Ortsumgehung Hammoor in Planfeststellung

  • Ort
    Hammoor

    Moin,

    nach Jahren des Hin und Her geht es für Hammoor in die heiße Phase für die Ortsumgehung.

    Vom 19.02. bis 18.03.24 liegen die Planfeststellungsunterlagen aus.

    Onlineportal Planfeststellung BOB-SH

    Infoseite Land SH

    Hammoor bei Google Maps

    Ich bin Anwohner, allerdings nicht unmittelbar an der Trasse. Relevant ist die für mich insbesondere als Verkehrsteilnehmer, da ich und meine Kinder hier fast täglich mit dem Fahrrad unterwegs sind bzw. sein werden. Deswegen möchte ich da gerne Einwendungen erheben. Darf ich das als "normaler" Verkehrsteilnehmer überhaupt?

    Der Istzustand ist eher schlecht: Auf der Nordseite in der Ortsdurchfahrt ist ein - mal mehr mal weniger breiter - 2-Richtungsrad- und Gehweg in eher grenzwertigem Zustand (Google Streetview). Auf der Fahrbahn möchte heute kaum jemand mit dem Rad fahren, da viel Kfz-Verkehr mit recht vielen Lkw. Daher ja auch die Ortsumgehung.

    Einen Vorgeschmack auf die Planung in der Anlage (Quelle https://bargteheide.ratsportal.net/pi-r/vo020_r.asp?VOLFDNR=4679). Entlang der L89 ist heute schon so viel Kfz-Verkehr, dass ich nicht denke dass hier eine grundsätzliche Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn sinnvoll ist. (Bitte keine Grundsatzdiskussion, danke) Der Radweg nach Bargteheide ist heute in (für mich) akzeptablem Zustand. In der zukünftig vom Durchgangsverkehr befreiten Ortsdurchfahrt sollte meiner Meinung nach der Radverkehr dann aber schon auf der Fahrbahn stattfinden können.

    Folgende Punkte möchte ich in den nächsten Tagen prüfen/einwenden:

    - Radwegekonzept Kreis Stormarn - Mindestbreite für diese Strecke?

    - Neubau Straßen nicht grundsätzlich nur mit Radweg?

    - Wegfall der Benutzungspflicht in der Ortsdurchfahrt aufgrund Wegfall des Durchgangsverkehrs ('is ja nicht Bestandteil der Planung...) nicht berücksichtigt?, daher:

    - Verkehrsführung Kreuzungen am Ost- und Westende führt nicht auf Fahrbahn der Ortsdurchfahrt, sondern auf Hochbord

    - Radverkehrsführung falls ein Radfahrer im Zuge der Ortsumgehung auf der Fahrbahn fahren möchte (Die OU selber erhält ja lt. Planung keinen Radweg)

    - Verschwenkung im Zuge Gerkenfelder Weg: Breit genug für Radverkehr, Begegnungsverkehr, keine Umlaufsperre!

    - Radweg entlang der K106 optional im Radverkehrskonzept Stormarn - passt das zur Planung?

    - Winterdienst auf dem Radweg möglich?


    Den Punkt mit der Radverkehrsführung an den Kreuzungen habe ich schon vor Jahren an die Planer gesendet, allerdings ohne eine konkrete Antwort.

    Das schonmal als Notiz vorab. Ich ergänze nach und nach.

  • Die Ortsdurchfahrt selbst ist ja nicht Teil des Plans – und würde die Bedingungen erfüllen, um sie später vollständig zu einer 30-Zone zu erklären. Insofern ist alles daraus bezogene außen vor. Der Radweg muss aber bis an den Ortsrand geführt werden und die Aufleitung auf die Fahrbahn dann erst dort erfolgen.

    Für die Umgehung selbst würde ich [Zeichen 254][Zeichen 259] erwarten, zumal sie für den Radverkehr keine Verkehrsbedeutung hat (ist ja nur ein Umweg). Im Grunde gilt das gleiche für den noch fehlenden Radweg-Teil an der K106, auch da ist der Weg durch den Ort kürzer.

    Viel spannendere Frage für mich: Warum werden hier Kreuzungen und keine Kreisverkehre gebaut?

  • Jeder darf Einwendungen erheben. Man muss weder mittelbar betroffen, noch direkter Anlieger sein.

    Die Einwendungen werden dann im nächsten Schritt "soriert" und zusammengefasst, dann erfolgt die Abwägung.

    Prinzipiell kannst du auch Einwendungen vorbringen, die sich auf Bereiche außerhalb der Planungsgrenzen beziehen - aber da muss schon jemand mächtig danebengegriffen haben in der Planung, dass so eine Einwendung noch zur Änderung des Planungsgebietes führt.

    Im vorliegenden Fall und ausweislich des Übersichtsplanes aus 2022(!) endet also die Planungsgrenze an/bei den Ortszufahrten. Was also innerorts passiert, passieren könnte, gewünscht oder gewollt ist: nicht Teil des PFV.

  • Moin,

    naja Planungsgrenze und Ortseingangsschild ist quasi identisch.

    Hier soll die Ortsumgehung links ausschwenken

    Ich habe nur "keine Lust" von Bargteheide aus kommend über 2 Ampeln zu fahren und dann nochmal am Ortseingang vom linksseitigen Hochbord auf die Fahrbahn zu wechseln, wo heute überhaupt nichts ist.

    Rot: So muss man zukünftig fahren!?

    Blau: So einfach könnte es sein.

    Auch für die paar Meter von der Kreuzung bis Ortseingang muss bei der derzeitigen Planung dann ja eine linksseitige Benutzungspflicht angeordnet werden, aber aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens gibt es dort dann doch gar keine Grundlage für!?

  • Im vorliegenden Fall und ausweislich des Übersichtsplanes aus 2022(!) endet also die Planungsgrenze an/bei den Ortszufahrten. Was also innerorts passiert, passieren könnte, gewünscht oder gewollt ist: nicht Teil des PFV.

    Nach der Argumentation brauche ich auch gar keine Verbindung von Ortsumgehung in den Ort bauen, oder?

    Die Effekte in die Umgebung muss ich aber doch berücksichtigen. Wo ist da der Unterschied zwischen Radverkehr, Fledermäusen und Fließgewässern?

  • Das ist so ein berechtigter Einwand, der sich auch auf Bereiche außerhalb der Planungsgrenze bezieht.

    Man plant hier mit dem baulichen(!) Bestand und kommt dann in Konflikte mit den Verwaltungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus der Fertigstellung ergeben.

    Aber nochmal: der Übersichtsplan ist aus 2022 und stellt eine veraltete Planung dar. Im Ratsinfo steht ja direkt, dass die aktuelle Planung enger an die Stadt herankommt. Evtl. ist man da durchaus nochmal an die Kreuzung und die Anschlüsse herangegangen.

    Sollte es so bleiben, würde ich das direkt in der Einwendung so formulieren, dass sichergestellt werden muss, dass die nach VwV-StVO sichere Querungsmöglichkeit hergestellt werden muss. Wobei man das abbügeln wird mit der Feststellung, dass man einen Anschluss an den Radweg herstellt und der vorhandene Radweg auch Radweg bleiben wird; mögliche Änderungen bzw. Aufhebung einer B-Pflicht ist nicht Gegenstand der Planung.

    Dein Vorschlag "blau" zum Linksabbiegen ist meiner Meinung nach sooo in keinem Regelwerk vorgesehen.

    Einwendung wäre hier in der Tat die Forderung einer Aufstelltasche am rechten Rand der von Norden auf den Knoten zuführenden Fahrbahn mit eigener Signalisierung für den Radverkehr (damit der sich eben auch aufstellen kann)

    Alternativ die Einrichtung einer signalisierten Querung an der Westseite des Knotens.

    Grundsätzlich stellt sich bei diesem Knoten ja auch die Frage, wie der Radverkehr aus dem Gerkenfelder Weg (parallel zur Umgehung, dann von Norden auf den Knoten zulaufend) nun über die Kreuzung geführt wird. Auf den Radweg bzw. die Querungsfurt im Osten des Knotens kommt man als Radfahrer nämlich auch nicht.

    Und wenn da kein Z254 an die Bundesstraße gestellt wird, komm ich auch auf der Bundesstraße radelnd an dem Knoten nicht legal auf den Radweg... :rolleyes::whistling:

  • Aber nochmal: der Übersichtsplan ist aus 2022 und stellt eine veraltete Planung dar. Im Ratsinfo steht ja direkt, dass die aktuelle Planung enger an die Stadt herankommt. Evtl. ist man da durchaus nochmal an die Kreuzung und die Anschlüsse herangegangen.

    Der Plan ist am 01.11.23 gezeichnet. Es gab Entwürfe, die eine Einmündung weiter westlich vorsahen, die sind aber vom Tisch.

    Klar müssen wir erstmal die tatsächlichen Planfeststellungsunterlagen abwarten.

    Aus dem Gerkenfelder Weg dürfte sonst kein signifikanter Radverkehr kommen, da dieser die andere Querung nutzen sollte. Auch sonst ist der Verkehr aus der Gerkenfelder Weg sehr gering, so dass ich da kein großes Konfliktpotenzal sehe, wenn man sich als Rechtsabbieger Bargteheide-> Hammoor mit dazustellt.

    Im Grunde gilt das gleiche für den noch fehlenden Radweg-Teil an der K106, auch da ist der Weg durch den Ort kürzer.

    ... aber signifikant konfliktreicher wenn man von Ahrensburg in Richtung Kreuz Bargteheide fahren möchte, da man sowohl die K106 als auch die L89 jeweils 2x queren muss.

    Viel spannendere Frage für mich: Warum werden hier Kreuzungen und keine Kreisverkehre gebaut?

    Steht hoffentlich in den Planfeststellungsunterlagen. Als Radfahrer kann ich an diesen Stellen gerne auf Kreisverkehre verzichten und hab da lieber Ampeln als mich an den Kreisverkehrsausfahrten ummangeln zu lassen. (Besonders wenn ich da an meine Kinder denke)

  • Auch für die paar Meter von der Kreuzung bis Ortseingang muss bei der derzeitigen Planung dann ja eine linksseitige Benutzungspflicht angeordnet werden, aber aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens gibt es dort dann doch gar keine Grundlage für!?

    Nein, außerorts kann immer eine Benutzungspflicht angeordnet werden – und wenn drauf verzichtet wird, ist das selten ein gutes Zeichen (meist ist dann der Radweg unter aller Sau). Da auf der Fahrbahn zu fahren bringt die aber meiner Meinung nach eh keinen Zeitvorteil, denn das wird man als reine Bedarfsampel schalten, weil da kaum jemand rum fährt. Bedenke, dass Hammoor gerade mal 1300 Einwohner hat, während da an beiden Seiten ~10000 dran vorbei fahren. Bedeutet eben auch, dass innerhalb der Ortsdurchfahrt absoluter Totentanz sein wird.

    ... aber signifikant konfliktreicher wenn man von Ahrensburg in Richtung Kreuz Bargteheide fahren möchte, da man sowohl die K106 als auch die L89 jeweils 2x queren muss.

    Stimmt – zumindest zweimal die K106, ohne müsstest du rein gar nichts queren (außer ein paar Feldwegen). Mit der (neuen) L89 kommst du aber so oder so nicht in Berührung, weil deren Radweg ja südlich ist.

  • Moin,

    also die Unterlagen liegen jetzt online aus. Der Radweg außerorts soll 2,50m breit werden mit 1,75m Trennstreifen. Das ist so auch in den ERA2010. Das Radverkehrskonzept Stormarn sieht für diese Radvorrangroute eigentlich 3,50m vor. Naja, ist halt nur ein Konzept und die Planung wahrscheinlich älter. Kann man nix machen, ne?

    Den Rest arbeite ich die Tage mal in Ruhe durch...

  • Meinst Du radverkehrstechnisch? Eigentlich nicht. Schlussendlich sind die 3,5m ja dafür da dass man trotz Gegenverkehr noch nebeneinander fahren kann. Ich sehe aber selten Radfahrer im Doppelpack dort. Auch die Schüler sind morgens meistens alleine Unterwegs. Wirklich notwendig ist es nicht. Möchte man langfristig deutlich mehr Radverkehr, dann ist das aus Komfortsicht aber sicher schon ganz gut. Dann aber eher wirklich nur zwischen Bargteheide und Hammoor und davon ist ja nur ein kurzes Stück wirklich in der Überplanung.

  • Meiner Meinung nach muss die Betroffenheit nicht dargelegt werden.

    Ich persönlich verzichte bei Einwendungen auf "bitte".
    Stattdessen: "ist umzusetzen / einzurichten / vorzusehen / herzustellen" :whistling:

    Ich bin beim ersten Lesen so ein wenig am direkten Linksabbiegen hängen geblieben :/

    Was ich verstehe: Du willst direkt links abbiegen können und dann dort auf dem Radweg weiterfahren. Da würde ich glaub eher kürzer formulieren, dass die Herstellung der Radwege so zu erfolgen hat, dass dieser auch für den direkt links abbiegen Radverkehr erreichbar ist.

    Wichtig ist aus meiner Sicht sehr wohl der Hinweis zur Radweg-Breite. Dabei würde ich es aber auch bewenden lassen. Hinweise auf evtl. zu beantragende Fördermittel sind nicht erforderlich. :)

  • Meiner Meinung nach muss die Betroffenheit nicht dargelegt werden.

    Ich meine, bei einer Planfetstellung ist eine direkte Betroffenheit (deutlich enger ausgelegt als bei Widersprüchen gegen Vz) von Vorteil, da muss sich die Behörde intensiver mit auseinandersetzen. (Ohne jetzt das hier bzgl. Relevanz gelesen zu haben, da gleich weg)

  • Randbemerkung: Der Ortsansässige Schlachter (wo es auch belegte Brötchen, Kaffee usw. zu kaufen gibt, Google Maps) möchte klagen, da der Durchgangsverkehr ("Laufkundschaft") dann nicht mehr direkt vor dem Laden vorbeifährt und auch weil fast die Hälfte seines Grundstückes enteignet werden soll, was den Betrieb kaum noch möglich macht.

    Angeblich habe er erst durch die Planfeststellungsunterlagen erfahren, wie viel Grundstück wirklich wegfallen soll. Vor 2 Jahren habe man ihn lediglich mal gefragt ob er den Betrieb umsiedeln wolle. Findet wirklich so wenig Kommunikation mit massiv betroffenen Anliegern statt?

    Artikel beim Hamburger Abendblatt (Bezahlschranke)

  • es gilt die ortsübliche Bekanntmachung.

    Das ist - je nach Gemeindesatzung - eben in der Regel das Amtsblatt oder das schwarze Brett an der Bushaltestelle oder der Aushang an der Rathaustüre.

    Wenn ich mir mal die Termine da anschaue, gab es bereits 2016 die 1. frühzeitige Beteiligung.

    die 5.(!) frühzeitige Beteiligung dann 2019

    und nein, es muss vor Planungsbeginn kein Abstimmungsgespräch mit Grundeigentümern geführt werden. Wozu auch? Man macht ein Entschädigungsangebot für Abriss bzw. ein Angebot für Flächenerwerb. Wer nicht mitmacht, der wird enteignet. Kann man toll finden, kann man blöd finden. Die Angebote für Flächenankauf sind in der Regel nicht ganz weit unten. Wenns an eine Enteignung ("Besitzeinweisung" geht), dann stehen am Ende aber oft geringere Werte als in Ankaufgeboten.

    Und ja, wer nicht verkaufen will, hat eben oft (nur) die Möglichkeit, eine Maßnahme zu verzögern. Oder darauf zu hoffen, dass im Rechtsstreit die Argumente der Enteignung unzureichend waren.

    So gesehen: es ist durchaus wahrscheinlich, dass das Land SH vorher mit dem EGT nicht über Optionen gesprochen hat. Aber das ist weder ein Fehler, noch ein Versäumnis, noch hätte das an den Planungen etwas geändert. Auch einer Vorbereitung des EGT bedarf es nicht. DAfür sind die Planungs- und Baufristen sowie die Vorgaben einfach lang genug.

    Ein Bauvorhaben startet auch nicht, bevor nicht abschließendes Einvernehmen über alle dauerhaften oder zeitlich begrenzten Inanspruchnahmen besteht. Niemand fängt an, die Straße zu bauen, um dann am Ende den "Anschluss" nicht herstellen zu können, weil EGT-A nun nicht verkaufen will...


    --

    ich würde mal anders herangehen:

    stimmen die Angaben des Herrn Hoose?

    Zitat

    Vor allem zwei Dinge bereiten Thorsten Hoose Kopfzerbrechen. Zum einen müssten eine Lagerhalle und Teile eines anderen Gebäudes abgerissen werden, weil dort die Bankette der neuen Straße angelegt werden soll. „Die Halle habe ich mit Genehmigung gebaut und brauche sie zur Lagerung von Abfallprodukten, die beim Schlachten anfallen“, sagt er.

    Was sagen denn die Unterlagen des PFV dazu? Mal in den Grunderwerbsplan schauen. Das ist auf der bob-Webseite die UL 10.1/3, also Thema Grunderwerb, Blatt 3. Achtung, plan ist gewestet.

    in der Tat sieht man 2 kleine Nebengebäude(!) ausge-x-t im linken Teil der KArte, also nördlich der Hauptgebäude. Lager-halle. :rolleyes: Soso, eine Halle... 6x4,5 und dazu 'n Flachdachanbau nördlich. Aber klar, "Halle".

    bei google sieht das so aus: https://www.google.de/maps/@53.71550…1!1e3?entry=ttu

    Feststellung: ja, es ist geplant, Nebengebäude abreißen zu lassen.

    aber was sagt der Herr Hoose gleich noch?

    Zitat

    Ein Neubau an anderer Stelle auf dem künftig kleineren Grundstück sei nicht möglich. „Die Lastwagen und Traktoren, mit denen die Landwirte aus der Region die Tiere zu unserer Hausschlachtung bringen, benötigen ausreichend Platz zum Rangieren.“

    ähm... nochmal blick auf das Luftbild... beide Nebengebäude können sehr wohl an der östlichen (im Plan oberen) Grundstückgrenze neu errichtet werden.

    aber gut, Herr Hoose hat ja noch weitere Befürchtungen

    Zitat

    Zum anderen befürchtet Hoose, dass die breitere der zwei Zufahrten zum Hof hinter dem Geschäft, wo die Schlachttiere angeliefert werden, im Zuge des Umbaus der Straße wegfallen wird. „Die andere Zufahrt liegt zwischen zwei Gebäuden und ist für Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge zu schmal“, sagt er.

    achso... er meint also die östliche Zufahrt. Mal einen Blick in die Planunterlagen geworfen:

    achwie - er bekommt sogar eine noch breitere Hofzufahrt? Neu? mit ordentlichen Kurvenradien? Sowas aber auch :rolleyes:


    Für ordentliche Recherche war beim Abendblatt mal wieder keine Zeit, lieber irgendwelche "Betroffene" unhinterfragt ins Blatt jammern lassen. Maaaaan ey. :cursing:

  • Bei nochmaligem Draufschauen würd ich mittlerweile vermuten, dass der liebe Herr Hoose einfach nur frech die Werbetrommel für sein Theaterstück "mehr vom Kuchen" rührt.

    Durch die Herstellung der Umgehungsstraße wird die Grünfläche zwischen Hoose und dem Rettungszentrum zu einer recht unattraktiven Sonderlage. Für landwirtschaftliche Nutzung...

    ich lehn mich mal ganz weit aus dem Fenster:

    Wenn dem Hoose die Grünfläche nicht ohnhin schon gehört, spekuliert er frech darauf, das Teil sehr günstig zu bekommen. Denn in Wirkung mit dem Rettungszentrum bestehen dann gute Chancen, dass das da kein Außenbereich mehr ist... :whistling:

    Wär doch schade, wenn jemand anderes da irgendwas bauen wollte, oder? :rolleyes:

  • Wenn dem Hoose die Grünfläche nicht ohnhin schon gehört...

    moment mal ... :/

    Zitat

    Doch nicht nur das: Die Hooses sollen den Planungen des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV) zufolge auch rund 5700 Quadratmeter ihres Grundstücks abgeben. Das sind rund 44 Prozent der etwa 13.100 Quadratmeter großen Fläche. Die Gebiete werden für die neue Straße und ihre Nebenanlagen benötigt.

    13.100 m²?

    5.700 m²?

    :/

    8481+4656=13.137

    3807+1869=5676

    jaja, auf dem Grundstück sind absolut keeeeeeine Flächen mehr für Gebäude vorhanden. Weil die Anlieferer gaaaaaaanz viel rangieren müssen.

    Dem gehört auch das Flurstück 110 zum Rettungszentrum hin. :whistling: