Ist doch prima! Ausführlich und IMHO sachlich zutreffend beantwortet.
Änderungen an der StVO
-
-
Jupp, für einen blinden Elfenturmbewohner. Andere würden feststellen, daß die Behörden heute schon ungestraft machen, was immer sie wollen — wenn es ums Wegelchen geht.
-
Meine Frage an den Abgeordneten G. Herzog über Abgeordnetenwatch ist jetzt doch freigeschaltet worden. Seine Antwort findet sich hier.
Meiner hat es sich einfacher gemacht und sinngemäß nur geschrieben, dass der Bundesrat den 45.9 nicht aufgehoben hat.
() -
<ÖchÖchÖch> Puh, immer dieses Schwafeldioxid
"da auch weiterhin Radwegebenutzungspflichten nur unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden können."
will wohl sagen das in Zukunft nur dann eine Radwegbenutzungspflicht erlassen werden wird wenn die Voraussetzung "Trampelpfad oder besser vorhanden" gegeben ist. Oder wie soll ich mir das nebulöse "bestimmten" vor den Voraussetzungen da vorstellen?
-
Der Verweis auf die Verwaltungsvorschriften ist korrekt, greift aber leider oft zu kurz. Zahlreiche Gerichte haben geurteilt, dass die VwV nur die Behörde adressieren, nicht aber den Bürger und dieser nicht einfordern kann, dass die Behörde die VwV beachtet.
Der Tiger hat also wenig Zähne.
Man muss die Behörde also dazu bringen, eine neue Ermessensentscheidung zu treffen und kann diese ggf. wegen Eremssensfehlern angreifen. Erst bei der Beurteilung der Ermessensfehlerfreiheit greift das Gericht ggf. von sich aus auf die VwV zurück, um eben dieses Ermessen an den für die Verwaltung zwingenden VwV zu messen.Je nach Richter kann man da Glück haben oder eben nicht.
Wenn es aber so rauskommt, dass lediglich der § so geändert wird, dass die Tempo-30 leichter angeordnet werden können und die Behörden innerörlich leichter breite Radfahrstreifen anstatt schmalen Schutzstreifen einrichten können, wäre das imho ein Gewinn und kein Verlust.
Nur die Sache mit den außerörtlichen Radfahrwegen macht mir dann noch Bauchschmerzen. Hier muss man nach obigem Muster vorgehen und entweder einen Ausbau des Radweges auf einen Zustand entsprechend ERA erreichen oder gerichtlich feststellen lassen, dass der Radweg untauglich ist und daher nicht zu bebläuen. Was schwer sein wird.Ansonsten aber eine gute Antwort des Angefragten, die zeigt, dass der Mann weiß, um was es geht.
-
p.s: Wie kommt es nur, dass ich mich nicht mehr wundere, dass die Presseorgane nur über die Autorennen-Strafverschärfungs-Geschichte berichten, aber die Gesetzesverschärfungen gegen den Radverkehr unter dem Radar bleiben?
Vielleicht macht es Sinn, sich einmal mit dem Begriff "Presseorgane" auseinanderzusetzen... Welche vermeintlichen Freiheiten hat ein Journalist heute noch? Hier ist ein m.E. guter Artikel zu der Thematik, der Deine Frage beantworten dürfte.
-
Hier muss man nach obigem Muster vorgehen und entweder einen Ausbau des Radweges auf einen Zustand entsprechend ERA erreichen
Das Poblem ist ja nicht der Radweg an sich1 - also die Stücke/Stückchen zwischen den Einfahrten, Einmündungen und sonstigen Zugangsmöglichkeiten für Kampffahrer und -parker. Es ist der Rest. Und *dort* ist die ERA sehr nach der "sicheren Flüssigkeit des Verkehrs" gestrickt. Sprich: wichtig ist das flott um die Kurven gebrochen und der Radweg gut zugestellt werden kann. Der Rest gibt sich dann schon.
1) ... wenn man mal von der eidesignten Blendung durch linksseitige und tiefergelegte Radwege absieht die gerne auch mal verdreckt werden/bleiben dürfen - also ok, das Problem ist auch der Radweg.
-