Woche 47 vom 18. bis 24. November 2024

  • Vorfahrt für Fahrgemeinschaften: Hamburger Verkehrsbehörde plant "Carpooling"-Spur für Rodigallee in Jenfeld
    Hamburg probiert in der Rodigallee in Jenfeld eine neue Verkehrsform aus: Eine Fahrspur dürfen neben Bussen und E-Fahrzeugen nur Autos mit mindestens drei…
    www.ndr.de
    Zitat

    Und noch ein weiteres Novum in Hamburg ist geplant: Staut sich der Verkehr, wird die dritte Spur, die Busspur, per Signaltafel für alle freigegeben. So soll ein guter Verkehrsfluss gesichert werden.

    Und die Attraktivität des Ansatzes ergibt sich wie, wenn der erhoffte Vorteil genau dann aufgehoben wird, wenn er am "attraktivsten" ist :/

  • So fürchterlich schlecht finde ich die Sicht gar nicht ... (Es möge mich ggfs. der mitlesende Sichtdreiecksspezialist korrigieren ...)

    Man braucht laut als Anfahrsicht RASt06 Abschnitt 6.3.9.3 3,0 m hinter der Sichtlinie (bzw. 2,0 m hinter einer "nicht abgesetzten" Radwegfurt) 30 m Sicht auf den bevorrechtigten Verkehr bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit bzw. 70 m bei 50 km/h. Man muss in dieser Entfernung nicht die komplette Fahrbahnbreite einsehen können. Es genügt, Teile des Fahrzeugs (also etwa das linke Drittel des Fahrstreifens) sehen zu können.

    Wenn es um die Sicht auf bevorrechtigten Radverkehr geht, setze ich die Werte für 30 km/h an (bei stärkerem Gefälle könnte man nach oben abweichen, in der Ebene deckt man damit aber die allermeisten Radfahrenden ab). Auf Radfahr-/Schutzstreifen achte ich darauf, dass die komplette Breite der Radverkehrsanlage sichtbar bleibt, da Radfahrende häufig weiter rechts als sinnvoll fahren.

    Falls die abgebildete bevorrechtigte Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hat und es keinen Radweg gibt, dürfte die Anfahrsicht gegeben sein. Durch die Platzierung der Baumscheibe hat der Planer gezeigt, dass er an die Anfahrsicht zumindest ein Stück weit gedacht hat. Für 70 m wird es aber u.U. knapp.

    Falls die abgebildete bevorrechtigte Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hat und es einen Radweg gibt, kann man davon ausgehen, dass vor und hinter der Einmündung erfahrungsgemäß je drei bis vier Parkplätze entfallen. Es kann beim korrekten Anwenden der Sichtfelder auch passieren, dass bei Einmündungen in enger Abfolge in Verbindung mit Radfahrstreifen (es braucht noch nicht einmal Radwege!) kaum ein Parkplatz übrig bleibt.

    Bislang war die für mich zuständige Behörde eher einlenkend. Ich sollte aber mal meine Meldungen von letztem Jahr in der Killisfeldstraße in Durlach auf Umsetzung kontrollieren. Deshalb habe ich noch keine Erfahrung mit Anträgen auf Anordnung eines Haltverbots bzw. Sperrpfosten.

    Sichtfelder hält man am besten mit Sperrpfosten oder Fahrradständern frei. Damit da keine schlecht durchsehbaren Motorräder/Motorroller/Lastenräder abgestellt werden, empfehle ich die von mir so sehr gemochten lastenfahrradfeindlichen Fahrradständer Beta Classico von Orion. Dieser Beitrag wurde nicht finanziell unterstützt, ich nutze die Fahrradständer nur tagtäglich.