Radverkehr in Friedrichshafen am Bodensee

  • Hallo zusammen,

    einmal im Jahr feiert sich am Bodensee die Rad-Industrie bei der "Eurobike" in Friedrichshafen. Die Stadt feiert mit. Friedrichshafen hält sich für eine großartige Fahrradstadt. Der Anteil an Radfahrenden ist auch recht hoch. Bietet sich hier aber auch an. Ist ja alles flach. An den tollen Radwegen liegt es auf jeden Fall nicht. Und die Stadt ist jeden Tag derart mit Autos verstopft... Naja, das ist ja mittlerweile überall so.

    Mein täglicher Arbeitsweg führt mich einmal quer durch die Stadt am See entlang, quasi die Hauptverkehrsachse. Ich habe versucht an ein paar Stellen wirklich störende Punkte auf den Radwegen zu melden und um Änderung zu bitten. Wir haben hier ein "Hinweisportal" im Internet. In diesem habe ich zwei Anliegen hinterlegt. Ich verlinke diese einfach mal hier:

    Mein erstes Anliegen ist eine völlig unsinnige Vorfahrtregelung:

    das zweite ist die Radverkehrsführung in der Innenstadt:

    Beide Anliegen wurden für mich unbefriedigend und ohne stichhaltige Argumente geschlossen.

    Ich habe zum zweiten Anliegen dann noch folgende Nachfrage gestellt:

    Dabei kommt heraus, dass ich im "Hinweisportal" quasi belogen wurde über die angebliche Verfügbarkeit einer Statistik.

    Hierzu habe ich auch noch eine Frage: Kann mir jemand sagen, ob zu aufgestellten VZ eine Anordnung vorliegen muss?

    Ich würde nun gerne nochmal der Straßenverkehrsbehörde, auf freundlichem weg, ein Schreiben mit ein paar Fragen zukommen lassen:
    ODT im google Drive:

    PDF im googel Drive:

    Ich würde mich über Kommentare dazu freuen, falls jemand zeit und Lust hat sich das mal durch zu lesen. Ich habe bisher wenig Erfahrung mit so was und was ich hier so seit geraumer Zeit mitlese sind hier ein paar noch deutlich tiefer im Thema.

    Zur Belustigung noch ein Anliegen von jemandem anderen:

    Die Stadt macht es sich bei uns durchgehend leider wirklich einfach um an der Infrastruktur nichts machen zu müssen. Es werden halt schilder hin geknallt, bis sie meinen es passt.

    Naja, nicht verzweifeln ;)

    Viele Grüße
    Fridl

  • Hallo!
    Ich bin auch gerade in der Nähe (Wangen i.A.).
    Gibt (relativ) viele Radfahrer, zumindest im Sommer.
    Manche Radstrecken ziemlich toll, sowas würde man sich in Hamburg wünschen.
    Andererseits wird hier viel zu viel mit rechtswidrigen Benutzungspflichten gearbeitet.


    Mein erstes Anliegen ist eine völlig unsinnige Vorfahrtregelung:
    http://sags-doch.de/bms/5572

    Hab ich nicht ganz verstanden. Foto könnte helfen.
    Fahrbahn ist Vorfahrtsstraße, Radweg hat hingegen [Zeichen 205] ?
    Dann sind das vermutlich zwei voneinander unabhängige Verkehrswege. Wenn dir das nicht passt, darfst du, selbst wenn der Radweg ein Blauschild hat, auf der Fahrbahn fahren. Schreibt der Kettler bzw. steht auch in der VwV-StVO:

    "Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln."


    das zweite ist die Radverkehrsführung in der Innenstadt:
    http://sags-doch.de/bms/5787

    Vermutlich würdest du vor Gericht Recht bekommen. Aber da musst du dann auch hin.


    Hierzu habe ich auch noch eine Frage: Kann mir jemand sagen, ob zu aufgestellten VZ eine Anordnung vorliegen muss?

    Eigentlich schon. Aber zumindest in Hamburg ist es so, dass mal irgendwann, wohl 1997 in Panik, das ganz schnell ging und irgendwann Akten auch mal vernichtet werden.
    Dort ist es eher Regel als Ausnahme, dass keine Anordnung vorliegt.

    Die Behörde muss innerorts nachweisen, dass a) der Radverkehr im Mischverkehr erheblich unsicherer wäre als üblich und b) es auf dem Radweg sicherer ist. b) können sie wohl begründen, aber a) müssen sie auch.
    Dazu soll linksseitig laut VwV und ERA i.d.R. sowieso nicht angeordnet werden.
    Stell einen WIderspruch (so du noch kannst, Frist 1 Jahr seit du das Schild kennst). Ansonsten (aber €€€) versuch's über einen Antrag auf Neubewertung und ggfs. Herstellung vom regelkonformem Radweg (mit Verweis auf die ERA) ersatzweise Aufhebung der RWBP. Wird ablehnt -> Widerspruch -> abgelehnt -> Klage.


    Ich würde nun gerne nochmal der Straßenverkehrsbehörde, auf freundlichem weg, ein Schreiben mit ein paar Fragen zukommen lassen:

    Sieht soweit gut aus, aber es wird dir vermutlich nicht viel bringen. Du kannst schonmal Widersprüche (Frist beachten!) anfangen zu schreiben.


    Die Stadt macht es sich bei uns durchgehend leider wirklich einfach um an der Infrastruktur nichts machen zu müssen. Es werden halt schilder hin geknallt, bis sie meinen es passt.

    Die Stadt muss erstmal lernen, wie man es richtig macht. Und das geht nur auf die harte Tour.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hallo @fridlmue!
    Da hast Du Dir ja was vorgenommen!

    Die Antworten der Stadt finde ich auch sehr unbefriedigend, entsprechen aber dem üblichen Schema.

    Erstmal kurz zu der konkreten Frage:

    Kann mir jemand sagen, ob zu aufgestellten VZ eine Anordnung vorliegen muss?

    Jein.
    Ein Verkehrszeichen muss von der zuständigen Behörde angeordnet sein. Diese Anordnung muss aber nicht zwingend schriftlich fixiert sein, weshalb es nicht notwendigerweise zu jedem Schild eine passende Akte gibt.

    Auf entsprechende Rückfrage sollte die Behörde aber natürlich in der Lage sein, die Existenzberechtigung dieses Schildes darzustellen und die beabsichtigte Verkehrsregelung zu erklären. Wobei es nicht sein darf, dass eine Regelung erst dann verstanden werden kann, wenn man eine Anfrage bei der Behörde gestellt hat. Und das, was die Behörde erklärt, sollte nicht im Widerspruch zu dem stehen, was die Verkehrszeichen laut StVO anordnen.

    Die Antwort der Stadt zu der ersten Anfrage (Seemoser Weg/Zeppelinstr) enthält nach 2monatiger Bedenkzeit denn auch den verräterischen Lapsus, dass dem Radfahrer die Vorfahrt genommen werden musste "zur Sicherheit der Fahrzeugfahrer", was natürlich meint Kraftfahrzeugfahrer. Du hast hier also gleich schwarz auf weiß, dass die Behörde aus der Windschutzscheibenperspektive plant. Viel Spaß noch, mit denen!

    Das mit dem Räumen des Bahnübergangs eröffnet ein zusätzliches Themengebiet, was ein wenig von der StVO wegführt. Tatsächlich müssen Kreuzungen in unmittelbarer Nähe von Bahnübergängen so angelegt sein, dass ein zügiges Räumen des BÜ möglich ist. Da verweise ich gerne an ein paar echte Experten im Verkehrsportal, bevor ich mich selbst zu weit aus dem Fenster hänge.
    Bleiben wir erstmal bei der StVO! (Die verbietet es im übrigen auch, auf einem BÜ stehen zu bleiben bzw. ihn zu befahren, wenn die nachfolgende Strecke nicht frei ist. Das mit der Räummöglichkeit wäre bei regelkonform fahrenden Verkehrsteilnehmern also eigentlich nur noch ein Thema für Lastzüge.)

    Was kannst Du nun (anders) machen? Ein paar Anregungen von mir:
    [Das soll keine Rechthaberei sein im Sinne von: "ich hätte das alles viel besser gemacht.", sondern der Versuch, aus Fehlern gemeinsam zu lernen, um es zukünftig noch besser zu machen!]

    • Indem Du die Frage aus der Perspektive eines benachteiligten Radfahrers stellst, erreichst Du bei einigen Lesern eine sofortige innere Abwehrhaltung. Noch dazu fällst Du sofort mit der Tür ins Haus und hast Urteile parat, wodurch aus der Frage ein Vorwurf wird.
      Vorurteile haben wir alle! Es gilt daher bei manchen Themen, möglichst wenige von diesen Vorurteilen direkt anzusprechen/ zu wecken, will man das Gegenüber mit der folgenden komplizierten Frage noch erreichen. Die Erfahrung lehrt, dass Verkehrsbehörden geneigt sind, Radfahrer als lästiges Beiwerk im Straßenverkehr zu behandeln und deren Anliegen weniger ernst zu nehmen als Beschwerden seitens des motorisierten Verkehrs oder Klagen über Sicherheitsmängel seitens der Fußgänger.
    • Du hast in der Art der Fragestellung von vornherein die Möglichkeit zugelassen, dass das von Dir beanstandete Vz 205 nur für Radfahrer gilt.
      Diese Möglichkeit sehe ich in der StVO überhaupt nicht. Da steht ein Vorfahrt-achten neben der Fahrbahn mit eindeutigem Bezug zu der Kreuzung. Also ist das vorherige Vz 306 aufgehoben und der Verkehr auf der Zeppelinstraße ist nachrangig. Basta!

    Nehmen wir nun diese beiden Punkte zusammen und versuchen, die Situation an der Kreuzung mal aus anderer Perspektive zu betrachten. Vielleicht gibt es ja für andere Verkehrsteilnehmer auch (oder gerade) ungeahnte Komplikationen, die man der Straßenverkehrsbehörde vorhalten kann.
    Spielen wir mal Kopfkino!

    • Ich stelle mir nun zuerst vor, ich beführe dieselbe Strecke mit dem PKW, komme an diese Kreuzung und halte an, um dem Verkehr aus dem Seemoser Weg die Vorfahrt zu gewähren. Ich muss anhalten, da die Straße sehr schlecht einsehbar ist. Da der mir nachfolgende Verkehr nicht nach Verkehrszeichen fährt, sondern nach Gewohnheit und §-Man-sieht-ja-was-gemeint-ist, kommt es zu einem (Beinahe-)Auffahrunfall und ich werde wüst beschimpft. Nun bin ich sehr verunsichert, weil ich ja dachte, mit meinem Fahrschulwissen alles richtig gemacht zu haben und frage die Straßenverkehrsbehörde, ob das Vz 205 da richtig sein kann.
      Wird die Behörde mir auch antworten, das Verkehrszeichen gelte nur für Radfahrer? Und wie wird sie das einem verständigen Kraftfahrer gegenüber begründen können? Dass das Verkehrszeichen kleiner ist, kann als Kriterium nicht genügen (ab welcher Mindestgröße gelten denn Vz für Kraftverkehr?), der Aufstellort am rechten Rand des Gehwegs auch nicht (gehört zur selben Straße).
    • Andere Situation: Du kommst zur Abwechslung mal aus dem Seemoser Weg (natürlich bist Du mit KFZ als Anlieger berechtigt in diese Straße eingefahren) und möchtest unter Achten der Vorfahrt der Zeppelinstraße abbiegen, als zeitgleich Radfahrer auf dem Radweg der Zeppelinstraße anhalten und Dich vorlassen möchten (weil sie an das Vz 205 glauben) während der übrige Verkehr auf der Fahrbahn ungebremst durchrauscht. Da Du selbst ein Vz 205 gesehen hast, wartest Du und winkst die Radfahrer vor, die aber ungeduldig werden und schließlich entnervt schimpfend an Dir vorbei ziehen. Verunsichert liest Du nach und stellst fest, dass eine Vorfahrtbeschilderung an Kreuzungen (und Einmündungen) immer vollständig, positiv wie negativ, sein muss. Du siehst nach, findest ein zweites Vz 205 am Radweg der Zeppelinstraße, womit ein vernünftiger Mensch nie gerechnet hätte, der mit Vz 205 vor der Nase aus dem Seemoser Weg auf die Zeppelinstraße trifft. Du fragst die StVB, weil Du als Anlieger noch öfter den Seemoser Weg befahren wirst, wie Du Dich zukünftig verhalten sollst und ob das wohl so richtig sein kann. Bin gespannt auf die Antwort!

    Das sind bis jetzt nur unausgereifte Ideen, die mir so beim Lesen Deines Anliegens aufkamen. Vielleicht kannst Du damit trotzdem etwas anfangen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Habe jetzt den ersten Fall untersucht und sehe das wie fridlmue. Der Radweg ist eindeutig straßenbegleitend und die Erklärung der Stadt in meinen Augen Unsinn. Das Problem mit dem BÜ erkenne ich, aber das muss baulich gelöst werden und nicht durch subjektiv falsche und irritierende Beschilderung.

    /der 2. Fall ist gut. "Ausgewertete Unfallzahlen". Spannend. Wie wurde das gemacht, wenn doch auf der Fahrbahn gar kein Radfahrer fahren darf?

    //zum "Fremdfall": Radfahrer müssen dort wohl diese geschlängelte Abfahrt zur Lindauer Straße nehmen. Spannender finde ich jedoch die eigentlich Zufahrt zum Dehner, wie ist da die Vorfahrt mit dem "Radweg" (der dort eventuell gar keiner mehr ist) geregelt? /von Osten kommend wird man da ja sogar noch extra hingelotst. Gruselig.

  • Hi Gerhart,

    ich hoffe du hast einen schönen Aufenthalt in Wangen? Bist im Radelurlaub?

    Hab ich nicht ganz verstanden. Foto könnte helfen.Fahrbahn ist Vorfahrtsstraße, Radweg hat hingegen [Zeichen 205] ?Dann sind das vermutlich zwei voneinander unabhängige Verkehrswege. Wenn dir das nicht passt, darfst du, selbst wenn der Radweg ein Blauschild hat, auf der Fahrbahn fahren. Schreibt der Kettler bzw. steht auch in der VwV-StVO:

    "Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln."

    Das ist hier recht eindeutig ein zur Bundesstraße gehörender Radweg. Es ist auch die einzige Kreuzung auf dieser Achse in die Stadt rein, die so markiert ist. Die Bilder sind in dem von mir verlinkten "Brief" an die Verwaltung zu finden: drive.google.com/file/d/0B-sLZ…YSlBmVGc/view?usp=sharing. Da habe ich diese beiden Fälle auch noch beschrieben. In Google-Maps ist das hier: . Man sieht sogar das auf dem Boden aufgemalte "Vorfahrt gewähren"...

    Vermutlich würdest du vor Gericht Recht bekommen. Aber da musst du dann auch hin.

    Darauf habe ich eigentlich keine Lust. Evtl. hilft ja noch ein milderes Mittel...

    Eigentlich schon. Aber zumindest in Hamburg ist es so, dass mal irgendwann, wohl 1997 in Panik, das ganz schnell ging und irgendwann Akten auch mal vernichtet werden.Dort ist es eher Regel als Ausnahme, dass keine Anordnung vorliegt.

    Die Behörde muss innerorts nachweisen, dass a) der Radverkehr im Mischverkehr erheblich unsicherer wäre als üblich und b) es auf dem Radweg sicherer ist. b) können sie wohl begründen, aber a) müssen sie auch.
    Dazu soll linksseitig laut VwV und ERA i.d.R. sowieso nicht angeordnet werden.
    Stell einen WIderspruch (so du noch kannst, Frist 1 Jahr seit du das Schild kennst). Ansonsten (aber €€€) versuch's über einen Antrag auf Neubewertung und ggfs. Herstellung vom regelkonformem Radweg (mit Verweis auf die ERA) ersatzweise Aufhebung der RWBP. Wird ablehnt -> Widerspruch -> abgelehnt -> Klage.

    Die Unterlage für b) habe ich ja angefragt, meines Erachtens ist das darin nicht begründet. (Link zu frag-den-staat.de: fragdenstaat.de/a/23845). Die Schilder werden hier ständig um-geschraubt, wegen der Beseitigung von "Doppellollis" und so. Da wird es ja jedes mal "neu" beschildert. Dürfte also kein Problem sein. Ist der Widerspruch an sich schon eine Klage? Und an wen richte ich die Anträge?

    Vielen Dank für deine Tipps und Hinweise!

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    Hallo Nuernberg-steigt-ab,

    Jein.Ein Verkehrszeichen muss von der zuständigen Behörde angeordnet sein. Diese Anordnung muss aber nicht zwingend schriftlich fixiert sein, weshalb es nicht notwendigerweise zu jedem Schild eine passende Akte gibt.

    Auf entsprechende Rückfrage sollte die Behörde aber natürlich in der Lage sein, die Existenzberechtigung dieses Schildes darzustellen und die beabsichtigte Verkehrsregelung zu erklären. Wobei es nicht sein darf, dass eine Regelung erst dann verstanden werden kann, wenn man eine Anfrage bei der Behörde gestellt hat. Und das, was die Behörde erklärt, sollte nicht im Widerspruch zu dem stehen, was die Verkehrszeichen laut StVO anordnen.

    Danke für die Info. Dann ist das Fehlen der Unterlage alleine also schon mal kein "Angriffspunkt"... Schade ;)

    Die Antwort der Stadt zu der ersten Anfrage (Seemoser Weg/Zeppelinstr) enthält nach 2monatiger Bedenkzeit denn auch den verräterischen Lapsus, dass dem Radfahrer die Vorfahrt genommen werden musste "zur Sicherheit der Fahrzeugfahrer", was natürlich meint Kraftfahrzeugfahrer. Du hast hier also gleich schwarz auf weiß, dass die Behörde aus der Windschutzscheibenperspektive plant. Viel Spaß noch, mit denen!

    Das mit dem Räumen des Bahnübergangs eröffnet ein zusätzliches Themengebiet, was ein wenig von der StVO wegführt. Tatsächlich müssen Kreuzungen in unmittelbarer Nähe von Bahnübergängen so angelegt sein, dass ein zügiges Räumen des BÜ möglich ist. Da verweise ich gerne an ein paar echte Experten im Verkehrsportal, bevor ich mich selbst zu weit aus dem Fenster hänge.
    Bleiben wir erstmal bei der StVO! (Die verbietet es im übrigen auch, auf einem BÜ stehen zu bleiben bzw. ihn zu befahren, wenn die nachfolgende Strecke nicht frei ist. Das mit der Räummöglichkeit wäre bei regelkonform fahrenden Verkehrsteilnehmern also eigentlich nur noch ein Thema für Lastzüge.)

    Das tolle ist, dass ein paar hundert Meter weiter wieder eine Abzweigung mit BÜ kommt, dieses mal aber ohne das besagt "Vorfahrt gewähren" für den Radverkehr...

    Für deine tollen Anregungen möchte ich mich bedanken! Da kann ich bestimmt das ein oder andere noch in meine Argumentationen übernehmen :)

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    Hallo timovic,

    Habe jetzt den ersten Fall untersucht und sehe das wie fridlmue. Der Radweg ist eindeutig straßenbegleitend und die Erklärung der Stadt in meinen Augen Unsinn. Das Problem mit dem BÜ erkenne ich, aber das muss baulich gelöst werden und nicht durch subjektiv falsche und irritierende Beschilderung.

    /der 2. Fall ist gut. "Ausgewertete Unfallzahlen". Spannend. Wie wurde das gemacht, wenn doch auf der Fahrbahn gar kein Radfahrer fahren darf?

    //zum "Fremdfall": Radfahrer müssen dort wohl diese geschlängelte Abfahrt zur Lindauer Straße nehmen. Spannender finde ich jedoch die eigentlich Zufahrt zum Dehner, wie ist da die Vorfahrt mit dem "Radweg" (der dort eventuell gar keiner mehr ist) geregelt? /von Osten kommend wird man da ja sogar noch extra hingelotst. Gruselig.


    Zu Fall 2 antwortete die Stadt in der verlinkten Frag-Den-Staat-Anfrage (fragdenstaat.de/a/23845):

    Zu: Die mit folgendem Satz erwähnte Auswertung von Unfallzahlen ("Ausgewertete Unfallzahlen zeigen, dass die Radfahrer momentan auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg sicherer unterwegs sind", Quelle: ) aus der Friedrichstraße, die zeigen, dass Radfahrer auf dem Zweirichtungsradweg sicherer unterwegs sind und die Leichtigkeit des Verkehrs gegeben ist:Die Auswertung der Unfallzahlen bezog sich in dieser Angelegenheit auf die 3-Jahresstatistik, welche der Straßenverkehrsbehörde zu Auswertung überlassen wurde. Bezüglich des gemeinsamen Geh- und Radweges ist aus den letzten 3 Jahren lediglich ein Unfall vom 17.6.2015 registriert worden. Hier kam es aus Unachtsamkeit zu einem Zusammenstoß zweier Radfahrer, bzw. einem Pedelec, mit einer leichtverletzten und einer schwerverletzten Person.

    Sie haben also keine...

    Der Fremdfall ist eine ganz eigene Geschichte. Da finde ich vor allem die Kommentare im Portal sehr lesenswert ;) Ich schreibe darüber evtl. bald mal noch einen kleinen Post, wenn ich die anderen zwei Punkte endgültig durchdacht habe :)

    Liegt auf jeden Fall alles auf meinen täglichen 14km Pendelstrecke, so dass ich mich täglich wundern kann ;)

    Danke auf für deine Hinweise.

  • Ist der Widerspruch an sich schon eine Klage? Und an wen richte ich die Anträge?

    So ähnlich, aber noch ohne Richter. Lies mal in der VwGO ab §68. Dort nennt sich das "Vorverfahren".
    Zu stellen bei der zuständigen Behörde; welche das ist, ist nicht immer klar.
    Es gibt
    Aber da kriegt man scheinbar keine Adresse.

    Ich denke "Straßenverkehrsbehörde Friedrichshafen".

    Rufst die Leute an und fragst freundlich (Da arbeiten Menschen!) nach, ob die für die Anordnung dieser Schilder zuständig sind.


    Und nochmal: Frist 1 Jahr wirklich noch nicht abgelaufen? Musst du evt. nachweisen oder einem Gericht gegenüber glaubhaft machen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • ich hoffe du hast einen schönen Aufenthalt in Wangen? Bist im Radelurlaub?

    Ja, ist ganz nett hier und die Autofahrer sind hier keine so XXX XXX wie in Hamburg.
    Nö, kein Urlaub. Arbeit. Aber komme trotzdem etwas zum Radfahren, wenn auch nicht so viel wie ich's gern würde.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Moin, meine 2¢:

    ja, da arbeiten Menschen, aber diese Menschen sind häufig arrogante Amtsschimmel. Deine Freundlichkeit und Indirektheit (könnte, würde, erklären, etc.) würde ich abschalten und klar machen was Du willst. Schalte vom Fragemodus in den Antragsmodus. Im ersteren Modus bekommst Du Blabla von der Behörde (ausreden warum sie nichts tun), nur im zweiten Modus hast Du ne Chance darauf, dass sie prüfen und im Resultat etwas ändern.
    1. richtig ist, dass Anordnungen oft nicht (mehr) existieren, interessant ist möglicherweise die Frage, wie die Aufbewahrungsfrist von Anordnungen für Dauerverwaltungsakte ist. Hab dazu kurzfristig nichts gefunden...
    2. richtig ist aber auch, dass verkehrsbeschränkende Anordnungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit amtlich zu prüfen sind. Ich denke die *Einlassungen in der Sache* in der Antwort auf Deine Transparenzanfrage genügen hierfür. Ab da gilt die Widerspruchsfrist.
    3. In Widerspruchsverfahren gibt es grundsätzlich mehrere beteiligte Behörden: (a) die Ausgangsbehörde, die etwas getan/nicht getan hat, gegen das Du widersprichst, und bei der Du den Widerspruch "erheben" kannst und die in der Sache abhelfen kann (wenn sie möchte). Sowie (b) die übergeordnete Widerspruchsbehörde: wenn die Ausgangsbehörde nicht abhelfen möchte, gibt sie die Sache an die Widerspruchsbehörde weiter und diese kann dann einen Ablehnungsbescheid verfassen (oder der Ausgangsbehörde vorschreiben, dass sie abhelfen muss). Du kannst Deinen Widerspruch auch direkt bei der Widerspruchsbehörde "einlegen", aber davon rate ich ab: die Ausgangsbehörde macht typischerweise mehr (rechtliche) Fehler, die Du später nutzen kannst.
    4. linksseitige gemeinsame Rad- und Fußwege in beide Richtungen sind gefährlich und sollen aus gutem Grund nicht angeordnet werden. Details dazu:
    4.a Flüssigkeit des Verkehrs ist irrelevant, ausschließlich relevant ist die Gefahrenlage (StVO §45 Absatz 9, Satz 2)
    4.b häufig als relevantes Kriterium herangezogen wird die Kfzverkehrsbelastung. Laut beträgt sie 15000/24h (in beide Richtungen). Nicht besonders hoch (aber auch nicht besonders niedrig), aber dafür ja bei Tempo 30 nochmal weniger gefährlich.
    4.c die Breite des Radwegs hast Du bisher nicht betrachtet. Wichtig sind folgende Schriften: StVO, Verwaltungsvorschrift (nicht -vorschlag!) zur StVO (VwV-StVO), sowie Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Die VwV verweist auf die ERA, aber auch die ERA verweist wieder zurück auf die VwV. Nämlich auf Seite 21, Abschnitt 2.3.6 (Ausgabe von 2010): "Radwege können entsprechende den VwV-StVO nur dann als benutzungspflichtig angeordnet werden wenn [...] die Mindestvoraussetzungen gemäß VwV-StVO zu §2 Absatz 4 eingehalten sind." Die VwV-StVO ist etwas altertümlich in "Randnummern" organisiert. Dort steht dann: Die lichte Breite gemeinsamer Einrichtungsrad- und Fußwege muss innerorts mindestens 2,5 m betragen (Randnummer 20); für die Freigabe von Radwegen in Gegenrichtung werden 90 cm mehr veranschlagt als dies für Einrichtungsradwege vorgesehen ist (vgl. Randnummern 37 und 18). Mithin wäre eine Breite von
    mindestens 3,4 m für einen gemeinsamen Beidrichtungsrad- und Fußweg notwendig. Ist der Weg immer mindestens so breit?
    4.d Gemäß Randnummer 37 dürfen linke Radwege nur angeordnet werden wenn nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind. Gibt es hier Einmündungen oder Kreuzungen?
    4.e Randnummer 36 schreibt vor: “Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.” Du schreibst selbst, dass die Querungsmöglichkeiten nicht bestehen.

    Mein Vorgehen (in einem vergleichbaren Fall): Widerspruch an Ausgangsbehörde, schon im Widerspruch auf die gesetzliche Frist (in der Regel 3 Monate) für den *rechtsmittelfähigen* Bescheid hinweisen, Ausgangsbehörde anrufen und nachfragen (vielleicht schon nach 1-2 Monaten, schließlich im Wochentakt anrufen, wenn Mitarbeiter im Urlaub auf *Fristsache* hinweisen. Schließlich bekommst Du *von der Ausgangsbehörde* ein Schreiben, dass sie nichts tun können/Deinem Antrag nicht stattgeben/blabla. Damit zur Widerspruchsbehörde: 1. Fachaufsichtsbeschwerde (damit sie merken, dass sie Dich ernstnehmen müssen), 2. inhaltlich ggfs. den Quatsch der Ausgangsbehörde kontern. In Gesprächen immer unbedingt freundlich bleiben, aber auch hart in der Sache: wenn meine Frage nicht beantwortet wird bin ich der kleine Prinz und frage auch unendlich oft nach. In Briefen ist für Indirektion/Freundlichkeit weniger Platz (und weniger Notwendigkeit). Dort unbedingt in der Sache hart sein und die Sachlage darstellen ("Euer Handeln ist falsch, korrigiert es!")

  • Hallo zusammen,

    nochmals vielen Dank für die Anregungen. Ich habe der Stadt zwischenzeitlich einen, nach euren Anregungen leicht veränderten, Brief geschrieben und nach etwas warten auch Antwort erhalten. Diese möchte ich euch nicht vorenthalten:


    Ich plane hier folgendermaßen antworten:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Zu 1.:
    Aufgrund ihrer Antworten und den baulichen Begebenheiten der Friedrichstraße beantrage ich hiermit eine Änderung an der Radverkehrsinfrastruktur.
    Dazu folgende Begründung:
    1. Auf der Friedrichstraße kann von keiner erhöhte Gefährdung von Radfahrenden im Mischverkehr ausgegangen werden. Durch die angeordneten Tempo 30 und eine mittlere Belastung von 12837 KFZ/24h ist hier keine Gefährdung erkennbar. Auch besteht keine Untersuchung die das Gegenteil belegt.
    2. Aus Ihrer Antwort geht hervor, dass die für die Freigabe des linksseitigen Radwegs an beiden Enden über keine der laut VwV-StVO zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 Randnummer 36 notwendigen sicheren Querungsmöglichkeit für Radfahrende verfügt.
    3. Die Breite des benutzungspflichtigen Zweirichtungs- Geh- und Radwegs wird zwischen der Karlstraße und dem Beginn der Fußgängerzone deutlich unterschritten. Dazu werden in diesem Bereich, offensichtlich geduldet, auch noch Aufsteller und Artikel der dort ansässigen Händler auf dem Geh- und Radweg ausgestellt. Auch befinden sich hier gefährliche Ein- und Ausfahrten von Grundstücken.

    Zu 2.:
    Ich bitte Sie mich über die Ergebnisse der anstehenden Verkehrsschau in Kenntnis zu setzen. Auch möchte ich Sie bitten mir die Frage zu beantworten, ob die bisherige Regelung im verkehrsrechtlichen Sinne eindeutig ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    xxx

  • Irgendwie verstehe ich den grammatischen Aufbau von 2. nicht!

    Du meines 2. meiner Antwort, oder? Ja, du hast recht. Das ist noch nicht so ganz gereift. Ich werde versuchen es zu verbessern, z.B.:

    2. Aus Ihrer Antwort geht hervor, dass die für eine Freigabe des linksseitigen Radverkehrs laut VwV-StVO zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 Randnummer 36 notwendigen Querungsmöglichkeiten für den Radverkehr an beiden Enden des linksseitigen Führung nicht vorhanden sind.

  • versteif Dich nicht auf die Querungsmöglichkeiten. Jedenfalls an der Ampel ist es ja sicher und am FGÜ potenziell auch. Bloß nicht komfortabel. Dein Ziel ist es ja auch nicht, dass das VZ 241 vor-versetzt wird (sodass Du den gemeinsamen Geh- und Radweg erreichen kannst), sondern es soll weg. Die
    Also. 1. sie haben sich in der Sache eingelassen und offenbar die bestehende Situation geprüft und dabei ihr Ermessen ausgeübt. Du wendest Dich gegen die fehlerhafte Ermessensausübung und führst dazu aus:
    * Auf der Friedrichstraße kann von keiner erhöhte Gefährdung von Radfahrenden im Mischverkehr ausgegangen werden. Durch die Anordnung vonTempo 30 ist die Fahrbahn für Radfahrende nicht unsicher (vgl. zum Beispiel sogar das Verbot von RWBP in Tempo-30-Zonen). Die mittlere Belastung von 12837 KFZ/24h ist mäßig und macht keine RWBP nötig.
    * Die Radweg/Gehwegbenutzungspflicht ist nicht nur nicht nötig sondern darüberhinaus in der Ausführung ungeeignet. Hierzu fürhst Du aus:
    * viel zu schmal, nur kurzer Abschnitt, durch Einfahrten/Ausfahrten, durch Geschäftsauslagen.

    Da Du bereits weißt, dass sie das anders sehen bittest Du um möglichst baldigen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid (bei Ablehnung durch die die Widerspruchsbehörde).

    2. Deine Argumentation hierzu würd ich einfach weglassen oder prüfen ob die ein kleines VZ 205 dort angeordnet werden *darf*, falls ja unter welchen Bedingungen und dann prüfen ob Du die Bedingungen für erfüllt erachtest. Wenn nein, dann Widerspruch (separater Brief, damit die es nicht durcheinandermischen) und ggfs. später Klage.

    MfG

    Als Alternative zu diesem Widerspruch würde ich per Transparenzanfrage die jüngsten Unterlagen zum angesprochenen VZ 241 bei der StVB anfordern. Die haben ja angeblich alle miteinander gesprochen, es muss also eine Anordnung geben.