Dürfen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf einem geschützten Radfahrstreifen fahren?

  • In der StVO, §2, Abs. 5 heißt es: "Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen."

    Als ich kürzlich den neuen Radfahrstreifen an der Hildesheimer Straße in Hannover besuchte, habe ich diese Fotos von einem längeren Abschnitt aufgenommen, der mit einer weißen Leitschwelle und mit Baken von der benachbarten Fahrbahn für den Autoverkehr abgetrennt ist. Die Straße rechts im Bild, die auf die Kreuzung zuführt, ist die Behnstraße. Von links kommt die Wilkenburger Straße.

    Das linke Foto ist vor der Einmündung Behnstraße, das rechte unmittelbar hinter der Rinmündung aufgenommen worden.

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    Die street-view Aufnahme zeigt die Situation vor der Einrichtung des Radfahrstreifens aus der selben Perspektive.

    Meine Frage: Dürfen Kinder im Alter bis zum vollendeten achten Lebensjahr diesen geschützten Radfahrstreifen (s. Fotos) benutzen, ebenso wie sie einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg befahren dürfen?

    Oder reicht die vorhandene Abtrennung auf dem Foto nicht aus?

    Könnte ein besser und noch deutlicher abgetrennter Radfahrstreifen ausreichen, so dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den benutzen dürften?

    Und wie müsste der dann aussehen? Kann jemand Beispiele aus anderen Städten beisteuern?

    Oder zählt nur ein Hochbordradweg als "baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg", ein geschützter Radfahrstreifen aber nicht?

    Als ein weiteres Beispiel zeige ich diesen Zwei-Richtungs-Radweg (oder Radfahrstreifen?), der auf der Fahrbahn markiert ist und mit massiven großen Baken abgesichert ist. Allerdings ohne Leitschwelle.

    aufgenommen vom Bremer Damm aus mit Blick in die Jägerstraße.

    Auch hier der Link zu googlestreetview:

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    Die googlestreetview-Aufnahme zeigt, dass dieser Radfahrstreifen oder Radweg schon länger existiert. Nach meiner Erinnerung mind. 20 Jahre.

  • Dürfen Kinder im Alter bis zum vollendeten achten Lebensjahr diesen geschützten Radfahrstreifen (s. Fotos) benutzen, ebenso wie sie einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg befahren dürfen?

    Wenn sie es nicht dürften: Welchen Tatbestand aus dem Tatbestandskatalog würde man von einem strafunmündigen Kind kassieren wollen? Dito fürs Nichtabsteigen an Kreuzungen oder das völlige Ignorieren dieses Absatzes?

    Kann also allenfalls relevant sein, wenn eine Begleitperson dabei ist, gibt es einen Tatbestand "Sie ließen ihre(n) Lütte(n) ..."?

    ... oder wenn's rumst, aber da gibt's ja noch diesen Senioren- und Welpenschutz, welcher § war das noch gleich? ... und die Gefährdungshaftung etc.

    Die Relevanz der Frage in der Praxis ist also wohl annähernd Null ...

  • Kann also allenfalls relevant sein, wenn eine Begleitperson dabei ist, gibt es einen Tatbestand "Sie ließen ihre(n) Lütte(n) ..."?

    Diesen Tatbestand gibt's vermutlich und darüber hinaus Unfallgegner, die ggf. ihre Schuld oder Teilschuld mithilfe eines gewieften Anwalts reduzieren wollen.

    Ich will da jetzt gar nicht ins Detail gehen, denn es gibt noch einen anderen Aspekt, den ich wichtig finde:

    Warum ein Radfahrstreifen weniger sicher sein soll, als ein Hochbordradweg, so dass Kinder laut StVO zwar einen Hochbordradweg benutzen dürfen, einen Radfahrstreifen aber nicht, hat vielleicht seinen Grund darin, dass Radfahrstreifen häufiger als Hochbordradwege von falsch haltenden oder parkenden Fahrzeugen blockiert sind. Beim unachtsamen Links vorbeifahren auf der benachbarten Fahrspur (ohne auf den rückwärtigen Verkehr auf der benachbarten Fahrspur zu achten), kann es zu gefährlichen Unfällen kommen. Vielleicht meint der Gesetzgeber, dass Kinder mit einer solchen Situation überfordert sind?

    Und vielleicht ist es ja auch tatsächlich so.

    Ein durchgängig geschützter Fahrradstreifen aber ist auch vor falsch haltenden oder gar parkenden Fahrzeugen geschützt. Da sollte es doch eigentlich auch Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr gestattet sein, Fahrrad zu fahren.

  • durchgängig geschützt.. von einer Einfahrt zur nächsten, von einer Einmündung zur nächsten...

    Die weißen Leitschwellen in dem Foto, die den geschützten Fahrradstreifen schützen sollen, gibt es tatsächlich nicht im Kreuzungsbereich:

    Andererseits gibt es diesen Schutz auch nicht bei einem Hochbordradweg. Trotzdem dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Hochbordradweg befahren. Während das bei einem Radfahrstreifen nicht der Fall ist. Und wie ist das bei einem geschützten Radfahrstreifen für Kinder der genannten Altersgruppe? Dürfen die den geschützten Radfahrstreifen benutzen, weil er vergleichbar ist mit dem Hochbordradweg und in Bezug auf die Sicherheit betreff Abbiegeunfälle sogar noch besser, weil Geradeaus-Radfahrende nicht von parkenden Autos verdeckt werden können? Oder sind auch diese geschützten Radfahrstreifen für Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr tabu, genau wie andere Radfahrstreifen?