Unfallprävention Hamburg

  • Möchte jemand kotzen?

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    Sehr geehrter Herr J*,

    Ihre Anfrage an die Polizei Hamburg ist an die Direktion Polizeikommissariate und Verkehr – Grundsatzabteilung Verkehr zur Beantwortung weiter geleitet worden.

    Bezug nehmend auf Ihre konkrete Fragestellung muss zunächst voran gestellt werden, dass keine Norm das Abbiegen in Schrittgeschwindigkeit vorschreibt. Die Vorschrift des § 9 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung fordert diesbezüglich eine grundsätzliche Sorgfaltspflicht. Je nach Abbiegeziel steigert sich auch die Sorgfaltspflicht unter Beachtung des Grundsatzes, eine Gefährdung anderer auszuschließen.

    Entsprechend werden im Rahmen verkehrspolizeilicher Maßnahmen keine Geschwindigkeitsmessungen bei abbiegenden Fahrzeugen durchgeführt, insbesondere auch keine expliziten Kontrollen von abbiegenden LKW.

    Die Polizei Hamburg führt aber regelmäßig Verkehrsüberwachungsmaßnahmen an Kreuzungen und Einmündungen durch. Dabei werden neben Kraftfahrzeugführern auch Fahrradfahrer und Fußgänger bei festgestelltem Fehlverhalten kontrolliert und sanktioniert.

    Nach dem Opportunitätsprinzip und pflichtgemäßem Ermessen richtet sich die Ahndung der festgestellten Verstöße nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten.

    Statistiken im Sinne Ihrer Anfrage werden von der Polizei nicht geführt.

    Einen Schwerpunkt legt die Polizei Hamburg auf die Prävention.

    Die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit umfasst zahlreiche unterschiedliche Tätigkeitsfelder, von der präventiven Öffentlichkeitsarbeit und der schulischen Verkehrserziehung durch Polizeiverkehrslehrer bis hin zu straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen der Polizeikommissariate und der Verkehrsdirektion. Ebenso gehört hierzu die Verkehrsüberwachung durch die Polizei, als auch eine umfangreiche Präventionsarbeit durch die zuständigen Fachbehörden und deren Kooperationspartner.

    So findet derzeit die Fahrradsicherheitsaktion „Schon gecheckt“ statt, die seit 2004 jährlich im Rahmen einer Kooperation zwischen der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Unfallkasse Nord, des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC Hamburg e.V.) und der Zweiradmechaniker-Innung Hamburg durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Aktion sollen, wie auch in den vergangenen Jahren, an verschiedenen Stellen der Stadt gezielt Fahrradfahrer angesprochen und über das richtige Verhalten im Straßenverkehr informiert werden. Gleichermaßen wird Fehlverhalten gegenüber Fahrradfahrern geahndet.

    Zudem ist die Polizei auf Messen und bei Veranstaltungen präsent, um zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Auch wird die Polizei Hamburg bei Planungen zur Gestaltung des Verkehrsraumes beteiligt.

    Ich hoffe, Ihrer Anfrage genüge getan zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen


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  • Ups vergessen.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie der aktuellen Presse zu entnehmen ist, wurde schon wieder ein Radfahrer durch einen unfähigen Lkw-Fahrer in Hamburg schwer verletzt. Was tut die Polizei Hamburg dafür, die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern zu erhöhen? Gab es in diesem und im letzten Jahr Einsätze der Polizei Hamburg, die das Abbiegen von Lkw‘s Innerorts auf Schrittgeschwindigkeit kontrolliert haben? Wie oft wurden solchen Kontrollen durchgeführt? Wie viele Lkw wurden bei diesen Kontrollen durchgeführt? Wie viel Prozent der Kontrollierten bogen schneller als in Schrittgeschwindigkeit ab? Wie wurden diese Verstöße geahndet?
    Mit freundlichen Grüßen
    Philip J*