Lehrvideos der Polizei Hamburg

  • Reden die da echt von "Zetteln"? Scheint ja ne echte Zettelwirtschaft zu sein... :)

    Nunja, das ist die Wiedergabe der Argumente des Klägers, also wohl auch dessen Wortwahl. Eher nicht die des Gerichts.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Wenn man das so quer liest, dann stehen da interessante Sachen drin. Soweit ich das verstanden habe:

    - es gibt keine "Form", wie die Rechtfertigung einer Radwegpflicht auszusehen hat. Es reicht also wenn sich 1-3 zuständige Leute einer (oder auch mehrerer) Behörden treffen und sich mündlich versichern, hier ist Radwegpficht gerechtfertigt.

    - Ändern StVB Beschilderungen nicht, trotz Gesetzesänderungen, bleibt die Bedeutung der Schilder bestehen und verpflichtend.

    Da könnte man einen Bogen zur Ampel-Gesetzgebung für Radler schlagen.