Woche 41 vom 05. Oktober bis 12. Oktober

  • Nicht ganz - in § 73 VwVfG ist festgelegt, dass der Widerspruchsbescheid in der Regel von der Aufsichtsbehörde erlassen wird. Diese wird dann also ebenso damit beschäftigt. Im Fall einer Gemeinde wäre das dann zB das Landratsamt, bei nicht-kreisangehörigen Gemeinden (zB München) die Regierung von Oberbayern.