Kampfradler: Ist dort das Parken auf dem Hochbord explizit erlaubt?
Ja! (VZ 315)
jan pi sike tu: Wenn man als Radfahrer nur zwischen "absteigen und schieben" oder "runter auf die Fahrbahn" wählen kann, dann ist das VZ 241 aber fehlplatziert. Laut VwV-StVO muss ein als benutzungspflichtig ausgewiesener Radweg u.a. frei von Hindernissen sein. Will man also hier aus Gründen der Sicherheit eine RWBP, müssen die Parkplätze weg. Fließender Verkehr hat Vorrang vor ruhendem Verkehr. Will man die Parkplätze, muss die Benutzungspflicht weg.
Ich warte sehnsüchtig auf das Urteil bzw. auf die mündliche Verhandlung...