Regelgeschwindigkeit innerorts T30 heisst nicht, dass alles zur T30-Zone mit RvL wird
Um Gottes willen! Nein. Natürlich nicht. Aber das gegenwärtige Denken vieler Verkehrsplaner ist davon geprägt, dass sie Tempo 30 automatisch gleichsetzen mit rechts vor links.
Und es entspricht ja auch der gegenwärtigen Praxis. Tempo 30 gilt in der Regel nur in den Tempo-30-Zonen und dort gilt rechts vor links. Das vorgestellte Beispiel Fahrradstraße Noltestraße sollte zeigen, dass das nicht so sein muss. Und dass es bereits heute möglich ist andere Lösungen zu finden im Interesse einer Förderung des Fahrradverkehrs.
Der oben vorgestellte Fahrradweg ist in einer Tempo 30-Zone angelegt worden. Wenn du das Bild maximal vergrößerst, dann siehst du das Schild Ende-Tempo-30-Zone und danach Ende-Fahrradstraße jeweils am linken Fahrbahnrand.
Bei T30-Zone regelhaft rechts-vor-links -
Wenn eine attraktive Radverkehrsverbindung durch eine Tempo-30-Zone führt, macht es Sinn, diese als Fahrradstraße mit Vorfahrtberechtigung anzulegen und gleichzeitig durch geeignete Maßnahmen die Durchfahrt für den Autoverkehr so zu verhindern, sodass maximal Auto-Anliegerverkehr stattfindet.