Nächtliche Benutzungspflicht

  • Naja: zum Beispiel im Hafen auf dem Veddeler Damm (derzeit: ein gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Richtungen, häufig Regelmaß aber mit Engstellen) kann man sich schon vorstellen, dass ein Kompromiss darin bestehen könnte, nur am Wochenende und nachts die Fahrbahn freizugeben. Die zuständige StVB* wäre dafür und die meisten Radfahrer könnten wohl auch damit leben. Umgekehrt kann ich das erhebliche Gefahrenpotential durch ca. 100% Schwerlastverkehr bei Tempo 60 unter der Woche nicht rundheraus leugnen. Ob es nicht bessere Mittel gäbe, zum Beispiel die jetzige Höchstgeschwindigkeit auf ein niedrigeres Tempo herabzusetzen, sei mal dahingestellt.

    Muss ja nicht gleich der Veddeler Damm sein, die Klütjenfelder Straße wäre doch schon mal ein guter Anfang ;)

  • Stören tut's mich nicht - ich wusste nur bis neulich überhaupt nicht, dass die Schilder illegal sind.

    Dass dort angezeigt wird, dass man zu bestimmten Zeiten nicht reinfahren darf, finde ich durchaus sinnvoll. ;)

  • Von den Schildern reden wir ja - aber der Punkt ist, dass die einen Zusatz mit einer zeitlichen Beschränkung haben. Und wie ich jetzt gelernt habe, ist bei diesem Schild eine zeitliche Einschränkung nur zulässig, wenn man das Schild außerhalb der Einschränkungszeit nicht sieht. An den »großen« Einfahrten in diese unechte Einbahnstraße mit wechselnder Fahrtrichtung befinden sich die Schilder zeichen-267.png in einem Kasten und werden weggedreht, wenn man reinfahren darf. Aber an den vielen kleinen Kreuzungen und Einmündungen zwischendrin steht obiges Schild als Blechliesel mit Zusatz.