Hat jemand schonmal probiert, einen Radweg (mit B-Pflicht) über die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde in einen brauchbaren Zustand versetzen zu lassen?
Da draußen gibt's ja durchaus Radwege, die man prinzipiell recht gefahrlos benutzen kann, weil einfach auf gefühlten 2km keine Einmündung etc den Radweg unterbricht und die Alternative "Fahrbahn" wegen sehr dichten Verkehrs auch nicht wirklich attraktiv ist.
Klar kann ich Schlaglöcher, üble Wurzelaufbrüche etc. anzeigen - kann ich auch die Behebung verlangen? Weiß jemand, ob das geht?