Ich habe gerade eine E-Mail vom Nahverkehr Jena erhalten.
Und ich habe eine Meinung dazu.
Aber vorab mal zum Überblick:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
heute früh fuhr ich mit meinem Fahrrad von der Grietgasse kommend die Westbahnhofstraße in Richtung Otto-Schott-Straße hinauf.
Dabei fuhr ich auf der Fahrbahn.
Auf Höhe des Abzweigs der Westbahnhofstraße zum Westbahnhof überholte mich der Fahrer des Gelenkbusses mit eindeutig und wesentlich zu geringem Abstand. Ich schätze diesen auf knapp Armlänge und somit auf 60cm.
Ich habe mich erschrocken, fühlte mich bedroht und habe laut geschrien.An der (Ersatz-)Haltestelle in der Otto-Schott-Straße habe ich den Busfahrer gefragt, was dieses Manöver denn sollte. Bis auf eine verscheuchende Handbewegung kam nichts.
Da unser gemeinsamer Weg uns vorerst zum Beutenberg führte, habe ich dort erneut die Gelegenheit genutzt, den Fahrer zu fragen, was er sich bei diesem Überholmanöver gedacht hat.
Als Antwort erhielt ich: "Da ist ein Radweg. Da auf dem Gehweg."Ich stelle fest: in der gesamten Westbahnhofstraße, Magdelstieg, Otto-Schott-Straße gibt es keinen Radweg! Ich halte diese Einstellung mir gegenüber auch für absolut fehlgeleitet. Mit dieser Begründung lässt sich Vorsatz annehmen.
Dass ein ausreichender Abstand beim Überholen von anderen Verkehrsteilnehmern (hier: Radfahrer) einzuhalten ist, gilt nicht erst seit der letzten Novelle der StVO vom 27.04.2020. Bis dahin war die nahezu einheitliche Rechtsauffassung der AG und OLGs, dass "ausreichend" ein Seitenabstand von mind. 1,5m, unter bestimmten Bedingungen wie Steigungen auch 2m war. Nun sind dankbarerweise seit dem 28.04.2020 die Abstandsregeln beim Überholen konkretisiert worden auf innerorts 1,5m. Diese 1,5m wurden heute früh massiv unterschritten.
Da dies nicht der erste Fall in der Westbahnhofstraße mit einem Bus des Unternehmens war; die Begründung für gefährdendes und rücksichtsloses Verhalten auch damals lautete "Da ist ein Radweg!", vermute ich gewisse Defizite in der Regelkenntnis einiger Mitarbeiter.
Dies kann ich grundsätzlich auch wegen der Vielzahl der geltenden Bestimmungen und Vorschriften akzeptieren und tolerieren. Wenn jedoch der Wille der Selbstjustiz bei vermeintlichem oder auch tatsächlichem Fehlverhalten anderer zu Tage tritt, endet dieses Verständnis
Das bedeutet, dass, selbst _wenn_ an dieser Stelle ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden _wäre_, den ein Radfahrer ignoriert, sich daraus noch immer nicht das Recht ergibt, diesen Radfahrer ordnungswidrig derart eng zu überholen oder mit sonstigen Aktionen zu "maßregeln".
Bitte teilen Sie mir mit, welche Regeln unternehmensintern zu diesem Thema allgemein bestehen und wie im konkreten Fall verhindert wird, dass derart gefährliche Situationen erneut entstehen.
mit freundlichen Grüßen
Zusammenfassung:
ich fahre bergauf mit dem Rad, werde eng überholt.
Frage an der nächsten Haltestelle nach einem "warum". nix.
Fahre dann 2km vor und warte an der nächsten großen Haltestelle.
Frage nochmal nach: "Radweg!"
Fahre los, Bus mir hinterher. Überholt aber nicht mehr.
Die Antwort auf die Kontaktaufnahme wird angeblich versendet.
Die E-Mail muss allerdings verschütt' gegangen sein.
ZitatAlles anzeigenZuerst zu Ihrer Beschwerde vom 14.05.2020, welche wir beantwortet haben. Warum Sie diese nicht erhalten haben sollen, entzieht sich unserer Kenntnis.
Am 08.06.2020 teilten wir Ihnen wie nachfolgend mit:
Sehr geehrter Herr [...],
Ihr Schreiben haben wir erhalten, vielen Dank dafür.
Bezüglich Ihres Schreibens haben wir mit dem betroffenen Fahrpersonal Rücksprache gehalten.
Unser Mitarbeiter sagt zu dem Vorfall aus:
Ab der Lichtsignalanlage Engelplatz fuhr ein Radfahrer auf der Straße vor dem Bus 354.
In der Westbahnhofstraße, Höhe Hotel „Thüringer Hof“, ergab sich eine Möglichkeit, den Radfahrer zu überholen, welche unser Fahrer nutzte. Dass er dabei zu wenig Seitenabstand eingehalten haben soll, wird von unserem Fahrer verneint. Anschließend hielt der Bus an der Haltestelle Westbahnhofstraße zum Fahrgastwechsel. Hier stellte sich der Radfahrer quer vor den Bus und hinderte diesen an der Weiterfahrt, dabei wurden durch den Radfahrer, gegen unseren Mitarbeiter Vorwürfe erhoben, er hätte diesen mit zu geringen Seitenabstand überholt.
Dies wurde von unserem Mitarbeiter verneint und darauf hingewiesen, dass sich in der Westbahnhofstraße ein Fußweg befindet, welcher für die Nutzung von Radfahrern freigegeben ist und er diesen bitte nutzen solle. Im weiteren Verlauf der Fahrt fuhr der Radfahrer weiterhin vor dem Bus, unser Fahrer überholte den Radfahrer nicht. An der Haltestelle Beutenberg Campus stellte sich der Radfahrer erneut quer vor den Bus und hinderte ihn wieder an der Weiterfahrt, weiterhin wurden durch den Radfahrer Fotos gefertigt. Unser Fahrer teilte dem Radfahrer hier mit, dass er sich durch dessen Verhalten genötigt fühle. Bis kurz vor die Endstelle Burgaupark fuhr der Radfahrer weiterhin vor dem Bus, was zur Folge hatte, dass das Fahrzeug mit erheblicher Verspätung verkehrte und damit Fahrgäste ebenso verspätet ihre Ziele erreichten bzw. Anschlüsse zu anderen Linien und Verkehrsmitteln nicht gewährt werden konnten.
Durch die Busse der Beutenberglinien 10 und 11 werden täglich bis zu 10.400 Fahrgäste befördert. Damit werden je Bus ca. 700 PKW-Fahrten täglich eingespart und somit ein wesentlicher Beitrag zu Umweltschutz und Mobilität geleistet. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass gerade Radfahrende unsere Fahrzeuge, bewusst oder unbewusst, behindern und/oder sich nicht regelkonform verhalten. Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer, was Radfahrende miteinschließt. Leider scheinen Radfahrerende größtenteils nur ihre Rechte zu kennen und dabei außeracht zu lassen, dass es für diese Verkehrsteilnehmer ebenso Pflichten gibt, wie für alle anderen auch.
Weiterhin wird unser Fahrpersonal regelmäßig geschult und unterliegt zusätzlich einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht zum Erhalt der Fahrerlaubnis, welche im Gegensatz zu einem PKW-Führerschein nur für jeweils fünf Jahre befristet ausgestellt wird.
Diese Schulungen werden in unserem Haus von Fahrlehrern durchgeführt, welche über eine langjährige Berufserfahrung sowohl in der gewerblichen Personen- und Güterbeförderung als auch in der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern verfügen.
Mit freundlichen Grüßen“