Bei einigen Nachrichten stutzt man dann doch noch kurz:
Dort steht:
ZitatDer 81-Jährige war laut Polizei mit seinem Pedelec an der Oberhausener Straße in Höhe einer Fußgängerfurt auf die Straße gefahren. Dabei soll er gegen ein Auto gestoßen sein.
Das klingt für mich nach: Der Senior quert mit seinem Pedelec die Oberhausener Straße auf einem Fußgängerüberweg, auf dem er womöglich gar keine Vorfahrt hatte, und kollidiert dabei mit einem bevorrechtigten Kraftfahrzeug.
Das wäre eben das übliche Missverständnis bezüglich der Begriffe „Fußgängerüberweg“ und „Fahrradfurt“. Allerdings gibt es entlang der Oberhausener Straße in Dinslaken laut Google Maps keinen Fußgängerüberweg.
Eine Recherche zu anderen, womöglich detaillierteren Artikeln blieb allerdings erfolglos, bis mir heute Morgen jemand schrieb, dass sich der Unfall an dieser Kreuzung zugetragen habe:
Das hilft allerdings nur bedingt weiter, denn bei den „Fußgängerfurten“ dürfte es sich in Wahrheit um „Fußgänger- und Fahrradfurten“ handeln und offenbar war ja der Radfahrer entlang der Vorfahrtstraße unterwegs.
Was soll ich mir nun für den Eintrag bei death.bike zusammenreimen? „Nichts genaues weiß man nicht“?