Multi-Tool und § 42a WaffG

  • Nach einigen Wanderungen und Radtouren mit Freunden habe ich die Vorzüge eines so genannten Multi-Tools kennengelernt. Unabhängig davon, dass ich mir bei meiner berühmten Geschicklichkeit vermutlich sehr schnell die Finger abtrennen würde, stellt sich mir die Frage, wie es sich denn nun mit § 42a WaffG verhält.

    Leatherman wirbt sogar damit, dass sich das Messer locker mit einer Hand öffnen lässt. Das mag zwar praktisch sein, kollidiert aber nach meiner Meinung direkt mit § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG:

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    Das AG Kiel hat hingegen wohl mal geurteilt, dass ein solches Multi-Tool in einem verschlossenen, aber nicht mit einem Schloss abgeschlossenen Rucksack genügt, um § 42a Abs. 2 Nr. 2 WaffG zu genügen: https://www.zvr-online.com/archiv/2014/au…ers-im-rucksack

    Führt jemand ein solches Werkzeug mit sich? Einfach in einem geschlossenen Rucksack oder in einer geschlossenen Fahrradtasche? Ich habe ja grundsätzlich die Vermutung, dass sich die Polizei schon irgendwas einfallen lassen würde, um mir was anzuhängen, beziehungsweise um ein Multi-Tool gegen einen teuren Bußgeldbescheid einzutauschen.

  • hrt jemand ein solches Werkzeug mit sich? Einfach in einem geschlossenen Rucksack oder in einer geschlossenen Fahrradtasche? Ich habe ja grundsätzlich die Vermutung, dass sich die Polizei schon irgendwas einfallen lassen würde, um mir was anzuhängen, beziehungsweise um ein Multi-Tool gegen einen teuren Bußgeldbescheid einzutauschen.

    Also auf einer Demo würde ich so etwas nicht mitnehmen, genauso wenig wie Taschenmesser, Billiardkugeln, Glasflaschen etc.

    Ansonsten, im Alltag ist das ein Werkzeug. Ich zumindest habe noch nie etwas davon gehört, dass so etwas ein Problem sein sollte.

    Ich bin manchmal mit Kettensäge, Axt, Schepseisen und anderem Werkzeug unterwegs, deine Gedanken hab ich mir noch nie gemacht.

  • Beitrag von krapotke (21. März 2022 um 03:17)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:07).
  • Ansonsten kann ich dir aus eigener Erfahrung die Swisstools der Firma Victorinox empfehlen. Habe ich selbst jahrelang genutzt. MMn den Leathermans qualitativ mindestens ebenbürtig und durch zweihängig zu öffnende Klingen 100% 42a konform.

    Zweihändig zu öffnen heißt dann, dass ich beispielsweise mit dem Fingernagel in so eine kleinere Aussparung greifen muss und deshalb zwei Hände brauche? Und nicht wie beim Leatherman locker mit einer Hand die Klinge ausfahre?

  • Beitrag von krapotke (21. März 2022 um 10:00)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:06).
  • Wenn dir das einhändige Öffnen der Klinge wichtig ist, musst du darauf achten, dass sich die Klinge nach dem Öffnen nicht automatisch feststellt. Mit fällt nur ad hoc kein entsprechendes Modell ein.

    Mir ist die Klinge überhaupt nicht wichtig. Hatte ja schon nach einem Multi-Tool ohne Messer Ausschau gehalten, aber irgendwie ist es auch albern, dann wieder ein im Sinne des WaffG unproblematisches Messer separat mitzuführen, weil man sich dann doch mal einen Apfel schälen möchte.

  • Beitrag von krapotke (21. März 2022 um 10:23)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:06).
  • P.S. Solltest du im Fachhandel schauen, darf ich dich höflich bitten, dann auch dort zu kaufen?

    Bislang habe ich diesen Laden hin und wieder besucht. Es gibt auch noch ein weiteres Geschäft, das wohl noch mehr unter den Begriff Fachhandel fiele, aber das hat solche lustigen Öffnungszeiten montags von 10 bis 12 Uhr und donnerstags von 13 bis 16 Uhr und so.

    Ich schaue mich die Dinger beim erstgenannten Laden wohl noch mal genauer an. Dort gibt’s auch ein durchaus breiteres Angebot der angesprochenen Marken.