Woche 37 vom 12. bis zum 18. September 2016

  • Wobei man diesem "Radweg" immerhin keine linksseitige Benutzungspflicht auferlegt hat. Ich gehe davon aus, dass die Briefträgerin dort eigentlich auf dem Gehweg unterwegs war, da ca. 10m weiter östlich aus dem Radweg eine Art Radfahrstreifen wird. Und der ist so schmal, dass man da mit einem Postrad nicht drauf passt.

  • ""Das ist doch untragbar. Uns hier 100 Parkplätze wegzunehmen, ohne ein Ausweichquartier aufzuzeigen. Und wer dann notgedrungen auf den - doch eigentlich sehr breiten - Gehwegen parkt, ohne jemanden zu behindern, bekommt ein Knöllchen. Eine Frechheit", kritisierte sie."

    Was machen die Stehzeugebesitzer denn, wenn der Düsseldorfer Karneval durch die Straßen tobt?

  • Mit der Aussage

    hat er sich doch vermutlich in fachlicher Hinsicht selbst disqualifiziert.

    Ich war heute vor Ort und habe im Elbe-Wochenblatt folgendes hinterlassen:

    Ich habe heute die Örtlichkeit mit dem »HALT«-Schild aufgesucht. Zufälligerweise war dort eine Polizeistreife mit Tempomessungen zugange. Die beiden Beamten haben erklärt, dass die Piste, die Herr Dorigoni als »Radweg« bezeichnet hat, kein Radweg mehr ist, sondern dass dort das Radfahren inzwischen verboten ist. (Leider schreitet aber niemand gegen die Radfahrer ein, die verbotenerweise auf diesem jetzigen Fußweg durchs Alstervorland fahren.)
    Damit ist auch klar, warum an der Stelle, an der ein Fußweg auf eine Straße trifft, ein »STOP«-Schild gemäß StVO nichts zu suchen hat: Es gibt dort ja keinen legalen Fahrzeugverkehr, dem dieses Schild etwas zu sagen hätte.
    Kann es sein, sehr geehrter Herr Dorigoni, dass man Ihnen gesagt hat, dass das »STOP«-Schild wieder entfernt werden musste, weil es nur für den FAHRZEUGverkehr gilt, und dass Sie dank jahrzehntelang eingefahrener Denkmuster FAHRZEUGverkehr mit KFZ-Verkehr gleichgesetzt haben, weil Radverkehr für Sie kein echter Verkehr ist?
    Wäre es nicht höchste Zeit, die eigene Kenntnis der StVO zu aktualisieren, über die Beschilderung vor Ort mit kompetenten Menschen zu sprechen und die Falschinformationen in Ihrer Kolumne richtigzustellen?

  • Die beiden Beamten haben erklärt, dass die Piste, die Herr Dorigoni als »Radweg« bezeichnet hat, kein Radweg mehr ist, sondern dass dort das Radfahren inzwischen verboten ist.

    Woran ist erkennbar, dass auf dem noch vorhandenem Radweg das Radfahren verboten sein soll? Bei der LSBG-Veranstaltung zum Ausbau der Veloroute entlang der Straße Alsterufer wurde erklärt, dass es sich weiterhin um einen "Radweg" handeln solle, auf dem das Radfahren erlaubt sei.