Krumme Verkehrszeichenträger

  • Müsste da nicht [Zeichen 267] [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert sein?

    Nein,denn StVO (Anlage 2) sagt zu [Zeichen 267] :"Ge- oder Verbot
    Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist. "

    Der Gehweg, den Radfahrer hier benutzen sollen, ist aber nicht mehr Teil der Fahrbahn