Übergang Radfahrstreifen und Schutzstreifen

  • Ich bin heute von einem Autofahrer angehupt und leicht beschimpft worden, weil ich ihm wohl in die Quere gekommen bin. Ich vermute mal, ich war nicht mal ganz unschuldig, deshalb meine Frage.

    Ich wollte von einem anderen Weg auf einen Radfahrstreifen auffahren als im gleichen Moment der besagte Autofahrer einen Linksabbieger rechts überholen wollte. Soweit wäre das zwar alles relativ eindeutig, aber der Radfahrstreifen wird im Bereich der Kreuzung, also nur für 10-15 Meter, zum Angebotsstreifen. Somit werde ich dann wohl zum nachrangigen Verkehrsteilnehmer "degradiert" und hätte warten bzw. 5 Meter später auffahren müssen? Oder wäre das sogar beim Radfahrstreifen selbst der Fall?

    Über die Sinnhaftigkeit von Radwegführungen brauche ich hier ja kein weiteres Wort verlieren.

  • Urks. Das ist theoretisch gar nicht mal so ganz klar, weil ein Radfahrstreifen kein Teil der Fahrbahn ist, ein Schutzstreifen schon. Theoretisch könnte beim Übergang vom Radfahrstreifen in den Schutzstreifen § 10 StVO gelten, also wäre der Radfahrer wartepflichtig.

    Das Problem ist nur: Wendete man diese Regelung konsequent an, wären Radfahrer bei modernen Radverkehrsführungen andauernd wartepflichtig. Ich bin mir nicht sicher, ob die Verkehrsplaner diese Problematik bedacht haben, als die Radverkehrsinfrastruktur entworfen wurde.

  • ... der Radfahrstreifen wird im Bereich der Kreuzung, also nur für 10-15 Meter, zum Angebotsstreifen.

    Ohne Foto der Kreuzung würde ich mal spekulieren, dass es sich um eine Radfurt im Kreuzungsbereich handelt (mit Breitstrich markiert), auf der das Kraftfahrzeug nichts verloren hatte. Oder ist da wirklich jenseits der eigentlichen Kreuzung noch eine unterbrochene Fahrbahnbegrenzungslinie wie beim Angebotsstreifen?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Oha, ist anscheinend doch nicht so eindeutig, wie von mir gedacht. Ich habe aber Glück und seit den Streetview-Aufnahmen hat sich nichts geändert. Es ist wirklich ein Angebotsstreifen im Bereich der Kreuzung.


    Ich bin hinter der Fußgängerampel und vor dem erneuten Blaulolli auf die Straße Richtung Osten aufgefahren, von dieser rampenförmigen Auffahrt vom die Spree begleitenden Weg kommend.

  • Und ich sage: Furtmarkierung, da nur genau gegenüber der einmündenden Straße markiert.
    Ein Schutz-/Angebotsstreifen kann es nicht sein, da kein Fahrradpiktogramm!

    P.S.: Dass der Autofahrer hupte und schimpfte ist kein haltbares Indiz, dass das Fehlverhalten bei Dir lag!

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Oha, ist anscheinend doch nicht so eindeutig, wie von mir gedacht. Ich habe aber Glück und seit den Streetview-Aufnahmen hat sich nichts geändert. Es ist wirklich ein Angebotsstreifen im Bereich der Kreuzung.


    Ich bin hinter der Fußgängerampel und vor dem erneuten Blaulolli auf die Straße Richtung Osten aufgefahren, von dieser rampenförmigen Auffahrt vom die Spree begleitenden Weg kommend.

    Witzig: Genau an der Stelle habe ich mir vor ein paar Jahren mal zum ersten Mal Gedanken über diese Problematik gemacht :D Da war ich mit meinen Eltern in Berlin und kurvte abends mit Stativ und Kamera auf so einem Bahn-Fahrrad herum. Ich glaube, ich habe sogar noch ein paar Fotos von der Stelle hier irgendwo herumliegen.

    Das auf dem Foto ist jedenfalls kein Schutzstreifen, sondern irgendwas anderes. Schutzstreifen werden mit Zeichen 340 abgetrennt und der ist nicht so breit wie das da. Eventuell könnte das eine Fahrradfurt zur Querung der Kreuzung sein, so dass dort § 10 StVO nicht zum Einsatz käme.

  • P.S.: Dass der Autofahrer hupte und schimpfte ist kein haltbares Indiz, dass das Fehlverhalten bei Dir lag!

    Das ist natürlich klar! ;)

    Ich bin auch positiv gesinnt und schiebe das auf den Stress und die Besorgnis, plötzlich einen Radfahrer vor sich gehabt zu haben! :D

    Andereseits kam ich von etwas Bürgersteig-ähnlichen Straßenteil. Aus der Autoperspektive nicht unbedingt nachvollziehbar. Aber erst hinter einem Linksabbieger stehen und dann auf den Streifen wechseln ist auch nicht ganz nachvollziehbar.


    Witzig: Genau an der Stelle habe ich mir vor ein paar Jahren mal zum ersten Mal Gedanken über diese Problematik gemacht :D

    Das ist ja wirklich ein Zufall. Auch wenn die Stelle recht prominent gelegen ist. :)

    Aber gut zu wissen, dass es dann kein Schutzstreifen ist!

  • Der Autofahrer hat eine Kreuzung vorher dieses gesehen:

    Also Blauschild und durchgezogene Linie - das ist ein Radfahrstreifen. Hinter der Einmündung geht es genauso weiter. Aber im Bereich der Einmündung wollte man den Autofahrern offensichtlich das Befahren der äußersten 1,5 (?) Meter der Fahrbahn NICHT verbieten - entweder, um rechts an einem Linksabbieger vorbeizukommen oder um als einbiegendes Fahrzeug einen größeren Radius zur Verfügung zu haben.

    So, und jetzt kommst Du aus der Tiefe des Raumes emporgeschossen, donnerst schräg über einen GEHWEG und bretterst auf die Fahrbahn. Da kommt Freude auf.

    Erste Frage: Darf man überhaupt unten am Spreeufer radeln? Ich habe in Google Street View viel weiter westlich, an der Kreuzung Paulstraße/Magnus-Hirschfeld-Ufer, ein Schild gesehen "Radfahren erlaubt - Fußgänger haben Vorrang". Gilt das für die gesamte Strecke bis am Hauptbahnhof vorbei?

    Zweite Frage: Steht an der Rampe ein Schild, das darauf hinweist, dass man oben nicht radeln darf?

    Dritte Frage: Was macht eigentlich die Fahrradstaffel? Fällt denen sowas nicht auf?

  • Durchgehender Radfahrstreifen. Gestrichelt ist der dort nur, damit Radfahrer vom Radfahrstreifen runter und wieder rauf kommen, denn durchgezogene Linien darf man nicht überfahren.
    Der Autofahrer darf den nicht benutzen, um rechts zu überholen. Andererseits, wenn frei und (theoretisch) Platz ist, dann überholt man halt trotzdem. Ein ganz normaler kleiner Verstoß gegen die StVO wie ihn jeder begehen würde, gleich welches Verkehrsmittel.

    Also: Mit Fehlverhalten anderer rechnen und einfach mal klarkommen. Nicht den Radfahrer anpöbeln, der scheinbar aus dem Nichts kommt, nicht über den Autofahrer ärgern, der auch unerwartet auftaucht ;)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • So, und jetzt kommst Du aus der Tiefe des Raumes emporgeschossen, donnerst schräg über einen GEHWEG und bretterst auf die Fahrbahn. Da kommt Freude auf.

    Erste Frage: Darf man überhaupt unten am Spreeufer radeln? Ich habe in Google Street View viel weiter westlich, an der Kreuzung Paulstraße/Magnus-Hirschfeld-Ufer, ein Schild gesehen "Radfahren erlaubt - Fußgänger haben Vorrang". Gilt das für die gesamte Strecke bis am Hauptbahnhof vorbei?

    Zweite Frage: Steht an der Rampe ein Schild, das darauf hinweist, dass man oben nicht radeln darf?

    Dritte Frage: Was macht eigentlich die Fahrradstaffel? Fällt denen sowas nicht auf?

    Du bist mir ja einer! Wer sagt denn, dass ich mit meinem Brompton im ersten Gang die Rampe emporschieße, dann schräg über den Gehweg donnere, nur um dann über die Bordsteinkante zu brettern, bis die Felge kracht. Im Ernst, ich bin höchstens mit Schrittgeschwindigkeit auf den Radstreifen gerollt. Der möglichen Restschuld bin ich mir dennoch bewusst, siehe ursprünglicher Post.

    Zur ersten Frage:

    Zur zweiten Frage: Nein, denn wofür sollen die Rampen in der Ausführung denn vor wenigen Jahren gebaut worden sein? Auf der anderen Seite der Hugo-Preuß-Brücke ist deshalb eine weitere Rampe zur Fortsetzung des Spree-Radwegs. Dort dann sogar die letzten Meter des Radwegs Berlin-Kopenhagen.

    Zur dritten Frage: Was soll denen da auffallen?

  • Du bist mir ja einer! Wer sagt denn, dass ich mit meinem Brompton im ersten Gang die Rampe emporschieße, dann schräg über den Gehweg donnere, nur um dann über die Bordsteinkante zu brettern, bis die Felge kracht. Im Ernst, ich bin höchstens mit Schrittgeschwindigkeit auf den Radstreifen gerollt. Der möglichen Restschuld bin ich mir dennoch bewusst, siehe ursprünglicher Post.
    Zur ersten Frage:

    Zur zweiten Frage: Nein, denn wofür sollen die Rampen in der Ausführung denn vor wenigen Jahren gebaut worden sein? Auf der anderen Seite der Hugo-Preuß-Brücke ist deshalb eine weitere Rampe zur Fortsetzung des Spree-Radwegs. Dort dann sogar die letzten Meter des Radwegs Berlin-Kopenhagen.

    Zur dritten Frage: Was soll denen da auffallen?

    Na, dann ist ja gut! ;) Ich sehe in der verlinkten Karte sogar, dass die Rampe grün ist. Tja - und der Radstaffel hätte ja mal auffallen können, dass das da oben ein Gehweg ist, man das aber nicht wissen kann und nicht beschildert bekommt, wenn man auf der Rampe emporkeucht. So eine Stelle hatte ich mal um die Ecke, beim Alsterwanderweg unter der Ratsmühlenbrücke beim Auftreffen auf den Gehweg am Justus-Strandes-Weg.