*kicher*
Ich hab die Polizei inzwischen auf mehrere obsolete Z.237 hingewiesen, heißt dann halt "haben wir übersehen" o.ä.
Erfahrungen mit dem Transparenzgesetz?
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flinker: Das ist offen eingestandene Arbeitsverweigerung der Behörden und eine pure Unverschämtheit!
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Neue Transparenzanfrage, diesmal zu den VZ237 im Bereich Lokstedter Weg/Eppendorfer Landstraße (vor der Ampelanlage am Eppendorfer Marktplatz) und Ludolfstraße/Hahnemannstraße (vor der Ampelanlage zur Kellinghusenstraße). Zu letzterer gibt es offenbar wieder garkein Dokument, Aufforderung zum Abhängen (alternativ: ermessensfehlerfreie Würdigung und Beibehaltung bis zur Ampelumschaltung), mal sehen was die daraus machen.
Interessant ist aber die erste Ampel: da gibt es eine Anordnung zur Aufhebung der RWBP von 2007, in der Signalzeitenpläne, etc. erwähnt werden (leider nicht Teil der Anordnung), die angeordnet aber offenbar noch nicht umgesetzt sind. Richtig: seid 2007 nicht umgesetzt... Dazu der Hinweis, dass "Bis zur Umschaltung [...] es aus Sicherheitsgründen erforderlich [ist], dass für die Knotenpunktzufahrten die entsprechenden Verkehrszeichen zur Radwegbenutzungspflicht aufgestellt bleiben bzw. vorläufig aufgestellt werden." Und das liegt jetzt seit 2007 in der Akte, ohne dass was passiert ist. Ein Hoch auf unsere Verwaltung!
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VZ237 im Bereich Lokstedter Weg/Eppendorfer Landstraße (vor der Ampelanlage am Eppendorfer Marktplatz)
Meinst Du den "Radweg", der nach links in die Ludolfstraße und geradeaus zu den Bussen führt?
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Meinst Du den "Radweg", der nach links in die Ludolfstraße und geradeaus zu den Bussen führt?
auf dem Bild nach links. Das Schild das ich meine steht allerdings an der letzten Straße (der Eppendorfer Landstraße Ecke Lokstedter Weg) und gilt bis zu der "Aufleitung" links im Bild. Sogar die StVB hat eingesehen, dass der nächste Radwegabschnitt entlang der Heinickestraße völlig unbenutzbar ist.
Das VZ237 bei Dir rechts im Bild ist garkeine Benutzungspflicht im eigentlichen Sinne. Stattdessen soll es wohl einen einzelnen Radweg unabhängig vom Straßenverlauf des Eppendorfer Marktplatzes Richtung Süden darstellen. O-Ton: Eine "Service-Lösung", da diese Richtung außer für Busse ansonsten nicht erlaubt wäre. Ich denke, das ist ein sinnvolles Schild um diese Relation dem "Umweg-sensitiven" Radverkehr zu ermöglichen.
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Nur als kleine Ergänzung: Es gibt auch die Möglichkeit einer Akteneinsicht auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Für alle interessant, in deren Wirkungskreis kein Informationsfreiheitsgesetz existiert.
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Der Vollständigkeit halber hier die Einzelvorschrift, auf die zu verweisen ist.
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Interessant ist aber die erste Ampel: da gibt es eine Anordnung zur Aufhebung der RWBP von 2007, in der Signalzeitenpläne, etc. erwähnt werden (leider nicht Teil der Anordnung), die angeordnet aber offenbar noch nicht umgesetzt sind. Richtig: seid 2007 nicht umgesetzt... Dazu der Hinweis, dass "Bis zur Umschaltung [...] es aus Sicherheitsgründen erforderlich [ist], dass für die Knotenpunktzufahrten die entsprechenden Verkehrszeichen zur Radwegbenutzungspflicht aufgestellt bleiben bzw. vorläufig aufgestellt werden." Und das liegt jetzt seit 2007 in der Akte, ohne dass was passiert ist. Ein Hoch auf unsere Verwaltung!
Die B-Pflicht in der Heinickestraße ab Eppendorfer Markt bis Ludolfstraße / Hahnemannstraße war im Rahmen der Klage gegen die B-Pflicht in der Eppendorfer Landstraße gefallen. Wer hat denn was gegen die Ludolfstraße bis Kellinghusenstraße angestrengt?
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Wer hat denn was gegen die Ludolfstraße bis Kellinghusenstraße angestrengt?
Ich bisher nicht, wäre mir auch nicht bekannt dass da jemand dran ist.
Ich warte eigentlich noch darauf, dass @Panke mal einen VG-Termin wegen Hudtwalcker / Winterhuder Markt bekommt. Wenn dort drüben weg ist dann wäre die Ludolfstraße noch eine Insel, wo links und rechts von alles in Ordnung ist. Da dürfte dann auch das Verfahren beschleunigt möglich sein, ohne vor Gericht ziehen zu müssen. -
ein paar Telefonate und E-Mails später: mein erster Kontakt in der LSBG ist leider in den dreiwöchigen Urlaub gefahren, bevor er mir über die Umsetzung der Sache etwas sagen konnte. Aber dem nächsten Kontakt habe ich dann eine E-Mail-Adresse abgepresst und mein Anliegen präsentiert und gefragt, ob die Umsetzungsdauer wirklich so lang sein muss. Dann hab ich noch fast wortgleich an die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH geschrieben, ob das bei denen wohl noch im Auftragsbuch steht. Heute Antwort aus der LSBG mit direkt angehängtem Abnahmeprotokoll vom 10.12.2007. Das ist wohl auf dem Weg in das PK 33 verloren gegangen. Hab ich denen also geschickt und um umgehende Entfernung des Schildes gebeten. Mal sehen, ob die mitspielen.
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... aber interessant: Antwort des PK 33 von heute: das Schild sei am Freitag entfernt worden (kurios, dabei hab ich erst am Freitag Nachmittag angefangen Wind zu machen). Ich bin grad nicht in Hamburg und kann deshalb nicht nachsehen -- anyone?
Falls das aber alles stimmt, dann bin ich einerseits schockiert, wie wenig unsere Verwaltung ihre Ziele/Fristen selbst kontrolliert, andererseits aber befriedigt, was alles geht (und wie schnell es geht) wenn man die Leute etwas antreibt.
Anyway, message learned: im Zweifel nachfragen, Dokumente zeigen lassen, selbst weitere Stellen ansprechen (hier: LSBG, ggfs. auch Hamburg Verkehrsanlagen), freundlich sein und um Auskunft bitten, aber nicht abwimmeln lassen. Im PK 33 scheint das zu funktionieren.
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Manchmal hilft es halt, laut nachzudenken
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... Ich bin grad nicht in Hamburg und kann deshalb nicht nachsehen -- anyone?
Da geht's um dieses Zeichen ? Da komm ich morgen vorbei und werde berichten.
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B5 zwischen Erika-Straße und Hahnemannstraße war Freitag befreit, wenn ich mich nicht verguckt habe.
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Da geht's um dieses Zeichen ? Da komm ich morgen vorbei und werde berichten.
nein, es geht um das Zeichen hier:
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B5 zwischen Erika-Straße und Hahnemannstraße war Freitag befreit, wenn ich mich nicht verguckt habe.
Prima, das ist ja auch das, was das PK gesagt hat. Allerdings wollen sie jetzt doch Geld für meine Transparenzanfrage, anstatt dankbar zu sein, dass ich den Sachverhalt etwas aufgeklärt habe. Mal sehen, was den Prüfaufwand ausgemacht haben soll. Meine Anfrage zur Anordnung des nächsten Zeichens ab Hahnemannstraße ist schon terminiert, abgesehen vom Kostenvoranschlag, den ich mir diesmal geben lassen werde, könnte das hoffentlich auch bald Geschichte sein.
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Zitat
Ich warte eigentlich noch darauf, dass @Panke mal einen VG-Termin wegen Hudtwalcker / Winterhuder Markt bekommt.
Im Briefkasten nichts neues.
ZitatAllerdings wollen sie jetzt doch Geld für meine Transparenzanfrage, anstatt dankbar zu sein, dass ich den Sachverhalt etwas aufgeklärt habe. Mal sehen, was den Prüfaufwand ausgemacht haben soll.
Das würde mich auch interessieren. Irgendwer hat irgendwo hier im Forum erwähnt, daß in HH die Anordungen Straßenweise in Akten gesammelt werden. Eigentlich müßte man also nur zur Akte greifen und reinschauen, was ja wohl noch unter die Untergrenze an Aufwand fallen sollte.
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Das würde mich auch interessieren. Irgendwer hat irgendwo hier im Forum erwähnt, daß in HH die Anordungen Straßenweise in Akten gesammelt werden. Eigentlich müßte man also nur zur Akte greifen und reinschauen, was ja wohl noch unter die Untergrenze an Aufwand fallen sollte.
Zum Prüfaufwand hab ich noch nichts gehört, dazu werd ich wohl von anderer Stelle Post bekommen. Ich hab die Behauptung über straßenweise Akten gemacht. Mittlerweile habe ich auch genügend Straßenakten gesehen. Darüberhinaus scheint die VD5 auch noch Lichtzeichenanlagenakten zu führen. Die Straßenakten sind bezüglich der LZAs sehr knapp gehalten, da weiß ich aber nichts genaues.
In other news: Das Schild Hahnemannstraße ist mindestens seit Anfang dieser Woche auch weg und meine Anfrage diesbezüglich endete in:
Zitat von PK 23hiermit bestätige ich, dass in den mir zur Verfügung stehenden Straßenakten keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung für das Verkehrszeichen 237 in der Ludolfstraße/Hahnemannstraße vorliegt.
Vorteil: keine Auskunft erteilt -> keine Gebühren. Stattdessen gibt es ein neues Schild auf der Höhe Hausnummer 50. Dazu habe ich eine Anfrage gestellt und heute Auskunft bekommen. Wir konnten uns darauf einigen, dass nur ein geringer Prüfaufwand besteht, um das etwa eine Woche alte Dokument aus der Akte zu nehmen.
Die neue Anordnung nimmt Bezug auf eine bestehende Radwegebenutzungspflicht am Knoten Ludolfstraße/Kellinghusenstraße. Da ich ja mit der Anpassung von Räumzeiten (bzw. der ausbleibenden/verschwundenen Anpassungsmitteilung) so meine Erfahrung gemacht habe, muss ich jetzt wohl nach der Anordnung besagter Radwegbenutzungspflicht fragen. Aber Nachfrage an die Rechtsgelehrten: Darf eine Anordnung auf eine andere, nicht näher bestimmte (zum Beispiel durch Aktenzeichen) Anordnung bezugnehmen? (Kommentare dazu am liebsten mit Darstellung der Rechtsgrundlage, damit ich das gleich weiterreichen kann :-))
Anyway, es fühlt sich an wie im Häuserkampf, es wird um jede Hausnummer gerungen.
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Hier nochmal in hübsch: Anlage 6.
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Zitat von PK23
Sehr geehrter flinker,
ich möchte Ihnen zu Ihrer Anfrage nachfolgende Ausführungen machen.
In den mir zur Verfügung stehenden Straßenakten befindet sich keine Anordnung für das von ihnen bezeichnete VZ 237.
Nach Rücksprache mit der für Lichtzeichenanlagen zuständige Verkehrsdirektion 52 wurden die Räumzeiten für Radfahrer an der Lichtzeichenanlage Eppendorfer Marktplatz bei einer Umschaltung berücksichtigt.
Daher ist das von Ihnen angesprochene VZ 237 entbehrlich.
Eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung, s. Anlage, zum Abbau des VZ 237 wurde am 22.09.2015 gefertigt und dem zuständigen Bezirksamt zugeleitet.Mit freundlichen Grüßen
Leiter Prävention und Verkehr PK23Es ist mir heute morgen auch schon aufgefallen, dass es nicht mehr hing.
Panke: vielleicht mal telefonisch beim Verwaltungsgericht nachfragen wie der Sachstand ist, bzw. bis wann (ganz unverbindlich) mit einer Bearbeitung zu rechnen ist? Es geht ja offenbar tatsächlich nurnoch um die Frage, ob das irgendwann entschieden wird, die Entscheidung selbst sollte ja nicht schwerfallen...
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