Fahrradplätze für alle!

  • Heute mittag, gerade laufen die Nachrichten im Radio, denk' ich, ich höre nicht recht, als eine Meldung aus meiner pfälzischen Heimat kommt:

    "Die Stadt Kaiserslautern will die Zahl der Fahrradstellplätze im Stadtgebieterhöhen. Die Verwaltung hat angekündigt, bei Baugenehmigungen künftigzu prüfen, ob ausreichend Fahrradstellplätze berücksichtigt sind. EinSprecher sagte, Anlass dafür sei der zunehmende Radverkehr. BeiMehrfamilienhäusern ab drei Wohnungen müsse zum Beispiel ein Stellplatzpro Einheit eingerichtet werden, bei Hotels und Pensionen sei ein Stellplatzje 30 Betten vorgesehen und bei Studentenwohnheimen ein Stellplatz prozwei Betten. Ausgenommen von der Regelung sind den Angaben zufolgeunter anderem Einfamilienhäuser und bereits bestehende Gebäude."

    Gut, jetzt kann man natürlich maulen, dass die Anzahl der Fahrradplätze viiiel zu gering ist; dass nur von Plätzen, aber nicht von Fahrradständern die Rede ist (Felgenkiller?); dass der Altbestand ausgenommen ist, usw. usf. Aber es stimmt mich doch hoffnungsfroh, dass auch aus der Provinz vernünftige Anstöße kommen können.

    Wo gibt es ähnliche Auflagen?

  • Wo gibt es ähnliche Auflagen?

    Also in Berlin ist detailliert geregelt, wie die Fahrradständer auszusehen haben:

    Fahrradstände müssen so hergestellt werden, dass
    - sie leicht zugänglich sind,
    - eine Anschließmöglichkeit für den Fahrradrahmen haben,
    - dem Fahrrad ein sicherer Stand durch einen Anlehnbügel gegeben wird und
    - durch einen Mindestabstand von 0,80 m zwischen den Fahrradständen das Abstellen und Anschließen des Fahrrades einschließlich des Rahmens ermöglicht wird.
    Die Herstellung einfacher Vorderradständer ist unzulässig.

    Aber ich bin mir nicht sicher, ob die Vorschrift auch für Wohngebäude gilt:

    Bei der Errichtung baulicher Anlagen und anderer Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder herzustellen.

    Nach dem Text tendiere ich zu "nein", nach einigen weiteren Sätzen in den Ausführungsvorschriften (Punkt 2.3 und Anlage 2) eher zu "ja".

  • Aber ich bin mir nicht sicher, ob die Vorschrift auch für Wohngebäude gilt:

    Nach dem Text tendiere ich zu "nein", nach einigen weiteren Sätzen in den Ausführungsvorschriften (Punkt 2.3 und Anlage 2) eher zu "ja".


    Meines Wissens müsste das auch für Wohngebäude gelten. Sieht aber nach Opt-out-Regelung aus:

    Die aktuelle Novelle zur Berliner Bauordnung hat die Möglichkeiten für die Vermieter ausgeweitet. In der Praxis hatte die Pflicht, Fahrrad-Stellplätze auf dem Baugrundstück einzurichten, oft zu unbefriedigenden Lösungen geführt hat. Radstellplätze wurden oft schlecht zugänglich, zum Teil sogar in Tiefgaragen angelegt. Die Neufassung der Bauordnung sieht daher vor, alternativ Stellplätze auf öffentlichem Straßenland vor dem Baugrundstück anzulegen oder durch Zahlung eines Geldbetrages vor Baubeginn abzulösen. Diese Mittel werden dann zweckgebunden für den Bau von Abstellmöglichkeiten in der Stadt verwendet.

  • Gerade den letzten Satz finde ich gar nicht so schlecht. Wenn die Stadt sich wirklich daran hält, dann können die neuen Abstellplätze dort entstehen, wo sie am dringendsten gebraucht werden und nicht nur dort, wo zufällig gerade neu gebaut wird.

  • BeiMehrfamilienhäusern ab drei Wohnungen müsse zum Beispiel ein Stellplatzpro Einheit eingerichtet werden, bei Hotels und Pensionen sei ein Stellplatzje 30 Betten vorgesehen und bei Studentenwohnheimen ein Stellplatz prozwei Betten. Ausgenommen von der Regelung sind den Angaben zufolgeunter anderem Einfamilienhäuser und bereits bestehende Gebäude."

    Tja, dann bleibt ja nur noch zu hoffen das es sich - bei einer Fahrradquote von ca 1/ Einwohner - um Single-Wohneinheiten handelt.

    - Und das die Studentenbuden soo eng sind das jeder Studi gleich zwei mietet - dann kann er wenigstens ein *ganzes* Fahrrad unterbringen.

    Oh Gott, sowas gibts hier schon seit mindestens zwanzig Jahren: pro Wohneinheit *ein* Abstellplatz für Fahrräder. Zusätzlich gabs dann noch 3 (!) Felgenbrecher vor dem Haus mit 13 Wohneinheiten (3x 3 Zi, 4x 2 Zi, der Rest war mind. 3 Zi.) und ca. 40 Personen. Also 13+3 Fahrradplätze für 40 Personen.

    Es gab dafür aber mind. 16 Tiefgaragenplätze + 8 Besucherparkplätze von dem Haus (auf dem Grundstück).

    Mein Rad stand auf der Terrasse - das war schneller als es jedesmal aus dem Fahrradraum herauszubasteln.

  • @APF

    Ja, über dieses tolle Verhältnis von Wohneinheiten zu Fahrradstellplätzen war ich auch gestolpert (wahrscheinlich hätte ich noch viel mehr i in das "viiiiiiel zu gering" schreiben sollen). Aber meiner Meinung nach macht es das Leben entschieden leichter, wenn man sich auf das Positive konzentriert und die gute Absicht/den tollen Plan/das magere Ergebnis anerkennt (was nicht ausschließt, dass man gegen das Negative angeht).