Wann die Rennleitung rufen?

  • Ich habe mal ne etwas doofe Frage zum Thema Rennleitung rufen. Ich war bisher noch nie wirklich gezwungen dazu und bisher hatte ich immer Hemmungen im Konfliktfall die Rennleitung zu rufen ...

    Welche Mindestbedingungen müssen gegeben sein? Muss es schon einen Beinaheunfall gegeben haben oder eine Sachbeschädigung geklärt werden oder reicht schon ein Wortgefecht mit Beleidigungen?
    Ich hatte schon ein paar Situationen, da hätte ich mir ein wenig argumentative Unterstützung seitens Team Blau gewünscht. Aber rücken die dafür extra raus? Und wenn "Nichts ist" also man die Rennleitung quasi unnötiger Weise gerufen hat, hat man dann Ärger zu erwarten?
    Wie lange braucht die Polizei ungefähr um da zu sein? 5 Minuten, halbe Stunde? Was ist, wenn sich der Konfliktpartner während dieser Zeit aus dem Staub macht. Wahrscheinlich dumm gelaufen!? :) Wählt man grundsätzlich 110 oder gibt es bei geringeren Übeln noch andere Nummern?

  • Bei Vorfällen ohne Verletzte und Straßenblockade würde ich mit 45 Minuten rechnen.
    Alternative: Notizen machen, zum Revier fahren, Anzeige »wegen aller in Frage kommenden Delikte« erstatten unter besonderer Berücksichtigung dessen, was für Dich zentral ist, also »Behinderung«, »Vorfahrt genommen«, usw.

    Ich bin vor Jahren hier

    mal beinahe von einem Rechtsabbieger umgenietet worden, als ich auf dem Radweg geradeaus fuhr, und habe sofort das nahegelegene Revier angerufen. Die sind tatsächlich sofort losgefahren und haben den Typen auf der Tangstedter Landstraße so zwei, drei km weiter eingefangen und ihn zum Revier eskortiert. Da durfte er sich dann anhören, dass man den Radverkehr durchzulassen hat.

    (Nebenbei: eine meiner Lieblingsecken. Freier Rechtsabbieger, und der Radweg kommt hinter Bäumen und Büschen quasi mitten aus dem Wald.)

  • Welche Mindestbedingungen müssen gegeben sein?

    - du möchtest Anzeige erstatten
    - du möchtest einen Vorfall im zur Anzeige bringen, der möglicherweise strafrechtlich relevant sein könnte

    Muss es schon einen Beinaheunfall gegeben haben oder eine Sachbeschädigung geklärt werden oder reicht schon ein Wortgefecht mit Beleidigungen?

    Es reicht ein Wortgefecht mit Beleidigungen aus.
    Der Beschuldigte wird dir kaum seine Personalien geben, daher bringt dir eine Anzeige auf der Wache des Kommissariates nichts. Die Rennleitung soll anrücken.

    Aber rücken die dafür extra raus?

    lässt sich so pauschal nicht sagen, hängt vom Einzelfall ab.
    Bei Unfällen mit Personenschaden rücken sie immer aus. Bei Unfallflucht auch. Bei einfachen Blechschäden, bei denen die Sache klar ist, werden sie wohl die Platte "Regeln Sie das unter sich" auflegen. Hart bleiben.

    Sonst lässt sich sagen, dass ich alle extrema erlebt habe.
    Abbiegeunfall mit ein paar Schrammen, aber RTW nicht nötig - 40min gewartet. zuständige Wache war Luftlinie 80m entfernt.

    Eng überholt worden mit Zeugen. KFZ-Lenker an der nächsten Kreuzung eingeholt. Nicht einsichtig. 110 gerufen, deutlich gemacht, dass ich OWi-Anzeige stellen will. keine 5min später tauchte an der Kreuzung die Rennleitung auf und fuhr durch. Ich hatte nicht realisiert, dass die tatsächlich so schnell waren und deshalb nicht gewunken. Als sie umgedreht und nochmal rübergefahren sind, hab ich das Winken nachgeholt. Klare schnelle Sache für alle Beteiligten dann im Anschluss.

    Und wenn "Nichts ist" also man die Rennleitung quasi unnötiger Weise gerufen hat, hat man dann Ärger zu erwarten?

    Meine Meinung als nicht-Jurist und Laie: wenn du den Sachverhalt nicht grob falsch am Telefon darlegst, kann dir wohl daraus kein Strick gedreht werden.

    Wie lange braucht die Polizei ungefähr um da zu sein? 5 Minuten, halbe Stunde?

    5min bis 105min

    hängt von der Auslastung ab und wohl auch ein wenig vom Willen.
    Will sagen: Unfall mit Personenschaden - es kommt jemand. umgehend. Zur Not auch von einem anderen Kommissariat.

    Bei "Kommen Sie bitte, der hat mir einen Stinkefinger gezeigt! Den möchte ich jetzt wegen Beleidigung anzeigen!"
    Naja - da kanns sein, dass du da locker 40min im Regen stehen bleibst, weil andere Sachen wichtiger sind. Und es wird wohl auch die Hoffnung mitschwingen, dass du nach 60min dort nicht mehr stehst, kein Protokoll geschrieben werden muss.


    Was ist, wenn sich der Konfliktpartner während dieser Zeit aus dem Staub macht. Wahrscheinlich dumm gelaufen!? :)

    Je nach Vorfall wird dann entweder Ringfahnung ausgelöst mit Straßensperren :P
    oder aber tatsächlich pech gehabt.

    Wählt man grundsätzlich 110 oder gibt es bei geringeren Übeln noch andere Nummern?

    Schwierig zu beantworten. Gibt da sicherlich 10 Meinungen zu. Auch innerhalb des Behördenapparates.

    Ich habe schon von Leuten gehört, die angeschnarrt wurden, wieso man denn die 110 wähle wegen eines behindernden Falschparkers. Andersrum wurde mir das auch schon zugetragen. "Rufen Sie die 110 an, dann kommt jemand."

    Ich halte das nach meinem internen Katalog:

    Unfall - immer 110

    Wenn Ordnungswidrigkeitenanzeige bei Gefährdnungen aus dem nicht-ruhenden Verkehr heraus vor Ort mit Zeugen (enges Überholen etc.) - dann 110

    Jemand parkt mich zu und ich komme nicht aus der Garage / vom Grundstück - zuständiges Kommissariat bekannt?
    -> ja -> dort anrufen
    -> nein -> habe ich es sehr eilig?
    -> ja -> 110 wählen
    -> nein -> zuständiges Kommissariat ermitteln (Smartphone) und dort anrufen

    dauerhafte Beeinträchtigung durch falsch beschilderte Baustellen/Falschparker - zuständiges Kommissariat, meist per eMail


    zur 110 sei gesagt:
    - Anrufe werden aufgezeichnet
    - gleich zu Beginn klarmachen, WAS passiert ist. klare prägnante Angaben.
    Unfall, Autofahrer hat Radfahrer angefahren. keine Personenschäden, RTW wird nicht benötigt. Ypsilonstraße, in Höhe Hausnummer 99, Fahrtrichtung Blauweg.
    Ich bin der betroffene Radfahrer. Autofahrer möchte sich vom Ort entfernen.

    Das wäre so in etwa (plus mein Name) das, was ich sagen würde, wo ich dann auch damit rechne, dass die Rennleitung schnell anrückt.


    Im Umgang mit der Polizei gilt für mich mittlerweile:
    Perso griffbereit haben. Kurze sachliche Schilderung des Vorfalls abgeben. Auf Nachfragen konkrete Antworten geben.
    Kühlen Kopf bewahren, sachlich bleiben. Meinungen zu (meist gegensätzlichen) Zeugenaussagen erstmal hinnehmen. Ändern kann man die eh nicht.
    Wenn ich beschuldigt werde - verweigere ich die Aussage.

    Niemals das Diskutieren anfangen, niemals Vorschläge machen mit "sollten Sie nicht xy machen". Auch wenn die Beamten das dann für sinnvoll halten - sie werden es nicht machen. Aus Prinzip nicht.
    So wie aus Prinzip immer klar gestellt sein muss: Uniform hat das Sagen. Lass sie zumindest in dem Glauben. :rolleyes:

  • Welche Mindestbedingungen müssen gegeben sein? Muss es schon einen Beinaheunfall gegeben haben oder eine Sachbeschädigung geklärt werden oder reicht schon ein Wortgefecht mit Beleidigungen?
    Ich hatte schon ein paar Situationen, da hätte ich mir ein wenig argumentative Unterstützung seitens Team Blau gewünscht. Aber rücken die dafür extra raus?


    Tja: Kommt drauf an. Ich habe es in den letzten Monaten und Jahren eigentlich eher so kennengelernt, dass die Rennleitung bei Blechschäden oder Bagatelldelikten nicht mehr ausrücken möchte, eher so nach dem Motto: Wenn beide noch fahren können, können sie auch zum Revier kommen. Tatsächlich hat aber @DMHH recht, die Polizei kommt auch bei reinen Blechschäden (wieder?). Weiß nicht, ob es da jetzt andere Anweisungen gibt, vor einiger Zeit hatte man sich da noch gesträubt.

    Inzwischen denke ich mir: Sobald wirklich etwas passiert ist oder einer der Beteiligten anfängt, Dummheiten zu machen, sollte die Polizei kommen. Bei Sachschäden, sei es eine kleine Delle oder ein abgebrochener Außenspiegel, würde ich inzwischen auch immer die Polizei hinzuziehen. Man sieht ja beispielsweise an der Sache mit dem Taxifahrer, der am liebsten sofort ein unterschriebenes Schuldeingeständnis und zweitausend Euro auf die Hand bekommen hätte, dass man lieber die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuziehen sollte. Und dem heutigen Typen, der eine ganz besondere Interpretation der Verkehrsregeln pflegt, habe ich auch nicht getraut: Wer weiß, ob der mir nicht in zwei Wochen eine dicke Rechnung für eine neue Motorhaube schickt und den Unfallhergang ganz anders darstellt? Bei sowas habe ich dann doch gerne die Rennleitung dabei.

    Wenn aber eigentlich nichts passiert ist, also mich nur jemand dicht überholt, angehupt, mich beleidigt oder beim Abbiegen „übersehen“ hat, ohne dass jemand zu Schaden kam, dann spare ich mir den ganzen Kram. Wo nichts passiert, wird auch keine Straftat vorliegen und dementsprechend keine Straftat verfolgt. Und nur weil mich jemand durchs Beifahrerfenster ein Arschloch nennt, weil ich nicht auf dem Radweg fahre, mache ich mir den ganzen Ärger nicht.

    Und wenn "Nichts ist" also man die Rennleitung quasi unnötiger Weise gerufen hat, hat man dann Ärger zu erwarten?


    Solange man sich keine Späße erlaubt und den Notruf wissentlich missbraucht, wird man wohl keinen Ärger erwarten müssen. Im Zweifelsfall ruft man lieber einmal zu viel als einmal zu wenig die Polizei. Ich kann mir zwar denken, dass die Beamten genervt wären, wenn sie wegen eines Stinkefingers ausrücken müssen, aber prinzipiell ist auch das eine Straftat und wenn der Beleidigte das Bedürfnis verspürt, deswegen die Polizei rufen zu müssen, dann werden die eben losfahren.

    Wie lange braucht die Polizei ungefähr um da zu sein? 5 Minuten, halbe Stunde?


    Kommt drauf an. Ich habe da als Zeuge oder Beteiligter schon alles erlebt. Bei meinen beiden Unfällen in den letzten Wochen hat es keine zehn Minuten gedauert, bis ein Streifenwagen aufgetaucht ist, das hängt aber natürlich auch von der Auslastung und vom Verkehrsaufkommen ab. Bei manchen Blechschäden war auch schon nach nicht mal drei Minuten jemand da, bei einem Vorfall mit Unfallflucht und einem leichtverletzten Verkehrsteilnehmer hat es hingegen über anderthalb Stunden gedauert. Manchmal hat man Glück, manchmal nicht.

    Wie lange braucht die Polizei ungefähr um da zu sein? 5 Minuten, halbe Stunde? Was ist, wenn sich der Konfliktpartner während dieser Zeit aus dem Staub macht. Wahrscheinlich dumm gelaufen!? :)


    Bei einem Kraftfahrzeug gibt’s ja Kennzeichen, wenn’s Fußgänger oder Radfahrer sind, muss man eben abwägen, ob das schon für § 127 StPO reicht… Aber das will ich jetzt hier nicht diskutieren, das ist ein weites Feld.

    Wählt man grundsätzlich 110 oder gibt es bei geringeren Übeln noch andere Nummern?


    Wenn niemand auf der engen Kante zwischen Leben und Tod wandelt und es nur um einen Sachschaden geht, rufe ich auf dem nächsten Revier an. Die Nummern habe ich mittlerweile im Telefonbuch gespeichert, für sowas blockiere ich nicht den Notruf. Wenn es dringender ist oder ich nicht ortskundig bin, wird eben der Notruf gewählt.