Foto vom Autofahrer (m/w/d) bei Verstößen im ruhenden Verkehr und bei Kurierfahrten auf dem Radweg

  • Hallo zusammen,

    heute war wieder schönes Wetter, und anscheinend zieht es auch Falschparker an.
    Selbstverständlich habe ich meine Kamera dabei. Ich nutze allerdings keine App, sondern schreibe Abends die Mails ans Ordnungsamt.
    Das wird in meiner Heimatstadt recht zuverlässig bearbeitet. Man sieht es daran, dass ein Großteil der Falschparkenden nach einigen Tagen ihr heiliges Blech korrekt parken.
    Dabei schwärze ich die Kennzeichen unbeteiligter Fahrzeuge. Man möchte sich ja an die DSGVO halten.

    Doch am gestrigen Sonntag (Muttertag) parkten die Fahrzeuge in Reih und Glied im Halteverbot, oder frech auf dem Radweg. Manchmal nur wenigen Minuten, auf dem "Sprung ins Blumengeschäft".
    Auf jeden Fall wurde die Kiste verlassen, und somit sind es Parkvorgänge.
    Einige Fahrer und Fahrerinnen konnte ich dabei mit aufnehmen.

    Meine Frage: Sollte das Gesicht geschwärzt werden?
    Bei der Meldung ans Ordnungsamt könnte ich reinschreiben, dass ein Foto vom Fahrer verfügbar ist.
    Oder könnte man es - da man ja eine Ordnungswidrigkeit anzeigt - das Foto der Person gleich mitschicken?

    Übrigens: Heute war es extrem dreist. Wir haben da eine Stelle mit einem sehr breiten Rad- und Gehweg (Z.241), der regelmäßig von Kurierdiensten missbraucht wird. Also von kleineren Kastenwagen bis hin zu Lkw.
    (Und natürlich auch von Anwohnenden, die bequem ihre Kiste Wasser direkt vor der Haustür ausladen möchten).

    Beste Grüße, von einem neuen User.
    Frank

  • Peter Viehrig 16. Mai 2023 um 07:42

    Hat das Thema freigeschaltet.