In der StVO, §2, Abs. 5 heißt es: "Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen."
Als ich kürzlich den neuen Radfahrstreifen an der Hildesheimer Straße in Hannover besuchte, habe ich diese Fotos von einem längeren Abschnitt aufgenommen, der mit einer weißen Leitschwelle und mit Baken von der benachbarten Fahrbahn für den Autoverkehr abgetrennt ist. Die Straße rechts im Bild, die auf die Kreuzung zuführt, ist die Behnstraße. Von links kommt die Wilkenburger Straße.
Das linke Foto ist vor der Einmündung Behnstraße, das rechte unmittelbar hinter der Rinmündung aufgenommen worden.
Die street-view Aufnahme zeigt die Situation vor der Einrichtung des Radfahrstreifens aus der selben Perspektive.
Meine Frage: Dürfen Kinder im Alter bis zum vollendeten achten Lebensjahr diesen geschützten Radfahrstreifen (s. Fotos) benutzen, ebenso wie sie einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg befahren dürfen?
Oder reicht die vorhandene Abtrennung auf dem Foto nicht aus?
Könnte ein besser und noch deutlicher abgetrennter Radfahrstreifen ausreichen, so dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den benutzen dürften?
Und wie müsste der dann aussehen? Kann jemand Beispiele aus anderen Städten beisteuern?
Oder zählt nur ein Hochbordradweg als "baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg", ein geschützter Radfahrstreifen aber nicht?
Als ein weiteres Beispiel zeige ich diesen Zwei-Richtungs-Radweg (oder Radfahrstreifen?), der auf der Fahrbahn markiert ist und mit massiven großen Baken abgesichert ist. Allerdings ohne Leitschwelle.
aufgenommen vom Bremer Damm aus mit Blick in die Jägerstraße.
Auch hier der Link zu googlestreetview:
Die googlestreetview-Aufnahme zeigt, dass dieser Radfahrstreifen oder Radweg schon länger existiert. Nach meiner Erinnerung mind. 20 Jahre.