Woche 5 vom 1. Februar bis zum 7. Februar 2016

  • Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrer? Nicht in König Olaf seinem Revier!


    »Martin Bill, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion lehnt diese Idee grundlegend ab. „„Der grüne Pfeil hat als Modell beim Autofahren ausgedient. Fast die Hälfte der einstigen grünen Pfeile wurde schon abgebaut.“
    Gerade für Menschen mit Seheinschränkungen stelle er eine große Gefahrenquelle dar. Sie müssen sich darauf verlassen, dass der Weg tatsächlich frei ist. „Der grüne Pfeil für Autos dient daher nicht als Vorbild für die Fahrräder.“ Regelungen, die für Autos Sinn ergeben, funktionieren nicht automatisch auch auf dem Rad.«

    Ähm - wie meinen? Also der Herr Bill sieht ein: »Regelungen, die für Autos Sinn ergeben, funktionieren nicht automatisch auch auf dem Rad.« - und wenn die Linke mit dieser Begründung sagt, dass Ampelrot nicht unbedingt auch für rechts abbiegende Radfahrer Sinn ergibt, blockt er ab?

    Und dieser Satz: »Sie müssen sich darauf verlassen, dass der Weg tatsächlich frei ist.« sollte zum Anlass genommen werden, feindliches Grün zu unterbinden. Ich möchte ich als Fußgänger und als Radfahrer, der eine Querstraße überquert, darauf verlassen können, dass der Weg tatsächlich frei ist und kein Rechtsabbieger von hinten oder Linksabbieger von vorne durchblättern möchte.

  • Gerade für Menschen mit Seheinschränkungen stelle er eine große Gefahrenquelle dar. Sie müssen sich darauf verlassen, dass der Weg tatsächlich frei ist. „Der grüne Pfeil für Autos dient daher nicht als Vorbild für die Fahrräder.“ Regelungen, die für Autos Sinn ergeben, funktionieren nicht automatisch auch auf dem Rad.«

    Ähm - wie meinen? Also der Herr Bill sieht ein: »Regelungen, die für Autos Sinn ergeben, funktionieren nicht automatisch auch auf dem Rad.« - und wenn die Linke mit dieser Begründung sagt, dass Ampelrot nicht unbedingt auch für rechts abbiegende Radfahrer Sinn ergibt, blockt er ab?

    Bislang war es in Hamburg üblich, dass z.B. bei reinen Fußgängeranforderungsampeln quer über Hauptstraßen mit Radwegen Radfahrer bei Fahrbahnrot am Radweg durchbrettern durften und Fußgänger beim Queren des Radwegs die Radler beachten mussten. Das hatte bislang schon immer für Irritationen gesorgt bei Fußgängern, weil die sich nicht sicher sein konnten, dass sie bei Fußgängergrün über die Fahrbahn nicht auch gleichzeitig Vorfahrt über den Radweg hatten. Auch an anderen Kreuzungen dürfen Radler durch querende Fußgängerverkehre durchbrettern. Alles wegen Fußgängerräumzeiten so angelegt worden.
    Daher finde ich die Aussage von Bill nicht gut überlegt. Hat er sich aus Koalitionsfriedensgründen dazu hinreissen lassen?
    Beispiele: Steintorwall/Glockengießerwall - Jungfernstieg - Max-Brauer-Allee