Kreuzung ohne Fahrbahnampel und mit Fußgängerampel queren ???? Wie geht´s richtig ?

  • Ach noch etwas ......Habe ich immer vergessen zu erwähnen...
    Die Strassen heißen :
    Bahnhofstrasse / In der Lauge
    In :
    48282 Emsdetten

    Adresse war schon klar, das Taxi hat sie mir verraten :)

    Es gibt in der Bahnhofstraße scheinbar keine Radwege. Du bist also auf keiner Radwegefuhrt wenn du dich der Ampel näherst. Fahrzeuge dürfen nach Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen die Kreuzung überqueren. Meiner Meinung nach gilt die Ampel nicht für dich. Dem Querverkehr Vorrang gewähren und einfach rüber.
    Es gibt zwar eine Radwegefuhrt neben einer Fußgängerfuhrt, aber nicht fahrbahnbegleitend (zu weit weg, kein Radweg wo du herkommst). Überhaupt halte ich die Interpretation des §37 Abs.2 Nr.6 StVO nach der du auf der Fahrbahn die Fußgängerampel berücksichtigen müsstest für rechtlich nicht haltbar (so es denn bis Ende 2016 jemand durchklagt).
    Für dich ist es also egal, ob die da noch ein Fahrradpiktrogramm einbauen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hierzu vielleicht noch eine Frage an die Experten: Darf man ab 2017 als Radfahrer jede Fußgängerampel ignorieren? Also z. B. bei Rot auch eine Radwegefuhrt nutzen, wenn es kein Fahrradpiktogramm gibt?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hierzu vielleicht noch eine Frage an die Experten: Darf man ab 2017 als Radfahrer jede Fußgängerampel ignorieren? Also z. B. bei Rot auch eine Radwegefuhrt nutzen, wenn es kein Fahrradpiktogramm gibt?

    Das nehme ich nicht an, denn § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO sagt ja:

    [stvo]Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.[/stvo]

    Wenn es also keine besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr gibt, gilt nach meiner Auffassung die Fahrbahnampel. Außerdem gehe ich davon aus, dass es rechtzeitig bis zum 1. Januar 2017 noch eine weitere Änderungsverordnung geben wird, die diesen Stichtag noch ein weiteres Mal in die Zukunft verschiebt.

  • Und an ganz vielen Ecken wird bestimmt einfach ein Fahrradpiktogramm mit in die Fußgängerampel eingesetzt. Problem gelöst.
    Und vier oder fünf Ausnahmebedingungen dürfen bestimmt auch nochmal bis dahin hinzugefügt worden sein.

  • Und an ganz vielen Ecken wird bestimmt einfach ein Fahrradpiktogramm mit in die Fußgängerampel eingesetzt. Problem gelöst.

    Das ist ja auch der Grund dafür, dass sich die Deadline immer weiter nach hinten verschiebt: Die Bauämter kommen mit dem Austausch zeitlich nicht hinterher oder lassen sich etwas viel Zeit :whistling:

  • Das nehme ich nicht an, denn § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO sagt ja: [...]
    Wenn es also keine besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr gibt, gilt nach meiner Auffassung die Fahrbahnampel.

    Da habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Ich meine die Fälle, in denen es keine Fahrbahnampel gibt wie in MonaWa's Beispiel.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich habe da eine echt ähnliche Ampelkonstellation in Hamburg gefunden:

    Wenn man aus der Lohmühlenstraße bei der Asklepios Klinik kommt und die Lange Reihe queren möchte, um wieder in die Lohmühlenstraße zu gelangen, ist auf der linken Seite eine Fußgängerampel mit Fahrrademblemen in der Scheibe. Für Autos, die aus dieser Straße kommen, gilt einfach Vorfahrt gewähren. Das Vorfahrt gewähren Schild kann man auch eindeutig bei Google Streetview sehen.

    Theoretisch kann der Radfahrer natürlich hier die Bettelampel benutzen, er ist dann jedoch auf der falschen Seite, wenn eher in der Lohmühlenstraße weiter fahren möchte und müsste erst mal 20 m Geisterfahrern, oder absteigen und schieben.

    Auch hier könnte man die theoretische Frage eines Rotlichtverstoßes stellen, wenn der Radfahrern dann einfach gerade über die Kreuzung fährt so wie es jedes normale Auto tun würde, während die Fahrrad/Fußgängerampel jedoch Rot zeigt.

    Ampel und Krankenhausausfahrt liegen hier wirklich sehr sehr nahe beieinander! Im besten Falle ist man als Radfahrer gerade mal 3 m von der Ampel entfernt.

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Ist das Vorfahrt-Gewähren nicht auf den Radweg bezogen, vor dem das steht? Bei der Fahrbahn hast du eh den abgesenkten Bordstein.
    Mir würd's im Traum nicht einfallen, mich da an die Ampel zu stellen, wenn ich geradeaus oder rechts will. Interessant wäre es höchstes beim Linksabbiegen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Mir würd's im Traum nicht einfallen, mich da an die Ampel zu stellen, wenn ich geradeaus oder rechts will.

    Mir auch nicht. Aber die Frage war ja: Kann ein findiger Polizist daraus einen Rotlichtverstoß zusammenfantasieren? Immerhin ist in der vielleicht 3 Schritt weit entfernten Ampel eine Scheibe mit Fahrradsymbol!

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    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Mir auch nicht. Aber die Frage war ja: Kann ein findiger Polizist daraus einen Rotlichtverstoß zusammenfantasieren? Immerhin ist in der vielleicht 3 Schritt weit entfernten Ampel eine Scheibe mit Fahrradsymbol!

    Klar könnte das passieren, die Rechtslage ist ja nicht ganz eindeutig. Aber ich würde das dann gerichtlich klären lassen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Auch hier könnte man die theoretische Frage eines Rotlichtverstoßes stellen, wenn der Radfahrern dann einfach gerade über die Kreuzung fährt so wie es jedes normale Auto tun würde, während die Fahrrad/Fußgängerampel jedoch Rot zeigt.

    Bei der verlinkten Konstellation handelt es sich meines Erachtens um eine recht eindeutige Situation. Das ist einfach eine Fußgängerampel, die auch von Radfahrern mitbenutzt werden soll und dummerweise direkt an eine Kreuzung grenzt. Da sich aber der geschützte Bereich eindeutig auf den Bereich begrenzt, der von der Querungsfurt umschlossen wird, kommen weder Rad- noch Kraftfahrer beim eigentlichen Überqueren der Lohmühlenstraße mit diesem geschützten Bereich in Konflikt und müssen demnach auch keine der vorhandenen Ampeln benutzen. Aus Richtung der Klinik gilt meines Erachtens § 10 StVO, auf der anderen Seite gilt das aufgestellte Zeichen 205.

    Ampel und Krankenhausausfahrt liegen hier wirklich sehr sehr nahe beieinander! Im besten Falle ist man als Radfahrer gerade mal 3 m von der Ampel entfernt.

    Die räumliche Nähe spielt hier aber keine Rolle. Maßgeblich ist meines Erachtens nur der geschützte Bereich und solange man den nicht bei Rot durchpflügt, ist alles okay.