Wenn man das so quer liest, dann stehen da interessante Sachen drin. Soweit ich das verstanden habe:
- es gibt keine "Form", wie die Rechtfertigung einer Radwegpflicht auszusehen hat. Es reicht also wenn sich 1-3 zuständige Leute einer (oder auch mehrerer) Behörden treffen und sich mündlich versichern, hier ist Radwegpficht gerechtfertigt.
- Ändern StVB Beschilderungen nicht, trotz Gesetzesänderungen, bleibt die Bedeutung der Schilder bestehen und verpflichtend.
Da könnte man einen Bogen zur Ampel-Gesetzgebung für Radler schlagen.