundheit des Volkskörpers“, eieieiei, und bitten sich eine Selbstverständlichkeit aus, dass man in Zeiten wie diesen doch Bitteschön zu Hause bleiben und die Wohnung nur zum Einkaufen verlassen möge.

    Und ich bin mir nach wie vor unsicher: Fahre ich jetzt morgen noch mal eine größere Runde, um nach einer Woche Teleheimarbeit mal wieder ordentlich an die frische Luft zu kommen?

    Zwei Neuigkeiten zum Brompton:

    In Großbritannien gab es ein Crowdfunding, um insgesamt eintausend Brompton-Räder für NHS-Mitarbeiter zu organisieren: Wheels For Heroes: Brompton Crowdfunds To Provide NHS Staff With 1,000 Bikes

    Und: Es gibt jetzt das so genannte Brompton B75 für 989 Euro: Das B75 ist da!

    Den Preis — normalerweise kostet das günstigste Brompton mindestens dreihundert Euro mehr — kauft man sich mit einer sehr einfachen Grundausstattung von vor zwei Jahren und begrenzten Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Zusatzausstattungen ein:

    [quote]Das B75 hat den originalen, "alten" M Lenker, der in den Rädern vor 2017 verbaut wurde, sowie die Schalt- und Bremshebel der vorigen Generation - die wir persönlich übrigens sehr schätzen. Es verzichtet auf Schutzbleche und Faltpedal, Pentaclip und Licht. Es kommt serienmässig mit 3 Gängen und 44Z Kettenblatt - und ist ausschließlich in der (wunderschönen) Farbe Water Blue erhältlich.[/url]

    Ein paar Erweiterungen lassen sich dazukaufen. Vielleicht ist das ja für den einen oder anderen interessant.

    Der ADAC sich gestern in der Verantwortung gesehen, angesichts des Frühlingsbeginns die obligatorische Pressemitteilung mit li-la-lustiger Überschrift zu verschicken: Auf das Fahrrad, fertig, los! Frühlingswetter lockt viele aufs Fahrrad: Diese Regeln gelten für Radfahrer

    Als regelkundige Verkehrsteilnehmer schütteln wir über die Liste der zu beachtenden, aber arg verkürzten Verkehrsregeln natürlich nur den Kopf und stellen fest, dass sich die Komplexität der fahrradrelevanten Regelungen wohl tatsächlich nicht sinnstiftend in verkürzter Form wiedergeben lässt. Dann gibt’s aber auch noch einen Absatz über Radfahrer und Fußgängerüberwege. Die Problematik lässt sich in verschiedenen Formen wiedergeben und eine der schlechteren klingt dann so:

    Zitat

    An Zebrastreifen müssen Autofahrer Radfahrern nur Vorfahrt gewähren, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben.

    Mich stört die aktive Formulierung des Satzes: Es wird aus der Windschutzscheibenperspektive beschrieben, wann man Radfahrern Vorfahrt gewähren muss. Die Formulierung lässt aber offen, was im Umkehrschluss passiert: Wenn Radfahrer nicht absteigen und schieben, muss man auch keine Vorfahrt gewähren und darf draufhalten.

    Eine andere Formulierung wäre beispielsweise folgende, die eventuelle Handlungsalternativen des Kraftfahrers gar nicht erst erwähnt und dementsprechend auch niemanden auf dumme Gedanken bringt:

    Zitat

    An Fußgängerüberwegen haben Radfahrer nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben.

    Natürlich wird niemand mit einem Auto auf Radfahrer draufhalten, mag man jetzt entgegnen, aber nach meinen Erfahrungen leiten unübersichtliche Straßenstellen mit Fußgängerüberwegen und Fahrradfurten den Kraftverkehr durchaus an, theatralisch auf vermeintliche Regelbrecher zuzufahren, um dann im letzten Moment eine Vollbremsung hinzulegen und den sterbenden Schwan am Lenkrad aufzuführen.

    Und ich bin immer noch der Meinung, dass dieser ganze Kram mit kombinierten Fahrradfurten und Fußgängerüberwegen ohnehin eine Sache ist, die den normalen Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Bestimmung der Vorfahrtsbeziehungen vor erhebliche Probleme stellt. Es kapiert doch kein Mensch, in welchen Bereichen und welchen Fahrtbeziehungen hier § 8 StVO oder § 9 Abs. 3 StVO oder wenigstens § 1 StVO einschlägig sind.

    Als ich während meines Studiums vor ungefähr zehn Jahren in Wedel wohnte und hin und wieder in die Verlegenheit geriet, auf buckeligen, benutzungspflichtigen Radwegen zu fahren, kam ich hin und wieder mal an solchen Konstruktionen vorbei. Das war zufälligerweise auch die Zeit, in der der ACE problematische Pressemitteilungen zu diesem Thema verteilte und ihr könnt euch ja vorstellen, wie toll das Miteinander im Straßenverkehr funktionierte.

    „Aufgrund der aktuellen Situation“ verkehrt auf der Linie RE 7 nur ein jeweils Zugteil zwischen Hamburg und Flensburg, nach oder von Kiel muss in Neumünster umgestiegen werden. Das mag aus betrieblicher Sicht in Ordnung sein, zumal auch der Nahverkehr momentan beinahe leer durch die Gegend zu fahren scheint, allerdings wundere ich mich schon, warum diese Maßnahme gleich bis Anfang Juni gelten soll. Momentan wird hinsichtlich des Shutdowns bis zum 19. April geplant — dass sich der Termin nicht halten lassen wird, ist mir ja klar, aber gleich bis Anfang Juni das Angebot so sehr zu reduzieren? Puh.

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    In unmittelbarer Nähe zur Veloroute 10 wird seit ein paar Wochen gebaut und die Nähe zur Veloroute ist durchaus erwähnenswert, weil auch zu Nicht-Corona-Zeiten dort ein bemerkenswertes Radverkehrsaufkommen herrscht. Will sagen: Da kann man sich durchaus mal Mühe geben mit der Radverkehrsführung und der Absicherung der Arbeitsstelle.

    Vor ein paar Tagen sah es dann so aus. Ich denke mal, das geht besser, aber auch noch wesentlich schlechter:

    Für die Option „wesentlich schlechter“ entschied man sich zwei Tage später:

    Okay, was haben wir denn alles da? Zeichen 254 und 259, okay, dann jeweils ein laminiertes Schild mit „Geh- und Radweg gesperrt“, zwei Mal Zusatzzeichen 1000-12, „Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen“ — und ein selbstgebasteltes Zusatzzeichen mit einem Fahrrad und einem Pfeil nach links.

    Wie schön: Es sind also mal wieder Norddeutsche „Der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen“-Tage in Kiel. Die Bedeutung dieses kleinen Schildes darf ich mir nun selbst zusammenreimen: Soll ich links an der Absperrung auf der Fahrbahn vorbeifahren, muss ich dabei irgendwelche Lichtsignale beachten? Oder soll ich auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf dem linksseitigen Radweg weiterfahren, der in Ermangelung der notwendigen Beschilderung nicht dafür freigegeben ist?

    Oh, Mist, das war ja alles dreist gelogen — es gibt auf der anderen Seite ein einsames Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ und ein umgedrehtes und teilweise abgeklebtes Zusatzzeichen 1000-11 „Richtung der Gefahrenstelle, linksweisend“. Mir war bei diesem Anblick aber tatsächlich nicht klar, ob mir die noch erkennbare geschwungene Form des Pfeils irgendwie mitteilen soll, dass ich in die für den Radverkehr freigegebene Straße einbiegen und einen 850 Meter statt 150 Meter langen Umweg bestreiten oder tatsächlich auf dem untermaßigen Radweg auf der falschen Straßenseite fahren soll, für den nach meinem Dafürhalten nach der Kreuzung ein weiteres Zusatzzeichen 1022-10 notwendig gewesen wäre. Das im Bild zu sehende Zusatzzeichen gibt nur die fünf Meter zwischen Schild und Querstraße frei.

    Ach, und beide Kreuzungsarme haben natürlich keine für den Radverkehr gültigen Signalgeber in dieser Richtung. Dafür lässt einen die Bettelampel schön erstmal zwei Strafminuten aufgrund der Behinderung des „echten Verkehrs“ absitzen. Wer meint, er könne sich auf dem Rad die zwei Minuten sparen, weil die Fußgängerampel eh nicht für Radfahrer gilt oder wer hier gerne auf die Fahrbahn einfahren möchte, hat aber seine liebe Not, weil sich die zurückliegende Straße überhaupt nicht einsehen lässt:

    Tatsächlich ist offenbar vorgesehen, sich auf diesem absolut untermaßigen Radweg zu begegnen, der für den Zweirichtungsverkehr überhaupt nicht geeignet ist. Der in der richtigen Richtung fahrende Radverkehr wird hier zwangsläufig bei Gegenverkehr auf den Gehweg ausweichen müssen und dort womöglich mit Fußgängern aneinander geraten. Das ist natürlich nicht erst seit der Implementierung so genannter Sicherheitsabstände in der Coronakrise eine blöde Sache:

    Blick in die andere Richtung: Sollen Radfahrer jetzt wieder die Straßenseite wechseln, natürlich wieder mit zwei Strafminuten an der Bettelampel, oder einfach weiter geradeaus bis zur nächsten großen Kreuzung fahren, weil jetzt eh alles egal ist und der Radweg sogar etwas breiter?

    In unmittelbarer Nähe zur Veloroute 10 wird seit ein paar Wochen gebaut und die Nähe zur Veloroute ist durchaus erwähnenswert, weil auch zu Nicht-Corona-Zeiten dort ein bemerkenswertes Radverkehrsaufkommen herrscht. Will sagen: Da kann man sich durchaus mal Mühe geben mit der Radverkehrsführung und der Absicherung der Arbeitsstelle.

    Es passiert das übliche: Der Radweg weicht unvermittelt einer Baugrube, die Straßenverkehrsbehörde schwankt zwischen „Der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen“ und „man kann ja auch mal absteigen“ und im Endeffekt treiben renitente Radfahrer ungeschützte Fußgänger mit der Klingel vor sich her:

    Und wenn dann dunkelfarbige Baumaterialien mit einer lauschigen Warnbake als Absicherung auf dem Radweg abgestellt werden…

    … dann ist meines Erachtens der Weg zu § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB gar nicht mehr so ganz weit:

    Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Im weiteren Verlauf gibt es dann zwar eine „Absicherung“ der Arbeitsstelle, die diese Bezeichnung allerdings nicht wirklich verdient, und mit der längs verlaufenden Bordsteinkante ein herrliches Unfallrisiko bietet, nicht nur bei Regen oder Dunkelheit. Vielleicht mal was für § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB?

    Für § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB gibt’s an dieser Arbeitsstelle auch noch ein tolles Beispiel. Es gab mal eine Zeit, in der laminierte Warnhinweise mit Kabelbindern mehrere Wochen vor dem Abbau von Fahrradständern angebracht wurden, aber nach meiner Kenntnis ist man von dieser Praxis wieder abgerückt. Wenn das Fahrrad während der Einrichtung einer unangekündigten Baumaßnahme im Weg herumsteht, hat man halt Pech gehabt.

    Das wurde wohl schon an mehreren Stellen im Stadtgebiet so praktiziert. Ein Teilnehmer der Critical Mass Kiel fand sein Fahrrad eines Morgens praktischerweise inklusive Fahrradständer im Straßenbegleitgrün liegen, beschwerte sich daraufhin bei den anwesenden Bauarbeitern und wurde angeblich gebeten, sich doch mal ein bisschen zu freuen, dass sein Fahrzeug nicht auf den Wertstoffhof verbracht wurde.

    Vielleicht könnte die Straßenverkehrsbehörde ja mal ein Auge auf diese Praxis haben.

    die Berliner Polizei scheint bei der Lektüre von §25 schon nach dem ersten Satz mit dem Lesen aufgehört zu haben

    Ich kann natürlich nachvollziehen, dass die Polizei keine Empfehlung abgeben kann, bei überfüllten Gehwegen einfach auf der Fahrbahn zu flanieren. Das verstehen einige nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer mal wieder ganz falsch und werden am Ende von Kraftfahrern angefahren, die ja momentan auch nicht gerade zimperlich unterwegs sind.

    Trotzdem habe ich bei solchen Aussagen immer wieder das Gefühl, dass an der Behauptung, als Polizeibeamter erlebe man den Straßenverkehr vor allem durch die Windschutzscheibe, müsse doch etwas dran sein. Selbst einmal kurz rüber zum Supermarkt bedeutet momentan zur Wahrung des Sicherheitsabstandes tatsächlich einen regelmäßigen Wechsel der Straßenseite oder das Warten auf Gegenverkehr im nächstbesten Vorgarten, weil auf den engen, zugeparkten Gehwegen einfach gar kein Platz ist. Das macht man zwei oder drei Tage lang, solange es noch ein bisschen witzig ist, aber dann läuft man wenigstens auf wenig befahrenen Straßen auf der Fahrbahn weiter.

    Das Problem kennt man natürlich nicht, wenn man nach Dienstende mit dem Kraftfahrzeug zum Supermarkt fährt.

    Die Angst einiger, das wäre jetzt der neue Superfaschismus und Beginn der dauernden Diktatur, ist aus drei Gründen hanebüchen: erstens sind gar keine neuen einschränkenden Gesetze verabschiedet worden, nur bestehende (sehr mild) umgesetzt worden, zweitens sind die Maßnahmen auf die Dauer der Epidemie begrenzt, und drittens wäre es für die Bürger ein Leichtes, einfach rauszugehen und das ganze zu beenden, wenn die Bedrohung vorbei, aber die Maßnahmen nicht eingestellt werden sollten. Das ist ja ein fest definiertes Problem - sobald die Zahlen fallen, die Krankenhäuser sich leeren, die Schutzausrüstung vorhanden und evtl. sogar Medikamente entwickelt sind, kann und wird niemand den Zustand aufrechterhalten - einfach weil kein Bürger mehr Angst hat, ihn zu brechen, da die konkrete Gefahr dann - anders als aktuell - nicht mehr existiert.

    Nein, das Erstarken von Faschismus und Diktatur befürchte ich nun auch nicht direkt. Ich befürchte eher, dass Werkzeuge wie die Handy-Ortung, die ja im Eilverfahren implementiert werden soll, wieder die üblichen Begehrlichkeiten wecken und schließlich aus dem Kontext des Infektionsschutzgesetzes herausgelöst werden. Diese Begehrlichkeiten waren ja bei Bundesjustiz- und Innenministern zuverlässig zu erkennen, wenn es in der Vergangenheit um Internetsperren gegen Kinderpornographie ging oder das Fotografieren von Kfz-Kennzeichen in Section Control: Wenn man diese Werkzeuge hat, warum sollte man sie nicht zur Verbrechensbekämpfung nutzen?

    Klingt doch eigentlich gar nicht mehr so übel, oder? Ich denke wir können durchaus mal einen Monat auf Parkbänke bei -5 bis +15 Grad Celsius oder Tischtennisplatten verzichten. Zumindest, wenn die Alternative ist, dass man beim Verlassen des Hauses von der Polizei aufgegriffen und in Quarantänelager verbracht wird. Die allermeisten Leute halten sich ja auch daran, weil sie instinktiv merken, dass lebenslang vernarbte Lungen und eine tote Oma schwerer wiegen als mal einen Monat Pause zu machen und ein paar weitere Monate vorsichtiger zu sein.

    Ganz bestimmt können wir darauf verzichten, das wollte ich gar nicht zur Diskussion stellen. Ich finde nur, das sollten wir dann auch entsprechend kommunizieren, beziehungsweise in den Regelungen des Infektionsschutzes festhalten. Mit meinem — hoffentlich — gesunden Menschenverstand ginge ich nämlich davon aus, dass das Verweilen auf einer Sitzbank in Ordnung ist, ganz egal, ob ich mir dazu ein Buch bereit lege oder die Blumen bestaunen möchte wie Ferdinand der Stier. Hier oben in Schleswig-Holstein wird nach meiner Kenntnis immer noch der Aufenthalt im Freien zur Stärkung des Immunsystems und zur Vorbeugung gegen Depressionen empfohlen und nach meiner Kenntnis ist es außerhalb von Berlin auch unproblematisch auf einer Bank zu sitzen.

    Wäre wie in Frankreich nur ein Spaziergang im Radius von einem Kilometer erlaubt, dann wäre mir angesichts dieser durchaus drastischen Maßnahme klar, dass ich wohl nicht unnötig lange im Freien sitzen sollte.

    Verständlich wäre ja, beim medizinischen Personal großzügiger zu sein, aber da kontrolliert glaube ich sowieso nie einer, so wie die Pflegedienste parken... Aber man lässt jeden parken, wie er will. Könnte sein, dass dann der Geweg schon zugeparkt ist, wenn das medizinische Personal ankommt.

    Ich bin da echt zwiegespalten. Einerseits sehe ich nicht nur seit der Coronakrise vollkommen ein, dass die Arbeit mobiler Pflegedienste sowohl schlecht entlohnt als auch äußerst undankbar behandelt wird, andererseits sehe ich auch nicht ein, dass aufgrund dieses moralischen Bonus des Pflegedienstes beim Falschparken alle Augen zugedrückt werden sollten, schon gar nicht, wenn wie in Kiel die Behinderung oder gar Gefährdung unmotorisierter Verkehrsteilnehmer quasi zum Geschäftsmodell gehören. Aber da kommen wir am Ende wieder bei der Diskussion raus, ob nicht die Stadt dafür Sorge tragen müsste, dass Lieferverkehr, Handwerker und Pflegedienste ausreichende Parkflächen finden. Und ich kann mir die Antwort schon denken: Es dürfen keine Parkplätze vernichtet werden und man käme ja noch vorbei. Wie immer.

    Ich habe mich übrigens gestern mal wieder mit einem Falschparker angelegt, der plötzlich brüllte, er wäre systemrelevant, er dürfe auf dem Gehweg parken. Nun besteht natürlich die Möglichkeit, dass es sich tatsächlich um einen Menschen mit systemrelevanten Aufgaben handelt, der von einer anstrengenden Schicht mit einigen Überstunden noch kurz einkaufen war und auf dem Gehweg parkend einige noch schnell erledigte Einkäufe ausladen wollte, aber so richtig nehme ich ihm die Story nicht ab. Erstens parkt seine Karre regelmäßig falsch, zweitens weist die Werbung auf der Heckscheibe ihn als Inhaber eines Geschäfts im nicht systemrelevanten Bereich aus.

    Ich finde es jeden Tag aufs Neue erstaunlich und beängstigend, welche teilweise drastischen Maßnahmen wir momentan nicht nur größtenteils widerspruchsfrei hinnehmen, sondern dass Widerspruch oder „unbotmäßiges Verhalten“ mittlerweile sogar gesellschaftlich geächtet wird.

    Das beobachte ich beispielsweise in den einschlägigen Fahrrad-Gruppen auf Facebook seit einigen Tagen: Früher waren die Diskussionen sofort vergiftet, sobald jemand die Radweg- oder Helmfrage stellte (und je nach Gruppe passierte das mehrmals pro Woche) — nun sind die Diskussionen sofort vergiftet, sobald jemand beispielsweise ein Foto hochlädt, das (meistens zu recht) vermuten lässt, da habe jemand eine Radtour unternommen. Und was fliegen da die Fetzen! Donnerwetter, da geht’s heißer her als 2013 bei der Critical Mass Hamburg. Sowas mag in einigermaßen anonymen Fahrradgruppen kein Problem sein, aber bei ortsbezogenen Fahrradgruppen, in denen man sich auch im echten Leben zu einer Radtour oder Rennradausfahrt verabredet hat, bin ich mir nicht sicher, ob da nicht auch langsam Freundschaften zerbrechen.

    Das geht auf ähnliche Weise auch an anderen Stellen im Netz weiter, etwa in den einschlägigen Stadtteilgruppen, in denen momentan bei Fotos von frühlingshaften Motiven ganz genau nachgeforscht wird, ob sich da wohl jemand ohne große Not vor die Tür getraut hat, um anschließend unfreundliche Belehrungen auszubringen. Ich staune, und zwar gar nicht mal wenig.

    Im öffentlich zugänglichen Internet sieht das beispielsweise so aus: Jemand stellt eine berechtigte Frage, nämlich warum in Berlin das Sitzen auf einer Bank aufgrund des Infektionsschutzgesetzes verboten sein soll. Die Drunterkommentaristen machen relativ deutlich, dass solche Maßnahmen momentan nicht in Frage zu stellen wären:

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    Alter Falter.

    In Flensburg gingen derweil etwa 25 Menschen zum zweiten Mal auf die Straße, um für die Versammlungsfreiheit und gegen Überwachung zu protestieren. Davon kann man in Zeiten wie diesen halten was man will, aber ich sehe noch gewisse Unterschiede zwischen einem wohlformulierten Kommentar zu solchen Demonstrationen und dem üblichen Bullshit, der da teilweise in den Drunkterkommentaren zu lesen ist:

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    Tjoa. Wir leben in interessanten Zeiten. Und wenn uns ein Virus nicht dahinrafft, dann wenigstens die gesellschaftlichen Verwerfungen.

    Aber das hält die Polizei ja leider nicht davon ab, regelmäßig die mangelnde Regelkenntnis der lieben Radfahrer zu beklagen.

    Angesichts des Fotos, mit dem der verlinkte Artikel betitelt wird, muss ich noch mal nachlegen. Die Nebenstraße des Theodor-Heuss-Ring, auf dem gerade zwei Geisterradler gestellt wurden, sieht etwa 650 Meter weiter in Richtung Osten so aus:

    Das ist natürlich wieder die reine Geilheit. Zeichen 259 und Zeichen 254 sperren die Straße für Radfahrer und Fußgänger — ein modifiziertes Zeichen 260 war wohl nicht zur Hand? Danach folgt Zeichen 205, was im normalen Betrieb natürlich total super ist: Radfahrer haben an dieser Stelle keine Vorfahrt gegenüber abbiegenden Kraftfahrern, aber für Fußgänger gilt Zeichen 205 natürlich nicht, so dass ebenjene abbiegende Kraftfahrer geradeaus laufende Fußgänger im Sinne von § 9 Abs. 3 StVO durchlassen muss. Anschließend folgt Zeichen 240 mit „Mofas frei“. Toll. Warum kann man nicht wenigstens die Benutzungspflicht auskreuzen? Man beachte auch die gleiche Kombination weiter hinten, die den gemeinsamen Fuß- und Radweg sperrt für den Fall, dass jemand sich von hinten rechts auf die Straße mogeln möchte.

    Es gibt eine Umleitung, deren Schilder seltsamerweise mit grüner Schrift auf weißer Tafel gedruckt wurden — normalerweise geben sich Umleitungsschilder bereits mit einem beiläufigen Blick aufgrund ihrer gelb-schwarzen Farbgebung zu erkennen.

    Wir bewegen uns rückwärts und sehen dort schon mal eine Vorwarnung vor der folgenden Sperrung. Auch wenn die Kombination aus Zeichen 240, 254 und 259 verwirrt, wurde immerhin an nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer gedacht.

    Das „Umleitungsschild“ weist uns auf die linke Straßenseite. Dort sieht es dann so aus:

    Der Radweg ist einigermaßen breit, auch wenn ich die einschlägigen Verwaltungsvorschriften nicht als erfüllt ansehe. Aber das ist halt wieder das Ding: Hier und da und dort soll man Bitteschön mit dem Rad auf der falschen Straßenseite fahren, aber an anderen Stellen dann doch wieder nicht. Immerhin ist an dieser Umleitung der Sachverhalt einigermaßen klar.

    Und die Straßenverkehrsbehörde so: Hold my Regelplan.

    Denn wenn eine Arbeitsstelle so lange eine Strecke blockiert, dass die Umleitungsschilder und Absperrgitter sogar einbetoniert werden, dann kann es in diesem jahrelangen Zeitraum nunmal auch passieren, dass mal hier und da eine Arbeitsstelle dazwischen gerät. Und dann sieht die lange geplante Umleitung plötzlich so aus:

    Und so exakt ein halbes Jahr später:

    Vielleicht geht man auch an dieser Stelle davon aus, dass sich der Radverkehr schon irgendwie seinen Weg suchen wird und eine geeignete Umleitung für die gesperrte Strecke findet, die sich ohne wesentliche Ordnungswidrigkeiten bestreiten lässt. Vielleicht war’s auch einfach mal wieder egal, weil mal wieder alles egal war, aber wenigstens die erste Umleitung kann so egal ja nicht gewesen sein, da hat sich ja schließlich jemand die Mühe gemacht, die Schilder ordentlich einzubetonieren.

    Aber wenn Rad- und Fußverkehr auch in einer Stadt im Klimanotstand ständig unter den Tisch fallen, dann sollten wir uns vielleicht nicht wundern, wenn sich der Radverkehr, wie im eingangs erwähnten Artikel der Kieler Nachrichten bemängelt, tatsächlich seinen Weg sucht. Den Theodor-Heuss-Ring, der hier teilweise als Hochstraße auf einer Art Damm verläuft, kann man tatsächlich nur an einer recht übersichtlichen Anzahl Kreuzungen queren. Man fährt also entweder brav vom Baumarkt oder Supermarkt erstmal eine ganze Weile in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, um dann an einer geeigneten Kreuzung mit schlecht aufeinander abgestimmten Ampelphasen für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer zu wenden — oder man fährt einfach auf der falschen Seite.

    So wie es ja stellenweise auch angeordnet ist.

    Auf der Alten Levensauer Hochbrücke, der westlichsten der drei Kieler Brücken über den Nord-Ostsee-Kanal, sollen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Das ist angesichts der nicht zu unterschätzenden Steigung auf 45 Meter Höhe und den ungeduldigen Kraftfahrern natürlich nicht jedermanns Sache und sieht im Norden so aus:

    Natürlich ist das wieder unsinnig, weil Zeichen 239 einen Gehweg ausweist, das selbstgebastelte Zusatzschild „Radfahrer Fahrbahn benutzen“ ist ohnehin ungültig und Zeichen 254 sperrt dann netterweise den gesamten Straßenquerschnitt für den Radverkehr. Ab hier ist also absteigen und schieben angesagt — natürlich auf der Fahrbahn, denn auf dem folgenden engen Gehweg gilt natürlich § 25 Abs. 2 StVO: Wir führen ein Fahrzeug und behinderten damit Fußgänger auf dem engen Gehweg. Der sieht übrigens so aus:

    Auf der Fahrbahn gibt es einen undefinierten Straßenteil, der von Zeichen 295 abgegrenzt wird, aber es handelt sich offenkundig weder um einen Seitenstreifen noch um einen Radfahrstreifen oder gar einen Schutzstreifen. Dennoch besteht hier eine soziale Benutzungspflicht, die vom in gleicher Richtung rollenden Kraftverkehr überprüft und durchgesetzt wird.

    Dieser Was-auch-immer-Streifen endet relativ unvermittelt, Radfahrer haben hier die Wahl zwischen Fahrbahn und Schutzplanke:

    Im weiteren Verlauf der Brücke kommt man an solchen Späßen vorbei:

    Keine Ahnung, was dieses Zeichen 240 bedeuten soll. Auf den Gehweg hochkraxeln kann man mit dem Rad in Ermangelung einer geeigneten Auffahrmöglichkeit sowieso nicht und bei dem Tempo, das man hier eventuell bergab erreicht, verbieten sich solche Späße ohnehin. Ich dachte erst, das Schild gelte vielleicht für den Weg, der hier rechts herunter führt, aber der hat schon ein eigenes Zeichen 240:


    Kurz nach dem Zeichen 240 kommt dann das hier: „¡Radfahrer dürfen Fahrbahn benutzen!“

    Und kurz nach diesem superinformativen Schild wartet die nächste Radwegbenutzungspflicht, die vermutlich dieses Mal sogar ernst gemeint ist:

    Aus Süden kommend, also in der Gegenrichtung, ist das ähnlich geil gelöst — die linksseitige Radwegbenutzungspflicht endet unvermittelt vor Zeichen 239, aber hier darf der Radverkehr dann selbst sehen, wie er gefahrlos und im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung zurück auf die Fahrbahn kommt:

    Aber das hält die Polizei ja leider nicht davon ab, regelmäßig die mangelnde Regelkenntnis der lieben Radfahrer zu beklagen.

    Die Bevölkerung ist ja angehalten, in der Öffentlichkeit einen Abstand von anderthalb Metern zu anderen Menschen einzuhalten. Je nach Bundesland klingt die Regelung unterschiedlich, in Schleswig-Holstein beispielsweise so:

    9. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Dabei sind die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

    Das ist beim Spaziergehen schon spannend, weil man ja hin und wieder mal jemandem entgegen kommt. Gut, dann weicht man halt aus. Joggen ist noch viel schwieriger, weil man auch andere Fußgänger überholen muss. Das ist auf solchen Wegen schon einigermaßen schwierig:

    Und jetzt schauen wir uns mal die üblichen Kieler Straßen und Gehwege an, beziehungsweise das, was abzüglich des Gehwegparkens von den Gehwegen noch übrig ist. Wie soll man dort überhaupt irgendeinen Abstand einhalten, wenn man sich stellenweise als Fußgänger nur seitwärts mit dem Rücken zur Wand bewegen kann?

    Die VwV-StVO meint zu Zeichen 315:

    Zitat

    Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.

    Diese Vorschriften sehe ich hier in Kiel an keiner Stelle als erfüllt an, denn es müssten abzüglich des parkenden Kraftfahrzeuges mindestens zwei, vielleicht sogar eher 2,5 Meter Platz bleiben. In solchen Bereichen könnten sich auch wieder Fußgänger mit entsprechendem Abstand begegnen, auch wenn man sich ordentlich an die Seiten drücken müsste:

    Und Notwege in Arbeitsstellen… naja, ich glaube, die Sache ist hoffnungslos. Man muss ja schon froh sein, wenn die Absperrelemente wenigstens einigermaßen standsicher aufgestellt werden und nicht noch die hohle Gasse verschmälern, weil sie beim nächstbesten Windstoß umgeworfen werden.

    Nun blicke ich tatsächlich nicht so ganz durch:

    Auf Gehwegen kann grundsätzlich kein nennenswerter Abstand von anderthalb Metern eingehalten werden, schon gar nicht in Gegenwart ordnungswidrig oder ordnungsgemäß auf dem Gehweg abgestellter Kraftfahrzeuge. Ich bin mir nicht sicher, was in diesem Spannungsfeld zwischen Straßenverkehrs-Ordnung, den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung und den ganzen Allgemeinverfügungen und Infektionsschutzgesetzen schwerer wiegt, aber wäre das jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, um derartige Gehwegparkereien abstellen zu lassen?

    Wir betreiben hier gerade einen immensen Aufwand zur Eindämmung von SARS-CoV-2 mit Kontaktverboten und allem drum und dran, aber dass man sich als Fußgänger kaum mit ordentlichem Abstand durch die Stadt bewegen kann, wird offenbar einfach hingenommen?

    Vor zwei Tagen wurde der Hamburger Oberbürgermeister Peter Tschentscher bei einem Chat von NDR 90,3 zu dem Thema befragt und gab sich bewusst sozialdemokratisch: Dem Kraftfahrer dürfe kein Platz weggenommen werden, man könne ja auch mal warten:

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    Das scheint allerdings keine Hamburger oder Kieler Spezialität zu sein, auch in anderen Städten tut man sich naturgemäß schwer, nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern etwas mehr Platz anzudienen:

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    Sorry, aber das geschah doch bereits mit Amtsantritt von dem. Ob es einem paßt oder eher auch nicht, die Führung der freien Welt hat derzeit Merkel übernommen.

    Naja, klar, aber man merkt den Zerfall der bisherigen Weltordnung, so man sie denn so nennen möchte, momentan in einem rasenden Tempo voranschreiten. Ich find’s immer wieder gruselig.

    Und Merkel? Ich weiß gar nicht, wann ich sie vor ihrer Ansprache letzte Woche überhaupt noch wahrgenommen habe. Nach meinem Gefühl ist sie vollkommen von der Bildfläche verschwunden, was natürlich auch daran liegen mag, dass ich keinen direkten Blick aufs politische Parkett habe, sondern alles nur durch die Filter der Nachrichten wahrnehme.

    Marcus Grahnert hat Unterlagen des F 55 „Blauer Enzian“ aufgetrieben, der im Sommer 1962 nachmittags von München nach Hamburg-Altona fuhr — in Hamburg Hbf bestand Anschluss an einen D-Zug nach über Kopenhagen bis Oslo:

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    Die Züge fuhren damals noch von Großenbrode-Kai bis Gedser. Von der Bahnstrecke Gedser–Nykobing F ist nur noch ein rostiges Gleis und ein Eisenbahnmuseum übrig. Früher fand hier reger Eisenbahnverkehr nach Rostock und Großenbrode statt.