Rudolstädter Straße

  • Hoppala,

    im März hatte MTL in einer Sitzung des Radverkehrsbeirates mal das Thema "Benutzungspflicht auf nicht regelkonformen Radwegen" angesprochen. So richtig mit Plänen und Powerpoint.

    Erste Ergebnisse liegen vor:

    Die linksseitige Radwegebenutzungspflicht in der Rudolstädter Straße wurde in einem Abschnitt aufgehoben. Und das in einem Bereich, wo ich mit deutlich mehr Widerstand gerechnet hätte. Bei 2 Fahrstreifen pro Richtung...

    Mapillary

    In Gegenrichtung hängt die B-Pflicht noch.

    Und ich gehe davon aus, dass das ein Jenaer Markenzeichen bleiben wird:

    identische Verkehrsbelastung, aber in einer Richtung B-Pflicht, in anderer Richtung Fahrbahnradeln.

  • Wow, jetzt bin ich selbst ganz überrascht.

    Bin dort zwar in der Zwischenzeit ein paar mal langgefahren, hätte Veränderungen aufgrund von Gewohnheit aber vermutlich übersehen. Soviel Dynamik hätte ich ja nie für möglich gehalten bzw. nicht unterhalb der sonst üblichen Jahresfrist mit einer Veränderung gerechnet 8|

    Da muss ich bis Dienstagnachmittag wohl nochmal eine Runde drehen und gucken, ob sich sonst noch was von der Liste getan hat ...

  • Ab Ahornstraße in Richtung Süden sowie am Kreuzung Ringwiese in Richtung Süden hat man mit Aufhebung der B-Pflicht dann übrigens ein [Zusatzzeichen 1022-10] als alleiniges VZ aufgestellt.

    Deshalb befürchte ich, dass in Fahrtrichtung Nord die B-Pflicht bestehen bleibt. Denn im Vor-Ort-Termin zur Lobedaer Straße stellte die Radverkehrsbeauftragte ihre Position dar: ein linker Radweg kann nur freigegeben werden, wenn er in Gegenrichtung per Blauschild zu einem Radweg erklärt wurde...

    :rolleyes:

    Ich hatte mir erst vorgenommen, mal ein kurzes "Danke" an den Fachdienst zu schreiben. Habs jetzt aber gelassen, weil ich davon ausgehe, dass man eben in Gegenrichtung nichts ändern wird. Und damit bleibts einfach dämlich. Ja, rechtssicher für Fahrbahnradler - aber weiter dämlich.

  • Bin heute Abend nochmal die meisten Punkte abgefahren und offenbar wurde bis jetzt nur dieser eine Punkt in der Rudolstädter Straße bearbeitet.

    An dem Verbindungsweg zwischen Hopfenweg und Ahornstraße wurde auch noch ein [Zeichen 240] gegen ein [Zusatzzeichen 1022-10] ausgetauscht, danach die beiden von dir genannten, aber das verdammte [Zeichen 240] oben in Winzerla kurz hinter der Grenzstraße steht immer noch X(


    Wo findet man eigentlich diese Regel, dass Radwege nicht in beide Richtungen mit [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert werden dürfen?

    An sich wäre das ja die beste Lösung.

  • Wo findet man eigentlich diese Regel, dass Radwege nicht in beide Richtungen mit [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert werden dürfen?

    An sich wäre das ja die beste Lösung.

    Nirgends. Eine solche Regel gibt es nicht.

    Es wird in der StVO halt nur für linksseitige Radwege erwähnt:

    Zitat

    Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

    Das heißt nur für linksseitige Radwege hat dieses alleinstehende Zusatzzeichen eine Bedeutung. Und da Zusatzzeichen alleine eigentlich nichts anordnen können, wird daraus geschlossen, das es rechtsseitig eben nicht geht.

    Nur - meiner Meinung nach - muss es rechtseitig ja gar nichts anordnen. Da ist halt ein rechtsseitiger, nicht benutzungspflichtiger Radweg. Ob da dieses Schild steht oder nicht ändert daran nichts. Das Schild kann eben nichts anordnen. Muss es ja aber auch gar nicht. Es ist dann eine reine Klarstellung.

    Der niedersächsische Leitfaden Radverkehr (Bild 18b, Seite 11 (Seite 15 der pdf)) sieht das auch so vor. In meinem heimischen Landkreis kenne ich aber nur ein einziges rechts alleinstehdends „Radfahrer frei“. Sehr verbreitet ist es aber im Landkreis Hildesheim.

    Der Bund-Länder Fachausschuss StVO hat sich dagegen für diese Kennzeichnung ausgesprochen:

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!