"Alsterfahrradachse" Harvestehuder Weg

  • BILD sprach zuerst mit der Fahrradstraße: Senat zwingt Radfahrer mit Sperren auf die Straße

    Man könnte es ja auch leicht anders formulieren: „Senat zwingt Radfahrer mit Sperren auf die Fahrradstraße“! Klingt doch gar nicht mehr so schlimm, oder?

    Markus Arndt schreibt dazu noch einen Kommentar, der darunter leidet, dass er mit Fettschrift und wenigen Zeilen auskommen muss und im Endeffekt tatsächlich einfach nichts enthält. Und ich habe noch versucht, einen Shitstorm loszutreten — hat aber noch nicht so ganz geklappt.

  • Das erste, was ich nach Ankunft machen durfte, war eine Anzeige am Stand der Polizei aufgeben - gegen einen Mini-Fahrer, der es nicht aushalten konnte, mit 25 km/h hinter mir zu bleiben, sondern mit aufheulendem Motor und 30 cm Abstand an mir vorbeischoss.

    der Mini war nicht zufällig ein blaues Cabrio und hat 4 gleiche Ziffern im Nummerschild?

    Der Fahrer eines solchen Minis wollte mich im Sommer im Harvestehuder Weg mal abschießen und hinterher aufs Maul hauen. Als das nicht geklappt hat und er dann von der Polizei auch noch hören musste, dass er das nicht darf war er doch etwas gefrustet. Nicht das er seinen Frust jetzt generell an allen Radfahrern auslässt.

  • Nun wird ja momentan der supertolle und perfekte Radweg zurückgebaut:

    Als wir letzte Woche dort entlanggefahren sind, habe ich außer uns zwei (?) Fahrbahnradler und etwa zwanzig Gehwegradler gezählt — wobei das mit dem Gehweg natürlich so eine Sache ist, denn in Richtung Norden sah das noch immer so aus (bitte nicht von den beiden Fahrbahnradlern irritieren lassen, die beiden plumpsten erst wenige Meter vorher vom linken Gehweg herunter):

    Nun könnte man ja argumentieren, dass es in einer Fahrradstraße wohl keinen zusätzlichen Radweg geben könne, aber genau das war ja bis vor einigen Wochen noch der Fall: Die Fahrradstraße war für den Kraftverkehr und einige mutige Kampfradler gedacht, die „normalen Radfahrer“ sollten weiterhin auf dem Hochsicherheitsradweg verkehren.

    Nun soll der Radweg angeblich gesperrt sein, nur erkenne ich nicht, warum das so sein soll:

    Oder vielleicht wegen dieses Schildes dort ganz rechts?

    Wie auch immer: Der Radweg erfreut sich größter Beliebtheit:

    Total gut ist ja auch diese Stelle. Dort hatten früher die querende Radfahrer Vorfahrt:

    Das mit der Vorfahrt hat eh nicht funktioniert, weil Kraftfahrer mit der Situation komplett überfordert waren, nun stehen hier [Zeichen 206] an einer Stelle, an der in Ermangelung der notwendigen Beschilderung ohnehin kein Fahrverkehr stattfinden darf und werden von den #ScheißRadfahrern ohnehin nicht beachtet. Das läuft ja wieder total gut:

    Hat eigentlich schon mal jemand nachgemessen, wie breit dieser Sonderweg eigentlich ist? Rein vom Gefühl her werden dort ja sogar die aus den Verwaltungsvorschriften vorgegebenen anderthalb Meter stellenweise unterschritten — und die anderthalb Meter sind die absoluten Mindestmaße für einen Einrichtungs-Radweg. Für den Zweirichtungsverkehr sind mindestens zwei Meter, möglichst 2,4 Meter vorgesehen. Da sieht man mal, mit welchen schmalen Pisten sich Hamburger Radfahrer zufriedengeben, wenn im Zuge der Bürgerbeteiligung dieses handtuchschmale Teil immer wieder als bester Radweg Hamburgs gepriesen wird.

    Das hier finde ich auch toll:

    Eine durchlässige Sackgasse für Fußgänger und Radlinge. Aber nur, wenn man sein Fahrrad schiebt: Fahren darf man dort hinten ja seit einiger Zeit nicht mehr.

    Naja, und außerhalb der Fahrradstraße ist alles schon wieder so unsicher, dass man diesen schmalen Radweg in der Gegenrichtung freigegeben hat:

  • Eine durchlässige Sackgasse für Fußgänger und Radlinge. Aber nur, wenn man sein Fahrrad schiebt: Fahren darf man dort hinten ja seit einiger Zeit nicht mehr.

    Wäre das Sackgassenschild in dieser Kombination hinter der Querung mit dem "Radweg" aufgestellt, wäre es sicherlich nicht korrekt. Aber so haben Radler doch noch die Wahl nach rechts und links auf den "Radweg" auszuweichen, der hinter dem Sackgassenschild liegt ;)

  • Woran machst du das aus? Gilt [Zeichen 206] für Fußgänger?

    :)

    Aber ein unbeschilderter Sonderweg fernab der dazugehörigen Fahrbahn ist meines Erachtens erstmal ein Gehweg. Da haben Radlinge nichts drauf verloren.

    Außerdem gab es dort früher mal [Zusatzzeichen 1022-10] , ganz früher sogar [Zeichen 237] . Im historischen Kontext betrachtet ist das also mittlerweile kein Radweg mehr.

    Und außerdem halte ich es nach wie vor für unlogisch, warum es in einer Fahrradstraße überhaupt noch einen Radweg geben sollte. Aber mit diesem Argument versuche ich ja schon seit längerer Zeit diesem seltsamen Sonderweg seine Eigenschaft als Radweg abzusprechen :whistling:

  • Aber ein unbeschilderter Sonderweg fernab der dazugehörigen Fahrbahn ist meines Erachtens erstmal ein Gehweg. Da haben Radlinge nichts drauf verloren.

    Außerdem gab es dort früher mal , ganz früher sogar . Im historischen Kontext betrachtet ist das also mittlerweile kein Radweg mehr.

    Und außerdem halte ich es nach wie vor für unlogisch, warum es in einer Fahrradstraße überhaupt noch einen Radweg geben sollte. Aber mit diesem Argument versuche ich ja schon seit längerer Zeit diesem seltsamen Sonderweg seine Eigenschaft als Radweg abzusprechen

    Aha, wer also aus der Innenstadt dem Radweg folgt, der an keiner Stelle seinen Belag wechselt und baulich abgetrennt ist von einem Gehweg mit einem baulich andersartig gestalteten Belag, der ist urplötzlich auf einem Gehweg? Und ab welcher Stelle genau? Schon an der Kennedybrücke? Folgst Du der Logik der Cuxhavener Behörden?

  • Folgst Du der Logik der Cuxhavener Behörden?

    Auf gar keinen Fall — ich bezog meine Argumentation allein auf die auf meinem Foto abgebildete Stelle :) Ich erkenne genau wie du ansonsten von Süden kommend kein Verbot, diesen Sonderweg mit dem Rad zu befahren — nur unterwegs fehlt halt die Beschilderung und just von der dortigen Perspektive aus betrachtet handelt es sich meines Erachtens nicht um einen Radweg.

  • Auf gar keinen Fall — ich bezog meine Argumentation allein auf die auf meinem Foto abgebildete Stelle Ich erkenne genau wie du ansonsten von Süden kommend kein Verbot, diesen Sonderweg mit dem Rad zu befahren — nur unterwegs fehlt halt die Beschilderung und just von der dortigen Perspektive aus betrachtet handelt es sich meines Erachtens nicht um einen Radweg.

    Wer aus der Innenstadt bis zu dieser Stelle den Radweg benutzt, kann bis zu dieser Stelle in Anspruch nehmen, dass es sich um einen Radweg handelt. Ab dieser Stelle könnte jemand behaupten, es wäre ein Gehweg. Auf diesen bezieht sich aber kein Radelverbot, denn nach der Grünflächenverordnung darf in Parks geradelt werden, wenn dies nicht verboten ist. Für diesen Weg ist ab Fährdamm nach rechts oder links das Radeln nicht verboten.

  • Ja, aber keines der [Zeichen 254] steht zwischen Fahrradstraße und dem ex-Radweg. Also kann sich auch keines der [Zeichen 254] auf den ex-Radweg beziehen.

    Das sehe ich aber nicht als notwendig an. Die Grünflächenverordnung sagt, man dürfe Fietsen, wenn es nicht verboten ist. Am südlichen Ende der Fahrradstraße stehen mehrere [Zeichen 254] , die das Radeln auf der Alsterwiese verbieten, insofern kann der Trick, dass das aufgrund der Grünflächenverordnung ein Radweg sein könnte, ja nicht mehr funktionieren :/

  • Gilt dieses [Zeichen 254] für den Radweg? Oder dieses?

    Gegenfrage: Gilt diese Fußgängerzone für den Radweg ?

    Gilt das [Zeichen 267] auch in Fahrtrichtung geradeaus?

    Gilt dieses [Zeichen 237] auch für den Autofahrer geradeaus?


    Hmm. Ich sehe das Problem am Radweg am Harvestehuder Weg nicht unbedingt als Beschilderungsproblem an, auch wenn ich deine Argumentation prima nachvollziehen kann. Nach einer Skizze, die ich mal vor ein paar Wochen irgendwo im Netz gesehen habe, beginnt das Alstervorland direkt neben der Fahrbahn der Fahrradstraße. Und du sagst ja selbst: Aus der Perspektive der beiden Stopschilder betrachtet dürfte man diese Sonderwege gar nicht mehr befahren — man darf es aber doch, weil die Grünanlagen-Verordnung das Radfahren erlaubt, wenn es nicht mit Schildern verboten ist. Nun stehen da aber seit geraumer Zeit Schilder herum, die das Radfahren im Alstervorland verbieten — und nach meiner Ansicht nach damit auch auf diesem Radweg. Das Verbot, dort mit dem Rad zu fahren, ergibt sich ja nicht aus der Straßenverkehrs-Ordnung, sondern aus der Grünanlagen-Verordnung, insofern sehe ich da nicht die Notwendigkeit einer gewissen räumlichen Beziehung, wie sie in der Straßenverkehrs-Ordnung gefordert ist. Das Schild sagt meines Erachtens aus, dass das Radfahren im Alstervorland verboten ist, also auch auf dem Radweg nicht mehr geradelt werden darf.

    Nun bin ich mir allerdings nicht mehr so ganz sicher, ob du mit deiner Argumentation nicht doch recht hast. § 1 Abs. 2 Nr. 7a GrAnlV sagt:

    Zitat

    In den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es verboten (…) außerhalb von Wegen und auf Spielplätzen sowie auf solchen Wegen Rad zu fahren, die von der zuständigen Behörde durch Verbotsschilder gemäß der Anlage zu dieser Verordnung gekennzeichnet sind


    Das Schild ist rechteckig und grün und das Fahrrad pink. Sowas sehe ich auf den Fotos nicht. Außerdem sagt § 1 Abs. 2 Nr. 7a GrAnlV dann doch wieder, dass die Wege einzeln freigegeben oder verboten werden können, wogegen die Verbotsschilder am Harvestehuder Weg aber wiederum pauschal das komplette Alstervorland zur fahrradfreien Zone erklären.

    Vielleicht belassen wir es dabei: Das ist alles Murks und passt damit prima zur Geschichte der Fahrradstraße?