Neues Verkehrsschild: Zeichen 230 Ladebereich

  • Dieses neue Verkehrsschild habe ich letzte Woche erstmals in Hannover fotografiert:

    Gibt es das auch schon in anderen Städten und Ortschaften?

    "StVO Anlage 2, laufende Nummer 15.2, Zeichen 230

    Ge- oder Verbot
    1. Das Halten und Parken ist nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen zulässig.
    2. Das Be- und Entladen muss ohne Verzögerung durchgeführt werden.
    Erläuterung
    Die Länge des Ladebereichs wird durch das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch Markierung gekennzeichnet."

    Artikel 1 57. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung Siebenundfünfzigste Verordnung zur

    Vielleicht gehören dann solche Halteverstöße bald der Vergangenheit an:

    Es ist an vielen Stellen so, dass das Falschparken von Lieferfahrzeugen daraus resultiert, dass keine freien Ladebereiche zur Verfügung stehen. Das gewöhnliche eingeschränkte Halteverbot, wo eigentlich die Chance bestünde, zum Einladen und Ausladen zu halten, ist oft zugeparkt von Dauerparkern. Wird das neue Schild wirksamer Falschparker abschrecken?

  • gibts im Tatbestandskatalog für einen Verstoß gegen "LAdezone" eigentlich einen Eintrag? :/

    Das habe ich noch nicht herausgefunden. Aber ich vermute ohnehin: Wirksamer als Punkte in Flensburg ist Abschleppen.

    "Karlsruher Regelung: Es wird grund­sätz­lich abgeschleppt, wenn während 30 Minuten kein Ladege­schäft beobachtet wird."

    Abschlepprichtlinien für die Verkehrsüberwachung
    Die Abschleppricht­li­nien informieren über die Ahndung von Verkehrs­ver­stö­ßen. Das unver­züg­li­che Abschlep­pen eines verbots­wid­rig geparkten Fahrzeugs…
    www.karlsruhe.de

    Schwachpunkt der Karlsruher Regelung: Wer soll bitteschön 30 Minuten lang das parkende Fahrzeug beobachten, um damit eindeutig den Beweis zu liefern, dass 30 Minuten lang kein Ladevorgang stattgefunden hat? Dieses Problem gibt es offenbar auch in Hannover. Nach meiner Beobachtung werden zahlreiche Ladezone-Parkplätze von parkenden Privat-PKW blockiert. Und zu selten dagegen effektiv vorgegangen. Eine mögliche Gegenmaßnahme könnte eine Kameraüberwachung sein. Die schaltet ein, wenn ein Fahrzeug in der Ladezone hält. Fährt das Fahrzeug rechtzeitig weiter, dann werden die Aufnahmen sofort gelöscht. Hält das Fahrzeug länger, dann werden die Daten zur Beweissicherung gespeichert. Eine Sofort-Auswertung mit einem entsprechenden Computerprogramm könnte weitere Aufnahmen eliminieren. Und die übrig bleiben, dienen der Beweissicherung und veranlassen, dass ein Abschleppunternehmen tätig wird. Möglicherweise müssten dazu die Ladezonen entsprechend gekennzeichnet werden: Kameraüberwachung in der Ladezone.

    Ich befürchte allerdings, dass besonders die Auto-affine FDP, aber auch die Christdemokraten eine entsprechende gesetzliche Grundlage für eine Kameraüberwachung bislang verweigert haben.

    Möglicherweise gibt es aber Beispiele dafür, dass von Falschparkern genervte Betriebe entsprechende Schilder und Kameraattrappen aufgehängt haben?

  • Schwachpunkt der Karlsruher Regelung: Wer soll bitteschön 30 Minuten lang das parkende Fahrzeug beobachten, um damit eindeutig den Beweis zu liefern, dass 30 Minuten lang kein Ladevorgang stattgefunden hat?

    Derjenige, der ein Interesse am Abschleppen hat. Zum Beispiel der Abschleppunternehmer.

  • Derjenige, der ein Interesse am Abschleppen hat. Zum Beispiel der Abschleppunternehmer.

    Der wird sich die Sache so einteilen. Konsequentes Abschleppen würde dazu führen, dass keiner mehr falsch parkt. Und dann bin ich arbeitslos. Also immer genug Autos stehen lassen, so dass ich stets einen "gedeckten Tisch" vorfinde.