Reden die da echt von "Zetteln"? Scheint ja ne echte Zettelwirtschaft zu sein...
Nunja, das ist die Wiedergabe der Argumente des Klägers, also wohl auch dessen Wortwahl. Eher nicht die des Gerichts.
Reden die da echt von "Zetteln"? Scheint ja ne echte Zettelwirtschaft zu sein...
Nunja, das ist die Wiedergabe der Argumente des Klägers, also wohl auch dessen Wortwahl. Eher nicht die des Gerichts.
Wenn man das so quer liest, dann stehen da interessante Sachen drin. Soweit ich das verstanden habe:
- es gibt keine "Form", wie die Rechtfertigung einer Radwegpflicht auszusehen hat. Es reicht also wenn sich 1-3 zuständige Leute einer (oder auch mehrerer) Behörden treffen und sich mündlich versichern, hier ist Radwegpficht gerechtfertigt.
- Ändern StVB Beschilderungen nicht, trotz Gesetzesänderungen, bleibt die Bedeutung der Schilder bestehen und verpflichtend.
Da könnte man einen Bogen zur Ampel-Gesetzgebung für Radler schlagen.
Da könnte man einen Bogen zur Ampel-Gesetzgebung für Radler schlagen.
Eher nicht, da im §37 ein konkretes Datum steht, an dem die alte Regelung endet.
wie die Rechtfertigung einer Radwegpflicht auszusehen hat.
Ich glaube eher, das wird als Gnadenakt angesehen. Es heißt doch immer "Freigabe für den Radverkehr..."?